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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage zum Kommunalrecht (Erschliessungskosten)



carrerarsr
22.07.2014, 10:19
Vielleicht kann jemand was dazu sagen.
Ich hab da einen Fall im Bekanntenkreis bei dem eine bayrische Gemeinde eine Strasse neu macht inkl dem Kanal. Hierfür entstehen natürlich Kosten die auf die Anlieger umgelegt werden, also, sozusagen eine zweite Erschliessung. Das ist ja auch alles ok soweit.
Problem kommt jetzt.
Am Ende der Strasse ist ein Wendehammer wobei die Strasse (Wendehammer) an zwei Grundstücke die weiter hinten sind (bebaut) nicht angrenzt. Die beiden Grundstücke sind durch ein davor liegendes Grundstück das auch meinem Bekannten gehört getrennt. Klartext, flst nr gibt es 3 stück 2 davon sind durch eine weitere vom öffentlichen Raum vollständig getrennt.

Meine Frage an die Juristen ist: Darf eine Stadt hierfür Erschliessungsgebühren verlangen obwohl die beiden bebauten Grundstücke nicht an das öffentliche Verkehrsnetz angeschlossen sind ? Es geht um einen ganzen Batzen Geld weswegen ich einfach mal eine Einschätzung brauche. Da das Projekt erst jetzt startet gibt es natürlich noch keine Bescheide mit den jeweiligen Hinweisen auf die rechtliche Grundlage. Zufahrt zu den abgetrennten Grundstücken geht über privates Gelände inkl des Herrichtens des dazugehörigen Wegs. Gemeinde hat hier keinerlei Aufwand. Soweit mir bekannt wurde auch der Kanal in privater Regie gebaut im Einvernehmen mit der Gemeinde. Der Zustand ist seit Anfang der 70 er Jahre exakt so.

Ich hoffe ich hab das einigermassen erklärt .

Onkel C
22.07.2014, 10:24
Nach § 132 BauGB muss die Kommune eine Satzung hierzu erlassen haben, aus der sich Art und Umfang der Erschließungskosten sowie deren verteilung auf die Anlieger ergeben. Ein Blick in die betreffende Satzung sollte Deinem Bekannten also schnell weiterhelfen.

Matti
22.07.2014, 10:59
Ich meine, dass die Adresse, also Zugehörigkeit zu der Straße, den Ausschlag gibt. Denn am Ende führt jede Einfahrt oder jeder private Kanal an eine öffentliche Straße bzw. einen Kanal einer Gemeinde...

alien27
22.07.2014, 11:06
Für mich hört sich das so an, als ob ein großes Grundstück in der Vergangenheit geteilt bzw. gedrittelt wurde. Im Zweifelsfall wird die Stadt es sich einfach machen und nur das Grundstück zur Kasse bitten, welches direkt an dem Wendehammer liegt.

carrerarsr
22.07.2014, 11:35
Da es mehrere Satzungen gibt wird das schwierig.
Es wurden keine Grundstücke geteilt, die Grundstücke wurden von der Gemeinde so eingemessen.
Wenn nur eine Flst nr berücksichtigt wird bei der kostenberechnung müsste der Rest auf alle anderen Anlieger umgelget werden. Es ist ja schon dreist Gebühren für etwas zu verlangen wofür es keine Leistung ( Strasse) gibt und wofür bis jetzt und in Zukunft auch kein Aufwand für die Gemeinde ensteht, da die Mieter / Eigentümer sich um den Zustand der Zufahrt selbst kümmern.

RoyalFlush
22.07.2014, 12:04
Die Strasse und der Kanal werden von den hinteren Grundstücken nicht genutzt?
D.h. sie schweben zum Grundstück und ihre Fäkalien vaporisieren sich?

Onkel C
22.07.2014, 12:12
Das bewegt sich hier jetzt weg von "ich habe eine Frage zum Kommunalabgabenrecht" hin zu "das finde ich ungerecht / oder auch nicht".

Hans E.
22.07.2014, 12:18
Für mich hört sich das so an, als ob ein großes Grundstück in der Vergangenheit geteilt bzw. gedrittelt wurde. Im Zweifelsfall wird die Stadt es sich einfach machen und nur das Grundstück zur Kasse bitten, welches direkt an dem Wendehammer liegt.

Da wird sich die Stadt nichts einfach machen! Wäre ja auch zu schön, wenn man sich auf diese Weise Erschließungsbeiträge bzw. Abgaben nach dem Kommunalabgabengesetz sparen könnte. Dann wären plötzlich alle an die Straße angrenzenden Grundstücke nur noch einen Meter tief...

In der Regel fallen Beiträge an, wenn eine Erschließung des betreffenden Grundstücks über die Straße bzw. die Ver- und Entsorgungseinrichtungen möglich wäre, ob dies auch tatsächlich so erfolgt, spielt keine Rolle.

alien27
22.07.2014, 13:31
Da wird sich die Stadt nichts einfach machen! Wäre ja auch zu schön, wenn man sich auf diese Weise Erschließungsbeiträge bzw. Abgaben nach dem Kommunalabgabengesetz sparen könnte. Dann wären plötzlich alle an die Straße angrenzenden Grundstücke nur noch einen Meter tief...

In der Regel fallen Beiträge an, wenn eine Erschließung des betreffenden Grundstücks über die Straße bzw. die Ver- und Entsorgungseinrichtungen möglich wäre, ob dies auch tatsächlich so erfolgt, spielt keine Rolle.

Hans, du hast mich falsch verstanden, ich meinte dass die Stadt sich nicht um die hinteren Grundstücke kümmert sondern dem Eigentümer des vorderen Grundstücks alle Kosten aufbrummt, frei nach dem Motto: "soll der doch zusehen, wie er die Kosten weiterverteilt".

Aus einem Fall in Niedersachsen weiß ich, dass die Stadt dort die Zahlung der Erschließung nach der Breite des Grundstücks (entlang der Straße) berechnet. Dabei ist es dann unerheblich ob ein Grundstück 10m oder 100m tief ist.

ehemaliges mitglied
22.07.2014, 13:32
Wenn es um viel Geld geht, dann hilft in der Regel nur der Gang vor das Verwaltungsgericht. Ich bin vor einigen Jahren in einem anders gelagerten Fall vor das Gericht gegangen. Auch die Gemeinde hat Fristen und Regeln einzuhalten. Wurde die Straße bereits gewidmet und wann war das? Können somit alle Erschließungskosten komplett oder nur teilweise umgelegt werden? Wurden alle Fristen beachtet?

Die Mitarbeiter/Beamten von Kommunen werden da schnell recht - ich nenne es mal vorsichtig - erfindungsreich oder leiden an Gedächtnisverlust. Da hilft Dir oder Dir und anderen Anliegern nur ein Anwalt weiter.

In meinem damaligen Fall mussten die Forderungen der Gemeinde von ca. 890 k€ auf ca. 710 k€ nach unten korrigiert werden. Einige Altanwohner müssten aufgrund von Fristverletzungen nichts bezahlen, andere nur ca. 50%. Die, die sich der Klage nicht angeschlossen hatten, schauten in die Röhre. Die Mutter eines Freundes hielt die Gemeinde für "unantastbar" und schoss so ca. 40 k€ in den Wind. Sie hätte aufgrund Fristverletzung nichts bezahlen müssen. Wir haben von geforderten 15 k€ nur 7,5 k€ bezahlen müssen. Unser Fall fand in NRW statt.

löwenzahn
22.07.2014, 13:52
Ich kann dem 63 nur beipflichten. Der Gemeinde nichts, aber auch gar nichts glauben und erst einmal Widerspruch einlegen. Den Gang vor das VG kann man sich nach Zugang der Entscheidung über den Widerspruch immer noch überlegen.

Viel Glück

Michael

Matti
22.07.2014, 14:13
Wem gehören die beiden hinteren Grundstücke, Deinem Bekannten?

Geht es also darum, dass er nur für 1 Grundstück den Straßenausbaubeitrag zahlen will und nicht für alle 3?

Denn klar ist ja, dass auch die beiden hinteren Grundstücke die öffentliche Straße benutzen und den Kanal auch, oder?

carrerarsr
22.07.2014, 16:43
2 Grundstücke gehören dem Bekannten , das letzte gehört jemand anders.
Wenn ich im Umkehrschluss von der Gemeinde für die Erstellung und Erhaltung der Überfahrt zu den anderen Grundstücken Kosten geltend machen kann, dann kann man deren bis jetzt noch nicht erhobene Forderung natürlich begleichen. Die Berechnungsgrundlage richtet sich nach der Grösse des Grundstücks.

Die Gemeinde kam mittlerweile auf ihn zu und wollte einen Teil des Grundstücks , ca 200 qm kaufen, damit eine " legale" Überfahrt vorhanden ist. Da ist er hellhörig geworden .

paddy
22.07.2014, 19:17
Vielleicht wirds mit ner SKizze einfacher unterschiedliche Auslegungen des Sachverhalts zu vermeiden. ;)

NicoH
22.07.2014, 22:18
Oder vielleicht mit der Angabe, in welchem Bundesland oder zumindest Staat hier gespielt wird ;) Auch dann ist aber eine seriöse Auskunft nicht möglich, wenn man die rechtlichen Einzelheiten nicht kennt.

carrerarsr
22.07.2014, 22:37
Hatte ich oben im Text erwähnt. Eine bayrische Gemeinde.

NicoH
22.07.2014, 22:43
Entschuldige, das hatte ich überlesen... :weg: Dennoch: ohne die entsprechenden Satzungen zu kennen, würde ich hier nichts sagen können (und dann übrigens auch nicht, da braucht's einen Kollegen aus der Gegend).

carrerarsr
22.07.2014, 22:56
Nico, das ist mir schon klar. Es ging mir um ein Einschaetzen einer Situation. Ich bin kein Jurist sondern Ing. damit komme ich hier nicht weiter. Letztendlich wird es die Juristen aber beschaeftigen, wie schon einmal in dieser Gemeinde wo laut Satzung eine Kläranlage an das Netz angeschlossen wurde und nochmal Kanalanschlussgebühren verlangt wurden und dies alles angeblich im Einklang mit der Satzung. Nach 3 Jahren und 2 Instanzen hat sich rausgestellt, das es nicht so war und das Geld wurde rückerstattet weil es unter Vorbehalt bezahlt wurde. Seitdem ist dort einfach Vorsicht geboten. Auch, das mal eben kaufen des Teilgrundstücks durch die Gemeinde wirkt für meine Begriffe etwas fadenscheinig. Naja ich gebs mal so weiter und werde erfahren was beim ganzen rausgekommen ist. Das wird aber sicher wieder einige Jahre dauern.

NicoH
22.07.2014, 22:59
Siehste, und ich habe das lange Jahre studiert und kann trotzdem nichts dazu sagen ;) Würde ich gerne - frag einfach beim nächsten Mal wieder was, das ich beantworten kann ;)

Halte uns bitte auf dem Laufenden :dr:

carrerarsr
22.07.2014, 23:00
Ich werde mich bemühen, zweifellos !

ferrismachtblau
23.07.2014, 11:18
Hallo Namensvetter,

ein Tipp: Setz dich einfach mal mit dem zuständigen Landratsamt in Verbindung, Sachgebiet Kommunalaufsicht. Dort werden die Satzungen der Gemeinden genehmigt. In der Regel helfen die dortigen Sachbearbeiter weiter und geben dir die entsprechenden Auskünfte, denn über einen evtl. Widerspruch gegen einen Bescheid der Gemeinde müssten sie sich dann sowieso den Kopf zerbrechen ...

Gruß Frank