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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Autounfall - bitte um kurzen Rat



NOmBre
22.02.2014, 17:11
Hallo zusammen,

heut hats mich leider erwischt.

Situation:

Viel Verkehr in Nürnberg an der Ampel vor mir jemand scharf gebremst - Ich auch voll in die Bremse - circa. 30 cm zum Stillstand gekommen. Alles Gut - dachte ich und meine Freundin.

Halbe Sekunde später kracht es von hinten fürchterlich und mir ist einer draufgefahren und hat mich natürlich noch auf den Vordermann geschoben.

Unfallschuld hat er eingesehen, Adressen ausgetauscht, Fotos gemacht, meine Versicherung angerufen. Die Polizei war durch Zufall kurz da aber hat nichts weiter aufgenommen. Meine Freundin saß dabei die hat erstmal vor schockt nicht gewusst was gerade passiert ist.

Ich habe jetzt einen Front und Heckschaden.
Damit fahre ich jetzt zum Sachverständiger in eine Werkstatt am Montag und lasse erstmal alles prüfen bzw wäre ein Anwalt ratsam?

Das Auto ist leider 13 Jahre alt.

Was meint ihr? Gibts noch was zu beachten? Was sollte ich noch tun? Hatte noch nie einen Unfall und bin gerade auch noch ein wenig geschockt und planlos... :weg:

https://www.dropbox.com/sh/9e9on46g481lczw/BH8P_VXVFy

Fluzzwupp
22.02.2014, 17:14
Nackenschmerzen?

forsyth11
22.02.2014, 17:17
Schwierige Situation, du wurdest ja "aufgeschoben", ich würde es direkt zum Anwalt geben,
nachher heißt es noch, du bist aufgefahren...

So long... ;)

NOmBre
22.02.2014, 17:17
Ne Gott sei dank nicht. Uns ist nicht's passiert die Airbags sind auch nicht gekommen.

Suerlänner
22.02.2014, 17:20
Wichtig Ihr seid gesund, Rest in die Hände eines Anwaltes, könntest unter Umständer Fehler zu Deinem Nachteil machen.

Spacewalker
22.02.2014, 17:30
Auf jeden Fall zum Anwalt.

Ich habe einmal den Fehler gemacht, zu meinen es wäre ja alles eindeutig, bis der Unfallverursacher, der vorher gegenüber der Polizei auch seine Schuld eingestanden hatte, plötzlich seine Meinung geändert und "Zeugen" aus dem Hut gezogen hat.

habepe
22.02.2014, 17:50
Es wurde alles gesagt!!!

NOmBre
22.02.2014, 17:52
Danke euch

retsyo
22.02.2014, 18:36
.

docpassau
22.02.2014, 18:51
@TS: das gilt natürlich nur, wenn wirklich nichts passiert ist. Wenn der Hals tatsächlich weh tut, lass dich untersuchen. Ansonsten wünsch ich dir, dass alles geregelt wird. Und ja, ein Anwalt ist sicher sinnvoll.

Muigaulwurf
22.02.2014, 21:50
Anwalt, Gutachter deiner Wahl, nicht irgendeiner Versicherung oder sonstwas. Notfalls wenn du keinen Gutachter hast zu Dekra, TÜV o.ä.

frankw61
23.02.2014, 09:07
Genau so! :gut:

ehemaliges mitglied
23.02.2014, 09:43
Nimm 'nen eigenen Gutachter zu Schadenermittlung. Die Kosten für den Anwalt kannst Du Dir erst einmal schenken. Können der Vordermann oder Dritte bezeugen, dass Du aufgeschoben wurdest?
Erst wenn sich die Gegenseite bzw. die gegnerische Versicherung querstellt, ist der Gang zum Anwalt nötig.

Vielleicht noch als Hinweis. Wenn Du den Schäden fachgerecht in einer Werkstatt reparieren lassen willst, mit wenig Scherereien, dann tritt die Schadensregulierung an die Werkstatt ab. Die regeln dann die Formalitäten.
Willst Du den Schaden nicht oder nur notdürftig reparieren, lass Dir den Kostenvoranschlag auszahlen. Du bekommst dann aber immer nur den Nettobetrag.

markus247
23.02.2014, 11:10
Die Kosten für den Anwalt kannst Du Dir erst einmal schenken.
...tritt die Schadensregulierung an die Werkstatt ab. Die regeln dann die Formalitäten.


Mit der Regulierungsvariante siehst du schon mal die Kostenpauschale und die Nutzungsentschädigung (bzw bei dem Alter des Fahrzeugs Vorhaltekosten) nicht. Und wer prüft, ob die sicher kommenenden Abzüge "neu für alt" korrekt sind?

Die Anwaltskosten hat übrigens der Verursacher zu tragen...

ehemaliges mitglied
23.02.2014, 11:27
Wenn der Verursacher klar ist, wofür dann den Anwalt und die damit verbundenen Kosten? Den kann ich im Streitfall noch immer nehmen. Leider scheint es in der Gesellschaft nicht mehr möglich zu sein, Dinge zuerst außergerichtlich zu klären.
Ich frage mich auch, ob immer das Maximum herausgeholt werden muss. Wenn ich hinterher genauso gestellt bin wie vor dem Unfall, dann kann ich unter gewissen Umständen, z.B. anstehende (Flug)reise, auf die Nutzungsentschädigung verzichten.
Benötige ich einen Leihwagen, dann nehme ich ggf. einen Vorführwagen des Händlers und lasse ihn durch das reparierende Unternehmen abrechnen.

ehemaliges mitglied
23.02.2014, 11:35
Zum Glück nichts schlimmes passiert, Dominik.

Mir ist vor zwei Jahren auch einer hinten drauf. Ein Fürther halt. Habe das Auto in die Werkstatt meines Vertrauens gebracht. Die hat von sich aus einen Anwalt eingeschalten. Ob das nötig war, weiß ich nicht. Gutachten gab's auch. Musste mich jedenfalls um nichts kümmern und gekostet hat's auch nichts.

Nach dem letzten Theater wo ich ohne Anwalt unterwegs war nur noch mit Anwalt. Soll sich der kümmern.

markus247
23.02.2014, 11:36
Leider scheint es in der Gesellschaft nicht mehr möglich zu sein, Dinge zuerst außergerichtlich zu klären.

Ich denke, dass ist nicht die richtige Herangehensweise. Es handelt sich um Schadensersatz. Und die gesetzlichen Regelungen sorgen eben genau dafür, dass man so gestellt ist wie vor dem Unfall.

Muss ich denn die -leider seitens der Versicherung meist eingebauten- fehlerhaften Abrechungen akzeptieren? Die Abzüge neu für alt fallen oft kräftig aus. Oder darf ich mir für ein sicheres Gefühl auch den Rat eines Experten einholen? Immerhin bin ich ja in diesem Fall der Geschädigte, nicht der Verursacher...

uhrenmaho
23.02.2014, 13:18
Schwierige Frage ob mit Anwalt oder ohne Anwalt. Ich persönlich tendiere in
solchen Fällen dazu, einen Anwalt einzuschalten, wenn ich zu 100% keine
Schuld habe. Mit Anwalt bin ich dann auf der sicheren Seite.
Es geht auch anders. Vorige Woche bin ich mit meinem kleinen Corsa:D auf
einen wunderschönen fast neuen MB Kombi drauf gefahren. Fahrerin des MB
vollkommen unkompliziert und bittet mich, nur kurz zu unterschreiben, dass
ich aufgefahren bin. Da ich mit absoluter Sicherheit schuld war habe ich das
natürlich gemacht und sofort meine Versicherung benachrichtigt. Innerhalb
von einer 1/2 Stunde war alles geregelt inkl. Schadennummer.

LG Manfred

Nixus77
23.02.2014, 13:32
Ich würde ebenfalls zum Anwalt inkl. eigenem Gutachter tendieren um auf der sicheren Seite zu sein.
Front und Heckschaden klingt für mich bei dem Auto irgendwie nach Totalschaden.

Vespapapa
23.02.2014, 14:07
Hi, wie lange nach dem Unfall,
kann man den Anwalt noch einschalten ?

Gibt es da eine zeitliche oder andere Begrenzung? Z. B. Abgabe des Gutachtens bei der Versicherung.

VG Ralf

markus247
23.02.2014, 14:23
Hi, wie lange nach dem Unfall,
kann man den Anwalt noch einschalten ?

Gibt es da eine zeitliche oder andere Begrenzung? Z. B. Abgabe des Gutachtens bei der Versicherung.

VG Ralf


Schadensersatzansprüche verjähren frühestens nach 3 Jahren. Dazu ist es auch noch eine sogenannte Jahresschlußverjährung. Das bedeutet, dass die Ansprüche am 1. Januar des darauf folgenden Jahres verjährt sind.

markus247
23.02.2014, 14:25
Vorige Woche bin ich mit meinem kleinen Corsa:D auf
einen wunderschönen fast neuen MB Kombi drauf gefahren. Fahrerin des MB
vollkommen unkompliziert und bittet mich, nur kurz zu unterschreiben, dass
ich aufgefahren bin.

Manfred, das ist ehrenhaft. Aber leider auch unvorsichtig. Die meisten Versicherungen haben in ihren Bedingungen enthalten, dass der Versicherungsnehmer keine Schuldeingeständnisse unterzeichnen darf. Macht er es doch, kann er sich gegenüber seiner Versicherung ersatzpflichtig machen. Eine blöde Regelung, aber dennoch beachtenswert.

uhrenmaho
23.02.2014, 14:51
Manfred, das ist ehrenhaft. Aber leider auch unvorsichtig. Die meisten Versicherungen haben in ihren Bedingungen enthalten, dass der Versicherungsnehmer keine Schuldeingeständnisse unterzeichnen darf. Macht er es doch, kann er sich gegenüber seiner Versicherung ersatzpflichtig machen. Eine blöde Regelung, aber dennoch beachtenswert.

Markus, noch weiß die Versicherung nichts von dem kleinen Zettel.

LG Manfred

markus247
23.02.2014, 15:01
Na dann solltest du ihnen das nicht unbedingt auf die Nase binden...;)

dj74
23.02.2014, 17:55
Immer mit Anwalt, auch wenn die Situation noch so glasklar aussieht.

Der Ärger geht ja nicht (zwingend) vom Unfallgegner selbst aus, meistens ist es die regulierende Versicherung, die mit allen Tricks versucht, die Summe zu drücken und/oder die Sache unnötig in die Länge zu ziehen.

Ich war leider schon ein paar mal unschuldiges Unfallopfer (zum Glück immer ohne Personenschaden).
Die gegnerische Versicherung hat IMMER Stress gemacht.
Z.B. eigenes Gutachten wird von der Versicherung erst akzeptiert, daraufhin repariert und dann zahlt die Versicherung nicht.
Will erst einen eigenen Gutachter schicken. Na toll, ist ja schon repariert. Drei angesetzte Gutachtertermine platzen, weil der Gutachter nicht kommt.
Beim vierten Termin kommt er und zweifelt die ursprüngliche Schadenhöhe an.
Die drei Tage Ersatzwagen wegen der geplatzten Termine wollen sie natürlich auch nicht zahlen.
Obwohl glasklare Schuldfrage etc. hat die Sache letztlich über ein halbes Jahr Zeit, unendlich Nerven und letztlich auch Geld gekostet.
Nur weil ich keinen Bock auf eine Klage und den damit verbundenen weiteren Stress hatte, habe ich die bittere Pille geschluckt und auf die Kostenerstattung für den Ersatzwagen zu den geplatzten Terminen verzichtet.

NOmBre
23.02.2014, 17:57
Mir wär´s natürlich auch am liebsten, dass alles unkompliziert - ohne Anwalt, Streitigkeiten und Gericht - geklärt wird.
Auch das mein Auto noch repariert wird, wieder rund läuft und noch ein paar Tausend Kilometer mit mir fahren kann.
Mit irgendeinem ausbezahltem Restwertgeld kann ich momentan nicht viel anfangen.

Fahre Morgen in eine Reparaturwerkstatt. =(

PS: Der Verursacher und ich sind bei der selben Versicherung angemeldet.

skask
24.02.2014, 07:13
Immer mit Anwalt, auch wenn die Situation noch so glasklar aussieht.

Der Ärger geht ja nicht (zwingend) vom Unfallgegner selbst aus, meistens ist es die regulierende Versicherung, die mit allen Tricks versucht, die Summe zu drücken und/oder die Sache unnötig in die Länge zu ziehen.

Ich war leider schon ein paar mal unschuldiges Unfallopfer (zum Glück immer ohne Personenschaden).
Die gegnerische Versicherung hat IMMER Stress gemacht.


Kann ich leider bestätigen. Ohne Polizei und Anwalt reguliere ich keinen Unfall mehr. Habe mich schon genug geärgert und Zeit und Nerven verloren. Auch mit namhaften Versicherungen, wenn es ums Zahlen geht sind die auch nicht besser als die Direktversicherer.

alien27
24.02.2014, 08:32
Kann ich leider bestätigen. Ohne Polizei und Anwalt reguliere ich keinen Unfall mehr. Habe mich schon genug geärgert und Zeit und Nerven verloren. Auch mit namhaften Versicherungen, wenn es ums Zahlen geht sind die auch nicht besser als die Direktversicherer.

+2

Leider sind heutzutage nicht mehr die Unfallgegner das Problem sondern die Versicherungen. Den ganzen Stress kannst du dir mit einem Anwalt locker sparen.

bernie1978
24.02.2014, 13:11
Leider? Besser gehts nicht :)




Das Auto ist leider 13 Jahre alt.

[/url]

Vespapapa
24.02.2014, 21:13
Schadensersatzansprüche verjähren frühestens nach 3 Jahren. Dazu ist es auch noch eine sogenannte Jahresschlußverjährung. Das bedeutet, dass die Ansprüche am 1. Januar des darauf folgenden Jahres verjährt sind.

Hallo Markus,

Danke für die schnelle Info !

Ralf