Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wer hat ne Kapital-LV, die in dieses oder in den nächsten Jahren fällig wird........
Agent0815
15.03.2014, 12:44
....drauf achten: Was der Versicherungslobby Ende vorletzten Jahres nicht gelungen ist, scheint nun zu funktionieren. Die Bewertungsreserven werden wohl einkassiert. Evtl. Vertrag deshalb noch kurzfristig kündigen. Kann finanziell wesentlich günstiger sein.
Und was ist mit denen die noch länger laufen?
Hubertus
15.03.2014, 12:52
Da habe ich mal auf den selbsternannten Guru aus Luxemburg gehört und das letztes Jahr schon erledigt.
....Evtl. Vertrag deshalb noch kurzfristig kündigen. Kann finanziell wesentlich günstiger sein.
Trifft das eigentlich auch auf Rentenversicherungen (bzw. Rente & BUZ) zu?
Konkret gefragt: kann sich der in meinen Verträgen garantierte Rückkaufswert bei vorzeitiger Kündigung dadurch verringern?
löwenzahn
15.03.2014, 13:05
Meine LV wird in 2,5 Jahren fällig. Weit über 20 Jahre eingezahlt. Jetzt kündigen, oder nicht? Vielleicht können sich kompetente Members dazu äußern. Gerne auch per PN.
Danke und liebe Grüße
Michael
JoeBlack1822
15.03.2014, 13:17
http://www.test.de/Lebensversicherung-Recht-auf-Reserven-soll-fallen-4679539-0/
Scheint aber noch nicht beschlossen zu sein...
sausapia
15.03.2014, 18:47
Trifft dies auch fondsgebundene LV? Meine ist in der variablen Phase (12+5) und ich könnte / müsste dann besser abrufen.
Wie läuft das in der Praxis? Muss der Versicherer informieren?
Salamander
17.03.2014, 13:14
Wie läuft das in der Praxis? Muss der Versicherer informieren?
So wie es aktuell aussieht, muss der Versicherer nicht informieren.
Sofern sich hier jemand wirklich mit der Kündigung seiner Lebens- oder Rentenversicherung auseinander setzen möchte, kann er mich gerne kontaktieren.
Wir arbeiten seit ca. 1,5 Jahren mit einer Rechtsanwaltskanzlei zusammen, welche sich auf die Überprüfung und Durchsetzung von Ansprüchen aus eben solchen Verträgen spezialisiert hat. Durchschnittlicher Mehrerlös für den Kunden liegt bei ca. 10%.
Dies gilt übrigens auch für bereits gekündigte Verträge. Dazu müssen aber noch Unterlagen vorhanden sein, wie z.B. Antrag, Nachträge usw.
LG
Christoph
Aber ich seh das richtig das wenn eh nur der Garantiebetrag ausbezahlt wird die Bewertungsreserven eh keine Rolle spielen!?
Salamander
17.03.2014, 15:07
Aber ich seh das richtig das wenn eh nur der Garantiebetrag ausbezahlt wird die Bewertungsreserven eh keine Rolle spielen!?
Nein das ist nicht korrekt. Da der Wikipedia Eintrag hierzu sehr gut formuliert ist, verlinke ich Ihn gerne.
http://de.wikipedia.org/wiki/Bewertungsreserven
Daher entsteht deine Forderung aus Garantiebetrag, Überschussbeteiligung, Schlussbonus sofern in den Bedingungen und eben der Beteiligung an den Bewertungsreserven.
Weiterer Hintergrund: Eine Beteiligung an den Bewertungsreserven wurde erst 2008 eingeführt. Daher wird dies in vorhergehenden Bedingungen nicht erwähnt, es besteht aber ein Anspruch darauf. Da sich nahezu alle Gesellschaften auf die Versicherunsbedingungen berufen, erfolgt Großteils keine Einrechnung in den Auszahlungsbetrag.
LG
Christoph
X-E-L-O-R
17.03.2014, 16:16
Ich hänge mich hier mal dran. Habe auch eine LV, die in den nächsten 1-2 Jahren auslaufen sollte.
Werfe mal einen Blick in meine Unterlagen.
Wie bei allen Geldangelegenheiten gilt: nichts übereilen, genauestens informieren (von allen Seiten und bei allen "Interessenvertretern"), kein voreilender Gehorsam, nicht von Krieg und Politik treiben lassen. Nichts verallgemeinert auffassen, die persönliche Lage und den speziellen eigenen Vetrag prüfen.
Die bisherige Erfahrung war immer: eine vorzeitige Kündigung (Rückkauf) ist die denkbar schlechteste Lösung. Ob das jetzt tasächlich anders sein wird?
Und immer daran denken: egal ob Politik, Versicherungsvertreter, Berater, Rechtsbeistand usw.: Sie wollen alle nur dein Bestes: DEIN GELD !
LG
Lars
sausapia
17.03.2014, 19:21
Ich habe nun mal rein prophylaktisch meiner Versicherung eine eMail geschickt.
sausapia
19.03.2014, 20:14
Ich habe soeben die Info erhalten, dass die eventuellenÄnderungen für fondsgebundene LV keine Relevanz haben. Über Die Gesetzesänderung soll im August entschieden werden.
Donluigi
19.03.2014, 20:16
Mein Broker meinte, ich hätte bei einem Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit abgeschlossen und nicht bei ner AG, insofern sei meine Garantie aktuell nicht in Gefahr. Man wird sehen.
Hi,
meine LV läuft zum 1.12. aus, angeblich nicht mehr kündbar, da jährliche Zahlung, f... da kann man nur hoffen8o
Mein Broker meinte, ich hätte bei einem Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit abgeschlossen und nicht bei ner AG, insofern sei meine Garantie aktuell nicht in Gefahr. Man wird sehen.
Ach! Das klingt gut, ich nämlich auch. Da muss ich mal meinen Fachmann fragen.
Mein Broker meinte, ich hätte bei einem Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit abgeschlossen und nicht bei ner AG, insofern sei meine Garantie aktuell nicht in Gefahr. Man wird sehen.
Wie oder wo erkenne ich das?
Ich denke, an der Gesellschaftsform des Versicherers.
Donluigi
20.03.2014, 22:18
Genau
Agent0815
21.03.2014, 10:33
Über Die Gesetzesänderung soll im August entschieden werden.
Das würde mir persönlich helfen und ich müsste nicht groß rechnen. Hab wie Frank ne Laufzeit von fix 12 + variabel 5. Bin schon in der variablen Zeitspanne. Da kann man den Vertrag jährlich ohne Nachteil zum Stichtag beenden. Mein Stichtag ist der 30.06. - wenn die Änderung erst im August ansteht, bin ich mir relativ sicher, was dieses Jahr am 30.06. mit dem Vertrag geschieht :D
Hab die Versicherungsgesellschaft letzten Freitag mit Bitte um Auskunft bzgl. der Bewertungsreserven angeschrieben. Heute war die Auskunft mit allen relvanten Daten (u.a.a. RKW, Überschussbet.) zum Stichtag 01.04. bei der Post.
Salamander
27.03.2014, 17:13
Ich hole das Thema nochmal hoch, da ich erst jetzt zum Antworten komme.
Alle die, bei denen die Versicherung in naher Zukunft ausläuft, haben relativ wenig zu befürchten. Hier ist der Schlussbonus deutlich wichtiger als die Beteiligung an den Bewertungsreserven.
Ich rate hier, wie Bern schon geschrieben hat, eure Versicherung anzuschreiben und um Auskunft zu ersuchen. Unter anderem sollte das Schreiben die Fragen nach dem aktuellen Vertragswert, dem voraussichtlichen Wert zum Ablaufdatum und mögliche Verluste durch den Wegfall der Beteiligung an den Bewertungsreserven enthalten. Alternativ könnt Ihr Fragen, welchen prozentualen Anteil die Bewertungsreserven am Wert zum Ablaufdatum haben.
Nach Erhalt des Schreibens könnt Ihr nochmal rechnen und sehen, was sich wirklich lohnt.
Läuft eure Versicherung noch länger, oder habt Ihr erst vor wenigen Jahren einen Vertrag abgeschlossen, überlegt aber nun aus zusteigen, dann macht eine Prüfung durchaus sinn. Wer Interesse hat, dem lasse ich gerne kostenlos, durch unsere Fachanwälte, drüber schauen.
LG
Christoph
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