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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Anspruch auf Zwischenzeugnis vom Arbeitgeber?



ehemaliges mitglied
09.05.2014, 10:24
Hallo,

mein Sohn möchte ein Zwischenzeugnis von seinem Arbeitgeber, weil er sich anderweitig bewerben möchte. Gibt es einen Anspruch auf ein solches, oder nur beim Wechsel des Vorgesetzten und auf ein Zeugnis beim Verlassen eines Betriebes? So ist es mir bekannt. Fachleute aus dem Personalwesen bitte vor.

dafredy
09.05.2014, 11:00
Bestehen gesetzliche Grundlagen zum Zwischenzeugnis?
Nein, im Gegensatz zum endgültigen Zeugnis, für das es bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen gesetzlichen Anspruch gibt (§ 109 Abs. 1 Gewerbeordnung bzw. § 630 Bürgerliches Gesetzbuch für freie Mitarbeiter, Handelsvertreter und Geschäftsführer sowie § 113 Gewerbeordnung für gewerbliche Arbeitnehmer), besteht ein solcher Anspruch für das Zwischenzeugnis nicht.

Die Erteilung eines Zwischenzeugnisses wird aber als Nebenpflicht des Arbeitgebers angesehen, die sich aus dem Arbeitsverhältnis ergibt. Mitunter bestehen auch tarifliche Bestimmungen, in denen festgelegt wird, unter welchen Voraussetzungen ein Zwischenzeugnis verlangt werden kann. Das gilt vor allem für Tarifverträge im öffentlichen Dienst (vgl. z.B. § 35 Abs. 2 TVöD, welcher einen Anspruch auf Erteilung eines Zwischenzeugnisses festlegt, sofern ein triftiger Grund vorliegt).

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Kann die Ausstellung eines Zwischenzeugnisses jederzeit verlangt werden?
Das Zwischenzeugnis kann – im Gegensatz zu dem (endgültigen) Zeugnis beim Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis – grundsätzlich jederzeit während des Bestehens des Beschäftigungsverhältnisses verlangt werden; nur dann nicht, wenn das Arbeitsverhältnis erst sehr kurze Zeit besteht, wie etwa während einer Probezeit.

Sofern keine tariflichen Bestimmungen bestehen, die festlegen, unter welchen Voraussetzungen ein Zwischenzeugnis verlangt werden kann, gilt der allgemeine arbeitsrechtliche Grundsatz: Ein Zwischenzeugnis kann bei einem berechtigten Interesse der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers verlangt werden.

Ein solches berechtigtes Interesse besteht auf jeden Fall, wenn sich die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer um eine neue Arbeitsstelle bemüht. Dabei muss ein allgemeiner Hinweis gegenüber dem aktuellen Arbeitgeber, es bestehe die Gelegenheit, sich arbeits- bzw. entgeltmäßig zu verbessern, ausreichen. Keinesfalls müssen dem Arbeitgeber konkrete Angaben zum geplanten Wechsel gemacht werden – schon gar nicht darüber, welcher neue Arbeitgeber es sein soll.

QUELLE: https://www.verdi-bub.de/service/praxistipps/archiv/zwischenzeugnis/

ehemaliges Mitglied
09.05.2014, 11:02
Dem ist nichts hinzuzufügen...

NicoH
09.05.2014, 11:30
Dem ist nichts hinzuzufügen...

:verneig:

NicoH
09.05.2014, 11:32
Das mit dem "berechtigten Interesse" ist übrigens nicht mehr so streng. Nach aktueller Rechtsprechung wird dieses berechtigte Interesse vorausgesetzt. Da muss kein Interesse nachgewiesen werden oder so. Also: Der Arbeitnehmer kann das Zwischenzeugnis jederzeit verlangen.

Muigaulwurf
09.05.2014, 13:19
Dem ist nichts hinzuzufügen...

:rofl:

siebensieben
09.05.2014, 14:55
Die Frage ist, ob man's braucht, um sich mal umzuschauen. Fragte mich jemand nach einem Zwischenzeugnis, wäre meine Antwort "ah, mal woanders umschauen?" Vielleicht wird die Bitte nach einem Zwischenzeugnis auch als galante Umschreibung einer Aufforderung zu mehr Geld interpretiert. ;)

bigsmall
09.05.2014, 20:19
Ich denke auch, daß man mit der Frage danach eine klare Aussage macht. Das dürfte der Grund gewesen sein, warum einige Kollegen eine Veränderung in meinem damaligen Unternehmen als Anlass vorschoben ...

ehemaliges mitglied
13.05.2014, 08:40
@dafredy / Fred
Vielen Dank für Deine umfassende Auskunft.