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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Steuerberater hier? Tipp erwünscht



SWA1967
06.05.2014, 13:33
Folgender Sachverhalt:

Meine Lebensgefährtin ( öffentlicher Dienst, Angestellte ), St. Klasse II, 2 Kinder auf der Karte ( wohnen aber außerhalb )
Jetzt habe ich am WE per Elster die Steuererklärung 2012 machen wollen,

da ist mir aufgefallen, laut der Jahresbescheinigung vom Arbeitgeber sind nur 10,- Euro Soli und 92,- Euro Kirchensteuer abgeführt worden.

Trägt man das in Elster ein, berechnet das Programm anhand des Jahresgehaltes allerdings gut 500,- Euro ( Soli und Kirchensteuer zusammen ), d.h. dieser Betrag müsste nachgezahlt werden.




Mich macht stutzig wieso der Arbeitgeber nur so wenig Soli und Kirchensteuer abgeführt haben soll.

Abrechnung fehlerhaft?

Danke für Tipps und Hilfe.

Treo
06.05.2014, 13:44
wird vermutlich daran liegen, dass die Voraussetzungen für St.kl. II nicht erfüllt sind.

Die Kinder wohnen außerhalb. Deine Bekannte hätte die Steuerklasse ändern müssen.

ehemaliges Mitglied
06.05.2014, 13:54
korrekt

SWA1967
06.05.2014, 13:55
@Rene: In all den Jahren davor war das auch so, ist aber entsprechend immer mit hohen Kirchensteuer- und Soliabgeben belegt worden.
1 Kind noch im Studium - keine Einkünfte
1 Kind ausbildungssuchend, keine Einkünfte

Es sollte doch egal sein wo die Kinder wohnen, wenn sie a) kein Einkommen haben und b) die Eltern noch zu Unterhalt verpflichtet sind.

Treo
06.05.2014, 14:13
leider nein, maßgebend für den Alleinerziehendenentlastungsbetrag ist u.a. die Zugehörigkeit zur Wohnung.

SWA1967
06.05.2014, 14:20
@Rene: Die Jahre zuvor lebten die Kinder auch schon außerhalb und da wurde vom AG her der hohe Anteil Kirchensteuer / Soli abgezogen.

Es macht mich halt stutzig wieso plötzlich in 2012 etwas verändert wurde, der AG hat doch auch letztlich keine Ahnung wo die Kinder leben. Rechnen die nicht stur nach der Lohnsteuerkarte ab?

ehemaliges Mitglied
06.05.2014, 14:53
Bei Steuerklasse II ist es deutlich komplexer als bei allen anderen.
Nicht jeder AG in Deutschland verfügt über die Möglichkeit Abrechnung auf Basis der StKl II durchzuführen, insbesondere kleine Betriebe.
Deine Lebensgefährtin wird seinerzeit ja die StKl II selbst beim Finanzamt beantragt haben, darauf basierend erhält der AG die aktualisierten Lohnabzugsdaten.

Es könnte daher durchaus sein, dass ein Abrechnungsfehler vorliegt.
Am besten lässt du die Abrechnung von einem Steuerberater kurz prüfen.
Geht in der Regel per Kaffeekasse

Treo
06.05.2014, 15:47
@Rene: Die Jahre zuvor lebten die Kinder auch schon außerhalb und da wurde vom AG her der hohe Anteil Kirchensteuer / Soli abgezogen.

Es macht mich halt stutzig wieso plötzlich in 2012 etwas verändert wurde, der AG hat doch auch letztlich keine Ahnung wo die Kinder leben. Rechnen die nicht stur nach der Lohnsteuerkarte ab?

Ja klar, die Angaben der Steuerkarte sind für den Arbeitgeber erst einmal bindend, es kann trotzdem immer mal vorkommen, dass ein Eingabefehler vorliegt.

So aus der Ferne raus, kann ich dir da jetzt leider auch nichts zu sagen.

NicoH
06.05.2014, 15:49
Du hast auch schon sehr gut geholfen, René :gut: Jeder sollte in der Lage sein, sich nach Deinen Angaben selber ein Bild machen zu können.

SWA1967
06.05.2014, 15:51
Man kann sich doch sicher an die zentrale Abrechnungsstelle wenden um dort anhand der Personalnummer prüfen zu lassen ob ein Abrechnugsfehler vorliegt.

Agent0815
06.05.2014, 20:02
Ich erkenn das Problem nicht :ka:

Ist die Jahreslohnbescheinigung nun richtig oder falsch ? Wie viel wurde denn tatsächlich einbehalten ? Das dürfte doch nachprüfbar sein. Wenn zu wenig einbehalten wurde, ist das zuerst mal ein Problem des AG.
Du musst doch nur ausrechnen, ob unter Anrechnung der tatsächlich einbehaltenen Steuerabzugsbeträge bei der Jahreserklärung ne Erstattung oder nach Nachzahlung rauskommt. Kommt ne Erstattung raus, gibt die Erklärung ab - kommt ne Nachzahlung raus, lass das Ding vorerst mal liegen. So einfach ist das :dr:.

Treo
06.05.2014, 21:37
Ich erkenn das Problem nicht :ka:

Ist die Jahreslohnbescheinigung nun richtig oder falsch ? Wie viel wurde denn tatsächlich einbehalten ? Das dürfte doch nachprüfbar sein. Wenn zu wenig einbehalten wurde, ist das zuerst mal ein Problem des AG.
Du musst doch nur ausrechnen, ob unter Anrechnung der tatsächlich einbehaltenen Steuerabzugsbeträge bei der Jahreserklärung ne Erstattung oder nach Nachzahlung rauskommt. Kommt ne Erstattung raus, gibt die Erklärung ab - kommt ne Nachzahlung raus, lass das Ding vorerst mal liegen. So einfach ist das :dr:.

Falsch!
Die Steuern führt der AG für den AN ab.
Nur wenn die Steuern vom AN nicht eingetrieben werden können haftet der AG, darum muss ja eine Erklärung bei allen Klassen außer 1 abgegeben werden.

Agent0815
06.05.2014, 22:03
Falsch!
Die Steuern führt der AG für den AN ab.
Nur wenn die Steuern vom AN nicht eingetrieben werden können haftet der AG, darum muss ja eine Erklärung bei allen Klassen außer 1 abgegeben werden.

Rene :kriese:

Kannst Du besser - Morgen früh schreib ich was dazu - aber vielleicht hast Du bis dahin schon selbst nachgebessert :dr:

Treo
06.05.2014, 22:16
Rene :kriese:

Kannst Du besser - Morgen früh schreib ich was dazu - aber vielleicht hast Du bis dahin schon selbst nachgebessert :dr:

Ok, bin morgen unterwegs und hab nur mein iPhone. Sehen dann weiter :dr:

RAMichel
06.05.2014, 22:45
leider nein, maßgebend für den Alleinerziehendenentlastungsbetrag ist u.a. die Zugehörigkeit zur Wohnung.

Neben dem dauerhaften Aufenthalt der Kinder im Haushalt des Alleinerziehenden muss dieser auch allein das Kindergeld ausgezahlt erhalten. Ohne den Kindergeldbezug sind die Voraussetzungen für die Steuerklasse 2 nicht mehr gegeben.

Agent0815
07.05.2014, 10:23
Die Steuern führt der AG für den AN ab.

korrekt


Nur wenn die Steuern vom AN nicht eingetrieben werden können haftet der AG,.

falsch ! Der AN ist zwar Schuldner der LSt (38 II EStG), bei falschem Einbehalt haftet aber zuerst mal der AG (42d I Nr. 1 EStG). Soweit seine Haftung reicht, wird er dann sogar Gesamtschuldner neben dem AN (42d III EStG). Wen die Finanzverwaltung in Anspruch nimmt, ist eine Ermessensentscheidung, wobei der AG immer, der AN aber nur in speziellen Fällen in Anspruch genommen werden darf.
Nun zur Praxis: LSt-Prüfer kommt, stellt fest, dass zuwenig LSt einbehalten wurde. Haftungsbescheid mit Leistungsgebot für den AG und er ist fertig. Wenn er sich viel Mühe macht, ruft er beim FA des AN an und erkundigt sich, ob der ne Steuererklärung abgegeben hat. Wenn ja, macht er sicherheitshalber ne Kontrollmitteilung an das FA des AN und produziert gleichzeitig einen Haftungsbescheid gegenüber dem AG, diesesmal allerdings vorerst ohne Leistungsgebot.
Ob nun also die zu wenig einbehaltene LSt im Endeffekt den AN noch belastet, hängt von vielen Faktoren ab. Oft ist es aber so, dass der Prüfer sich nicht viel Mühe macht, sich den AG als Haftungsschuldner krall und der AG aufgrund der recht kurzen zivilrechtlichen Verjährungsfristen das Geld nicht mehr vom AN zurückverlangen kann.


darum muss ja eine Erklärung bei allen Klassen außer 1 abgegeben werden.

Wo hast Du das denn her ?

Treo
07.05.2014, 12:02
Da stimme ich Dir auch Grundsätzlich zu Bernd!

Den Rest besprechen wir am besten per eMail, gerne PN. Bin ab morgen stationär :-)

Agent0815
07.05.2014, 12:19
Bin ab morgen stationär :-)

Dann drück ich Dir zuerst mal dafür die Daumen..............