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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Vermietungsanzeigen in Tageszeitung: Energieverbrauchskennwert



ehemaliges mitglied
07.05.2014, 17:49
Hallo,

seit diesem Monat muss der Energieverbrauchskennwert in der Immobilienanzeige bei Vermietung oder Verkauf stehen. Bisher habe ich erst 2 gewerbliche Anzeigen gesehen, die diese Angabe enthielten.
Gilt das bisher für Privatpersonen (noch) nicht?
Wie ist die Angabe korrekt, reicht "110 KWh" oder muss dort "110 KWh (m2a)" bzw. "ENVK 110 KWh (m2a)" stehen?

siebensieben
07.05.2014, 18:02
...und auch der Energieträger muss genannt werden. Aber ich meine auch, dass es für Gewerbliche gilt. Da gab's doch vor ein paar Tagen einen speziellen Thread.

AndreasL
07.05.2014, 18:05
Hier ist der alte Thread dazu: http://www.r-l-x.de/forum/showthread.php/137438-Abmahnung-wegen-fehlender-Energieausweisangaben?highlight=Abmahnung

ehemaliges mitglied
07.05.2014, 18:12
Da ging es aber doch um Abmahnungen vor In-Kraft-treten am 1.5., aber was ist nun korrekt für private Vermieter? Ich habe den Ausweis ja da, aber wie setze ich die Angabe ins Inserat ohne unnötig die Kosten hochzutreiben? Jeder mm Inseratshöhe kostet ggf. unnötig Geld.

sevenpoolz
07.05.2014, 18:36
Warum lässt du das nicht einen gescheiten Makler machen ?:ka:

ehemaliges mitglied
07.05.2014, 19:46
Weil meine Mieter in der Regel nicht so gut gestellt sind die Courtage zu bezahlen. Außerdem sehe ich mir meine Mieter gerne selbst an, treffe die Auswahl und bestimme letztendlich selbst, wer meine Wohnungen anmietet. Nur für das Schalten von Anzeigen benötige ich keinen Makler, der dann 2 Monatsmieten kassieren möchte. Bei einem Immobilienverkauf sieht es anders aus. Die Arbeit, eine Immobilie zu verkaufen, möchte ich mir nicht antun. Die gebe ich gerne an einen Makler ab.

sevenpoolz
07.05.2014, 19:50
Also kein Makler wird dir einen Mieter vorschreiben, wie sollte das auch gehen :grb:

Du entscheidest an wen Du vermietest, der Makler trifft nur die Vorauswahl und stellt dir dann die passenden Interessenten vor.

Er klärt die bonität und macht auch sonst den ganzen Kram, wie Mietvertrag aufsetzen, Übergabe etc....

Mieter die sich schon den Makler nicht leisten können, wollte ich schon gar nicht haben., aber da ist jeder zum Glück ja anders =)

ehemaliges mitglied
07.05.2014, 19:56
Nicht jeder ist auf Rosen gebettet. Da kann man Mieter schon verstehen, wenn sie das Geld nicht für die Courtage ausgeben können/wollen. Ich habe sehr nette langjährige und zuverlässige Mieter, die hätte ich bei einer Vermarktung über einen Makler nicht. Ist aber ein anderes Thema.

paddy
07.05.2014, 19:58
Sowas geht immer solange gut, bis es schief geht, aber das wäre ein abendfüllendes Thema. :D


...und auch der Energieträger muss genannt werden. Aber ich meine auch, dass es für Gewerbliche gilt. Da gab's doch vor ein paar Tagen einen speziellen Thread.
Jep, die Info war leider auch schon vor ein paar Tagen nicht korrekt. Es heißt Anzeigen in kommerziellen Medien (nicht zu verwechseln mit kommerziellen Anbietern), betrifft somit privat und gewerblich.



@63er, der erste Treffer bei Google unter "Pflichtangaben Immobilienanzeigen Abkürzungen":

http://ivd.net/der-bundesverband/pressedetail/archive/2014/april/article/abkuerzungen-der-pflichtangaben-nach-16a-enev-bei-immobilienanzeigen.html

Bei so ganz banalen Dingen schadet es sicher nicht, vorher auch mal selbst zu googeln ... ;)

siebensieben
07.05.2014, 20:00
Jeder mm Inseratshöhe kostet ggf. unnötig Geld.

So ist es, da war sicher die Lobby sofort für diesen Unsinn.



PS: "Die nachfolgenden Abkürzungen können verwendet werden, sofern das Abkürzungsverzeichnis entsprechend mit abgebildet wird." Herrlich, also kann man nicht abkürzen, wenn die Zeitung nicht so großzügig ist, das Verzeichnis in jeder Ausgabe zu drucken. Wer wird das schon tun? :wall:

paddy
07.05.2014, 20:08
Alles lesen:

"Gibt die Zeitung oder das Portal, in denen inseriert wird, ein eigenes Verzeichnis vor, sollte dieses unbedingt verwendet werden. Gibt es kein Abkürzungsverzeichnis, sind Abkürzungen unzulässig, soweit hieraus nicht deutlich wird, was abgekürzt wurde."

siebensieben
07.05.2014, 20:19
"Trotz aller Vorsicht könne es daher zu Abmahnungen kommen, wenn die Abkürzungen von Laien missverstanden werden." Auf jeden Fall wird es da noch viel Ärger geben, bis die Gerichte dann "in ein paar Jahren" für Klarheit sorgen, wie das alles zu sein hat.

paddy
07.05.2014, 20:26
Was genau war jetzt daran nicht zu verstehen?:

"... Gibt es kein Abkürzungsverzeichnis, sind Abkürzungen unzulässig, soweit hieraus nicht deutlich wird, was abgekürzt wurde."

Wer auf Nummer sicher gehen will darf halt nicht abkürzen, für Sparbrötchen bleibt ein also Restrisiko. Die drei Euro mehr pro Vermietungsanzeige alle paar Jahre beim Mieterwechsel werden keinem Vermieter die Rendite verhageln ...

mba1973
07.05.2014, 20:40
Naja, ich vermiete ca. 30 Einzimmer App. hauptsächlich an Studenten... durchschnittliche Verweildauer ca. 18Monate...

Ich (oder der von mir beauftragte Makler) bekomme das sicherlich hin, viele meiner Wohnungen werden aber direkt von den Studenten schon inseriert, weil sie vor den drei Monaten Kündigungsfrist selber einen gescheiten Nachmieter versuchen zu bekommen...

Bin gespannt, auch wie sich da einschlägige Portale, wie z.B. studenten-wg positionieren...ich sehe schon die ersten Studis mit Abmahnungen konfrontiert...8o

Gruss
Dirk

Nixus77
07.05.2014, 23:08
Ich hab vor kurzem bei wg-gesucht einen Nachmieter gesucht, braucht man für so etwas auch einen ENergie Ausweis?8o




Mieter die sich schon den Makler nicht leisten können, wollte ich schon gar nicht haben., aber da ist jeder zum Glück ja anders =)

Naja zB bei Studentenwohnungen finde ich das schon in Ordnung da sind ca 1000€ viel geld, hab anfangs auch nach einer ohne Makler gesucht, aber was gescheites war da nicht dabei.

paddy
08.05.2014, 16:48
So sieht übrigens die Legende einer lokal führenden Tageszeitung für die abgekürzten Pflichtangaben der ENEV 2014 aus:

53144

Die "Geldmacherei" der bösen Anzeigenlobby hält sich also in Grenzen. ;)

mba1973
08.05.2014, 16:53
Ich hab vor kurzem bei wg-gesucht einen Nachmieter gesucht, braucht man für so etwas auch einen ENergie Ausweis?8o



Die Antwort auf diese Frage würde mich auch brennend interessieren...

...ich möchte ja "meine Studenten" nicht unbedingt ins offene Messer laufen lassen, wenn sie selber einen Nachmieter suchen!

Wie sieht's aus (@ z.B. paddy oder poolz)?

Gruß
Dirk

Treo
08.05.2014, 16:55
Weil meine Mieter in der Regel nicht so gut gestellt sind die Courtage zu bezahlen. Außerdem sehe ich mir meine Mieter gerne selbst an, treffe die Auswahl und bestimme letztendlich selbst, wer meine Wohnungen anmietet. Nur für das Schalten von Anzeigen benötige ich keinen Makler, der dann 2 Monatsmieten kassieren möchte. Bei einem Immobilienverkauf sieht es anders aus. Die Arbeit, eine Immobilie zu verkaufen, möchte ich mir nicht antun. Die gebe ich gerne an einen Makler ab.

Finde ich gut und machen wir größtenteils ebenso (und da sind nicht viele Studentenwohnungen bei)

paddy
08.05.2014, 17:26
Wer sich in den folgenden Punkten bestens auskennt, kann locker alleine vermieten, alle andere sollten einen Profi beauftragen:

Mietspiegel, ortsübliche Vergleichsmiete, notwendige und zulässige Inhalte einer Selbstauskunft, aussagekräftige Bonitätsprüfung, Einkommensnachweis, Schufa, Identitätsnachweis, gesetzliche Vorgaben zur Mietkaution, Mietrecht und jeweils aktuelle Rechtsprechung, rechtssicherer Mietvertrag, Übergabe und notwendige Inhalte eines Übergabeprotokolls, etc., etc. ...


Aber hier gehts ja eigentlich um die ENEV, deshalb BTT:


Die Antwort auf diese Frage würde mich auch brennend interessieren...
...ich möchte ja "meine Studenten" nicht unbedingt ins offene Messer laufen lassen, wenn sie selber einen Nachmieter suchen!
Wie sieht's aus (@ z.B. paddy oder poolz)?...
Der Wortlaut ist "Immobilienanzeigen in kommerziellen Medien (http://www.enev-online.com/enev_2014_volltext/16a_pflichtangaben_verkaufsanzeigen_vermietungsanz eigen.htm)".

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Pflichtangaben durch Vorschieben eines Dritten entfallen.

Inwieweit hier der verantwortliche Vermieter/Verkäufer/Verpächter/etc. für Dritte oder umgekehrt haftet, müsste ein Anwalt sagen.

mba1973
08.05.2014, 18:35
Der Wortlaut ist "Immobilienanzeigen in kommerziellen Medien (http://www.enev-online.com/enev_2014_volltext/16a_pflichtangaben_verkaufsanzeigen_vermietungsanz eigen.htm)".

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Pflichtangaben durch Vorschieben eines Dritten entfallen.

Inwieweit hier der verantwortliche Vermieter/Verkäufer/Verpächter/etc. für Dritte oder umgekehrt haftet, müsste ein Anwalt sagen.

OK, trotzdem Danke.

Ich kann mir nicht vorstellen, daß ich für Dritte, als Vermieter haften muss. Mieter fragt, ob er einen Nachmieter suchen kann, damit er vorzeitig aus dem Mietvertrag entlassen wird. Ich als Vermieter gebe ihm das ok. Woher soll ich wissen, wie und wo er den Nachmieter sucht. Also kann ich laut meinem Rechtsempfinden für seine Fehler nicht gerade stehen. Das "schwarze Brett" in der Uni ist ja keine kommerzielle Plattform. "Studenten-WG"...hmm, gute Frage. Zumindest kostet das inserieren dort kein Geld. Das regionale Anzeigenblättchen wiederum schon..., aber der derzeitige Mieter inseriert ggfs. dort (ohne vorherige Rücksprache mit mir als Vermieter), warum sollte ich bei fehlerhafter Anzeige dann haften?

Wie gesagt, mich betrifft das nicht unbedingt, aber zwei/drei Mal pro Jahr suchen sich "meine Studenten" eigenständig einen Nachmieter. Ich vermiete auch meine Studenten-Wohnungen zu 95% über einen Makler. (Hoffe nicht, das das Gesetz verabschiedet wird, daß ich zukünftig als Auftraggeber die Courtage zahlen muss, dann wirds für mich aufgrund der relativ geringen KM und Verweildauer sehr "unlukrativ". Gerade Studenten sind manchmal sehr "sprunghaft" und ich möchte gerne bei gesetzlicher Kündigungsmöglichkeit bleiben. Sollte ich die Courtage zukünftig zahlen müssen und dem Studenten fällt im ersten Monat ein, er möchte doch in eine WG, dann wäre er im 4. Monat draussen und ich hätte aufgrund Maklercourtage ins Minus gewirtschaftet. Aber sorry für OT, an dieser Stelle, noch ist es ja nicht soweit.)

Gruß
Dirk

paddy
08.05.2014, 20:41
Das Bestellerprinzip kommt, da bin ich mir fast sicher und finds auch gut. Schließlich profitiert im Wesentlichen der Vermieter von der Dienstleistung eines Profi (http://www.r-l-x.de/forum/showthread.php/137933-Vermietungsanzeigen-in-Tageszeitung-Energieverbrauchskennwert?p=4309127&viewfull=1#post4309127). Wer die Musik bestellt soll sie gefälligst bezahlen, wenn er dazu nicht bereit ist muss er halt selbst spielen, mit allen damit verbundenen Risiken.


... Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich für Dritte, als Vermieter haften muss. ...
Ich schon, sogar sehr gut. Schließlich ist es deine Bude und als Vermieter haftest du bei Verkauf und Vermietung bereits für das Vorliegen bzw. Nicht-Vorliegen eines Energieausweises. Hat dich z.B. dein Makler auf die Notwendigkeit eines Energieausweises hingewiesen und du legt keinen solchen vor, haftet nicht er, sondern du. Was für mich im Umkehrschluss auch deine Stundentenfrage beantwortet.



... Mieter fragt, ob er einen Nachmieter suchen kann, damit er vorzeitig aus dem Mietvertrag entlassen wird. Ich als Vermieter gebe ihm das ok. Woher soll ich wissen, wie und wo er den Nachmieter sucht. ...
Im Übrigen verstehe ich nicht ganz, wo das Problem liegt, den Mieter wenn er auf dich zukommt gleich auf die Pflichtangaben hinzuweisen. Ist doch völlig latte wo er inseriert. Den Energieausweis musst du bei Vermietung ohnehin vorlegen, dann sind die notwendigen Daten ja eh vorhanden.

Ich kann ich auch nicht Nachvollziehen wieso wegen so einem Kleinkram plötzlich überall so ein Aufriss gemacht wird. Die ENEV gibts seit Jahren, Energieausweise sind bei Verkauf und Vermietung schon lange verpflichtend vorzulegen, hat nur niemanden gejuckt, weil alles vor 05/2014 nur eine Übergangsfrist war. Jetzt gilts halt, wie überraschend...

Im Immobilienbereich gibts wirklich Schlimmeres, klingt komisch, ist aber so. ;)

mba1973
08.05.2014, 23:04
Ging mir nicht um die Haftung des Nicht-Vorlegens des Energieausweises, den habe ich, da die Wohnungen alle in WEGs sind, die gute und korrekte Verwalter haben. Insofern, sehe ich, ähnlich wie Du, kein Thema...ist seit Jahren vorhanden.:gut:

Mir ging es nur um den Stress, den ggfs ein Mieter von mir unnötigerweise bekommt, auf der Suche nach einem Nachmieter, weil ER (denn ER wird vermutlich nicht auf die Hilfe des Profis, also Maklers zurückgreifen) die Anzeige nicht korrekt formuliert und irgendein Abmahn-Anwalt deswegen Geld von ihm, als Anzeigen Ersteller, fordert. Dafür kann ich meiner Meinung nach nicht haftbar gemacht werden...das meinte ich mit mit der Haftung für das fehlerhafte Handeln eines Dritten. Bin natürlich kein Jurist ;)

Zum Thema Bestellerprinzip bin ich zwiegespalten... Ich müsste dann z.B. mit Ausschluss des Kündigungsrechts (natürlich korrekt angewandt und formuliert) vermieten, sonst wird mir das Risiko zu gross.... ich finde gesetzliche Kündigungsfrist ohne Wenn und Aber eigentlich meinem Mieter gegenüber fairer und besser, wie schon erwähnt, insbesondere bei Studenten habe ich oft auch eine sehr kurze Anmietdauer erlebt obwohl ursprünglich anders geplant...und bislang wollte ich da keinem Steine in den Weg legen...das müsste ich um mein Risiko zu mindern dann aber begrenzt tun. Wäre damit meinem Mieter geholfen? (Und ja, letztendlich würde ich mir diese zusätzlichen Kosten über eine geringe Erhöhung meiner KM wieder reinholen...Luft nach oben habe ich noch. Wieder....wo ist hier der Vorteil für den Mieter?)

Darum, bitte nicht falsch verstehen...ich bin absolut pro Makler ;)


Gruss
Dirk

paddy
09.05.2014, 00:46
Ging mir nicht um die Haftung des Nicht-Vorlegens ...
Mir ging es nur um den Stress, den ggfs ein Mieter von mir unnötigerweise bekommt, ... die Anzeige nicht korrekt formuliert und irgendein Abmahn-Anwalt deswegen Geld von ihm, als Anzeigen Ersteller, fordert. Dafür kann ich meiner Meinung nach nicht haftbar gemacht werden...
Ich habs schon verstanden. Wie gesagt, wenn es nicht so wäre, könnte man ja zukünftig einfach einen Laien dazwischenschalten und die ENEV wäre ausgehebelt. Netter Versuch.



... Ich müsste dann z.B. mit Ausschluss des Kündigungsrechts (natürlich korrekt angewandt und formuliert) vermieten, ...
Da wünsche ich zunächst mal viel Erfolg beim auskaspern einer wirksamen Regelung. Und dann viel Glück dabei, Studis als Mieter zu finden, die sich darauf einlassen.



...Wäre damit meinem Mieter geholfen? (Und ja, letztendlich würde ich mir diese zusätzlichen Kosten über eine geringe Erhöhung meiner KM wieder reinholen...Luft nach oben habe ich noch. Wieder....wo ist hier der Vorteil für den Mieter?)..
So langsam dringt also durch, was die Verantwortlichen mit ihren lustigen, wahlwirksamen, vermeintlich pro Mieter, aber leider etwas zu kurz gedachten Ideen mittel- bis langfristig bewirken...

Ich bin jetzt raus, sonst wirds politisch. ;)

ehemaliges mitglied
09.05.2014, 07:50
So sieht übrigens die Legende einer lokal führenden Tageszeitung für die abgekürzten Pflichtangaben der ENEV 2014 aus:

53144

Die "Geldmacherei" der bösen Anzeigenlobby hält sich also in Grenzen. ;)

Folgende Ergänzung wäre also in der Anzeige ausreichend, wenn die Tageszeitung eine derartige Tabelle führt:
..., BA, 125, 1965, (2), A+, ...
Energieeffizienzklasse nur bei neueren Ausweisen.

mba1973
09.05.2014, 10:14
...
So langsam dringt also durch, was die Verantwortlichen mit ihren lustigen, wahlwirksamen, vermeintlich pro Mieter, aber leider etwas zu kurz gedachten Ideen mittel- bis langfristig bewirken...

Ich bin jetzt raus, sonst wirds politisch. ;)

Danke für dein feedback :gut:

Nee, nee...das Thema Politik und Vermietung....lassen wir lieber :wall: :D

Und das Thema Haftung bei nicht korrekten Formulierungen in Anzeigenblättchen kläre ich tatsächlich am Besten mit "meinem Haus- und Hofanwalt/Notar", der in einer der WEGs ja auch Miteigentümer ist und ähnlich wie ich vorgeht in Sachen Vermietung seiner Studentenappartements. ;)

Gruß
Dirk

paddy
09.05.2014, 15:58
So würde ich das auch machen: :D


... Inwieweit hier der verantwortliche Vermieter/Verkäufer/Verpächter/etc. für Dritte oder umgekehrt haftet, müsste ein Anwalt sagen.

avalanche
25.05.2014, 19:45
Heute in der Welt am Sonntag ein längerer Bericht zum Thema "Abmahnung", hier für euch die Zusammenfassung:

http://i57.tinypic.com/9gak2r.jpg

X-E-L-O-R
03.06.2014, 13:53
Ich möchte mich kurz an das Thema dranhängen, allerdings keinen eigenen Thread aufmachen:

Wir wollen eine Wohnung in einem Mehrparteienhaus (4 Wohnungen) vermieten.
Die Besonderheit: Jede Wohnung verfügt über einen eigenen Gaszähler. Eigentümer / Vermieter rechnen jeweils direkt mit den Versorgern ab! D. h. bei der Hausverwaltung sind keine Verbrauchswerte erfasst. Die HV liegt ohnehin in privater Hand, einer der Eigentümer hat sich bereit erklärt, diese zu machen. Klappt auch sehr gut, aber dies soll ja nicht Thema sein.

Jetzt stellt sich die Frage, wie wir an einen Verbrauchsausweis kommen. Kann ich einen solchen für eine einzelne Wohnung erstellen lassen? Haus & Grund meint, das wäre nicht möglich. Nur für das gesamte Haus! Dazu müssten von allen 4 Wohnungen die Verbräuche der letzten 3 Jahre vorliegen.

Kann das wirklich sein? Ich sehe uns jetzt erheblich im Nachteil! Denn wenn nur ein Schluri die Werte nicht bebringt, kann der Ausweis u. U. monatelang nicht erstellt werden. Und wer zahlt dann meinen Leerstand? Ich bzw. unser Makler darf ja keine Anzeige ohne die Werte schalten!

ehemaliges mitglied
03.06.2014, 14:11
Ja das ist so. Wenn alle Mieter den gleichen Versorger haben, dann kannst Du die Daten bei diesem für das Haus anfordern. Das fällt dann nicht unter Datenschutz. Ich habe es bei meinem MFH, jede Whg. hat eine eigene Therme, seinerzeit genauso gemacht und für das komplette Haus den Verbrauch geben lassen.
Seitdem die Mieter ihren Versorger selbst wählen können, habe ich im Mietvertrag die Klausel, dass mir die erforderlichen Nachweise bei Bedarf ausgehändigt werden.

Was Vermietungsinserate angeht, bei uns in der örtlichen Tageszeitung bin ich wohl einer der wenigen Deppen, die den Wert ausweisen - egal ob private oder gewerbliche Anzeige.

X-E-L-O-R
03.06.2014, 14:18
Danke für die Bestätigung!

Ist zwar ernüchternd, aber gut...
Ich vermute stark, dass alle einen anderen Versorger haben. ?(

Immerhin habe ich die Unterlagen schon von unserem bisherigen Mieter bekommen. Stehen nur noch drei Recherchen aus.