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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rechtliche Frage Autokauf und Rücktritt vom Vertrag



thegravityphil
10.04.2014, 15:47
Hallo,
wir wollten für die Firma einen Audi Jahreswagen kaufen. Wir sitzen als Firma in Luxembourg, Verkäufer Deutschland.
Nun hatten wir beide vereinbart, das wir netto zahlen und die entsprechenden Unterlagen dem Autohaus geliefert. Auch den Nettobetrag haben wir überwiesen. Nun stellt sich der Verkäufer quer und sagt er braucht doch den Bruttobetrag und würde uns aber danach sofort die MWSt rückerstatten.
Das werden wir allerdings nicht so akzeptieren.
Kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten? Wir haben weder Fahrzeug, noch Papiere. Dies hat noch das Autohaus.

Vielleicht weiss hier ja jemand Bescheid.

Danke.

blarch
10.04.2014, 15:54
Habe ich das richtig verstanden, dass Du ohne Sicherheiten den Betrag bezahlt hast? 8o

Was ist im Kaufvertrag als Kaufpreis definiert?

thegravityphil
10.04.2014, 15:59
Ja haben wir! Ist halt das Audi Gebrauchtwagenzentrum in München. Im Vetrag steht tatsächlich 40400 (also Brutto). Allerdings hatte ich das mit denen alles abgesprochen. Und innerhalb der EU ist eine Nettozahlung auch kein Thema. So machen wir das seit Jahren mit unseren Autos.

Im Prinzip würde ich nur gerne wissen, ob man von einem Kaufvertrag zurücktreten kann.

blarch
10.04.2014, 16:04
Hallo Philip

Also wenn es das Audi Gebrauchtwagenzentrum ist, ist eine Vorauszahlung i.d.R. kein Problem.

Wegen Brutto oder Netto würde ich als Laie sagen, dass das gilt was im Vertrag steht. In Deinem Fall also Brutto. Das Du mündlich etwas andres vereinbart hast lässt sich wahrscheinlich nicht beweisen, eine Vertragsauflösung ist meiner Meinung nach deshalb nicht möglich.

Ich würde an Deiner Stelle mal mit dem Leiter des Autohauses telefonieren und ihm Deine Situation schildern. Vielleicht kommst Du ja so zu einer Lösung.

Treo
10.04.2014, 16:12
ist neu. Die brauchen den Gelangensnachweis.

bedeutet, du bekommst von denen die USt zurück, wenn der PKW tatsächlich in LUX angekommen ist.

Treo
10.04.2014, 16:14
EDIT:

Wobei ich das nie USt nennen und ausweisen würde sondern Kaution oder ähnliches. Ansonsten passiert es schnell, dass Audi dann auch noch die deutsche USt schuldet, wenn die nicht ganz genau aufpassen wie die eine Gutschrift dazu erstellen oder die Rechnung korrigieren.

ehemaliges Mitglied
10.04.2014, 16:16
+1 so ist es...


ist neu. Die brauchen den Gelangensnachweis.

bedeutet, du bekommst von denen die USt zurück, wenn der PKW tatsächlich in LUX angekommen ist.

thegravityphil
10.04.2014, 16:19
Mmmhh. Gelangensbestätigung habe ich denen schon geschickt. Ich versteh das nicht, mag ja sein, das das neu ist, aber seit wann? Und was soll das dann von wegen EU Binnenmarkt? Meiner Meinung nach ist das wettbewerbshindernd, wenn man als Firma einen Betrag x als Kaution zahlen muss. Das Dt. Finanzamt hat doch unsere Steuernummer etc. Was soll da passieren?

Aber wie gesagt, mich hatte nur interessiert, ob man nicht zurücktreten kann vom Kauf, auch ohne Grund.

ehemaliges Mitglied
10.04.2014, 16:26
Du hast zumindest aus diesem Grund kein Recht vom KV zurückzutreten.
Solltest Du es jedoch wollen würde ich schriftlich darum bitten den Kaufvertrag im gegenseitigem Einvernehmen zu stornieren.
Kann mir nicht vorstellen, dass ein Audi Händler sich dort quer stellt. Es ist ja auch kein neukonfiguriertes Fahrzeug, anders schaut es natürlich aus, wenn der Wagen schon auf euch zugelassen wurde.


Mmmhh. Gelangensbestätigung habe ich denen schon geschickt. Ich versteh das nicht, mag ja sein, das das neu ist, aber seit wann? Und was soll das dann von wegen EU Binnenmarkt? Meiner Meinung nach ist das wettbewerbshindernd, wenn man als Firma einen Betrag x als Kaution zahlen muss. Das Dt. Finanzamt hat doch unsere Steuernummer etc. Was soll da passieren?

Aber wie gesagt, mich hatte nur interessiert, ob man nicht zurücktreten kann vom Kauf, auch ohne Grund.

thegravityphil
10.04.2014, 16:29
Ok. So werde ich es versuchen.

Merci.

thegravityphil
10.04.2014, 16:33
Dass die Herrschaften dort weder telefonisch, noch per mail erreichbar sind, zu vereinbarten Zeiten nicht zurückrufen, während ich hier auf heissen Kohlen sitze, weil ich morgen um 6 da runter gurken wollte, macht die Sache nicht angenehmer.

sorry für Frust-talk.:ka:

willi3
10.04.2014, 16:49
Mmmhh. Gelangensbestätigung habe ich denen schon geschickt. Ich versteh das nicht, mag ja sein, das das neu ist, aber seit wann? Und was soll das dann von wegen EU Binnenmarkt? Meiner Meinung nach ist das wettbewerbshindernd, wenn man als Firma einen Betrag x als Kaution zahlen muss. Das Dt. Finanzamt hat doch unsere Steuernummer etc. Was soll da passieren?

Aber wie gesagt, mich hatte nur interessiert, ob man nicht zurücktreten kann vom Kauf, auch ohne Grund.

Ganz einfach, wenn das Auto nicht tatsächlich in Luxembourg ankommt bleibt der Audi Händler auf der MWST sitzen.
Bei Ihm wird das Finanzamt sein Geld holen. Deshalb will er auf der sicheren Seite sein. Bei Vorlage der Papiere aus
Luxembourg erhältst Du das Geld zurück. Also lediglich eine Risikoverschiebung.

Klaus

NicoH
10.04.2014, 17:05
Einen Rücktrittsgrund sehe ich hier nicht, vor allem ist es nicht Risiko des Verkäufers, dass sich beim Käufer Steuervorteile realisieren lassen.

Treo
10.04.2014, 17:15
Ich versteh auch den Wind hier nicht.
War hier in Belgien schon immer so. Nachweis und Steuererstattung, ist doch nichts bei.

willi3
10.04.2014, 17:16
Einen Rücktrittsgrund sehe ich hier nicht, vor allem ist es nicht Risiko des Verkäufers, dass sich beim Käufer Steuervorteile realisieren lassen.

Dann empfehle ich Dir mal beim Finanzamt nach zu Fragen, bevor es für Dich teuer wird.

Klaus

markus247
10.04.2014, 19:14
Dann empfehle ich Dir mal beim Finanzamt nach zu Fragen, bevor es für Dich teuer wird.

Klaus


Klaus, den Hinweis verstehe ich nicht. Kannst du das mal erläutern?

ehemaliges mitglied
10.04.2014, 20:42
Mmmhh. Gelangensbestätigung habe ich denen schon geschickt. Ich versteh das nicht, mag ja sein, das das neu ist, aber seit wann? Und was soll das dann von wegen EU Binnenmarkt? ... .

Die Gelangensbestätigung ist eine Umsetzung einer EU-Richtlinie.
Du kannst auch nicht behaupten, dass du die Gelangensbestätigung schon geschickt hast, das geht erst, wenn du die Ware erhältst. Dafür zuständig ist normalerweise das Speditionsunternehmen. Wenn du die Ware in Deutschland selber abholst, weiß ich nicht genau wie das nachgewiesen werden kann, aber Grenzübertritt dokumentieren oder Zulassung in Lux scheint mir das Wahrscheinlichste.

Aber mal eine andere Frage, warum willst du zurücktreten? Für mich wäre so ein Steuerthema, das sich leicht lösen lässt, kein Grund dafür.

Hinter dem Gebrauchtwagenzentrum München steht die MAHAG, also VW selber. Die sind eigentlich schon super. Kenne persönlich ganz oben jemanden.

hugo
10.04.2014, 22:04
Was für komischer Thread :grb::ka:

David1973
10.04.2014, 22:05
Ganz normale Vorgehensweise und absolut kein Rücktrittsgrund.

Hast Du ein besseres Angebot gefunden und möchtest aus diesem Grunde zurücktreten?

Bei uns in Österreich ist es bei Lieferungen ins Ausland auch normal brutto zu kassieren. WIR müssen ja dem Finanzamt nachweissen, das das Fahrzeug vom Kunden exportiert und im Ausland zugelassen wurde. Nach erfolgter Zulassung und deren Bestätigung gibts die Steuer retour.

mask
10.04.2014, 23:16
Kann den Ärger zum einen verstehen, weil dir als Laien von einem Verkäufer etwas anderes gesagt wurde.

Zum anderen: Was ist dabei sich eine Netto-Rechnung erstellen zu lassen und den Steuerbetrag als Sicherheit separat zu leisten? Die Kröten sind doch nullkommanix nach Einfuhr in Luxemburg wieder auf eurem Konto. Und dafür auf das passende Fahrzeug verzichten ???

Andere Alternative, dich ich meist mit Kunden aus der EU fahre: Spedition beauftragen, CMR-(Ausfuhr-) Papiere beantragen und einfach netto bezahlen. Ab Beladung des Fahrzeugs auf dem Laster steht die Spedition dann in der Haftung, das Fahrzeug ordnungsgemäß in Luxemburg einzuführen.

willi3
11.04.2014, 13:28
Ganz einfach, gemäß EU Zollrecht darf eine Rechnung an Vorsteuerabzugsberechtigte innerhalb der EU netto gestellt werden.
Aaaber, wenn sich später herausstellt, das die Ware nicht im Bestimmungsland angekommen und offiziell eingeführt
wurde wird sich das Finanzamt beim Rechnungssteller schadlos halten. Und das ist tatsächlich so.
Also unter Umständen teuer.

Gruß
Klaus