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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ebay: Verbot Verkauf von Zubehörteilen von Markenartikeln



TheLupus
11.02.2014, 15:58
Ich habe ein Submariner Hangtag bei ebay eingestellt; anschließend wurde mein Angebot gelöscht.
Auf Nachfrage erhielt ich folgende Begründung:


Sehr geehrter Herr Lupus,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Sie möchten wissen, warum wir Ihren originalen Artikel xxx, wobei es sich um Ihre Fotos in der Artikelbeschreibung handelt, vorzeitig beendet haben.

Ihre Verwunderung über die vorzeitige Beendigung des Angebotes verstehe ich sehr gut und gebe Ihnen gern weitere Informationen dazu.

Gemäß unserem Grundsatz zum Markenschutz ist es verboten, Zubehörteile von Markenartikeln ohne den zugehörigen Markenartikel zu verkaufen, wenn diese nicht auch vom Hersteller separat verkauft werden.

Der Verkauf von Einzelkomponenten eines Luxusuhrenpaketes, wie Siegel stellt eine Markenrechtsverletzung dar und ist auf unserem Marktplatz unzulässig. Derartige Siegel und Zertifikate könnten eine Markenrechtsverletzung fördern, wenn diese für das Anbieten mit einer rechtswidrigen Replik genutzt würden. Auch aus diesem Grund schränken wir den Handel mit diesen Artikeln ein.

Ich möchte Sie aus diesem Grund bitten, Ihren Artikel nicht erneut anzubieten.




Das heißt also, dass man bei ebay keine Boxen, Booklets, etc. mehr anbieten darf. :grb:

Treo
11.02.2014, 16:01
Oh wusste ich auch noch nicht.

Heftig.

siebensieben
11.02.2014, 16:27
Naja, das Zubehör bringt auch der Bucht nicht so viel Geld, da können sie "großzügig streng" sein. ;) Wenn sie das auch mal bei Fälschungen wären, da dauert's immer sehr sehr lange...

TheLupus
11.02.2014, 16:44
Rückmeldung


Sehr geehrter Herr Lupus,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Sie möchten wissen, warum andere Mitglieder vergleichbare Angebote anbieten dürfen, jedoch Sie nicht.

Ich kann Ihre Verwunderung darüber sehr gut nachvollziehen und versichere Ihnen, dass wir andere Mitglieder nicht bevorzugt behandeln.

Unser Sicherheitsteam führt dazu regelmäßige Kontrollen durch und geht allen Hinweisen unserer Mitglieder nach. Dennoch ist es möglich, dass unzulässige Angebote nicht immer gefunden und entfernt werden. Aufgrund der Vielzahl von Angeboten ist es uns nicht möglich, jeden Artikel individuell zu prüfen, bevor er auf dem eBay-Marktplatz erscheint.

Falls Sie unerlaubte Angebote entdecken, freuen wir uns, wenn Sie uns diese melden. Sie finden dazu auf jeder Artikelseite den Link "Melden" direkt unter den Angaben zum Verkäufer.


Mache ich bestimmt nicht, wenn es keine Fälschungen sind. ;)

Spacewalker
11.02.2014, 17:01
Ich sehe unter den Angaben zum Verkäufer keinen Link "Melden". :ka:

jagdriver
11.02.2014, 17:01
Kapier ich nicht.:grb:

Die Bucht ist voll von Boxen, Booklets, etc...aller Uhrenmarken.

Gruß
Robby

mojohh
11.02.2014, 17:06
Ich sehe unter den Angaben zum Verkäufer keinen Link "Melden". :ka:

Hier mal ein Beispiel. Rechts neben "Drucken". Gefunden?

http://abload.de/img/skrmbillede2014-02-11u6f0u.png (http://abload.de/image.php?img=skrmbillede2014-02-11u6f0u.png)

/Leif

Spacewalker
11.02.2014, 17:13
Ahhh, danke. :gut:

So weit habe ich gar nicht runtergescrollt. "Direkt unter" hatte ich anders interpretiert.

hugo
11.02.2014, 17:16
ebay halt,versucht mal eine Tudor Submariner 79090 mit Original Rolex Oyster Case dort ein zu stellen ....
Wird auch gelöscht wegen Markenrechtsverletzung .....

rainer07
11.02.2014, 17:45
Ich glaube, ebay ist da nach Außen so konsequent zur Vermeidung allfälliger Schadenersatzklagen der großen auf die Beachtung ihrer Rechte bedachten Anbieter. Mit wie viel Konsequenz das im Inneren gegenüber den Anbietern durchgezogen wird, scheint im Lichte einiger hier beklagter Ungleichbehandlungen eher fraglich - macht vielleicht auch viel mehr kostenträchtige Arbeit.
Beste Grüße und viel Vergnügen weiterhin bei ebay!

Chefcook
11.02.2014, 17:52
Dass es unter Uhren & Schmuck überhaupt eine Unterrubrik "Zubehör" gibt, ist angesichts dieser Meldung eine Frechheit. Oder umgekehrt, kann man sich nun aussuchen.

Donluigi
11.02.2014, 17:55
Naja, es gibt ja auch Zubehör, welches man losgelöst von Uhren regulär kaufen kann.

ehemaliges mitglied
11.02.2014, 18:21
lederbänder...banglieder etc.

geht alles bei ebay noch.

hugo
11.02.2014, 18:33
Gemäß unserem Grundsatz zum Markenschutz ist es verboten, Zubehörteile von Markenartikeln ohne den zugehörigen Markenartikel zu verkaufen, wenn diese nicht auch vom Hersteller separat verkauft werden.

love_my_EXII
11.02.2014, 18:39
Ich bin ganz ehrlich - wenn konsequent gehandhabt, finde ich das nichtmal sooo schlecht.

Zum einen verstehe ich jeden der aus "Sammlungsgründen" ein bestimmtes, zeitgerechtes Siegel, Hangtag etc. möchte. Und eben alle Quellen absucht um das sog. "Full-Package" zu "erreichen". Genauso verstehe ich, das Leute die sowas über haben, das verkaufen wollen - und eben auch wieder möglichst breitgefächert anbieten wollen damit es auch gefunden wird.

Dem entgegen stehen halt, nicht nur bei Rolex/Uhren, die Käufer die damit versuchen gefälschte Ware zu "verschleiern" bzw. Angebote plausibler erscheinen zu lassen. Das ist ja z.B. mit LV Kartonagen, Rechnungen etc. nicht viel anders - es mag Käufer geben die das wozu auch immer kaufen, und welche die damit halt versuchen ihr Angebot eines gefälschten Artikels "auf-zu-hübschen".

-

Die Begründung von ebay das es sich beim Verkauf eines solchen Artikels um eine Verletzung des Markenrechts handelt, versteh ich allerdings nicht - ist das so? Denn so ein Hangtag/Siegel/Box etc. ist ja von der genannten Marke, und es wird nicht nur mit dem "Namen" geworben.

Gruß,
Oliver

Archer
11.02.2014, 18:59
Die werden doch sonst zu Hunderten angeboten... :grb:

PCS
11.02.2014, 19:01
Ich meine, so eine Mail auch schon einmal bekommen zu haben. Sicher aber schon 8 Jahre her und Grund für mich, da nix mehr einzustellen.

mws
11.02.2014, 19:39
Deswegen ist deine OH immer noch im Sales Corner zu haben... bei Ebay hätten sie dir die Uhr aus den Händen gerissen :D

MacLeon
11.02.2014, 21:23
Die Aussage von eBay ist verständlich und zutreffend. Grundsätzlich bleibt das Markenrecht des Markeninhabers gegen gewerbliche Anbieter bestehen, es wird nur ausnahmsweise erschöpft. Diese Ausnahme wirkt für uns wie der Regelfall, nämlich das reguläre Inverkehrbringen der mit der Marke versehenen Ware, z.B. durch Verkauf. Die Erschöpfung tritt nur in der dafür vorgesehenen Wirtschaftsregion ein.

Die Erschöpfung betrifft aber immer nur die konkrete Ware selbst in ihrer Gesamtheit. Daher kann Erschöpfung bei Zubehör nicht eintreten.

TheLupus
11.02.2014, 21:35
Hä? :grb:

Spacewalker
11.02.2014, 21:35
Ich bin schon ganz erschöpft, Marcus.

Kannst Du das freundlicherweise auch mal in normalverständliche Worte fassen? ;)

Cosmic
11.02.2014, 21:39
Ich bin schon ganz erschöpft, Marcus.

Kannst Du das freundlicherweise auch mal in normalverständliche Worte fassen? ;)

:rofl:

Aber genau das gleiche dachte ich auch...

TheLupus
11.02.2014, 21:44
Puh. Ich dachte schon, ich blamiere mich hier, weil ich es nur so halb verstehe.

rainer07
11.02.2014, 21:53
Ist doch klar. Das Markenrecht verschwindet nicht und hört nie auf, egal wie oft und von wie vielen der Artikel gehandelt wird.
Beste Grüße

MacLeon
11.02.2014, 22:35
Entschuldigung! Ich hatte noch ein wenig gearbeitet und meine Antwort etwas hastig abgefasst.

Also: Eine Marke dient zur Zuordnung einer Ware oder Dienstleistung zu einem bestimmten Unternehmen. Das Markenrecht schützt den Inhaber der Marke daher davor, dass seine Marke ohne seine Zustimmung verwendet wird. Dies dient neben der Gewährleistung der zuvor erwähnten Zuordnungsfunktion der Marke auch dem Schutz des Ansehens der Marke. Eine Marke entfaltet nur Wirkung im geschäftlichen Verkehr, nicht bei Privatleuten.

Würde das Markenrecht aber immer bestehen, hätte der Inhaber zu weitreichende Kontrollmöglichkeiten und könnte die Verwendung seiner Produkte vollständig und willkürlich kontrollieren. Deswegen hat der Gesetzgeber bestimmt, dass eine Ware oder Dienstleistung, die mit der Marke versehen ist und einmal mit Wissen und Wollen des Markeninhabers in den freien Verkehr gelangt ist, z.B. durch Verkauf, frei verwendet und weiterverkauft werden darf. Dieser Zustand nennt sich "Erschöpfung" des Rechts. Einmal im Verkehr, kann also jeder auch im geschäftlichen Verkehr mit der Ware machen, was er will und kann die Ware verwenden und weiterverkaufen wie er will.

Dies gilt aber nur in dem Territorium des Inverkehrbringens. Deswegen gab es in Vergangenheit auch Ärger, wenn man z.B. A&F-Klamotten aus Amerika importiert und hier im größeren Stil verkauft hat.

Eine weitere Einschränkung ist, dass die Erschöpfung nur die Ware und Dienstleistung in unveränderten Zustand und als Ganzes betrifft. Eine Veränderung des Zustandes kann die Qualität der Ware verschlechtern und somit dem Ruf des Markeninhabers schaden. Da nur für die gesamte Ware Erschöpfung eingetreten ist, ist diese nicht auch für Teile der Ware eingetreten. Zubehör, das zusammen mit der Hauptware herausgegeben wird, gilt somit als nicht erschöpft. eBay als gewerblicher Anbieter der Plattform, auf der die Waren auktioniert werden, handelt gewerblich und ist damit möglicherweise Störer.

Folglich muss eBay solche Angebote bei Auffinden sperren.

Hubertus
11.02.2014, 23:15
Danke Marcus für das Übersetzen.


Aber der war ge.l:


Ich bin schon ganz erschöpft, Marcus.

Kannst Du das freundlicherweise auch mal in normalverständliche Worte fassen? ;)

NicoH
11.02.2014, 23:31
Danke Marcus :verneig:

Spacewalker
11.02.2014, 23:38
Danke Markus, so verstehe ich das sogar. :gut:

mba1973
11.02.2014, 23:53
Bedeutet das, ein einzelnes Armband darf ich verkaufen ( Originalität vorausgesetzt), weil es beim Rolex dealer separat zu erwerben ist, gleiches gilt für Ersatzteile wie Lünetten, Gläser, Zifferblätter, usw., auch wenn diese natürlich teilweise nur im Austausch rausgegeben werden....Boxen, booklets oder z.B. der Anker der Sub dürfen niemals einzeln weiterveräussert werden, weil der Rolex dealer mir diese bei Verlust niemals einzeln verkaufen könnte. Richtig?

Und...selbst Percy und Hannes, oder auch die Betreiber von z.B. chrono24 müssten den Verkauf dieser Artikel im salescorner bzw. entsprechender Verkaufsplattformen umgehend unterbinden? Ich, als Verkäufer müsste parallel mit anwaltlichem Schreibem auf Unterlassung mit entsprechender Kostennote rechnen?

Wow... 8o

...oder habe ich das falsch verstanden?



Gruss
Dirk