Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gemeinsame gesetzliche KV möglich?
ehemaliges mitglied
13.07.2014, 23:22
Guten Abend,
war bis eben beim Nachbarn Fußball schauen; leider nicht bis zum Schluß, da ich früh raus muss. Nebenbei unterhielten wir uns über das vorzeitige Austreten aus dem Berufsleben.
Folgende Konstellation:
Die Ehefrau (55 J.) eines Nachbarn bezieht aufgrund einer Erkrankung Frührente und ist gesetzlich krankenversichert. Unser Nachbar (58 J.) arbeitet und ist selbst ebenfalls gesetzlich krankenversichert. Wenn er jetzt aufhört zu arbeiten um vom Ersparten und von Immobilienverkäufen zu leben, ist er dann über seine Frau krankenversichert oder muss er sich freiwillig gesetzlich weiter versichern?
Vielen Dank für die Antwort und einen schönen restlichen Fußballabend. Viel Erfolg für die deutsche Elf!
DS-XELOR
14.07.2014, 07:32
Soweit mir bekannt ist, geht eine Familienversicherung bei der Frau nur dann, wenn sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat 395 Euro (bei einem Mini-Job 450 Euro) nicht übersteigt.
Ansonsten bliebe er bis zur regulären Altersrente freiwillig in der GKV versichert, wenn er das durch selbstständige Arbeit nicht eh schon ist.
Eigentlich kann man doch froh sein, dass Leute mit wirklich richtig wenig Einkommen trotz Vollzeitbeschäftigung, wie Friseure oder Verkäuferinnen z.B., hier im Forum vermutlich kaum/nicht mitlesen. Was müssten die ob solcher Ideen für einen Eindruck bekommen? 8o
BlitzHand
14.07.2014, 09:22
Eigentlich kann man doch froh sein, dass Leute mit wirklich richtig wenig Einkommen trotz Vollzeitbeschäftigung, wie Friseure oder Verkäuferinnen z.B., hier im Forum vermutlich kaum/nicht mitlesen. Was müssten die ob solcher Ideen für einen Eindruck bekommen? 8o
:gut:
ehemaliges mitglied
14.07.2014, 11:13
Das betrifft dann aber auch jede Alleinerziehende, wenn sie weiß, dass Ehefrauen über ihren Mann mitversichert sind. Ist doch im Grunde nichts anderes, wenn sie Einkünfte in Form von Miete, etc. hat.
DS-XELOR
14.07.2014, 11:19
Eigentlich kann man doch froh sein, dass Leute mit wirklich richtig wenig Einkommen trotz Vollzeitbeschäftigung, wie Friseure oder Verkäuferinnen z.B., hier im Forum vermutlich kaum/nicht mitlesen. Was müssten die ob solcher Ideen für einen Eindruck bekommen? 8o
Verstehe zwar den Kommentar nicht ganz, aber ein Vorteil der GKV ist nun mal die beitragsfreie Familienversicherung des Partners/ der Kinder unter bestimmten Voraussetzungen sofern der Partner (Quelle Barmer GEK):
weder anderweitig gesetzlich versichert oder versicherungsfrei noch von der Versicherungspflicht befreit ist,
seinenWohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat,
nicht hauptberuflich selbstständig erwerbstätig ist,
kein Gesamteinkommen hat, das regelmäßig im Monat 395 Euro (bei einem Mini-Job 450 Euro) übersteigt.
Als meine Frau schwer erkrankt ist, schließlich nach Aussteuerung von der GEK und abgelehntem Rentenbescheid auch noch das ALG gestrichen bekam, waren wir froh, dass sie bei mir so lange mitversichert werden konnte, bis sie gesundheitlich wieder in der Lage war ihren Job aufzunehmen.
Und bei Einkommen ist natürlich die Summe aller Einkommensarten ( Einkommen aus Kapitalvermögen, Einkommen aus privaten Veräußerungsgeschäften ....) gemeint.
Frank, für den von Dir geschilderten Fall und alle anderen gesetzlich geregelten ist die Mit/Familienversicherung ja auch gedacht. :dr:
Was hier allerdings angefragt ist, ähnelt ziemlich dem, was in diesem Thread (http://www.r-l-x.de/forum/showthread.php/135200-Als-Privatier-vorzeitig-zur-Ruhe-setzen-was-gilt-es-alles-zu-beachten) schon mal in der Diskussion war und das ist einfach etwas ganz anderes.
ehemaliges mitglied
14.07.2014, 13:18
Die beiden Fälle stehen aber in keinerlei Zusammenhang.
Sieh das Thema einfach als eine Art Sparmodell, wie es viele in unserem Staat gibt. Es geht einfach um die Möglichkeit von Einsparungen, die legal möglich sind. Um über Moral und soziale Gerechtigkeit zu diskutieren wurde der Thread nicht gestartet.
Die Antwort auf die Ausgangsfrage wurde gegeben und mehrfach bestätigt. Für alles andere ist ein Steuerberater zuständig.
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