ehemaliges Mitglied
24.05.2014, 10:07
Servus,
ich habe Anfang April meinen Einkommenssteuerbescheid für 2013 erhalten und muss (wie seit mehreren Jahren) eine Nachzahlung leisten. Zusätzlich habe ich erstmalig einen aus meiner Sicht völlig überzogenen Vorauszahlungsbescheid vom Finanzamt erhalten. Die Nachzahlungen sind in etwa immer relativ gleich hoch, +/- 10%. Die gewünschte Vorauszahlung beträgt nun das 5-fache!!! 8o der Nachzahlung.
Ich habe dann über meinen Steuerberater einen Einspruch eingelegt mit der Bitte um Korrektur.
Am 10.6 ist die erste "Quartalsrate" fällig, eine Antwort auf den Einspruch habe ich bisher nicht erhalten.
Wisst ihr wie es sich jetzt mit der Zahlungspflicht verhält? Hebt der Einspruch die Pflicht nun erstmal auf oder sollte ich auf jeden Fall die erste Rate wie gefordert zahlen?
Kann meinen Steuerberater leider erst nächste Woche wieder auf meinen Steuerberater zugreifen, da dieser im Urlaub ist.
Danke
edit: Die Nachzahlung habe ich selbstverständlich bereits gezahlt, da alles passt und fast auf den Euro genau mit der "Prognose" meines Steuerberaters übereinstimmt.
ich habe Anfang April meinen Einkommenssteuerbescheid für 2013 erhalten und muss (wie seit mehreren Jahren) eine Nachzahlung leisten. Zusätzlich habe ich erstmalig einen aus meiner Sicht völlig überzogenen Vorauszahlungsbescheid vom Finanzamt erhalten. Die Nachzahlungen sind in etwa immer relativ gleich hoch, +/- 10%. Die gewünschte Vorauszahlung beträgt nun das 5-fache!!! 8o der Nachzahlung.
Ich habe dann über meinen Steuerberater einen Einspruch eingelegt mit der Bitte um Korrektur.
Am 10.6 ist die erste "Quartalsrate" fällig, eine Antwort auf den Einspruch habe ich bisher nicht erhalten.
Wisst ihr wie es sich jetzt mit der Zahlungspflicht verhält? Hebt der Einspruch die Pflicht nun erstmal auf oder sollte ich auf jeden Fall die erste Rate wie gefordert zahlen?
Kann meinen Steuerberater leider erst nächste Woche wieder auf meinen Steuerberater zugreifen, da dieser im Urlaub ist.
Danke
edit: Die Nachzahlung habe ich selbstverständlich bereits gezahlt, da alles passt und fast auf den Euro genau mit der "Prognose" meines Steuerberaters übereinstimmt.