Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Abmahnung wegen fehlender Energieausweisangaben
WolfgangS
17.04.2014, 18:19
Findige Anwälte beginnen bereits damit, private Vermieter, die Wohnungen inserieren, ohne die Angaben aus dem Energieausweis im Inserat zu erwähnen, abzumahnen.
Habe ich gerade von Kundschaft erfahren
Hintergrund
Zum 1.5.2014 tritt die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft. Hieraus ergeben sich veränderte Regelungen zum Energieausweis mit Auswirkungen auf die Vermietung und den Verkauf Ihrer Immobilien:
Jede Immobilienanzeige in kommerziellen Medien (z. B. Zeitung, Internet) muss künftig Pflichtangaben aus dem Energieausweis (z.B. den Energiekennwert etc.) enthalten.
Bei jedem Verkauf bzw. bei jeder Vermietung muss dem Mieter oder Käufer der Energieausweis bereits bei der Besichtigung vorgelegt und nach Abschluss übergeben werden. Wer dies nicht sicherstellt, begeht nach der Energieeinsparverordnung eine Ordnungswidrigkeit.
The Banker
17.04.2014, 18:23
Dieses ganze Abmahnzeugs sollte verboten werden. Elende Geldschinderei...
Fluzzwupp
17.04.2014, 18:27
Allerdings. Das ist doch die reinste Farce.
Die Abmahnung schaue ich mir gerne an. Bei privaten Vermietern sehe ich da keinen Abmahngrund.
siebensieben
17.04.2014, 19:14
Wobei ich da auch die gesetzliche Verpflichtung lächerlich finde. Das treibt nur die Kosten der Inserate, und die wenigsten Mieter wollen in der Anzeige schon etwas über die Heizkosten wissen, sondern nur Lage, Größe, Preis. Da reichte es völlig aus, den Ausweis bei Vermietung oder Verkauf oder meinetwegen auf Verlangen vorzulegen. Wer es vorher machen will, kann das ja vielleicht auf die Haben-Seite buchen und hoffen, dass sich so mehr Interessenten finden. Ich glaub's aber nicht.
Ich weiss schon warum die bei mir Abschaum-Anwälte heissen.
PS: Schade, dass eine schwache Gesetzgebung diese Möglichkeiten erst eröffnet,=(
siebensieben
18.04.2014, 11:47
Toller Beitrag.
Wolfgang, wie Du schon richtig bemerkt hast, gilt das Ganze ab 01.05.14 - der Energieausweis MUSS AKTIV bei einer Besichtigung dem Mieter gezeigt werden; auch der Teil mit den Modernisierungsvorschriften, außerdem muss er Vertragsbestandteil werden. Sollte dies nicht erfolgen, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit mit 15.000,- EUR Strafe je Einzelfall. Dies gilt auch für falsche oder unvollständige Immobilienanzeigen (Achtung hier ... keine erfundenen Abkürzungen benutzen)
ein michael
18.04.2014, 15:42
Markus, ich entnehme deiner Aussage, dass man als Vermieter damit gezwungen ist, so einen Energiepass zu erstellen und für
Vermietungen ab dem 1.5.2014 unaufgefordert vorzulegen. Die Nebenkostenabrechnungen der letzten Jahre sind also nicht ausreichend?
Um dem Ordnungsgeld zu umgehen ( worauf ein Mieter wohl hinwirken kann ), muss der Vermieter also erstmal einen Energiehansel beauftragen und hierfür das Geld aus dem Fenster schmeißen...:motz:
ehemaliges mitglied
18.04.2014, 15:48
Energieausweis/-pass ist bereits seit Mitte 2008 Pflicht. Er wird für Vermietung und Verkauf benötigt.
Chefcook
18.04.2014, 15:48
zum Glück haben wir kein zu vermietendes Eigentum mehr :kriese:
ein michael
18.04.2014, 15:53
Energieausweis/-pass ist bereits seit Mitte 2008 Pflicht. Er wird für Vermietung und Verkauf benötigt.
Naja ein Pflicht, die bisher ohne Folgen nicht eingehalten werden konnte.
Wenn du aber mal einen launigen Mieter hast und am Ende ein Ordnungsgeld bis zu 15k€ an der Backe, ist es schon überlegenswert, so einen sinnlosen Energieausweis erstellen zu lassen.
Michael, es bleibt Dir überlassen, obs ein Verbrauchs- oder Bedarfsausweis, das ist noch Dir überlassen. Wer noch keinen hat, sollte umgehend einen beantragen ... denn die EnEV 2014 bringt Verschäfungen mit sich. Ein Energieausweis ist übrigens 10 Jahre gültig. Infos hier entlang (http://www.enev-online.com/enev_praxishilfen/vergleich_enev_2014_enev_2009_energieausweis_13.11 .25.htm)
siebensieben
18.04.2014, 17:38
Wobei die Ausweise schon mal um die 100 Euro kosten, das ist ja nun wirklich nicht viel, also kann man ihn machen lassen und hat dem Gesetz in dieser Hinsicht genüge getan. Ist am Ende billiger und nervenschonender als Abmahnungen und so ein Kram. Was ich für übertrieben halte (wenn es denn so ist), ist die Notwendigkeit von Pass-Angaben in Anzeigen. Aber es scheint, wie weiter oben zu lesen ist, wohl nicht für private Anzeigen zu gelten, sondern für gewerbliche Vermieter. Aber auch da halte ich es für unsinnig und kostentreibend.
Der IVD hat am letzten Donnerstag in seinem Newsletter zu dieser Thematik folgendes mitgeteilt:
1. EnEV: Geringe Abmahngefahr, wenn Energieausweis nicht vorhanden
Nach § 16a EnEV (2014) müssen ab dem 1. Mai 2014 in Immobilienanzeigen in kommerziellen Medien bestimmte Angaben aus dem Energieausweis übernommen werden. Ist kein Energieausweis vorhanden, können die Angaben unterbleiben. Spätestens bei der Besichtigung muss ein Energieausweis jedoch vorhanden sein.
Bisher ist der IVD aufgrund einer gemeinschaftsrechtlichen Besonderheit im Wettbewerbsrecht davon ausgegangen, dass dennoch eine Abmahnung wegen unterlassener Angaben drohen kann, selbst wenn ein Energieausweis nicht vorhanden ist. Neue Erkenntnisse stehen dieser Annahme entgegen, sodass sich die Situation etwas entschärft hat. Liegt ein Energieausweis zum Zeitpunkt der Insertion nicht vor, müssen auch keine entsprechenden Pflichtangaben gemacht werden. In diesem Fall empfiehlt sich in der Anzeige der Hinweis „kein Energieausweis vorhanden/in Vorbereitung“. Liegt ein Energieausweis vor und werden die Angaben unterlassen, kann es zu einer Abmahnung kommen. Ein Bußgeld droht den Maklern oder Verwaltern indes nicht, da sich die Vorschrift nur an den Eigentümer richtet, der Makler aber grundsätzlich aus dem Maklervertrag verpflichtet ist, den Eigentümer auf die Pflicht hinzuweisen.
Findige Anwälte beginnen bereits damit, private Vermieter, die Wohnungen inserieren, ohne die Angaben aus dem Energieausweis im Inserat zu erwähnen, abzumahnen. .....
Zum 1.5.2014 tritt die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft. Hieraus ergeben sich veränderte Regelungen zum Energieausweis mit Auswirkungen auf die Vermietung und den Verkauf Ihrer Immobilien:...
Gültig ab 01.05.2014. Vorher könnten die mich abmahnen bis sie schwarz werden.
Wobei die Ausweise schon mal um die 100 Euro kosten, das ist ja nun wirklich nicht viel, ....
Bei diversen Anbietern kann man online derzeit noch für zwischen 25,-- und 60,-- € einen verbrauchsbasierten Energieausweis bestellen. Einfach die letzten drei Jahresabrechnungen für Heizung und Warmwasser raussuchen und Energieausweis online googlen.
... Aber es scheint, wie weiter oben zu lesen ist, wohl nicht für private Anzeigen zu gelten, sondern für gewerbliche Vermieter.
Es heißt "Immobilienanzeigen in kommerziellen Medien" (Quelle (http://www.enev-online.com/enev_2014_volltext/16a_pflichtangaben_verkaufsanzeigen_vermietungsanz eigen.htm)), das betrifft imho gewerbliche wie private Anbieter.
Über Sinn und Unsinn der ENEV und ihrer diversen Verschärfungen kann man sicher lange diskutieren, wird aber garantiert nicht sehr ergiebig werden ... ;) Tatsache ist, dass man an den aktuellen Änderungen als Verkäufer oder Vermieter nicht mehr vorbeikommt.
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