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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Steuerliche Behandlung von Ferienimmobilie in den Niederlanden



Vastatio
20.06.2014, 22:06
Hallo Zusammen,

Ich möchte eine Immobilie in den Niederlanden kaufen und diese dann vermieten und teilweise selber nutzen (Mischnutzung).

Ich stehe vor folgenden Problemen:

1) Wie wird das Einkommen aus den Einkünften in den Niederlanden versteuert (Ich habe von Box 1-3 gelesen, fällt man automatisch in Box 3?)? Welcher Steuersatz fällt an? Macht es einen Unterschied ob ich hier in Deutschland als Selbständiger noch zusätzliche Einkünfte habe?

2) Wenn ich das Haus zur Vermietung freigebe, macht es Sinn ein Unternehmen in den Niederlanden anzumelden, was mir die Möglichkeit git die Vorsteuer des Kaufpreises vom Finanzamt zurückzubekommen? Muss ich um ein Unternehmen zu gründen das Haus mindestens 140 Tage pro Jahr vermieten?

3) Wie genau verhält es sich bei einer Mischnutzung? Kann ich meine Vorsteuer und auch meine Kosten (z.B. Darlehenszinsen) nur teilweise mit den Einkünften verrechnen?

Hab zwar noch jede Menge weitere Fragen, aber ich glaub das wäre schon mal ein guter Start.

Vielleicht hat ja jemand von Euch zufällig ein Haus in Holland und kennt sich mit den Details aus?

Vielen vielen Dank für Eure Hilfe!!!!

ein michael
21.06.2014, 14:33
Kann dir nur den Tip geben Steuerberater aufsuchen!
Wenn du in D steuerpflichtig bist (Wohnsitz), und selbständig bist, solltest du ja einen haben.
Da du in den Niederlanden eine Immobilie erwerben willst, kann dir ein deutscher StB in der Regel wenig zu der Möglichkeit des Unternehmerseins in NL geben. Umsatzsteuer ist zwar Gemeinschaftsrecht, aber ob die NL alles genauso haben, wie in D, sollte zwingend mit einem NL STB geklärt werden.
Dann muss ggfls. das DBA herangezogen werden, um zu klären ob NL das Besteuerungsrecht zusteht oder D
( weiß ich so aus dem Kopf nicht)
Grundsätzlich gilt bei deutscher Steuerpflicht Welteinkommensprinzip, in den jeweiligen DBA sind hinsichtlich Vermietung zT andere Regelungen vereinbart.
Kurz und gut StB aus D und NL konsultieren