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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rechtliche Frage, wann Auszahlung der Mietkaution ??



jigga2k1
20.06.2014, 22:56
Villeicht kennt sich damit ja jemand aus ???
Ich habe meinen Mietvertrag zum 31.12.2013 gekündigt.Bin dan zum 31.03.2014 ausgezogen.
Bis wann muss mir der Vermieter die Kaution ausbezahlen ???
Nebenkostenabrechnung für 2013 und 2014 stehen noch aus bzw habe ich noch keine bekommen !!

NicoH
20.06.2014, 23:20
Der Bundesgerichtshof hat sich mal zu der Frage geäußert, wie lang sie Maximalfrist ist. Dazu sagte er, dass die Kaution spätestens nach sechs Monaten abzurechnen (und auszuzahlen) ist. Und nun beruft sich jeder Vermieter darauf, dass er sechs Monate Zeit hätte.

An sich ist die Kaution sofort auszuzahlen, nur muss dem Vermieter die Möglichkeit gegeben werden, zu überprüfen, welche Forderungen ihm noch gegen den Mieter zustehen könnten. Und wenn noch Abrechnungen offen sind, darf er dafür etwas zurückbehalten.

Wenn die Wohnung in richtigem Zustand zurückgegeben worden ist, kann der Vermieter nur noch Nachforderungen aus dem Betriebskostenabrechnungen stellen. Wenn die Kaution bspw € 2.000,- beträgt und vorauszusehen ist, dass ihm aus den BK-Abrechnungen noch 2 x € 150,- zustehen könnten, müsste er heute € 1.500,- auszahlen und kann die äußerst großzügig bemessenen € 500,- für eventuelle Nachzahlungen einbehalten.

jigga2k1
20.06.2014, 23:58
Der Bundesgerichtshof hat sich mal zu der Frage geäußert, wie lang sie Maximalfrist ist. Dazu sagte er, dass die Kaution spätestens nach sechs Monaten abzurechnen (und auszuzahlen) ist. Und nun beruft sich jeder Vermieter darauf, dass er sechs Monate Zeit hätte.

An sich ist die Kaution sofort auszuzahlen, nur muss dem Vermieter die Möglichkeit gegeben werden, zu überprüfen, welche Forderungen ihm noch gegen den Mieter zustehen könnten. Und wenn noch Abrechnungen offen sind, darf er dafür etwas zurückbehalten.

Wenn die Wohnung in richtigem Zustand zurückgegeben worden ist, kann der Vermieter nur noch Nachforderungen aus dem Betriebskostenabrechnungen stellen. Wenn die Kaution bspw € 2.000,- beträgt und vorauszusehen ist, dass ihm aus den BK-Abrechnungen noch 2 x € 150,- zustehen könnten, müsste er heute € 1.500,- auszahlen und kann die äußerst großzügig bemessenen € 500,- für eventuelle Nachzahlungen einbehalten.

Danke für die Antwort :) Also bei der Übergabe war alles ok.
Heist also ich soll bzw muss bis ENDE September warten oder soll ich schon vorher zum Anwalt gehen ???
Die FRAGE ist aber beziehen sich die 6 Monate auf die Kündigung oder auf den Auszug ??

paddy
21.06.2014, 00:04
...
Heist also ich soll bzw muss bis ENDE September warten oder soll ich schon vorher zum Anwalt gehen ???
...
Ich würde den Vermieter anrufen, bevor ich zum Anwalt renne. Es soll durchaus schon Fälle gegeben haben, in denen es ein Vermieter unbeabsichtigt verpennt hat, eine Kaution zurückzuzahlen ...

NicoH
21.06.2014, 00:04
Bezieht sich auf den Auszug.

Hast Du denn mal freundlich nachgefragt? Hat der Vermieter geantwortet?

jigga2k1
21.06.2014, 00:15
Bezieht sich auf den Auszug.

Hast Du denn mal freundlich nachgefragt? Hat der Vermieter geantwortet?

Angerufen habe ich natürlich schon :) Mir wurde erst gesagt es kann kein Zahlungseingang meiner Kaution gefunden werden und ob ich den überhaupt eine Kaution bezahlt habe bzw an welches Konto.Nachdem ich aber den Nachweis meiner Bank vorlegte wurde die Kaution auf einmal gefunden :) Das Geld wurde natürlich auch nich angelegt.Außerdem wurde mir gesagt das der Vermieter ein halbes Jahr Zeit hat.Ich werde da jetzt auch nicht mehr groß anrufen.Ich finde es einfach eine Frechheit was der da abzieht.
Gut dann warte ich bis ENDE September und schalte dann meinen Anwalt ein.Sowas habe ich wie gesagt auch noch nicht erlebt ??