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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Anfechten eines Beschlusses der Eigentümerversammlung



habepe
20.08.2014, 06:54
Guten Tag zusammen,
ich hoffe, dass mir bei folgendem Problem geholfen werden kann:
Meine Frau ist Eigentümerin einer Büroeinheit in einem 10 Parteien-Haus (9xWohnen, 1xBüro).
Ich bin der Mieter. Bei der gestrigen ETV ging es darum, dass ein 60x40cm grosses Werbeschild an der Fassade angebracht werden soll. Es konnte keine Einstimmigkeit erzielt werden, also Ablehnung. (Es gibt keine sachlichen Gründe dafür!!!).

Ich habe jetzt zwei Fragen:
Ist es richtig, dass hier, bei diesem geringen Eingriff in die"Bausubstanz" (vier 6er Dübel) ein einstimmiges Ergebnis erzielt weden muss oder hätte eine Mehrheit (war erfüllt) gereicht?

Wenn meine Frau den Beschluss anfechten will, mit welchen Kosten ist zu rechnen?


Ich bedanke mich schon im voraus für weiterführende Informationen.

Schönen Tag noch
Bernd

WUM
20.08.2014, 07:40
....mit Sachdienliche Hinweisen kann ich nicht dienen.....aber wie wärs denn mit kleben des betreffenden Werbebanners auf euer Fenster oder Eingang??


Gruss



wum

habepe
20.08.2014, 08:00
Bringt leider nix, Wum. Es handelt sich um ein Büro im Souterrain, die Fenster sind auch schon beklebt.

WUM
20.08.2014, 08:14
ok, :dr:



Gruss



Wum

Suerlänner
20.08.2014, 08:40
Würde mich wirklich fragen ob mir der zu erwartende Stress es wirklich Wert wären.

NicoH
20.08.2014, 09:40
Lieber Bernd,

hier fehlen leider alle wichtigen Infos. Vor allem fehlt die Teilungserklärung.

Die Teilungserklärung ist quasi das Gesetzbuch einer Eigentümergemeinschaft. Darin steht, was erlaubt ist und was nicht und mit welchen Mehrheiten welche Beschlüsse zu fassen sind.

Achtung: die Frist für die Klage beträgt einen Monat, danach ist der Beschluss bestandskräftig.

WolfgangS
20.08.2014, 21:04
Lieber Bernd,

hier fehlen leider alle wichtigen Infos. Vor allem fehlt die Teilungserklärung.

Die Teilungserklärung ist quasi das Gesetzbuch einer Eigentümergemeinschaft. Darin steht, was erlaubt ist und was nicht und mit welchen Mehrheiten welche Beschlüsse zu fassen sind.

Achtung: die Frist für die Klage beträgt einen Monat, danach ist der Beschluss bestandskräftig.

Üblicherweise ist bei einer gewerblich genutzten Eigentumseinheit eine Erlaubnis zur Anbringung eines Firmenschildes in der Teilungserklärung festgeschrieben, also mal reinschauen.

Und falls das drinsteht, eine schnelle Einigung mit den anderen Eigentümern finden, eventuell den Beschluss vorsorglich anfechten, falls es eine Einigung gibt, kann man die Klage zurückziehen, dann sind es nur ein paar Euro Gerichtskosten

habepe
21.08.2014, 07:01
Nico und Wolfgang, vielen Dank. :gut:

Werde mir die Teilungserklärung anschauen und mich evtl. noch ´mal melden.