UTB
06.05.2014, 21:12
Hallo zusammen,
vielleicht hat ja der eine oder andere ähnliche Erfahrungen und kann mal einen Tip geben:
Folgender Sachverhalt: Ich habe über den Steuerberater alle Unterlagen für den Jahresabschluß 2011 fristgemäß beim Finanzamt eingereicht.
Das Finanzamt hat mich veranlagt und ich habe meine Steuerschuld gegenüber dem Finanzamt beglichen.
Nur hat das Finanzamt aus irgendwelchen Gründen die Gemeinde erst am 25.02.2014 über die Festsetzung für 2011 informiert.
Nun kommt die Gemeinde im April 2014 mit der berechtigten Gewerbesteuernachzahlung für 2011 - aber zusätzlich soll ich Verzugszinsen an die Gemeinde zahlen. Wir reden hier von ca. 500 EUR Zinsen für 1 Jahr.
Den Einspruch gegen die Zinsforderung hat der Kämmerer abgeschmettert: Er kann nix dafür und hat keinen Ermessenspielraum (verwaltungstechnisch) um auf die Zinsen zu verzichten. Ausserdem werden alle gleich behandelt und ich bin kein Einzelfall...
Um ein Mahnverfahren mit weiteren Kosten zu vermeiden, neige ich dazu, die Zinsen erst einmal zu zahlen und mit dem Finanzamt eine Klärung herbeizuführen.
Ist die geschilderte Vorgehensweise eigentlich rechtens oder versauere ich irgendwo im undurchsichtigen bürokratischen Gestrüpp ?
Hat es Sinn irgendetwas dagegen zu unternehmen oder handele ich mir mit einem Streit nur qualitativ minderwertige Lebenszeit und einen Haufen neue Rechnungen ein?
Vielen Dank für ein paar Tips und Anregungen.
vielleicht hat ja der eine oder andere ähnliche Erfahrungen und kann mal einen Tip geben:
Folgender Sachverhalt: Ich habe über den Steuerberater alle Unterlagen für den Jahresabschluß 2011 fristgemäß beim Finanzamt eingereicht.
Das Finanzamt hat mich veranlagt und ich habe meine Steuerschuld gegenüber dem Finanzamt beglichen.
Nur hat das Finanzamt aus irgendwelchen Gründen die Gemeinde erst am 25.02.2014 über die Festsetzung für 2011 informiert.
Nun kommt die Gemeinde im April 2014 mit der berechtigten Gewerbesteuernachzahlung für 2011 - aber zusätzlich soll ich Verzugszinsen an die Gemeinde zahlen. Wir reden hier von ca. 500 EUR Zinsen für 1 Jahr.
Den Einspruch gegen die Zinsforderung hat der Kämmerer abgeschmettert: Er kann nix dafür und hat keinen Ermessenspielraum (verwaltungstechnisch) um auf die Zinsen zu verzichten. Ausserdem werden alle gleich behandelt und ich bin kein Einzelfall...
Um ein Mahnverfahren mit weiteren Kosten zu vermeiden, neige ich dazu, die Zinsen erst einmal zu zahlen und mit dem Finanzamt eine Klärung herbeizuführen.
Ist die geschilderte Vorgehensweise eigentlich rechtens oder versauere ich irgendwo im undurchsichtigen bürokratischen Gestrüpp ?
Hat es Sinn irgendetwas dagegen zu unternehmen oder handele ich mir mit einem Streit nur qualitativ minderwertige Lebenszeit und einen Haufen neue Rechnungen ein?
Vielen Dank für ein paar Tips und Anregungen.