oberstklink
04.02.2014, 14:54
Könnt Ihr mir bitte helfen?
Meine Frau hat einmalig eine Beratungsleistung für einen Verein erbracht und soll nun eine Rechnung schreiben (sie hat kein Gewerbe angemeldet und es geht um 3000Euro).
Darf sie eine Rechnung schreiben oder es besser Aufwandsentschädigung nennen? Reicht der Satz: keine UST ausweisbar, da Privatperson? Und ist doese einmalige Einnahme zu versteuern?
Danke Euch!
Meine Frau hat einmalig eine Beratungsleistung für einen Verein erbracht und soll nun eine Rechnung schreiben (sie hat kein Gewerbe angemeldet und es geht um 3000Euro).
Darf sie eine Rechnung schreiben oder es besser Aufwandsentschädigung nennen? Reicht der Satz: keine UST ausweisbar, da Privatperson? Und ist doese einmalige Einnahme zu versteuern?
Danke Euch!