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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Einspruch Vorauszahlungsbescheid - Finanzamt



ehemaliges Mitglied
24.05.2014, 10:07
Servus,

ich habe Anfang April meinen Einkommenssteuerbescheid für 2013 erhalten und muss (wie seit mehreren Jahren) eine Nachzahlung leisten. Zusätzlich habe ich erstmalig einen aus meiner Sicht völlig überzogenen Vorauszahlungsbescheid vom Finanzamt erhalten. Die Nachzahlungen sind in etwa immer relativ gleich hoch, +/- 10%. Die gewünschte Vorauszahlung beträgt nun das 5-fache!!! 8o der Nachzahlung.

Ich habe dann über meinen Steuerberater einen Einspruch eingelegt mit der Bitte um Korrektur.
Am 10.6 ist die erste "Quartalsrate" fällig, eine Antwort auf den Einspruch habe ich bisher nicht erhalten.
Wisst ihr wie es sich jetzt mit der Zahlungspflicht verhält? Hebt der Einspruch die Pflicht nun erstmal auf oder sollte ich auf jeden Fall die erste Rate wie gefordert zahlen?

Kann meinen Steuerberater leider erst nächste Woche wieder auf meinen Steuerberater zugreifen, da dieser im Urlaub ist.

Danke

edit: Die Nachzahlung habe ich selbstverständlich bereits gezahlt, da alles passt und fast auf den Euro genau mit der "Prognose" meines Steuerberaters übereinstimmt.

Air King
24.05.2014, 10:10
Ich glaube er muss auch eine "Aussetzung der Vollziehung" in den Einspruch mit aufnehmen. Wenn er das gemacht hat brauchst du noch nicht zahlen. Bin aber kein Steuerberater sonder "nur" Bilanzbuchhalter.

ehemaliges Mitglied
24.05.2014, 10:18
Ich glaube er muss auch eine "Aussetzung der Vollziehung" in den Einspruch mit aufnehmen. Wenn er das gemacht hat brauchst du noch nicht zahlen. Bin aber kein Steuerberater sonder "nur" Bilanzbuchhalter.

Okay, hab mir leider keine Kopie des Einspruch geben lassen =(
Muss dann wohl einfach noch abwarten.

Treo
24.05.2014, 10:20
Ruf doch im Zweifel deinen Sachbearbeiter beim Finanzamt mal an, wenn dein Steuerberater im Urlaub ist. Nummer steht im Bescheid.

meldestelle
24.05.2014, 10:24
Kenne das Thema - gerade auch durch gemacht. Zahlst Du die Vorauszahlung nicht, gibt´s automatisch einen Mahnbescheid mit
Gebühren. Meine Steuerberaterin hatte auch Einspruch eingelegt, bevor darüber aber nix entschieden ist, ist Zahlen angesagt.
Bei mir war es auch ca. das 5-fache :-(

Gruß

Thomas

ehemaliges Mitglied
24.05.2014, 10:26
Kenne das Thema - gerade auch durch gemacht. Zahlst Du die Vorauszahlung nicht, gibt´s automatisch einen Mahnbescheid mit
Gebühren. Meine Steuerberaterin hatte auch Einspruch eingelegt, bevor darüber aber nix entschieden ist, ist Zahlen angesagt.
Bei mir war es auch ca. das 5-fache :-(

Gruß

Thomas

Die sind echt dreist, oder?
Hast Du mittlerweile ein Ergebnis deines Einspruchs erhalten?

meldestelle
24.05.2014, 10:30
Ja - man hat "auf Grund des Einspruchs neu berechnet" und jetzt ist die Vorauszahlung auf "normalen" Niveau + ca. 10%

Gruß

Thomas

ehemaliges Mitglied
24.05.2014, 10:32
Ja - man hat "auf Grund des Einspruchs neu berechnet" und jetzt ist die Vorauszahlung auf "normalen" Niveau + ca. 10%

Gruß

Thomas

Das ist ja schon mal erfreulich zu hören.
Ich nehme an, deine erste (zu hohe Rate) wurde aber nicht zurückerstattet, sondern lediglich deine folgenden 2-3 Raten darauf basierend angepasst, korrekt?

meldestelle
24.05.2014, 10:53
richtig ... hätte auch nix anderes vom FA erwartet :motz:

Gruß

Thomas

Mickey
24.05.2014, 11:58
Kenne das Problem , am besten ist es in diesem Fall erst mal zu zahlen und danach das Ergebnis des Einspruchbescheides abzuwarten.
Danach kann man ja die Raten für das 3. und 4. Quartal angleichen.
Bei den Vorauszahlungen eine Punktlandung zu machen , d.h. keine zu hohe Nachforderung oder Rückforderung im Folgejahr zu haben
da braucht es etwasFingerspitzengefühl.
Nach ein paar Jahren kann man aber aus den Erfahrungswerten und mithilfe der BWAs ganz gute Prognosen stellen.

M.f.G.

Mick

ehemaliges Mitglied
06.06.2014, 16:14
Danke für eure Tipps.
Habe mittlerweile das Ergebnis meines Einspruchs erhalten.
Das FA erkennt diesen voll an und reduziert die ursprüngliche Vorauszahlung um satte 5,5k pro Jahr 8o
Ein Einspruch macht also in jedem Fall sinn. :gut: