Chefcook
09.03.2014, 13:54
Tach auch,
ich brauche mal Eure Hilfe mangels eigener Kompetenz auf dem Gebiet:
Mein Bruder übernimmt eine Vorstandsposition in einem Schützenverein. Dort stößt er auf folgende Situation:
Der Verein erhebt von jedem Mitglied mit der Aufnahme als Vollmitglied zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag eine Investitionsumlage, die zu verschiedenen Zwecken rund um Anschaffung, Tilgung und Modernisierung des eigenen Schießstandes und Vereinsheims genutzt wird. Per Satzung kann die Investitionsumlage in 10 Jahresraten geteilt werden. Dies ist wohl unter anderem steuerrechtlich eine der Voraussetzungen zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit.
Die Aufnahme als Vollmitglied bedarf per Satzung eines schriftlichen Ersuchens an den Vorstand.
Als ermäßigtes Mitglied zu 50% des Beitrags kann jeder mitmachen, der jünger als 25 Jahre ist und Student / Schüler ist.
Nun stellt der Bruder fest, dass sein Vorgänger es mit der Einhaltung der eigenen Satzung überhaupt nicht ernst genommen hat.
Diverse Mitgliedern wurde zum 25. Geburtstag einfach die Beitragsrechnung als Vollmitglied geschickt, obwohl diese gar nie einen schriftliches Ersuchen zur Mitgliedschaft als Vollmitglied eingereicht hatten. Die Mitglieder haben einfach den höheren Beitrag bezahlt und sind Mitglied geblieben.
Diesen Mitgliedern wurde keine Investitionsumlage in Rechnung gestellt.
Die allermeisten dieser Mitglieder erfüllten nur die Voraussetzung jünger als 25 Jahre zu sein, nicht aber Student / Schüler zu sein.
Diverse andere Mitglieder sind zwar nach wie vor unter 25 Jahre alt und zahlen den ermäßigten Beitrag, können aber keine Schüler-/Studententätigkeit nachweisen.
Kurzum, es fehlen mehrere Tausend Euro in der Kasse, die für einen Schützenverein der Größe erheblich sind (die Finanzlage ist katastrophal - nun wissen auch alle, warum!).
Mein Bruder hat die entsprechenden Mitglieder angeschrieben, auf die Situation hingewiesen und dabei folgendes Vorgehen an den Tag gelegt:
Eine rückwirkende Nachzahlung der Mitgliedsbeiträge der zu unrecht ermäßigten Mitglieder wird nicht verlangt.
Wohl aber wird die Zahlung der Investitionsumlage ab Stichtag der Fälligkeit gemäß Satzung verlangt.
Nun kommen einige Mitglieder um die Ecke und sagen, dass sie
nicht wussten, wann und in welcher Höhe die Investitionsumlage fällig wird, sie sich auf die korrekte Rechungsstellung durch den Verein verlassen haben, dessen Fehler nicht ausbaden wollen. Sie zahlen die Investitionsumlage selbstverständlich in 10 Raten ab sofort, aber keinesfalls rückwirkend.
oder bei Kenntniserlangung der Investitionsumlage selbstverständlich ihre Mitgliedschaft gekündigt hätten und dementsprechend nun nicht zahlen wollen und um sofortige Auflösung ihrer Mitgliedschaft bitten. Ihrer Meinung nach hätte die Fälligkeit der Investitionsumlage einer Ankündigung bedurft.
oder sie ja gar nie Vollmitglied wurden, weil sie nie darum gebeten haben und auch nie aufgefordert wurden, darum zu bitten. Deshalb zahlen sie auch keine Investitionsumlage und bitten um Rauswurf, wenn Sie die Voraussetzungen der Mitgliedschaft nicht mehr erfüllen.
Die Argumente meines Bruders sind, dass die Vereinssatzung als Bekannt vorauszusetzen ist und darin schließlich alles steht, sich also niemand über Unkenntnis herausreden könne. Dem entgegnen die Querulanten, dass der Verein sich schließlich auch nicht an die Satzung gehalten hat, sondern irgendetwas anderes fabriziert hat und davon auszugehen ist, dass der Vorstand ausreichende Sorgfalt walten lässt.
Die Situation ist verfahren, gut ein Zehntel der Mitglieder ist betroffen und will den Verein nun verlassen.
Ich selbst finde die Lage sehr unübersichtlich, weil allen beiden Seiten Versäumnisse anzukreiden sind. Der alte Vorstand hatte den Verein nicht im Griff und die Finanzen nicht im Blick, die Mitglieder haben sich auch nicht drum gekümmert.
Ich selbst habe Verständnis für Antwort derer, die sagen, dass sie zahlen, aber eben ab jetzt mit Rechnungsstellung und nicht rückwirkend. Dafür spricht meiner Meinung nach, dass die Forderung einer höheren Investitionsumlage als der Jahresrate den Status der Gemeinnützigkeit gefährdet.
Das sind aber nur zwei, der große Rest will nun aus dem Verein raus.
Wie seht Ihr die Lage - was kann der Verein von den Mitgliedern, die sagen, dass sie einfach die Beitragsrechnung bezahlt haben und sich darauf verlassen haben, dass der Verein weiß, was er tut, verlangen?
Kann man die Satzung bei jedem Mitglied als Bekannt voraussetzen?
Wie ist das mangelnde Ersuchen um Aufnahme als Vollmitglied zu werten?
Fragen über Fragen...
Ich danke Euch im Voraus!
ich brauche mal Eure Hilfe mangels eigener Kompetenz auf dem Gebiet:
Mein Bruder übernimmt eine Vorstandsposition in einem Schützenverein. Dort stößt er auf folgende Situation:
Der Verein erhebt von jedem Mitglied mit der Aufnahme als Vollmitglied zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag eine Investitionsumlage, die zu verschiedenen Zwecken rund um Anschaffung, Tilgung und Modernisierung des eigenen Schießstandes und Vereinsheims genutzt wird. Per Satzung kann die Investitionsumlage in 10 Jahresraten geteilt werden. Dies ist wohl unter anderem steuerrechtlich eine der Voraussetzungen zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit.
Die Aufnahme als Vollmitglied bedarf per Satzung eines schriftlichen Ersuchens an den Vorstand.
Als ermäßigtes Mitglied zu 50% des Beitrags kann jeder mitmachen, der jünger als 25 Jahre ist und Student / Schüler ist.
Nun stellt der Bruder fest, dass sein Vorgänger es mit der Einhaltung der eigenen Satzung überhaupt nicht ernst genommen hat.
Diverse Mitgliedern wurde zum 25. Geburtstag einfach die Beitragsrechnung als Vollmitglied geschickt, obwohl diese gar nie einen schriftliches Ersuchen zur Mitgliedschaft als Vollmitglied eingereicht hatten. Die Mitglieder haben einfach den höheren Beitrag bezahlt und sind Mitglied geblieben.
Diesen Mitgliedern wurde keine Investitionsumlage in Rechnung gestellt.
Die allermeisten dieser Mitglieder erfüllten nur die Voraussetzung jünger als 25 Jahre zu sein, nicht aber Student / Schüler zu sein.
Diverse andere Mitglieder sind zwar nach wie vor unter 25 Jahre alt und zahlen den ermäßigten Beitrag, können aber keine Schüler-/Studententätigkeit nachweisen.
Kurzum, es fehlen mehrere Tausend Euro in der Kasse, die für einen Schützenverein der Größe erheblich sind (die Finanzlage ist katastrophal - nun wissen auch alle, warum!).
Mein Bruder hat die entsprechenden Mitglieder angeschrieben, auf die Situation hingewiesen und dabei folgendes Vorgehen an den Tag gelegt:
Eine rückwirkende Nachzahlung der Mitgliedsbeiträge der zu unrecht ermäßigten Mitglieder wird nicht verlangt.
Wohl aber wird die Zahlung der Investitionsumlage ab Stichtag der Fälligkeit gemäß Satzung verlangt.
Nun kommen einige Mitglieder um die Ecke und sagen, dass sie
nicht wussten, wann und in welcher Höhe die Investitionsumlage fällig wird, sie sich auf die korrekte Rechungsstellung durch den Verein verlassen haben, dessen Fehler nicht ausbaden wollen. Sie zahlen die Investitionsumlage selbstverständlich in 10 Raten ab sofort, aber keinesfalls rückwirkend.
oder bei Kenntniserlangung der Investitionsumlage selbstverständlich ihre Mitgliedschaft gekündigt hätten und dementsprechend nun nicht zahlen wollen und um sofortige Auflösung ihrer Mitgliedschaft bitten. Ihrer Meinung nach hätte die Fälligkeit der Investitionsumlage einer Ankündigung bedurft.
oder sie ja gar nie Vollmitglied wurden, weil sie nie darum gebeten haben und auch nie aufgefordert wurden, darum zu bitten. Deshalb zahlen sie auch keine Investitionsumlage und bitten um Rauswurf, wenn Sie die Voraussetzungen der Mitgliedschaft nicht mehr erfüllen.
Die Argumente meines Bruders sind, dass die Vereinssatzung als Bekannt vorauszusetzen ist und darin schließlich alles steht, sich also niemand über Unkenntnis herausreden könne. Dem entgegnen die Querulanten, dass der Verein sich schließlich auch nicht an die Satzung gehalten hat, sondern irgendetwas anderes fabriziert hat und davon auszugehen ist, dass der Vorstand ausreichende Sorgfalt walten lässt.
Die Situation ist verfahren, gut ein Zehntel der Mitglieder ist betroffen und will den Verein nun verlassen.
Ich selbst finde die Lage sehr unübersichtlich, weil allen beiden Seiten Versäumnisse anzukreiden sind. Der alte Vorstand hatte den Verein nicht im Griff und die Finanzen nicht im Blick, die Mitglieder haben sich auch nicht drum gekümmert.
Ich selbst habe Verständnis für Antwort derer, die sagen, dass sie zahlen, aber eben ab jetzt mit Rechnungsstellung und nicht rückwirkend. Dafür spricht meiner Meinung nach, dass die Forderung einer höheren Investitionsumlage als der Jahresrate den Status der Gemeinnützigkeit gefährdet.
Das sind aber nur zwei, der große Rest will nun aus dem Verein raus.
Wie seht Ihr die Lage - was kann der Verein von den Mitgliedern, die sagen, dass sie einfach die Beitragsrechnung bezahlt haben und sich darauf verlassen haben, dass der Verein weiß, was er tut, verlangen?
Kann man die Satzung bei jedem Mitglied als Bekannt voraussetzen?
Wie ist das mangelnde Ersuchen um Aufnahme als Vollmitglied zu werten?
Fragen über Fragen...
Ich danke Euch im Voraus!