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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Privathaftpflicht will nicht bezahlen, erster Schadensfall....



nand
31.03.2014, 15:40
Hallo zusammen,

ich bin doch leicht empört gerade, ich hatte meinen ersten Schadensfall und der wurde abgelehnt.

Folgende Grundkonstellation, ich wohne mit meiner Freundin nun über ein Jahr in einer Wohnung. Die Wohnung gehört den Eltern der Freundin, ich wohne dort zur Miete. Privathaftpflicht sowie Hausrats und noch eine Wertsachenversicherung haben wir bei dem gleichen Versicherer.(Rechtsschutz auch noch) Wir wohnen beide in der Schweiz und sind Schweizer. Ich bin bei dieser Versicherung seit 2007 ohne jemals einen Schadensfall gehabt zu haben.


Folgendes hat sich zugetragen, ich habe durch eine dumme Aktion, Teile ihres Ledersofa`s zerstört. Es hat nun auf den Seiten Löcher im Leder. Also habe ich das am gleichen Abend meinem Versicherer via Foto`s und Onlineformular gemeldet. Nun eine Woche später erhalte ich den Anruf, dass dies nicht gedeckt sei. Die Wertsachenversicherung deckt zwar vieles wie Beamer, Schmuck, TV aber keine Möbel und die Privathaftpflicht zieht nicht, weil ich ihr Sofa zerstört habe?!

Aber ist das wirklich so? Wenn wir also Sachen des anderen zerstören, ist dies nicht abgedeckt? Die Definition ist ja Drittpartei, was macht nun eine Drittpartei genau aus?

Fragen über Fragen, ich hoffe ihr könnt mir bisschen Licht ins Dunkeln bringen.

grüsse Nand

AndreasL
31.03.2014, 15:42
Lese ich richtig, dass Ihr zusammen (und somit eheähnlich oder so) wohnt? Dies könnte evtl. der Grund für die Ablehnung sein.

nand
31.03.2014, 15:58
Ja wir wohnen zusammen.

AndreasL
31.03.2014, 16:06
Würde vermuten, dass die Versicherung Schäden gegenüber Dritten bezahlt. Siehe z.B. hier: http://www.cosmiq.de/qa/show/3315386/Zahlt-die-private-Haftpflicht-auch-bei-Schaeden-im-eigenen-Haushalt/ oder hier: http://www.bdv-service.de/haftpflicht/haft-privat/faq-haftplicht-privat

Euer Schaden bleibt ja in der Familie ;)

hugo
31.03.2014, 16:08
Lese ich richtig, dass Ihr zusammen (und somit eheähnlich oder so) wohnt? Dies könnte evtl. der Grund für die Ablehnung sein.

so isses.da gibt es kein meins und deins,daher auch die ablehnung.ansich auch logisch,oder !?

crazy_joeblunt
31.03.2014, 16:08
Du kannst Dich nicht selber entschädigen in einer Haftpflichversicherung und wenn Ihr zusammen lebt, gehört es euch beiden!
Verstehe Deine Empörung daher nicht.

nand
31.03.2014, 16:21
Wenn wir zusammen leben gehören aber nicht automatisch alle Gegenstände uns beiden? Ist das von der Rechtssprechung wirklich so? Würde mich ja sehr wundern und im Konflikt mit anderen Sachen stehen.

Wenn ich einen Tisch kaufe, besitze ich ihn. Und wenn sie ein Sofa kauft, besitzt sie das Sofa. Das ist eine klare Trennung des Besitzstandes, meiner Meinung nach.

edit, Nachtrag

Danke für die Links, sehr interessant ist ja das hier:


Haftpflich bedeutet, dass du für einen Schaden haften musst. Dabei geht es aber IMMER um Schäden gegenüber dritten.
Also kann man grundsätzlich sagen, dass die Haftpflichtversicherung immer dann eintritt, wenn ein anderer dich verklagen könnte, zumindest Ansprüche gegen dich hat.
Da man sich nicht selbst verklagen kann, tritt die Haftpflicht auch nicht ein, wenn du dir selbst einen Schaden zufügst.
Meine Freundin könnte mich verklagen und ich sie auch. Also gilt dieser Grundsatz nicht.

NicoH
31.03.2014, 16:26
Kann ja sein, dass das nach den Versicherungsbedingungen trotzdem ausgeschlossen ist.

nand
31.03.2014, 16:31
Ich werde zuhause das ganze mal durchlesen müssen. Wie sieht es bei einer WG aus? Da ist ja das gleiche Problem. Ich vermute einfach, dass wenn die anderen versicherten, einen anderen Privathaftpflichtversicherer haben, dies dann gedeckt ist.

steboe
31.03.2014, 16:32
Schutz gilt imho nicht bei Peronen die in einem Haushalt leben...

cboz
31.03.2014, 16:37
Wäre es jetzt nicht aber die Frage, auf wen die Haftpflicht läuft bzw. inkludiert?

Wenn der Threadersteller eine "Familienhaftpflicht" hätte, die die Freundin inkludiert, würde ich die Ablehnung verstehen... Da kein Dritter betroffen von dem Schaden.

Was wäre aber wenn der TE oder sogar BEIDE eine EIGENE "Single"-Haftpflicht hätten? Dann wäre ja die Freundin tatsächlich ein geschädigter Dritter (vorausgesetzt ihr gehört das Sofa wirklich alleine)...

EDIT: Da waren andere wohl schneller...

RN19
31.03.2014, 16:37
.

tbdbg
31.03.2014, 16:38
Hallo Ts, wenn das mit deiner Versicherung klappt, gebe mal bescheid. Dann freut sich meine Lebensgefährtin schon. Habe hier schon einiges zerdeppert und es gehörte natürlich alles ihr :D .

:rofl::rofl::rofl:

cboz
31.03.2014, 16:40
Hallo Ts, wenn das mit deiner Versicherung klappt, gebe mal bescheid. Dann freut sich meine Lebensgefährtin schon. Habe hier schon einiges zerdeppert und es gehörte natürlich alles ihr :D .

Da sollten wohl Rechnungen und Zahlungsbelege schon richtig zugeordnet werden können...

crazy_joeblunt
31.03.2014, 16:47
Wäre es jetzt nicht aber die Frage, auf wen die Haftpflicht läuft bzw. inkludiert?

Wenn der Threadersteller eine "Familienhaftpflicht" hätte, die die Freundin inkludiert, würde ich die Ablehnung verstehen... Da kein Dritter betroffen von dem Schaden.

Was wäre aber wenn der TE oder sogar BEIDE eine EIGENE "Single"-Haftpflicht hätten? Dann wäre ja die Freundin tatsächlich ein geschädigter Dritter (vorausgesetzt ihr gehört das Sofa wirklich alleine)...

EDIT: Da waren andere wohl schneller...

Völlig uninteressant, häuslichliche Gemeinschaft ist der ehe in den versicherungsbedingungen gleichgestellt, völlig Latte wer was angeschafft hat und darüber kann man sich nicht selber entschädigen, auch wenn Du schlauerweise meinst, wie es aussieht wenn jeder eine Single Haftpflicht hätte......
Es geht hierbei um die gemeinsamen Umstände, mehr nicht.

nand
31.03.2014, 16:47
Ich habe es soeben gefunden, es ist wirklich ausgeschlossen:

"Ansprüche aus Schäden, welche die versicherten Personen, mit ihnen im gleichen Haushalt lebenden Personen oder
ihnen gehörende Sachen betreffen (Eigenschäden);"

Es wäre maximal im Hausrat-Kasko beinhaltet, welches wir aber nun definitiv kündigen. Zu teuer und zu viel ist ausgeschlossen.

Ach ja was auch noch ausgeschlossen ist bei den Sachversicherungen ist folgendes:

Schäden infolge Veränderung der Atomstruktur;

Schäden infolge kriegerischer Ereignisse, Neutralitätsverletzungen, Revolution, Rebellion, Aufstand, innerer Unruhen (Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen anlässlich von Krawall, Tumult oder Zusammenrottung) und den dagegen ergriffenen Massnahmen;

Schäden infolge von Erdbeben und vulkanischen Eruptionen;

Schäden als Folge von Wasser aus Stauseen und künstlichen Wasseranlagen;

Lübke
31.03.2014, 16:50
Is aber auch irgendwie klar, oder?
Ich meine, wer soll denn nachhalten, wessen Couch das ist? (Bei Kaufbelegen ohne Namenseintrag)

Pappie
31.03.2014, 16:50
Also, hier regst Du Dich umsonst auf.

Ich kann zwar nur für deutsche Versicherungsbedingungen sprechen, aber da steht immer drin "Schäden durch Personen,...die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben..." sind ausgeschlossen.

Auch absolut verständlich -finde ich- sonst wäre dem Wahnsinn ja Tür und Tor geöffnet.

Egal was kaputt geht, es war immer der, dem es nicht gehört...

crazy_joeblunt
31.03.2014, 16:50
Tja.....die bösen Versicherer halt.....

nand
31.03.2014, 16:56
Naja wieder was gelernt ;-) Ich rege mich halt auf, weil ich als ehrlicher Versicherungsnehmer das erste mal wirklich etwas hatte, welches ich gemeldet habe und dann nach über einer Woche warten erhalte ich eine telefonische Absage. Ich mag das gar nicht. Da hat man nichts schriftliches in der Hand und wird so abgespeist. Ich kommuniziere lieber nur schriftlich, ich bin vielleicht da auch bisschen beruflich oder sonstwie geschädigt :)

mba1973
31.03.2014, 17:01
7. Ausschlüsse
Falls im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, sind von der Ver-
sicherung ausgeschlossen:

...

7.5 Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer
(1) aus Schadenfällen seiner Angehörigen, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben oder die zu den im Versi-
cherungsvertrag mitversicherten Personen gehören;
Als Angehörige gelten Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder vergleichbarer Partnerschaften nach dem Recht anderer Staaten, Eltern
und Kinder, Adoptiveltern und -kinder, Schwiegereltern und -kinder, Stiefeltern und -kinder, Großeltern und Enkel,
Geschwister sowie Pflegeeltern und -kinder (Personen, die durch ein familienähnliches, auf längere Dauer ange-
legtes Verhältnis wie Eltern und Kinder miteinander ver-
bunden sind).

Auszug aus den AGB einer typischen Privathaftpflichtversicherung. (Ich gehe davon aus, daß die AGB in der Schweiz ähnlich aufgebaut sind.)

Frage damit geklärt?

Gruß
Dirk

Edit: Du hast es selber bereits gefunden.

hugo
31.03.2014, 17:15
Wäre es jetzt nicht aber die Frage, auf wen die Haftpflicht läuft bzw. inkludiert?

Wenn der Threadersteller eine "Familienhaftpflicht" hätte, die die Freundin inkludiert, würde ich die Ablehnung verstehen... Da kein Dritter betroffen von dem Schaden.

Was wäre aber wenn der TE oder sogar BEIDE eine EIGENE "Single"-Haftpflicht hätten? Dann wäre ja die Freundin tatsächlich ein geschädigter Dritter (vorausgesetzt ihr gehört das Sofa wirklich alleine)...

EDIT: Da waren andere wohl schneller...

Denn wäre eine Versicherung unwirksam,man kann sich nicht doppelt in einer Haushaltgemeinschaft versichern.

avalanche
31.03.2014, 17:18
Wenn du viel Zeit hast, kannst du dich hier offiziell beschweren: http://www.svv.ch/de/konsumenten/allgemeine-informationen/ombudsstelle

Dann bekommst du auch eine schriftliche Antwort ;)

RAMichel
31.03.2014, 18:10
...

7.5 Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer
(1) aus Schadenfällen seiner Angehörigen, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben oder die zu den im Versi-
cherungsvertrag mitversicherten Personen gehören;
Als Angehörige gelten Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder vergleichbarer Partnerschaften nach dem Recht anderer Staaten, Eltern
und Kinder, Adoptiveltern und -kinder, Schwiegereltern und -kinder, Stiefeltern und -kinder, Großeltern und Enkel,
Geschwister sowie Pflegeeltern und -kinder (Personen, die durch ein familienähnliches, auf längere Dauer ange-
legtes Verhältnis wie Eltern und Kinder miteinander ver-
bunden sind).


Danach wäre der Schaden gerade nicht von der Reguierung ausgeschlossen, denn seine Freundin ist keine Angehörige im Sinne der Versicherungsbedingungen.

jk737
31.03.2014, 18:13
Ich darf so gar meine eigenen Sachen zerdeppert - all risk Versicherung. Machs aber trotzdem nicht..

Rolexplo
31.03.2014, 18:20
und wenn den Eltern der Freundin das Sofa gehört und Euch zur Verfügung stellt????::rolleyes:

Edmundo
31.03.2014, 18:45
Schutz gilt imho nicht bei Peronen die in einem Haushalt leben...

Macht auch Sinn, denn sonst würde man dem Betrug Tür und Tor öffnen, denn wenn was kaputt geht, würde es immer zufällig dem anderen gehören.

Edmundo
31.03.2014, 18:46
und wenn den Eltern der Freundin das Sofa gehört und Euch zur Verfügung stellt????::rolleyes:

Haftpflicht gilt i.d.R. für geliehene Gegenstände nicht

pfandflsche
31.03.2014, 18:49
man hat ja auch nur zur probe auf dem sofa gelegen-um vom ergebnis eine endgültige kaufentscheidung abhängig zu machen.

dpg666
31.03.2014, 18:50
Hallo Nand

Ggf. könnte man das Sofa reparieren?! Wenn Du möchtest, dann kannst Du mir Bilder vom Schaden zukommen lassen,
dann kann ich mir das mal anschauen...

Spacewalker
31.03.2014, 18:51
und wenn den Eltern der Freundin das Sofa gehört und Euch zur Verfügung stellt????::rolleyes:

Selbst wenn irgend jemand den ultimativen Tip hätte, ist hier sicherlich nicht der richtige Ort um diesen mitzuteilen. :dr:

dpg666
31.03.2014, 18:52
Selbst wenn irgend jemand den ultimativen Tip hätte, ist hier sicherlich nicht der richtige Ort um diesen mitzuteilen. :dr:

Ich hoffe, dass sich Deine Aussage nicht auf Reparaturvorschläge bezieht... ;)

Spacewalker
31.03.2014, 18:54
Sicherlich nicht. Siehe Zitat. ;)