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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : KFZ-Haftpflicht von 2 Fahrzeugen als Sonderausgabe absetzbar?



sausapia
01.03.2014, 13:27
Liebes, allwissendes Forum,
ich habe 2 Spaßfahrzeuge, die ich für meinen Arbeitsweg im Wechsel nutze. Kann ich beide KFZ-Haftpflichtversicherungen als Sonderausgabe angeben oder nur eine. Ich stehe da gerade auf dem Schlauch. DDas Finanzamt könnte zu Recht sagen, dass es meine "Liebhaberei" ist, aber anderseits kann ich auch "Luxus-Haftpflichtversicherungen" absetzen.

Meine Frau hat übrigens einen eigenen Wagen, die die KFZ-Haftplicht natürlich für sich ansetzt.

RAMichel
01.03.2014, 13:29
Nach meinem Kenntnisstand kannst Du alle Haftplichtversicherungsbeiträge als Sonderausgabe geltend machen.

sausapia
01.03.2014, 13:36
Lieben Dank für die schnelle Antwort Thomas :gut:

Spacewalker
01.03.2014, 13:57
Angeben kann man eine Menge, ob sich das allerdings im Resultat bemerkbar macht, ist fraglich. (Pauschalen, Deckelung, etc.)

Frag am besten Deinen Steuerberater.

Ich gebe inzwischen so Einiges gar nicht mehr an, da es nur Arbeit bedeutet, mir aber nichts bringt.

Agent0815
03.03.2014, 12:44
Kann man absetzen - wird Dir aber nix bringen, da Deine Beiträge zur KV wohl höher sind, als der Höchstbetrag den man für diese Versicherungen bekommt. Dann erfolgt der Ansatz der höheren Beiträge zur Basis-KV und Basis-PV und der Rest fällt hinten runter. Es gibt da allerdings einen kleinen, oft interessanten Ansatz mit dem Vorausbezahlen von KV-Beiträgen. Hab das hier mal irgendwann gepostet.

sausapia
03.03.2014, 13:06
Hi Bernd,
kannst Du den Link mal hier bitte posten? Ich bin privat versichert.

Pappie
03.03.2014, 13:37
Frank, ganz einfach:

Zahl deine Krankenversicherungsbeiträge für das nächste (und wenn möglich für das übernächste) Jahr im voraus.

Kannst du dann dieses Jahr entsprechend absetzten und hast die Freibeträge für Sonderausgaben die nächsten beiden Jahre für andere Dinge frei!

Eintracht
03.03.2014, 19:29
Gibt die KV auch einen Nachlass auf den Beitrag, wenn ich zwei Jahre im Voraus zahle? Weiß das jemand?

sausapia
03.03.2014, 20:06
Frank, ganz einfach:

Zahl deine Krankenversicherungsbeiträge für das nächste (und wenn möglich für das übernächste) Jahr im voraus.

Kannst du dann dieses Jahr entsprechend absetzten und hast die Freibeträge für Sonderausgaben die nächsten beiden Jahre für andere Dinge frei!

Wow,
Das hätte ich im vorletzten Jahr wissen müssen, denn da erhielt ich eine fette Einmalsumme. :gut:

Pappie
03.03.2014, 22:29
Gibt die KV auch einen Nachlass auf den Beitrag, wenn ich zwei Jahre im Voraus zahle? Weiß das jemand?

Kenne ich nicht. Aber das muss ja nichts heißen...

Einen Jahreszahlernachlass gibt's aber auf jeden Fall.

MattR
04.03.2014, 03:16
In der Regel ein paar Prozent die sich kaum bemerkbar machen und als Angestellter teilst du mit deiner Firma.

Wie verhält sich das eigentlich bei einem Firmen Wechsel?

Pappie
04.03.2014, 07:12
Nein, Du teilst als Angestellter nicht mit Dei er Firma. Du erhältst einen Zuschuss. Für die Beitragszahlung bist Du alleine verantwortlich.

Daher auch kein Problem beim Firmenwechsel.

Und das sich die Prozente kaum bemerkbar machen finde ich auch nicht. Meistens gibt es vier Prozent. Bei 650 Euro Monatsbeitrag sind das über 300 Euro im Jahr.

Da es im Miment eh kaum Zinsen gibt - warum das nicht nutzen?

Agent0815
04.03.2014, 13:17
Hi Bernd,
kannst Du den Link mal hier bitte posten? Ich bin privat versichert.

Frank, hättest damals (am 16.12.2011 um 08.28 Uhr) besser lesen sollen ;)

http://www.r-l-x.de/forum/showthread.php/116308-Steuertipp-zum-Jahresende-Vorauszahlung-Krankenversicherung


...........aber Du bist ja Angestellter mit eigentlich steuerfreiem AG-Zuschuss.