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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bauunternehmer lehnt Gewährleistung ab!



rudi
07.03.2014, 13:22
Hallo allwissendes Forum,


hab vor 2,5 Jahren ein Haus von einem Ingolstädter Bauunternehmen gekauft, habe vorgestern einen Wasserschaden im Bad/DG festgestellt, d.h. Laminat geht an Türschwelle hoch, vollgesaugt, Türstock aufgeschwemmt, Silikon gerissen, Fliesenfugen kalken, nachdem die Bodenleiste abgefallen ist, konnte man den Schaden erkennen.
Unternehmen lehnt den Schaden ab, da die Fugen reißen können, aber darum geht es ja gar nicht.
Wie soll ich weiter vorgehen, Anwalt, Gutachter?? Fremdfirma beauftragen, Rechnung einklagen?
Wir hatten die letzten zwei Jahre auch immer Probleme, weil er seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.
Bis zur Kaufvertragsunterzeichnung bist du Kunde, danach bist du im A...., das geht auch anders, unsere DG Wohnung hatten wir bei einem kleinen Ortsansässigen Bauunternehmer gekauft, das waren wir auch während der Gewährleistung noch Kunde.

Danke

WUM
07.03.2014, 13:26
ich hab ähnliches Problem....erst mal angesprochen dann geschrieben....letzendlich Anwalt, Gutachter.... :ka: wär schôn wenns ohne gehen würde!!!

der liess nicht mit sich reden, alle möglichen Ausreden!!


Gruss



Wum

hadi
07.03.2014, 13:57
Warum nicht zuerst die Versicherung einschalten? Die stellen einen Sachverständigen, der stellt die Ursache fest, macht das Gutachten.

Ingo.L
07.03.2014, 13:58
Laminat im Bad 8o Woher kommt der Wssserschaden ? Selber immer kräftig mit Wasser rumgematscht ? Dann ist es persönliches Pech, Wssser und Laminat verträgt sich nicht. Oder ein Leitungsschaden ? Dann sollte das Bauunternehmen in der Haftung stehen.

TheLupus
07.03.2014, 13:58
Viel Glück! Ich habe bisher nur schlechte Erfahrungen mit Bau und Handwerk beim Hausbau gemacht, was Qualität, Gewährleistung und Haftungs-/Schuldfrage angeht. Bis heute Ärger mit Gutachten, Gegengutachten, etc. ... und mein Anwalt ist auch eine Niete. :flop:

crazy_joeblunt
07.03.2014, 14:02
Wenn Du eine umfangreiche Wohngebäudeversicherung hast, solltest Du diese in jeden Fall informieren, denn selbst wenn die Baufirma haftet, dann bekommst Du nur den Zeitwert ersetzt, d.h. es kommt zu Abzügen bei der Regulierung!
Die Wohngebäudeversicherung zahlt den Wiederbeschaffungswert!

crazy_joeblunt
07.03.2014, 14:12
So funktioniert es im übrigen richtig,

- Schaden dem eigenen Versicherer melden
- Schaden Aufnahme ggf. durch Schadenfeststeller unter Angabe das evtl. Baumangel vorliegt.
- Beauftrage Firma kümmert sich um Leckortung und Sanierung, so das kein Folgeschaden entstehen kann.
- Der eigene Versicherer korrespondiert mit Haftpflichtversicherung des Bauunternehmers und nimmt ihn ggf. in Regress.
- Schaden kann vollständig saniert und der Ursprungszustand kann wieder hergestellt werden.


Anmerkung:
Bei Rohrbruch oder Lecktage ist es immer schwer einem Installateur einen Fehler nachzuweisen, gerade bei Röhren in Wänden, Böden etc.

rudi
07.03.2014, 14:35
Laminat im Bad 8o Woher kommt der Wssserschaden ? Selber immer kräftig mit Wasser rumgematscht ? Dann ist es persönliches Pech, Wssser und Laminat verträgt sich nicht. Oder ein Leitungsschaden ? Dann sollte das Bauunternehmen in der Haftung stehen.
Hi Ingo,

der Laminat liegt im Schlafzimmer, ich nehme an die Dusche leckt!

rudi
07.03.2014, 14:36
So funktioniert es im übrigen richtig,

- Schaden dem eigenen Versicherer melden
- Schaden Aufnahme ggf. durch Schadenfeststeller unter Angabe das evtl. Baumangel vorliegt.
- Beauftrage Firma kümmert sich um Leckortung und Sanierung, so das kein Folgeschaden entstehen kann.
- Der eigene Versicherer korrespondiert mit Haftpflichtversicherung des Bauunternehmers und nimmt ihn ggf. in Regress.
- Schaden kann vollständig saniert und der Ursprungszustand kann wieder hergestellt werden.


Anmerkung:
Bei Rohrbruch oder Lecktage ist es immer schwer einem Installateur einen Fehler nachzuweisen, gerade bei Röhren in Wänden, Böden etc.

Vielen Dank, rufe mal bei der Versicherung an.

rudi
10.03.2014, 19:21
Hi, kurzes Update, Versicherung regelt das, genau wie Jörn geschrieben hat!
Heute kam noch die Absage vom Bauunternehmer:

nach interner Rücksprache teilen wir ihnen mit , dass es sich bei ihrem angezeigten Mangel um keinen von uns zu vertretenden Mangel handelt, mit der Übergabe ist die Beweislastumkehr erfolgt weshalb auch wir die Gewährleistung bei dem Handwerker nur mit der Angabe eines genauen Grundes bzw. einer genauen Ursache geltend machen können, wir weisen daher den Mangel vollumfänglich zurück.

Hihi, solche Sp... Wasserschaden ist kein Grund, dass man solchen Pennern nicht die Lizenz entziehen kann, versteh ich nicht.:flop:

hugo
10.03.2014, 19:38
Wasserschaden ist ein sehr weitgehender Begriff.
Etwas genauer must du schon werden ....

rudi
23.03.2014, 18:55
Kurzes Update:

Gutachter hat einen erheblichen Wasserschaden festgestellt, inkl. Schimmel.

Es kommt alles raus, Bodenfliesen, Wandfliesen, Laminat, Rigipswand, Estrich und Fußbodenheizung, d.h. ich hab hier acht Wochen Baustelle8o

sausapia
23.03.2014, 19:02
Shit happens :motz: