Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ETW mit Mieter kaufen und auf Eigenbedarf Kündigen
ehemaliges mitglied
19.05.2014, 16:42
Hallo liebes Forum,
wir möchten eine ETW zur Eigennutzung erwerben und hätten dort einen Mieter drin.
Er wohnt dort seit 2,5 Jahren.
Was haben wir alles zu beachten, damit sein Auszug reibungslos von statten geht.
Oder sollte man was so einer ETW Abstand gewinnen.
Gruß
Thomas
ehemaliges mitglied
19.05.2014, 16:52
Kündigen kannst/darfst Du erst, wenn Du im Grundbuch eingetragen und somit Eigentümer bist. Dann kannst Du mit einer Frist von 3 Monaten dem Mieter kündigen. Angenommen Du kaufst diesen Monat die Wohnung und wirst im Juni ins Grundbuch eingetragen, dann kannst Du zu Ende September kündigen.
Nicht umsonst sind vermietete Wohnungen meist billiger;)
ehemaliges mitglied
19.05.2014, 17:07
Habe ich bei dieser aber nicht das Gefühl. Hat aber ein gut - sehr gute Austattung incl. einer Top Küche.
Thomas
GT3 Racer
19.05.2014, 17:13
Rede doch mal mit dem jetzigen Mieter, was er davon hält, und frage Dich dann, ob Du Dir und dem jetzigen Mieter das zumuten willst.
jagdriver
19.05.2014, 17:17
Eigenbedarf vorhanden?
Gruß
Robby
ehemaliges mitglied
19.05.2014, 17:22
Ja, wir möchten dort einziehen.
Ich glaube der Mieter hält nicht viel davon, die Wohnung ist seit 8 Monaten auf den Markt ( beste Lage der Stadt) und er hat wohl ( Aussage Makler) Besichtigungen immer wieder terminlich verhindert...
Thomas
Würd ich mir nicht antun:op:
ehemaliges Mitglied
19.05.2014, 17:28
Gehts zufällig um eine Wohnung in Oberkassel, Richtung Niederkassel?
ehemaliges mitglied
19.05.2014, 17:29
Nein, Ruhrgebiet.
Thomas
Kann meiner Erfahrung nach ein heikles Unterfangen werden. Zuerst solltest DU abklären, ob deine Gründe aufgrund Eigenbedarf eine Kündigung auszusprechen juristisch haltbar und erfolgsversprechend sind.
Wenn ja, sind zumindest schon mal DEINE Rahmenbedingungen erfüllt. Heisst dann aber immer noch nicht, daß eine Kündigung sauber durchläuft. Wenn nicht (und so hört es sich gerade an, zumindest lt. deinem post) richte Dich schon mal auf den Klageweg ein...und der kann dauern....(irgendwann, sofern DEINE Gründe für die Eigenbedarfs-Kündigung korrekt sind, wird der jetzige Mieter dann gehen müssen...das kann im ungüstigsten Fall aber dauern)
Ohne juristischen Beistand würde ich hier gar nicht anfangen, es sei denn, der jetzige Mieter ist Gesprächsbereit (manchmal kann es günstiger sein, dem derzeitigen Mieter ein Angebot zu unterbreiten um ihm das "Gehen" zu erleichtern, als es auf einen langen Prozess ankommen zu lassen...ist aber eher selten der Fall, daß neuer Eigentümer und jetziger Mieter einen gemeinsamen Nenner bei der Summe finden.)
Gruß
Dirk
Nach deinen eigenen Erzählungen dürfte der Mieter wenig Interesse an einem Auszug haben. Selbst wenn Du tatsächlich Eigenbedarf nachweisen kannst könnten ihm sicher noch Gründe einfallen, warum ein Auszug nicht zumutbar ist. Wenn Die Wohnung günstig hergeht (was sie deiner Aussage ja nicht tut), kann man das mal probieren. Ein Vergleich, den man dann einpreist, ist sicher überlegenswert. Aber was, wenn er partout nicht rauswill -warum auch immer? Ich denke, die Mieter sind in D recht gut geschützt - vielleicht manchmal zu gut, was Querulanten natürlich entgegenkommt.
Kaufst Du die Wohnung von vorhandenem Geld oder finanzierst Du? Wenn ersteres: ok, probiers. Wenn Du nen Kredit aufnimmst, die Wohnung kaufst, ggf. deine jetzige Bleibe schon gekündigt hast - und der Kerl dann nicht rausgeht... - dann hast Du ein Problem, nämlich Ratentilgung plus Miete..
Das hat schon nen Grund, warum die tolle Wohnung seit 8 Monaten am Markt ist....
...und er hat wohl ( Aussage Makler) Besichtigungen immer wieder terminlich verhindert...
Sind keine guten Voraussetzungen für einen reibungslosen Ablauf.
Donluigi
19.05.2014, 17:55
Seh ich auch so. Mieter können die Pest sein. Hier zeichnet sich ein Problem ab. Laß es jemand anderes Problem sein ;)
...- und der Kerl dann nicht rausgeht... - dann hast Du ein Problem, nämlich Ratentilgung plus Miete......
...naja, nicht ganz:
Zins-/Tilgungsleistung plus Miete minus Mieteinnahme :D
Aber genau da liegt unter Umständen tatsächlich das Problem (sind die Gründe für Eigenbedarf juristisch einwandfrei?? Wo und auch wie wohnst Du jetzt? Und das ist nur ein Punkt auf der Liste der zu klärenden Fragen).
Gruß
Dirk
ehemaliges mitglied
19.05.2014, 18:03
Recht hast du...werde immer nachdenklicher.
Es wird wohl diese Woche einen Besichtungstermin geben, vielleicht ist der Mieter ja vor Ort und man kann sich ein Bild machen.
Sein Problem ( mein Problem) ist wohl, dass er für die Lage und Ausstattung eine viel zu geringe Miete zahlt.....und wird er hier in der Lage nicht finden.
Wie ist das eigentlich mit einer Mieterhöhung nach Kauf?
Thomas
ehemaliges mitglied
19.05.2014, 18:05
Ich habe eigentlich recht gute Voraussetzungen, wohne zur Miete und habe sonst kein Wohneigentum.
Thomas
Ich würde die Wohnung auch auf keinen Fall vermietet kaufen.
Seh ich auch so. Mieter können die Pest sein. Hier zeichnet sich ein Problem ab. Laß es jemand anderes Problem sein ;)
Zum Beispiel des Verkäufers. Ich meine es gibt auch ein Kündigungsrecht "wenn der Vermieter durch die Fortsetzung des Mietverhältnis an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert ist". (Quelle) (http://www.rechtsanwalt-thieler.de/index.php?id=399) Soll er doch versuchen den Mieter loszuwerden bevor du unterschreibst...
Ich habe eigentlich recht gute Voraussetzungen, wohne zur Miete und habe sonst kein Wohneigentum.
Thomas
Ja, mag sein, aber _deine_ Voraussetzungen machen den geringeren Teil aus wenn der Mieter nicht rausmöchte...
ehemaliges mitglied
19.05.2014, 18:13
Wäre ja alles zu schön um war zu sein und es wir immer schwerer was gutes zu finden.
Thomas
Der Mieter kann bei der Besichtigung auch der netteste Mensch sein. Wenn es dann um die Wurst geht lernst du ihn vielleicht von einer anderen Seite kennen. Man kann in die Leute nicht reinschauen. Wenn du ihn dann endlich rausgeklagt hast, hinterlässt er dir aus lauter Wut evetl. noch ein schönes Abschiedspräsent in der Wohnung, da sind der Phantasie keine Grenzen gesetzt;)
ehemaliges mitglied
19.05.2014, 18:17
Das habe ich alles auch schon als Kopfkino durch...
Thomas
GT3 Racer
19.05.2014, 18:17
Zu beachten es könnte noch schlimmer kommen:
Sonderregeln gelten, wenn der Eigentümer eines Wohnhauses das Objekt in mehrere Eigentumswohnungen aufteilt, die er an unterschiedliche Interessenten verkauft. In diesem Fall kann es sein, dass jede Mietpartei einen anderen, neuen Vertragspartner erhält. Allerdings genießen die Bewohner der betreffenden Wohnung dann einen besonders umfassenden Schutz: Die neuen Vermieter dürfen, auch wenn sie ein berechtigtes Interesse daran haben, die Wohnung selbst zu nutzen, frühestens nach drei Jahren kündigen. In Ballungsgebieten liegt die Frist teils sogar bei bis zu zehn Jahren. Wichtig: „Diese Sperrfrist beginnt erst bei Eintrag des neuen Eigentümers im Grundbuch und nicht mit dem Abschluss des Kaufvertrages“, weiß Richter.
Neben dem verlängerten Kündigungsschutz erhält der Mieter zudem ein einmaliges Vorkaufsrecht an der neu entstandenen Eigentumswohnung. Das bedeutet: Sobald ein notarieller Kaufvertrag mit einem Interessenten zustande kommt, muss der Verkäufer dem Mieter den Vertragsinhalt (Kaufpreis etc.) mitteilen. Letzterer kann dann innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Mitteilung in diesen Kaufvertrag einsteigen. Das Vorkaufsrecht ist nur ausgeschlossen, wenn der Vermieter die Wohnung an einen Familienangehörigen verkauft.
Markus, schreib doch bitte eine Quelle dazu. Danke :dr:
GT3 Racer
19.05.2014, 18:29
Quelle:http://www.focus.de/immobilien/mieten/eigenbedarf/eigenbedarf-was-geschieht-wenn-die-wohnung-verkauft-wird_aid_16954.html
...
Sein Problem ( mein Problem) ist wohl, dass er für die Lage und Ausstattung eine viel zu geringe Miete zahlt.....und wird er hier in der Lage nicht finden.
Wobei das, zumindest laut meinem Kenntnisstand (bin aber kein Jurist, Du solltest Dir in jedem Fall einen Anwalt für Mietrecht bzw. einen guten Forumsanwalt ;) nehmen, wenn es akut wird) nicht wirklich dein Problem im Bezug auf Kündigung aufgrund Eigenbedarf ist...Wenn DEINE Gründe korrekt sind, dann ist die Chance auf dem Klageweg die Kündigung durch zu bekommen recht hoch.
Du findest darüber etliches im Netz: z.B. hier http://www.zdf.de/wiso/eigenbedarfskuendigung-welche-rechte-haben-mieter-bei-kuendigung-wann-greift-die-haerteklausel-32148162.html
Wie ist das eigentlich mit einer Mieterhöhung nach Kauf?
Thomas
Du übernimmst die bestehenden Mietverträge und kannst ggfs. Mieterhöhungen durchsetzen, sofern es die Rahmenbedingungen zulassen, z.B. wann war die letzte Mieterhöhung...
Aber auch hierzu findest Du etliches im Netz:z.B. hier http://www.finanztip.de/mieterhoehung/
Ob das klug ist, wenn man auf Eigenbedarf klagt, vermag ich allerdings nicht beurteilen.
Ich würde mich grundsätzlich nicht von einem Kauf einer vermieteten Wohung abschrecken lassen, aber sehr wohl im Vorfeld mit Hilfe eines guten Juristen die Erfolgsaussichten abklopfen und dann erst entscheiden.
Gruß
Dirk
ehemaliges mitglied
19.05.2014, 18:44
Habe jetzt mal eine alternative ETW ins Visier genommen, sind dann noch 70.000 € mehr, aber dafür Neu und ohne Mieter.
Werde aber trotzdem die erste ETW besichtigen.
Vielen Dank allen Beantwortern! Tolles Forum!
Thomas
Mein Wohnraum wurde auch mal verkauft an Jemanden der dort einziehen wollte. Mein Vermieter hat mir Geld gegeben, damit ich beim Verkauf raus bin. Also, red mal mit dem bisherigen Eigentümer, ob er den Mieter nicht rauskaufen kann.
ehemaliges mitglied
19.05.2014, 19:50
Lass Dir nicht die Wohnung vermiesen, kauf sie. Ich habe im Familien- und Bekanntenkreis in den letzten 15 Jahren 4 Fälle erlebt, wo Immobilien mit Mieter gekauft wurden und Eigenbedarf geltend gemacht wurde. Alle Käufe liefen glatt durch und die Mieter waren nach spätestens einem halben Jahr ausgezogen.
Klar möchte ein Mieter, wenn er seine Traumwohnung bewohnt, ungern ausziehen. Die meisten Mieter sind aber auch vernünftig und einsichtig, ähnlich Vermieter. Lasse Dich ggf. von einem Anwalt beraten, der wird Dir das gleiche erzählen.
Immer dieses Bürokratische Deutschland und dessen Mietnomaden...
Hatten selbst in unserem Haus das EG vermietet und Eigenbedarf angemeldet. Der Anwalt hats dann richten müssen!
Nur Ärger und streit.
Ganz ehrlich, Eigenbedarf ist m.E. weitaus mehr Wert als irgendwelche Mietrechte.
Gut, dass ich letztes Jahr selbst gekauft hab und dort kein Mieter drin gewohnt hat.
jagdriver
19.05.2014, 20:14
Du hast die Wohnung noch gar nicht besichtigt?
Gruß
Robby
ehemaliges mitglied
19.05.2014, 20:16
Nein, es ist ja nicht so einfach. Aber ich kenne das Haus und die Lage ( von mir ca. 1,5 km ) und die vorhandenen Bilder waren sehr detailliert.
Thomas
Als wir ein vermietetes Haus verkauften wollten, haben wir der Familie Geld bezahlt damit sie ausziehen! Hat, nachdem wir uns über die anderen Lösungen unterhalten haben (Eigenbedarf anmelden und/oder Klage bez. ausstehender Mietzahlungen), wunderbar funktioniert.
Danach war das Haus dann sehr schnell verkauft.
Ich würde mit dem Mieter reden und mir mein Bild machen.:gut:
sausapia
19.05.2014, 21:11
Frage den Mieter, ggf. Über einen Makler, ob Du ihm den Auszug mit einem Betrag x den Auszug schmackhaft machen kannst. Natürlich weist Du ihn darauf hin, dass er bei Eigenbedarf keine Chance hat und Du eine Win Win-Situation schaffen willst. Das hat bei mir in einem Fall geklappt. In einem anderen Fall hat mich das, trotz eindeutigen Und unstrittigen Eigenbedargsgrund, drei Jahre, 2 Instanzen und vie Nerven gekostet. Wenn jemand auf Krawall gebürstet ist, kann er den Auszug zumindest hinauszögern.
fiumagyar
19.05.2014, 21:17
Ähhhhhhh Frank, soll doch der Eigentümer machen. Der wird schon wissen warum er da nicht rangeht.
ehemaliges mitglied
19.05.2014, 21:21
Das geht mir auch durch den Kopf. Aber ich denke ich werde hier passen.
Thomaa
sausapia
19.05.2014, 21:29
Yep Ulrich, im positiven Fall hatte das der Eigentümer auch für mich gemacht und es war auch eine notarielle Bedingung.
@ Thomas: ich würde Dir auch abraten, irgendwie habe ich da kein gutes Gefühl....
GT3 Racer
19.05.2014, 21:40
Also ein freminduzierter Umzug kann je nach Lebenssituation des Mieters schon sehr streßig sein. Selbst wenn man das Recht auf seiner Seite hat, muss man es doch nicht darauf ankommen lassen, wenn man auch andere Möglichkeiten hat. Diese Frage sollte man sich gerade dann stellen, wenn man ein vermietetes Objekt zwecks Eigennutzung erst erwerben will.
Immer dieses Bürokratische Deutschland und dessen Mietnomaden...
Sorry, aber ein Nonsens Kommentar. Ich bin letztes Jahr umgezogen; der Umzug+Makler hat mich 12k gekostet, zzgl. eine neue Küche für die ich bei Auszug nur noch Peanuts bekomme, eine Woche Urlaub und unzählige Wohnungsbesichtigungen um etwas adäquates zu finden. Wenn sich der Vermieter dort nicht entsprechend beteiligt, pfeif ich auf Eigenbedarf. Wir haben einen unbefristeten Mietvertrag, ich komme meinen Verpflichtungen in absolut jedem Punkt nach und das hat nichts mit Mietnomadentum zu tun.
Just my 2 cents.
RAMichel
19.05.2014, 22:18
Aus meiner Erfahrung heraus ist das Wedeln mit einem Geldbündel zur Erlangung der Auszugszusage die einzige Möglichkeit, die Sache schnell zu Ende zu bringen. Wenn der Mieter darauf nicht eingeht und - wie zu erwarten sein dürfte - rechtsschutzversichert bzw. in einem Mieterverein ist, kannst du eine alternative Wohnung für Dich gleich mal für zwei Jahre anmieten. So lange wird der Rechtsweg voraussichtlich dauern.
Ideen wie drohungs- und gewaltgestützte Auszugsmotivation etc. kannst du völlig vergessen. Das wird dann noch schlimmer...
Immer dieses Bürokratische Deutschland und dessen Mietnomaden...
Hatten selbst in unserem Haus das EG vermietet und Eigenbedarf angemeldet. Der Anwalt hats dann richten müssen!
Nur Ärger und streit.
Ganz ehrlich, Eigenbedarf ist m.E. weitaus mehr Wert als irgendwelche Mietrechte.
Gut, dass ich letztes Jahr selbst gekauft hab und dort kein Mieter drin gewohnt hat.
Habe allergrößte Sympathie für Eigentumsrechte.
Dennoch: Dass der gegenwärtige Mieter ein "Mietnomade" ist, steht doch gar nich in Rede.
Es gibt nämlich auch Mieter, die ihre Pflichten auf das Allerbeste bedienen.
harleygraf
19.05.2014, 22:42
Bloß nicht.
Meine Frau ( Rechtanwältin, Spezialgebiet Kapital -, Erb- und Mietrecht) hat gerade so 'nen Fall.
Klassischer und wirklicher Eigenbedarf ihres Mandanten.
Die bisherige Mieterin will nicht raus.
Jetzt erst mal Räumungsklage. Garantie, dass das dann fristgerecht klappt, keineswegs...
Sorry, aber ein Nonsens Kommentar. Ich bin letztes Jahr umgezogen; der Umzug+Makler hat mich 12k gekostet, zzgl. eine neue Küche für die ich bei Auszug nur noch Peanuts bekomme, eine Woche Urlaub und unzählige Wohnungsbesichtigungen um etwas adäquates zu finden. Wenn sich der Vermieter dort nicht entsprechend beteiligt, pfeif ich auf Eigenbedarf. Wir haben einen unbefristeten Mietvertrag, ich komme meinen Verpflichtungen in absolut jedem Punkt nach und das hat nichts mit Mietnomadentum zu tun.
Just my 2 cents.
Ja, das ist die eine Seite der Medaille und verstehen kann ich das schon. Trotzdem kann es nicht sein, dass Du hier in Deutschland als Eigentümer weniger Rechte hast, als dein Mieter! Und das ist, wie man hier ja gerade wunderbar sieht, die andere Seite. In diesem Fall verhindert der Mieter möglichrweise einen Verkauf der Wohnung, und potentielle Käufer werden aufgrund dieser rechtlichen Schieflage abgeschreckt. Das kann es doch eigentlich nicht sein! Der Mieter hätte ja auch die Möglichkeit diese Wohnung zu kaufen. Wenn ihm so viel an der Wohnung liegt und er länger dort wohnen will, warum tut er das nicht? Und unbefristeter Mietvertrag heisst gesetzliche Kündigungsfrist, also aktuell 3 Monate (eigentlich für beide Seiten, in der Praxis kann fast ausschliesslich der Mieter diese Karte ausspielen. Wo ist da die Gerechtigkeit?). Es gäbe ja auch die Möglichkeit einer befristeten Zeit, z.B. 4 Jahre fest. Im gewerblichen Bereich funktioniert das ja auch, bzw. muss man dort damit leben. Und auch dort kann das für einen Mieter Konsequenzen nach sich ziehen, wie die genannten 12k Euro Kosten. Aber was solls, es ist wie es ist und ich glaube nicht das sich das zeitnah ändern wird, leider.
Und das Thema Mietnomadentum (mit der in D nicht vorhandenen Möglichkeit des eigentlich berechtigten Rauswurfs) steht nochmal eine Ebene darüber...
Gruss
Ditk
Mietnomaden? Kenne ich nur aus RTL, ich frage mich immer, wie man an so jemanden gerät. Wer einen Mieter im Vorfeld sauber prüft, bzw. prüfen lässt, kann sich fast unmöglich einen Mietnomaden eintreten. Aber das ist ein anderes Thema, das in diesem Thread eher nichts zu suchen hat.
Zum Thema Kauf einer vermieteten Wohnung: Wenn man sich nicht von den Reichsbedenkenträgern hier abschrecken lassen möchten, sind das hier die beiden einzig sinnvollen Möglichkeiten. Alles andere ist für die Tonne:
... Ich würde mich grundsätzlich nicht von einem Kauf einer vermieteten Wohung abschrecken lassen, aber sehr wohl im Vorfeld mit Hilfe eines guten Juristen die Erfolgsaussichten abklopfen und dann erst entscheiden..
Mein Wohnraum wurde auch mal verkauft an Jemanden der dort einziehen wollte. Mein Vermieter hat mir Geld gegeben, damit ich beim Verkauf raus bin. Also, red mal mit dem bisherigen Eigentümer, ob er den Mieter nicht rauskaufen kann.
Ich kenne zwei aktuelle Fälle. Im einen waren die Mieter für zwei Monate mehr Auszugsfrist mit einer Mietaufhebung einverstanden, im anderen waren es zwei Monate mehr und eine erträgliche Abstandzahlung.
... Das hat schon nen Grund, warum die tolle Wohnung seit 8 Monaten am Markt ist....
Vielleicht wird sie dafür, dass man den Mieter mitkaufen soll, auch einfach nur zu teuer angeboten.
sausapia
19.05.2014, 23:20
Das deutsche Mietrecht ist asynchron zu Gunsten von Mietern ausgelegt.
Ah, das ist in dieser Absolutheit auch nicht richtig.
Ja, das ist die eine Seite der Medaille und verstehen kann ich das schon. Trotzdem kann es nicht sein, dass Du hier in Deutschland als Eigentümer weniger Rechte hast, als dein Mieter! Und das ist, wie man hier ja gerade wunderbar sieht, die andere Seite. In diesem Fall verhindert der Mieter möglichrweise einen Verkauf der Wohnung, und potentielle Käufer werden aufgrund dieser rechtlichen Schieflage abgeschreckt. Das kann es doch eigentlich nicht sein!
Bin ich absolut bei Dir. Im vorliegenden Fall kenne ich allerdings die Hintergründe zu wenig um das beurteilen zu können. Ich kenne weder die Mietdauer (ab 8 Jahre 9 Monate Kündigungsfrist) noch die Umstände des Verkaufs. Im Bekanntenkreis hat ein Vermieter versucht den Mieter nach einem Jahr Mietdauer herauszubekommen; er war selbst (planmässig) in Rente gegangen und konnte den Zuschuss zu Finanzierung nich mehr aufbringen. Die Vermietung stünde einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung (sprich Mindereinnahme bei Verkauf) entgegen. Sorry, aber für schwachsinnige und planlose Vermieter mag ich auch nicht haften; wer nicht 6 Monate in die Zukunft planen kann für den ist ein Tagesgeldkonto die bessere Anlage. Ich glaube es gibt auf beiden Seiten alle Spielarten.
Viele Grüße, Marco
Schwierig. Meine Cousine hat dem Mieter 10.000€ angeboten, sonst wär er heut noch in der Wohnung. :motz:
Jeder Fall ist eigen u kann sehr schwer u nervenaufreibend werden.
sausapia
20.05.2014, 10:59
Das deutsche Mietrecht ist asynchron zu Gunsten von Mietern ausgelegt.
Absolut keinesfalls, aber ein "relatives" Ungleichgewicht besteht...
X-E-L-O-R
20.05.2014, 11:52
Ich habe vor fast 5 Jahren eine Eigenbedarfskündigung durchgezogen um in mein Haus zu kommen.
Hatte auch vorher hier um Rat gefragt, da ebenfalls mit Problemen zu rechnen war. Mieter machte in den Jahren zuvor schon wegen jedem **** Ärger, außerdem Lehrer UND Mitglied im Mieterverein. Na toll!
Wie hat es trotzdem funktioniert?
Ich habe VOR der Kündigung das Gespräch gesucht und wirklich unaufgeregt über mein Vorhaben gesprochen.
Dann habe ich von einem Anwalt eine anständige Eigenbedarfskündigung aufsetzen lassen. Kündigungsfrist waren 9 Monate.
Nach 6 Monaten waren die Mieter draußen. Und zwar ohne dass ich mit irgendwelchen Scheinchen gewedelt hätte.
Mein Fall lag zwar etwas anders als der hier geschilderte, aber er soll zeigen, wie wichtig ein persönliches Gespräch im Vorfeld ist. Dabei bekommt man ein Gefühl für die Dinge, wie sie laufen könnten.
Bei mir war es vielleicht ein Glücksfall, oder ist es doch eher die Regel?
Rolexplo
20.05.2014, 12:13
Abzuklären wäre auch, ob der Mieter Inhaber eines SchwerbehindertenAusweises oder eines Bergmannversorgungsscheins ist.
Ich bin noch nie mit einer Eigenbedarfskündigung gescheitert und das waren wirklich viele.
Nur eine einzige hängt seit Ewigkeiten in der Berufung, weil der Gesundheitszustand einer recht alten Mietern begutachtet werden muss.
Ist die Kündigung ordentlich gemacht (für Laien alles andere als einfach) und liegen die Gründe auch tatsächlich vor, gibt es eigentlich nie Probleme. Größtes Problem ist ggf. die Wartezeit = Kündigungsfrist.
X-E-L-O-R
20.05.2014, 13:39
Sehe es so wie Jürgen.
Wenn man gut vorbereitet ist, alles abgeklärt hat und der Kaufpreis für die Wohnung dann immer noch sehr attraktiv ist, würde mich die Eigenbedarfsgeschichte nur wenig abschrecken.
Es sollte halt keine 4-Köpfige Familie sein, die aus einer 200qm Wohnung rauskündigt werden soll, wenn man im Anschluss alleine einziehen möchte...
Das ganze ist ein Spiel mit Risiko. Es kann halt länger dauern als man gewillt ist zu warten.
Ich durfte das ganze mal von der anderen Seite miterleben. Ich habe zur Jahrtausendwende eine Wohnung als Mieter bezogen. Erstbezug. Habe immer brav meine Miete gezahlt, nichts kaputt gemacht, renoviert und niemanden gestört. Nach zehn Jahren wollte die Eigentümerin die Wohnung wieder zu Geld machen und hat eine Maklerin beauftragt. Die kam auch regelmäßig mit potentiellen Käufern vorbei, von denen viele die Wohnung selbst oder für ihre Kinder haben wollten. Da gab es erstmal große Augen, wenn ich mit meinem Sohn auf dem Arm die Tür aufgemacht habe. Einige haben dann auch das Gespräch gesucht und das lief immer so ab:
PotKäufer: "... und äh ... wann wollen sie hier ausziehen?"
Ich: "Wenn ich etwas besseres gefunden habe."
PotKäufer: "Achso, aha, ... und, schon was in Aussicht?"
Ich: "Nein, noch nicht, ist schwierig hier in der Gegend."
PotKäufer: "Hmmm ... ja ... ok ... aber Sie suchen, ja?"
Ich: "Nicht übertrieben engagiert, aber ja, prinzipiell schon."
PotKäufer: "Hmmm ... ja ... ok."
Dann habe ich brav die Vorzüge und Nachteile der Wohnung kommuniziert und es hat sich nie jemand gemeldet seit dem.
sausapia
20.05.2014, 14:07
Ich habe vor fast 5 Jahren eine Eigenbedarfskündigung durchgezogen um in mein Haus zu kommen.
Hatte auch vorher hier um Rat gefragt, da ebenfalls mit Problemen zu rechnen war. Mieter machte in den Jahren zuvor schon wegen jedem **** Ärger, außerdem Lehrer UND Mitglied im Mieterverein. Na toll!
Wie hat es trotzdem funktioniert?
Ich habe VOR der Kündigung das Gespräch gesucht und wirklich unaufgeregt über mein Vorhaben gesprochen.
Dann habe ich von einem Anwalt eine anständige Eigenbedarfskündigung aufsetzen lassen. Kündigungsfrist waren 9 Monate.
Nach 6 Monaten waren die Mieter draußen. Und zwar ohne dass ich mit irgendwelchen Scheinchen gewedelt hätte.
Mein Fall lag zwar etwas anders als der hier geschilderte, aber er soll zeigen, wie wichtig ein persönliches Gespräch im Vorfeld ist. Dabei bekommt man ein Gefühl für die Dinge, wie sie laufen könnten.
Bei mir war es vielleicht ein Glücksfall, oder ist es doch eher die Regel?
Ich hatte eine ähnliche Konstellation (Lehrer in Rente) und auch von Beginn an einen spezialisierten RA beauftragt. Bei mir dauerte es 3 Jahre und es ging über 2 Distanzen, wovon ich die erste gewann.
Drei Jahre ist sehr lang, auch mit mehreren Instanzen.
Bis auf das eine Verfahren hat bei mir noch kein Verfahren länger als 9 Monate gedauert.
Wirklich große Probleme machen aus meiner Sicht nur Mieter mit großen gesundheitlichen und psychischen Problemen. Da dauert die Beweisaufnahme (Gutachten usw.) unter Umständen sehr lang.
In den allermeisten Fällen (ca. 90%) gibt es einen Räumungsvergleich, der dann im Schnitt etwa drei Monate über die Kündigungsfrist hinausgeht. Also nichts, was man nicht hinnehmen könnte.
X-E-L-O-R
20.05.2014, 14:59
Bei mir war vielleicht als Begleitumstand meine Tochter nicht ganz unerheblich beteiligt, die zum damaligen Zeitpunkt gerade 4 Monate alt war. Kommt immer gut, wenn man zum Gespräch so ein kleines Argument mitbringt.
Aufgabe an den TS: Kind machen! Aber richtig. Nicht nur üben! :bgdev:
Ich würde erst einmal eine Besichtigung incl. Gespräch durchführen, evtl. hat es ihm bisher wirklich an Zeit gemangelt für Besichtigungen?
Man sollte es versuchen. Nach meiner Erfahrung kann eine Eigenbedarfskuendigung auch Erfolg haben.
ehemaliges mitglied
20.05.2014, 18:16
Thema ist bei mir durch, danke für die vielen Beiträge und die klaren Ansagen.
Haben am Montag einen Termin beim Bauträger und wenn alles gut läuft, habe ich ab Sommer 2015 eine neue Bleibe.
Thomas
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