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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Verkauf ETW und Fragen



ehemaliges mitglied
04.02.2014, 19:07
Folgende Sachlage,

X würde gerne seine ETW verkaufen und hat dazu einen großen Makler beauftragt.

Dieser hat auch prompt einen Käufer gefunden der Kaufen will.

Nach einbischen handeln war man sich einig... Y hat wohl auch schon alles mit seiner Bank besprochen und die Sache steht.

X bekommt jetzt einen Anruf von seinem Makler mit dem Vorschlag das Y gerne hohe summe ****€ als Anzahlung überweisen will und damit schonmal Schlüssel bekommt um nach seinen Wünschen zu renovieren. Y würde darüberhinaus Hausgeld und Strom bezahlen.

Das würde auch festgehalten durch Vertrag den Makler aufsetzt. Restsumme dann zum Vertraglich festgelegten Zeitpunkt XY...


Für X hört sich das erstmal alles ok an, würde den Vertragsentwurf des Maklers aber erstmal einem Anwalt vorlegen um zu schauen was der sagt.

X fragt sich halt welche Sicherheiten er hat das auch wirklich gekauft wird, X denkt sich aber auch warum sollte Y abspringen und den hohen ****€ betrag verbrennen da ETW immer noch Eigentum von X da keine Umschreibung erfolgt.

X hat halt keine Lust irgendwie dem Geld hinterher zu rennen. Obwohl das wohl alles Vertraglich geregelt sein wird.

Da X aber den Vertrag zum checken erst ca. ende der Woche erhält, wollte X einfach mal wissen wie erfahrene User das ganze sehn ;)

dpg666
04.02.2014, 19:10
Ich bin kein Makler - würde aber der Renovierung zustimmen. Aber erst nach unterschriebenen Notarvertrag und
einer Bankzusage!

So habe ich mein Haus auch gekauft.

The Banker
04.02.2014, 20:08
Notarvertrag und Finanzierungszusage - so sehe ich das auch :gut:.

ein michael
04.02.2014, 20:26
M sagt auch erst Unterschrift beim Notar ggfs. Finanzierungszusage
Da y wohl vor Übergabetag des Notarvertrages rein will, würde M im Vertrag stehen haben wollen, dass ab Schlüsselübergabe für keine Schäden etc mehr aufgekommen wird (wenn möglich also Gefahrenübergang ab Schlüsselübergabe, aber eben späterer Zahlungszeitpunkt). Denn wenn y im Renovierungswahn sonst was anstellt und am Übergabetag hinweist Wohnung wurde nicht wie vereinbart übergeben, gibt es nur ärger...
Hinweis: M ist kein Jurist oder Makler

ehemaliges mitglied
04.02.2014, 20:47
vielen dank von X schonmal an alle, auch per pn. @ ein michael, sowas hatte X auch schon im hinterkopf. gut das du es nochmal ansprichst.

Insoman
05.02.2014, 07:52
Ich bin ein Freund klarer Verhältnisse und das besagt bei mir immer: Übergabe erst bei Vollzahlung. Alles andere kann schlaflose Nächte schaffen. Papier ist mir da zu geduldig

ehemaliges mitglied
05.02.2014, 17:37
problematik die es garnicht gab hat sich in luft aufgelöst. X hat gerade nochmal mit makler gequatscht und alle fragen wurden geklärt... X & Y gehn nächste woch zum notar :D

X bedankt sich nochmals für den support :dr:

dpg666
06.02.2014, 21:42
Viel Erfolg beim Verkauf :gut: