Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kurze eBay Frage
Hallo Mithäftlinge!
Wenn ich als gewerblicher eBay Verkäufer Artikel mit der Möglichkeit für Interessenten, einen Preisvorschlag abzugeben, anbiete und ich einen Preisvorschlag erhalte, dieser mir aber zu niedrig ist und ich dem Interessenten einen Gegenvorschlag mache - bin ich da irgendwie verpflichtet, abzuwarten, ob dieser diesem genehm ist?
Oder kann ich - wie geschehen - den Artikel vorher an jemand anders verkaufen, der bereit ist, einen höheren Preis zu bezahlen.
Ich frage nur, weil ich heute eine ziemlich böse eMail von dem "unterlegenen" Interessenten bekommen habe, in dem u.a. das Wort "Archloch" vorkam.
ehemaliges mitglied
21.02.2014, 22:07
puh, da hab ich keine ahnung. habe sowas noch nie angeboten..
rein logisch ist da doch nix gelaufen so lange nicht beide seiten akzeptiert haben. hättest vielleicht garkein gegenvorschlag machen sollen..wenn jetzt der andere auf einmal wollte ist auch blöd. besser wäre gewesen einfach abzulehnen...und zu sagen wenne magst mach ein neuen vorschlag.
müßt man sich einlesen, ich hab bei dieser art 0 plan..wie es 100% richtig geht.. mal gucken was die anderen sagen.
Dein Gegenvorschlag ist nur ein Angebot. Reagiert der potentielle Käufer zu spät, hat er Pech gehabt. Haks ab und widme dich angenehmeren Dingen :dr:
Steht im BGB. Du bist so lange an Dein Angebot gebunden, wie Du normalerweise mit einer Antwort rechnen kannst. Wie lange das dann konkret ist, lässt sich nicht abstrakt sagen. Wird aber länger als ein Tag sein und weniger als eine Woche.
Das heißt, ich sollte mal besser nicht nassforsch antworten morgen, oder?
ehemaliges mitglied
21.02.2014, 22:13
Steht im BGB. Du bist so lange an Dein Angebot gebunden, wie Du normalerweise mit einer Antwort rechnen kannst. Wie lange das dann konkret ist, lässt sich nicht abstrakt sagen. Wird aber länger als ein Tag sein und weniger als eine Woche.
genau sowas hab ich mir gedacht, deshalb besser garkein angebot machen.
Gut, dass ich mal nachgefragt hab. Danke, Nico :gut:
@ Ingo - genau das werd ich machen. Abhaken und nicht noch extra provozieren.
Steht im BGB. Du bist so lange an Dein Angebot gebunden, wie Du normalerweise mit einer Antwort rechnen kannst. Wie lange das dann konkret ist, lässt sich nicht abstrakt sagen. Wird aber länger als ein Tag sein und weniger als eine Woche.
Ebay selber sagt :
Preisvorschläge und Gegenvorschläge sind wie auch jedes andere Gebot bindend. Wenn Sie von verschiedenen Käufern Preisvorschläge erhalten, können Sie allerdings auch mehrere Gegenvorschläge machen. Der erste Käufer, der Ihren Gegenvorschlag akzeptiert, erhält dann den Zuschlag für den Artikel.
http://ocsnext.ebay.de/ocs/sc
Irgendwie beißt sich die Katze da eh in den Schwanz. Denn was, wenn der "Interessent" sich bis morgen Zeit lässt, meinen Gegenvorschlag zu akzeptieren und währenddessen ein anderer auf den SofortKauf Button klickt?
Edit: Ok, das wäre dann ohnehin das älteste Angebot gewesen. Hab's kapiert.
backröding
21.02.2014, 22:33
Dann hat der mit dem SofortKauf gewonnen und der Kollege, der sich einen Tag Zeit gelassen hat, schaut mit dem Ofenrohr ins Gebirge.
Ganz einfach.
ehemaliges mitglied
21.02.2014, 22:37
was ebay sagt und wies wirklich im ernstfall vor gericht ausgeht sind immer 2 paar schuhe. da kann man gut auf die nase fallen ;)
ich würde mich niemals darauf verlassen ebay schreibt. habe wiegesagt in diesem fall aber auch keine ahnung, nur nen riecher...
edit, so eine art des verkaufs würde ich auch nur dann anbieten wenn ich sicherstellen kann das genug artikel da sind um alle zu beglücken :D
Vor Gericht geht's sicher nicht. :D
Preisvorschlag und Gegenvorschlag und neuer Preisvorschlag und neuer Gegenvorschlag kann sich über Tage hinziehen. Und der der Zeit darf der Artikel nicht verkauft werden, obwohl noch die Sofortkaufoption aktiv ist und es auch möglich auf weitere Preisvorschläge zu antworten? Mit gesundem Menschenverstand kann ich das nicht nachvollziehen. Deswegen bin ich wohl auch kein Jurist geworden.
Wenn ein Autohändler ein Schild an ein Auto hängt ist das doch auch ein Angebot. Wenn das Auto dann verkauft wurde geh ich doch auch nicht zum Händler und sag: Du Ars..., ich hab das Schild auch gesehen, du durftest das Auto nicht einfach an jemand anders verkaufen.
ehemaliges mitglied
21.02.2014, 22:49
Jurist bin ich auch nicht, dafür hab' ich ja Nico. ;)
Wer jedoch in der Kommunikation mit mir die Begrifflichkeit "Archloch" verwendet, beendet damit sofort den Dialog. Lass' Dir dadurch nicht das Wochenende verderben, Martin.
ehemaliges mitglied
21.02.2014, 22:50
Preisvorschlag und Gegenvorschlag und neuer Preisvorschlag und neuer Gegenvorschlag kann sich über Tage hinziehen. Und der der Zeit darf der Artikel nicht verkauft werden, obwohl noch die Sofortkaufoption aktiv ist und es auch möglich auf weitere Preisvorschläge zu antworten?
sicher ist sicher...
Mit gesundem Menschenverstand kann ich das nicht nachvollziehen. Deswegen bin ich wohl auch kein Jurist geworden.
genau, geht nur darum was in den ollen büchern steht und was nachher der richter für richtig hält :D
und der autohändler könnte ja auch einen gleichen wagen besorgen zu dem preis, kann unser member das auch ? sprich hat er mehrere artikel ;)
(...)
Wer jedoch in der Kommunikation mit mir die Begrifflichkeit "Archloch" verwendet, beendet damit sofort den Dialog. Lass' Dir dadurch nicht das Wochenende verderben, Martin.
Exakt. :gut:
Ok, nochmal anders dargestellt: Auch jede Sofortkaufmöglichkeit ist ein Angebot. Kann ich jetzt alle beendeten Angebote abklappern und verlangen auch beliefert zu werden, weil das Angebot ja auch mir galt, ich aber einfach zu langsam war um auf den Knopf zu drücken ?
Der Typ der sich bei Martin beschwert hat, hat zuviel Zeit. Wobei ich glaub ich auch. Warum zerbrech ich mir eigentlich den Kopf über den :rofl:
Ne, des is schon ok, Ingo. Mir kommt's selbst so vor, als wäre die Bucht mittlerweile so eine Art "Bermudadreieck" für alle Pfosten dieser Republik.
Ich werde einfach sauer, wenn sich jemand verbal so derart vergreift - noch dazu bei einem Warenwert von 60,-
Kleine Männer schwingen gerne grosse Reden. Kein Grund sich darüber zu ärgern, Martin :dr:
Eh klar. :D :dr:
Vielen Dank für Euren Input! :gut:
Sieht der "Unterlegene" eigentlich, ob ihm das "Schnäppchen" wegen SofortKauf oder wegen eines akzeptierten Preisvorschlags durch die Lappen ging?
Irgendwie beißt sich die Katze da eh in den Schwanz. Denn was, wenn der "Interessent" sich bis morgen Zeit lässt, meinen Gegenvorschlag zu akzeptieren und währenddessen ein anderer auf den SofortKauf Button klickt?
Verkauft ist verkauft. Der Spätere kann Deinen Vorschlag nicht mehr akzeptieren. Der Button funktioniert nicht mehr und der Artikel wird als verkauft angezeigt. Er sieht nur ob der Artikel per Sofortkauf weggeangen ist oder ob ein Preisvorschlag akzeptiert wurde; die Höhe des Preisvorschlags und somit der tatsächliche Verkaufspreis ist für Ihn nicht einsehbar. Auch in der Historie wird der Artikel nur mit dem ursprünglichen Sofortkauf/Startpreis angezeigt, nie mit dem tatsächlichen Verkaufspreis.
Viele Grüße, Marco
Spacewalker
21.02.2014, 23:31
Ja, dann steht in der Historie "Preisvorschlag akzeptiert".
Alles klar. Der Laden hier rockt einfach! Tausend Dank an Euch alle! :dr:
Der Typ ärgert sich doch nur über seinen eigenen Geiz und sieht sich selbst als Ars.., was er in seiner Uneinsichtigkeit dich direkt angesprochen wissen lasst.
forsyth11
22.02.2014, 17:32
Wenn ein Autohändler ein Schild an ein Auto hängt ist das doch auch ein Angebot. Wenn das Auto dann verkauft wurde geh ich doch auch nicht zum Händler und sag: Du Ars..., ich hab das Schild auch gesehen, du durftest das Auto nicht einfach an jemand anders verkaufen.
Eigentlich ist das kein Angebot im Sinne vom Zustandekommen eines Kaufvertrages, sondern die "Aufforderung an einen potentiellen Käufer" seinerseits ein Angebot abzugeben, welches wiederum erst der Annahme bedarf, bevor eine Kaufvertrag zustande kommt.
So long... ;)
Ich hab mir das im BGB mal durchlesen, dort heisst es ja Antrag, nicht Angebot. Da steht was Nico schon geschrieben hat. Was ich nicht verstehe, wofür die Frist ist. Heisst es, solange die Frist läuft, erkläre ich mich bereit, dir den Artikel zu dem angetragenen Preis zu verkaufen wenn ein Kaufvertrag zustande kommt oder heisst es, solange die Frist läuft darf ich den Artikel niemand anderem verkaufen ?
Nach meiner Auffassung heisst es das erste.
Schließt das erste, das zweite nicht mit ein?
Du kannst ihm doch nichts verkaufen, was bereits verkauft ist.
Nein, ich mache dir einen Antrag/Angebot und dann liegt es an dir ihn anzunehmen. Wenn du das tust haben wir eine Vertrag. Kommt in der Zeit, zwischen dem Antrag an dich und deiner Annahme, jemand anders der meinen Antrag annimmt, habe ich den Vertrag mit dem und der Antrag an dich hat sich erledigt, weil der Artikel ja nicht mehr da ist.
Deshalb meine Frage, bin ich in der Zeit, in der der Antrag läuft, durch den Antrag nur an die angetragen Konditionen gebunden oder ist mir in der Zeit der Verkauf an einen Dritten untersagt.
Im BGB steht wie lange die Frist ungefähr ist , aber ich kann nicht erkennen wofür sie ist :ka:
Ebay schreibt dazu unter anderem folgendes:
Preisvorschläge und Gegenvorschläge sind wie auch jedes andere Gebot bindend. Wenn Sie von verschiedenen Käufern Preisvorschläge erhalten, können Sie allerdings auch mehrere Gegenvorschläge machen. Der erste Käufer, der Ihren Gegenvorschlag akzeptiert, erhält dann den Zuschlag für den Artikel.
Hinweis: Die Option „Preisvorschlag“ steht nicht in allen Kategorien zur Verfügung und Verkäufer müssen bestimmte Bedingungen erfüllen, um die Option „Preisvorschlag“ verwenden zu dürfen.
Da die Auktion bei der Annahme des PV durch den K ja von eBay automatisch beendet wird und nicht vom VK,das Ganze auch so in deren Nutzungsbedingungen so geregelt ist und VK und K die so anerkannt haben (sonst ist bieten,PV machen,verkaufen und kaufen .... nicht möglich),wird das wohl rechtlich so ok sein.
Habe auch noch nichts in den diversen Portalen gelesen das ein unterlegener dagegen geklagt hat ...
Wenn ein Autohändler ein Schild an ein Auto hängt ist das doch auch ein Angebot.
Nein es ist kein Angebot, genau wie eine Zeitungsanzeige. Es ist lediglich eine Aufforderung ein Angebot abzugeben, da nicht alle wesentliche Vertragsbestandteile bekannt sind.
Deshalb meine Frage, bin ich in der Zeit, in der der Antrag läuft, durch den Antrag nur an die angetragen Konditionen gebunden oder ist mir in der Zeit der Verkauf an einen Dritten untersagt.
Durch dein Angebot gibst du eine Willenserklärung ab, wenn ich das Angebot annehme besteht zwischen uns ein Vertrag, den wir beide zu erfüllen haben.
Außer du hast die ausgeschlossen zB Zwischenverkauf vorbehalten etc.
Durch dein Angebot gibst du eine Willenserklärung ab, wenn ich das Angebot annehme besteht zwischen uns ein Vertrag, den wir beide zu erfüllen haben.
Außer du hast die ausgeschlossen zB Zwischenverkauf vorbehalten etc.
Übertragen auf das normale Geschäftsleben:
Ich laufe durch die Stadt und sehe in einem Schaufenster eine Uhr für 7k.
Gehe rein und biete dem Verkäufer 6k.
Daraufhin der Verkäufer: Für 6,5k gebe ich sie ihnen ab.
Ich: ich überlegs mir und melde mich.
Dann hätte ich ein Recht auf Herausgabe der Uhr für 6,5k und der Verkäufer könnte nicht ruhigen Gewissens innerhalb der nächsten 1-2 Tage an einen Dritten verkaufen?
Das ist doch real nicht praktikabel. Wäre für mich aber zumindest eine Erklärung warum ich in meinen Jura Klausuren so erbärmlich abgeschnitten habe; irgendwie hab ich mein eigens Rechtsverständnis =) Ich hätte gesagt: Pech gehabt!
Viele Grüße, Marco
Marco, das schildert so ziemlich genau den Fall. :gut:
Nein das sollte ein Unterschied sein, in deinem Fall sind beide Anwesend d.h. der Antrag muss sofort angenommen werden, außer der VK bestimmt eine Frist in der das Angebot angenommen werden muss.
Wenn das nicht passiert und du nach einigen Tagen wiederkommst sollte das ein neues Angebot darstellen.
Keine Garantie für Richtigkeit;)
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