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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Knöllchen wg. Haltens mit Warnblinklicht



sausapia
18.03.2014, 08:59
Moin Verkehrsrechtsexperten,

habe heute morgen auf der Straße kurz mit Warnblinklicht gehalten, um mir Brötchen zu kaufen und kassierte prompt ein Ticket. Ich habe irgendwie noch in Erinnerung, dass eine Parkzeit <3 Minuten kein parken, sondern halten ist. Das kann ich zwar nicht beweisen, es war jedoch so. Die Politesse war auch noch da, ich hatte aber keine Lust zu diskutieren.

Frage: Lohnt sich ein Widerspruch oder kurz ärgern und zahlen? Weiß jemand aus dem Kopf, was mich das kostet. Ich bekomme wirklich selten Knöllchen.

Suerlänner
18.03.2014, 09:17
Warnblinklicht, lockst ja selber die Ordnungshüter an, sei froh das nicht der Vorsatz dazu kam, wegen Warnblinklicht.

Zahlen und das nächste mal auf einen Parkplatz fahren.

AndreasL
18.03.2014, 09:19
Würde auch bezahlen; vermutlich ist die Warnblinkleuchte offiziell kein Parkplatzersatzlicht.;)

PCS
18.03.2014, 09:19
Parken liegt dann vor, wenn der Fahrer sein Fahrzeug verlässt oder länger als 3 Minuten hält.

https://www.polizei.bayern.de/muenchen/verkehr/recht/index.html/3712

AndreasL
18.03.2014, 09:28
Vielleicht 20-25 Eur. Quelle: http://www.bussgeldkataloge.de/index2.html

eos
18.03.2014, 09:29
https://www.berlin.de/special/auto-und-motor/autotechnik/2692014-61212-warnblinklicht-darf-nur-in-bestimmten-si.html :

"Den Warnblinker dürfen Autofahrer nur einschalten, um andere Verkehrsteilnehmer auf Gefahren aufmerksam zu machen. Dazu zählt nicht das Parken in zweiter Reihe beim Brötchenholen, betont der TÜV Nord. Wer sein Fahrzeug ohne Not verkehrsbehindernd abstellt und dabei den Warnblinker einschaltet, um die Situation vermeintlich zu entschärfen, riskiert gleich zwei Bußgelder: für das unerlaubte Halten in zweiter Reihe und für das ordnungswidrige Blinken."

siebensieben
18.03.2014, 09:30
Naja, Warnblinken ist ja nur pei Panne oder ähnlichem, nicht bei Brötchenholen. Viele sehen das Warnblinklicht als das Blaulicht des kleinen Mannes. ;)

RoyalFlush
18.03.2014, 09:32
Du hast auf der Strasse mit Warnblinklicht gehalten, um Dir ein Brötchen zu holen?

Nimm's mir nicht übel, aber die Busse kann nicht hoch genug sein...:ka:

backröding
18.03.2014, 09:40
Wo er (Marc) recht hat, hat er recht...

Edmundo
18.03.2014, 09:48
Es sei denn Du warst gerade im Brötchenladen um den ADAC zu rufen, weil Dir das Auto ausgegangen ist. Und um die Wartezeit zu überbrücken hast Du Dir Brötchen mitgenommen.

Ansonsten sehe ich es genauso, dass absichtliches falsches Parken (Halten liegt ja hier nicht vor, da Du nicht in der Lage warst, sofort Dein Auto wegzubewegen, weil Du ja mit dem Brötchenkauf abgelenkt warst) halt kostet. Da darf man sich nicht beschweren, sondern sollte sich selber an die Nase fassen und daraus lernen, es beim nächsten mal besser zu machen. ;)

fiumagyar
18.03.2014, 09:54
Schön morgens im dicksten Stau Düsselddorfs, da keine öffentlichen Verkehrsmittel fahren.

Ich bin stolz auf Dich :wall:

Spacewalker
18.03.2014, 09:59
Schelte hast Du ja schon genug bekommen. ;)

Daher von mir nur der Hinweis, dass es sich bei solchen Sachen noch nicht einmal lohnt einen berechtigten Widerspruch einzulegen.

Dann wird das Verwarngeld zwar zurück genommen, dafür aber eine Bearbeitungsgebühr erhoben.

Zumindest wird das in Köln so gehandhabt und in Düsseldorfer ist man bestimmt nicht entgegenkommender.

PCS
18.03.2014, 10:00
Und bevor sich hier noch mehr Leute zu Wort melden, die immer alles richtig machen, machen wir hier mal zu. :rolleyes:

Denke, Frank hat's auch so schon kapiert... ;)

Coney
18.03.2014, 10:01
<3

Forensoftware, ich bin stolz auf dich. :gut:

Ansonsten bitte ich alle Fahrlehrer und sonst-auch-immer-alles-richtig-Macher, die Moralkeule im Handschuhfach zu lassen. Frank hat seine Lektion bestimmt gelernt. Danke für's Ohr. :dr: