Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Verkehrsunfall - Wie sollte man vorgehen
watch-ethem
20.08.2014, 13:31
Hallo an alle,
ich will direkt zum Thema kommen.
Ein Freund eines bekannten hatte einen Autounfall innerorts.
Nach Aussagen von Zeugen ist der Wagen in einer bisschen beschädigten Straße in einer Kurve ins schleudern gekommen.
Der betroffene Fahrer hat gesagt, dass sein Auto einen kleinen Hüpfer gemacht hat und plötzlich ausgebrochen ist und er hat es nicht mehr geschafft den Wagen unter kontrolle zu bekommen.
Er selber weiß nicht ob ein technisches Problem bei dem Wagen vor lag, da er den Wagen neulich vom Privat gekauft hatte.
Seine Geschwindigkeit lag vermutlich zwischen 50-70km/h.
Seine Beifahrerin hat durch einen Aufprall leichte Prellungen abbekommen und wurde sicherheitshalber in ein Krankenhaus gebracht.
Der Fahrer hat auch einen Schock erlitten und ist mit seiner Beifahrerin mitgefahren ohne eine Polizeiliche Aussage zu treffen.
ein paar Tage später hat der Fahrer einen Brief von der Polizei erhalten.
Vorwurf!
"ÜBERHÖHTER GESCHWINDIGKEIT" und "KÖRPERVERLETZUNG"
Wie kann er in so einem Fall vorgehen. Er weiß nicht wie er seine Unschuld beweisen kann.
Der Wagen war ganz normal Haftpflicht versichert.
Der Wagen wurde auf wunsch des Fahrers von der Polizei sichergestellt. Er wollte den Wagen begutachten lassen um die Ursache zu finden. Ein zuständiger soll gesagt haben, dass er dann Kosten in Höhe von 800€ tragen muss. Er weiß natürlich nicht, ob so ein Gutachten die sache aufklärt.
Könnten Fahrbahnverschmutzungen, wie Öl oder ähnliches eine Rolle gespielt haben ?
Wie würdet Ihr in so einem fall vorgehen ?
Wieso wird ihn überhöhte Geschwindigkeit vor geworfen ?
Makis_Cold
20.08.2014, 13:41
Hallo,
das mit der Körperverletzung wird sich klären. Die Beifahrer/in kommen ja zur Untersuchung ins KH oder zum Arzt! wenn man dort nicht explizit anspricht, dass man keine Anzeige wegen Körperverletzung machen will, wird es automatisch von der Versicherung gemacht!
So war das jedenfalls damals bei mir und meinem Auffahrunfall. Fußgänger rennt über die Straße und Vordermann macht ne Vollbremsung und Ich rausche rein weil ich nicht mehr reagieren konnte. Ich hab dann eine automatische Anzeige wegen Körperverletzung bekommen weil meine damalige Freundin beim Arzt war und den Unfall angegeben hatte. Am Ende hat sich dann alles geklärt und es wurde zurück gezogen.
Was war das für ein Auto? denke mal Heckantrieb...
Wenn er innerorts wirklich bis zu 70 km/h gefahren ist, noch dazu in einer Kurve mit beschädigter Straße, dann wird die überhöhte ("nicht angepasste") Geschwindigkeit wohl richtig sein.
Wobei mE natürlich zu bedenken bleibt, wie ihm das nachgewiesen werden soll?!
Ansonsten schließ ich mich ibi an!
watch-ethem
20.08.2014, 13:45
Hallo,
Was war das für ein Auto? denke mal Heckantrieb...
Genau es war ein Heckantrieb. Er will natürlich nicht, dass sich die Versicherung versucht sich zu drücken. Ihn wird schließlich überhöhte Geschwindigkeit vorgeworfen.. Ab wie viel Km/H ist es überhaupt grobe Fahrlässigkeit ?
cardealer
20.08.2014, 13:52
Ich werde aus dem Post nicht schlau:ka: da gibt es Freunde, Bekannte, Fahrer und einen Zuständigen:grb: irgendwer von denen oder alle zum Anwalt wie Ibi schon sagte:gut:
watch-ethem
20.08.2014, 13:58
Ich werde aus dem Post nicht schlau:ka: da gibt es Freunde, Bekannte, Fahrer und einen Zuständigen:grb: irgendwer von denen oder alle zum Anwalt wie Ibi schon sagte:gut:
Ich finde solche Themen immer wichtig. Es kann ja auch irgendwann mir oder meinem Kind so etwas ähnliches passieren. Ich hatte schonmal einen Fall gehabt, wo mein Anwalt einfach ein Dussel war und mich in schwierigkeiten gebracht hat.
Einen Anwalt wird er sich sowieso nehmen nehme ich an:)
Ich lerne immer gern durch die Erfahrung anderer :gut:
cardealer
20.08.2014, 14:01
Ich finde solche Themen immer wichtig. Es kann ja auch irgendwann mir oder meinem Kind so etwas ähnliches passieren. Ich hatte schonmal einen Fall gehabt, wo mein Anwalt einfach ein Dussel war und mich in schwierigkeiten gebracht hat.
Einen Anwalt wird er sich sowieso nehmen nehme ich an:)
Ja das hast Du Recht irgendwann passiert irgendwem oder dessen Bekannten immer irgendwas:dr::dr:
Hmm, kenne kein Auto, dass bei 50-70km/h einen kleinen Hüpfer macht. Übrigens muss man seine Geschwindigkeit den Straßen- und Wetterverhältnissen anpassen. Wenn man sieht, dass die Straße nicht so toll ist, sollte man auch nicht mit den erlaubten 50 km/h innerorts durchbrettern. Ich fahre im Winter, wenn Schnee liegt ja auch keine 50 km/h, obwohl das theoretisch innerorts erlaubt wäre.
Nicht desto trotz schließe ich mich den Vorpostern an. -> Ab zum Anwalt damit.
Mhh, der Vorwurf lautet......... :grb: Kann die Polizei diesen Vorwurf denn auch beweisen ?
watch-ethem
20.08.2014, 14:18
Hmm, kenne kein Auto, dass bei 50-70km/h einen kleinen Hüpfer macht. Übrigens muss man seine Geschwindigkeit den Straßen- und Wetterverhältnissen anpassen. Wenn man sieht, dass die Straße nicht so toll ist, sollte man auch nicht mit den erlaubten 50 km/h innerorts durchbrettern. Ich fahre im Winter, wenn Schnee liegt ja auch keine 50 km/h, obwohl das theoretisch innerorts erlaubt wäre.
Nicht desto trotz schließe ich mich den Vorpostern an. -> Ab zum Anwalt damit.
Ich kenne die Strecke natürlich nicht. Ich hab mal so gelesen, was einen Wagen ins Schleudern bringen kann. Vielleicht waren die Stoßdämpfer kaputt...
watch-ethem
20.08.2014, 14:21
Mhh, der Vorwurf lautet......... :grb: Kann die Polizei diesen Vorwurf denn auch beweisen ?
Es ist zu einem starken Aufprall gekommen. Ich glaube selbst mit 30kmh kann ein Aufprall große Schäden verursachen..
Ich glaube nicht, dass man eine überhöhte Geschwindigkeit einfach so beweisen kann
DerFremde
20.08.2014, 14:24
Warum müssen die Deutschen immer gleich zum Anwalt laufen?
Körperverletzung wird mangels Geschädigten eingestellt von der Staatsanwaltschaft und überhôhte Gescheindigkeit kostet 35€ Verwarngeld. Die Polizisten müssen diesen Strafantrag stellen. Hätte er die 35€ gleich bezahlt hätten die Polizei sich die Schreibarbeit sparen können.
Der Unfallverursacher ist immer mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs, sonst wäre es ja nicht zum Unfall gekommen.
So ein Theater wegen nichts!
cardealer
20.08.2014, 14:25
da wir ja alle inclusive dem TS nicht dabei waren, die Strecke, das Auto, den Zustand des Fahrers und die Witterungsverhältnisse nicht kennen können wir ja lustig weiterraten:jump::jump:
Ich sag mal Autos hüpfen im Allgemeinen nicht ausser Lowrider mit Hecktrieb die sich freuen:supercool:
cardealer
20.08.2014, 14:27
Warum müssen die Deutschen immer gleich zum Anwalt laufen?
Nö solange wir die Fahrerlaubniss noch haben wird zum Anwalt gefahren:bgdev:
Ich kenne die Strecke natürlich nicht. Ich hab mal so gelesen, was einen Wagen ins Schleudern bringen kann. Vielleicht waren die Stoßdämpfer kaputt...
Dann wiederum handelte der Fahrer fahrlässig, weil er sich vor Fahrtantritt nicht von dem einwandfreien Zustand des Fahrzeugs überzeugt hat.
Der Anwalt sollte da auch nur dazugezogen werden, um die überhöhte Geschwindigkeit weg zu bekommen. Denn da könnte sich die Versicherung quer stellen.
cardealer
20.08.2014, 15:28
Dann wiederum handelte der Fahrer fahrlässig, weil er sich vor Fahrtantritt nicht von dem einwandfreien Zustand des Fahrzeugs überzeugt hat.
Der Anwalt sollte da auch nur dazugezogen werden, um die überhöhte Geschwindigkeit weg zu bekommen. Denn da könnte sich die Versicherung quer stellen.
Richtig vor Fahrtantritt immer alle 4 Stoßdämpfer prüfen:op: äh wie geht das nochmal:grb:
watch-ethem
20.08.2014, 15:29
Richtig vor Fahrtantritt immer alle 4 Stoßdämpfer prüfen:op: äh wie geht das nochmal:grb:
Ich glaube so etwas kann man als amateur garnicht wissen..
Ja aber wen willst du für kaputte Stoßfänger verantwortlich machen wenn nicht den Fahrzeughalter?
watch-ethem
20.08.2014, 16:44
Ja aber wen willst du für kaputte Stoßfänger verantwortlich machen wenn nicht den Fahrzeughalter?
verantwortlich kann man da niemanden machen. Man würde zumindest die Ursache finden..
Interessante Frage, wie weit bin ich als Fahrzeughalter für die Betriebssicherheit meines Autos verantwortlich?
Wenn ich wegen kaputter Scheinwerfer bei schlechter Sicht oder in der Nacht jemanden über den Haufen fahre, dürfte die Sachlage ja klar sein, aber einen Defekt der Stoßdämpfer kann ich als Laie doch kaum feststellen...
In Österreich gab es vor kurzem einen Fall, in dem ein Mechaniker verurteilt wurde, weil er eine Ölleitung nicht ganz abgedichtet hatte, das Auto, von der Fahrzeughalterin unbemerkt, verlor Öl, auf dem ein Motorradfahrer ausrutschte und tödlich verletzt wurde ---> http://derstandard.at/1395364177961/Toedlicher-Bikerunfall-durch-Oelspur-15-Monate-bedingt-fuer-Mechaniker
cardealer
20.08.2014, 17:13
Ja aber wen willst du für kaputte Stoßfänger verantwortlich machen wenn nicht den Fahrzeughalter?
Hallo Percy,
defekte Stoßdämpfer werden in der Regel eher von der Werkstatt als vom Kunden bemerkt. Ich halte es für sehr gewagt zu sagen das man wenn man diese nicht vor Fahrtbeginn prüft fahrlässig handelt zumal man ja auch die Möglichkeiten dazu nicht unbedingt hat. Nicht jeder hat eine Hebebühne zu Hause und das nötige technische Verständniss.
PS: Die von Dir angesprochen kaputten Stoßfänger sollte man jedoch bemerken;):D
cardealer
20.08.2014, 17:19
Interessante Frage, wie weit bin ich als Fahrzeughalter für die Betriebssicherheit meines Autos verantwortlich?[/URL]
Es gibt Defekte die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen die man aber selbst nicht unbedingt sofort erkennen kann. Wenn man allerdings durch einen Werkstattaufenthalt dadurch Kentniss erlangt und es nicht abstellt könnte es im Ernstfall anders aussehen. Die Werkstätten lassen sich das dann auch vom Kunden unterschreiben das er informiert worden ist.
Darum geht es doch gar nicht. Die meisten Versicherer sind immer ganz schnell, wenn sie irgendwelche Forderungen eintreiben und ganz langsam, wenn sie etwas begleichen müssen.
Ich hoffe jedenfalls, dass alles gut ausgeht und der entstandene Schaden - körperlich und finanziell - nicht allzu hoch ausfällt.
Doch, mir ging es in meiner Frage darum, sonst hätte ich sie nicht gestellt, und weiter oben stößt auch Percy ins selbe Horn!
ehemaliges mitglied
20.08.2014, 19:37
Warum müssen die Deutschen immer gleich zum Anwalt laufen?
Körperverletzung wird mangels Geschädigten eingestellt von der Staatsanwaltschaft und überhôhte Gescheindigkeit kostet 35€ Verwarngeld. Die Polizisten müssen diesen Strafantrag stellen. Hätte er die 35€ gleich bezahlt hätten die Polizei sich die Schreibarbeit sparen können.
Der Unfallverursacher ist immer mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs, sonst wäre es ja nicht zum Unfall gekommen.
So ein Theater wegen nichts!
Soso. Wenn ich als Anwalt so einen "hochqualitativen" Beitrag lese, kann ich nur noch den Kopf schütteln über so viel gequirlten Schaizz. Ich geh dann mal Popcorn holen und warte, bis der TS uns demnächst mitteilt, wie die Sache ausgegangen ist.
Nur mal so nebenbei: wenn der Vorwurf der überhöhten Geschwindigkeit vor einem Unfall im Raum steht und die Polizei den Fahrer schon wegen Körperverletzung (genauer wohl: fahrlässige Körperverletzung) anschreibt, dann dürfte wohl in jedem Fall ein Ermittlungsverfahren bei der örtlich zuständigen Staatsanwaltschaft anstehen.
Klar, man kann nix tun und das aussitzen. Vielleicht wirds ja eingestellt. Vielleicht kriegt man auch in nem 1/4 Jahr einen Strafbefehl oder eine Anklageschrift vom Amtsgericht zugestellt. Dann kann man ja einen der hier so schlau postenden Member bitten, die Sache zu regeln. Das sind ja alles Top-Juristen mit dem totalen Überblick über solche Sachen. Ich lass mir derweil mein Popcorn schmecken. :dr:
pfandflsche
20.08.2014, 19:58
bin sonst auch kein verfechter des sofortigen ganges zum advocatus..hier aber schon...und zwar OHNE zwei dinge getan zu haben...den karren der polizei zur "untersuchung" ausgehändigt zu haben und ohne auch nur noch ein wort zu den vorwürfen OHNE vorherige anwaltliche beratung geäussert zu haben.
offenbar hat der verunfallte ein besonderes talent zur selbstverstümmelung.
DerFremde
20.08.2014, 21:15
Soso. Wenn ich als Anwalt so einen "hochqualitativen" Beitrag lese, kann ich nur noch den Kopf schütteln über so viel gequirlten Schaizz. Ich geh dann mal Popcorn holen und warte, bis der TS uns demnächst mitteilt, wie die Sache ausgegangen ist.
Nur mal so nebenbei: wenn der Vorwurf der überhöhten Geschwindigkeit vor einem Unfall im Raum steht und die Polizei den Fahrer schon wegen Körperverletzung (genauer wohl: fahrlässige Körperverletzung) anschreibt, dann dürfte wohl in jedem Fall ein Ermittlungsverfahren bei der örtlich zuständigen Staatsanwaltschaft anstehen.
Klar, man kann nix tun und das aussitzen. Vielleicht wirds ja eingestellt. Vielleicht kriegt man auch in nem 1/4 Jahr einen Strafbefehl oder eine Anklageschrift vom Amtsgericht zugestellt. Dann kann man ja einen der hier so schlau postenden Member bitten, die Sache zu regeln. Das sind ja alles Top-Juristen mit dem totalen Überblick über solche Sachen. Ich lass mir derweil mein Popcorn schmecken. :dr:
Wenn Du meinst!? Du hast natürlich Recht der Generalstaatsanwalt ermittelt schon!
Natürlich ermittelt die Staatsanwaltschaft. theoretisch, Praktisch gehen solche Fälle direkt in die Ablage "Einstellung wegen mangelnden öffentlichen Interesse"
Die Polizei MUSS einen Strafantrag stellen. Wäre der Verursacher an der Ampel jemanden hinten drauf gefahren, hätte er das gleiche Schreiben bekommen.
Ö
DerFremde
20.08.2014, 21:23
https://dejure.org/gesetze/StVO/3.html
Absatz 1
Autos können schon durchaus versetzen, z.B. wenn man in einer Kurve über schnell über einen Kanaldeckel fährt. Die seitliche Bewegung ist aber sehr gering.
ehemaliges mitglied
20.08.2014, 21:26
Wenn Du meinst!? Du hast natürlich Recht der Generalstaatsanwalt ermittelt schon!
Natürlich ermittelt die Staatsanwaltschaft. theoretisch, Praktisch gehen solche Fälle direkt in die Ablage "Einstellung wegen mangelnden öffentlichen Interesse"
Die Polizei MUSS einen Strafantrag stellen. Wäre der Verursacher an der Ampel jemanden hinten drauf gefahren, hätte er das gleiche Schreiben bekommen.
Ö
Merkst du eigentlich, dass du nur Blödsinn verzapfst ?
DerFremde
20.08.2014, 21:44
Das ist kein Blödsinn, sondern Lebenserfahrung und Berufsalltag halben Familie.
So ein lächerlicher Verkehrsunfall interessiert weder den Staatsanwalt noch die Versicherung.
Der Verkehrsteilnehmer war zum Unfallzeitpunkt mit nicht angepasster Geschwindigkeit unterwegs und hat gegen den Paragraphen 3 Abs. 1 der StVO verstoßen. Der aufnehmende Polizist hat das in einen Strafantrag niederzuschreiben.
Berufsalltag meiner Schwägerin.
Aha, dann bist du sowas wie die Zahnarztfrau aus der Werbung :D und damit deutlich kompetenter als TTT :rofl:
Aha, dann bist du sowas wie die Zahnarztfrau aus der Werbung :D und damit deutlich kompetenter als TTT :rofl:
Erst war es die Schwägerin, jetzt die halbe Familie. :rofl:
Ja, zumindest die Hälfte der Familie scheint Ahnung zu haben :D Schade, dass er nicht dazu gehört :bgdev:
Soso. Wenn ich als Anwalt so einen "hochqualitativen" Beitrag lese, kann ich nur noch den Kopf schütteln über so viel gequirlten Schaizz. Ich geh dann mal Popcorn holen und warte, bis der TS uns demnächst mitteilt, wie die Sache ausgegangen ist.
Nur mal so nebenbei: wenn der Vorwurf der überhöhten Geschwindigkeit vor einem Unfall im Raum steht und die Polizei den Fahrer schon wegen Körperverletzung (genauer wohl: fahrlässige Körperverletzung) anschreibt, dann dürfte wohl in jedem Fall ein Ermittlungsverfahren bei der örtlich zuständigen Staatsanwaltschaft anstehen.
Klar, man kann nix tun und das aussitzen. Vielleicht wirds ja eingestellt. Vielleicht kriegt man auch in nem 1/4 Jahr einen Strafbefehl oder eine Anklageschrift vom Amtsgericht zugestellt. Dann kann man ja einen der hier so schlau postenden Member bitten, die Sache zu regeln. Das sind ja alles Top-Juristen mit dem totalen Überblick über solche Sachen. Ich lass mir derweil mein Popcorn schmecken. :dr:
+1 Lieber zu Früh zum Anwalt als zu spät. Das kann einem viel Zeit, Geld, Nerven und unanegenheme Konsequenzen ersparen.
Wenn Du meinst!? Du hast natürlich Recht der Generalstaatsanwalt ermittelt schon!
Natürlich ermittelt die Staatsanwaltschaft. theoretisch, Praktisch gehen solche Fälle direkt in die Ablage "Einstellung wegen mangelnden öffentlichen Interesse"
Die Polizei MUSS einen Strafantrag stellen. Wäre der Verursacher an der Ampel jemanden hinten drauf gefahren, hätte er das gleiche Schreiben bekommen.
Ö
Mit solchen Aussagen wäre ich sehr vorsichtig. Vor allem dann, wenn ich keine Ahnung vom tatsächlichen Unfallablauf und sostigen Umständen hätte.
cardealer
21.08.2014, 09:14
Das ist kein Blödsinn, sondern Lebenserfahrung und Berufsalltag halben Familie.
So ein lächerlicher Verkehrsunfall interessiert weder den Staatsanwalt noch die Versicherung.
Der Verkehrsteilnehmer war zum Unfallzeitpunkt mit nicht angepasster Geschwindigkeit unterwegs und hat gegen den Paragraphen 3 Abs. 1 der StVO verstoßen. Der aufnehmende Polizist hat das in einen Strafantrag niederzuschreiben.
habe mal das mal im Fernsehen gesehen das es Familien gibt die den ganzen Tag "beruflich" Unfälle bauen und sich damit natürlich gut auskennen:grb::ka:
Das aber hier zu posten finde ich gewagt;):bgdev:
ehemaliges mitglied
21.08.2014, 09:55
Das ist kein Blödsinn, sondern Lebenserfahrung und Berufsalltag halben Familie.
So ein lächerlicher Verkehrsunfall interessiert weder den Staatsanwalt noch die Versicherung.
Der Verkehrsteilnehmer war zum Unfallzeitpunkt mit nicht angepasster Geschwindigkeit unterwegs und hat gegen den Paragraphen 3 Abs. 1 der StVO verstoßen. Der aufnehmende Polizist hat das in einen Strafantrag niederzuschreiben.
Ich denke, wenn Dir ein Jurist und vormaliger Staatsanwalt schreibt, wie die Sache gehandhabt wird, kann man davon ausgehen, dass dem wirklich so ist....da wirkt "Lebenserfahrung" ziemlich laecherlich dagegen (no offense)....kann natuerlich sein, dass Du Dich auf einen anderen Rechtsraum wie Kongo, Groenland oder out of space beziehst.
So ein lächerlicher Verkehrsunfall interessiert weder den Staatsanwalt noch die Versicherung.
Was wenn sich doch jemand querstellt? Wer übernimmt die Verantwortung?
Man sollte eigentlich nie ohne die Begleitung eines Anwalts das Haus verlassen aber wenn einem das zu lästig ist, sollte man doch wenigstens beim Autofahren einen im Kofferraum sitzen haben.
lactor69
21.08.2014, 10:34
Man sollte eigentlich nie ohne die Begleitung eines Anwalts das Haus verlassen aber wenn einem das zu lästig ist, sollte man doch wenigstens beim Autofahren einen im Kofferraum sitzen haben.
:rofl: Genau, man fragt sich, ob manch einer überhaupt ohne anwaltlichen Beistand verletzungsfrei mit Messer und Gabel essen könnte... :bgdev:
DerFremde
21.08.2014, 10:36
Ich denke, wenn Dir ein Jurist und vormaliger Staatsanwalt schreibt, wie die Sache gehandhabt wird, kann man davon ausgehen, dass dem wirklich so ist....da wirkt "Lebenserfahrung" ziemlich laecherlich dagegen (no offense)....kann natuerlich sein, dass Du Dich auf einen anderen Rechtsraum wie Kongo, Groenland oder out of space beziehst.
Dieser Jurist und Staatsanwalt sollte aber auch wissen das eine "Anklage" mit dem Tatvorwurf "körperverletzung" gar nicht sein kann. Den die Körperverletzung 223StGB kann man nur vorsätzlich begehen ( subjektiver Tatbestand)
Und da wir also nicht einmal die tatsächlichen Tatvorwürfe kennen, der Threadersteller sich nicht mehr äussert hat sich dieses Thema für mich erledigt.
Wie kommst du auf den 223?
Dieser Jurist und Staatsanwalt sollte aber auch wissen das eine "Anklage" mit dem Tatvorwurf "körperverletzung" gar nicht sein kann. Den die Körperverletzung 223StGB kann man nur vorsätzlich begehen ( subjektiver Tatbestand)
Und da wir also nicht einmal die tatsächlichen Tatvorwürfe kennen, der Threadersteller sich nicht mehr äussert hat sich dieses Thema für mich erledigt.
und was ist mit §229StGB? Fahrlässige Körperverletzung...
cardealer
21.08.2014, 11:50
Nur mal so zum nachdenken "ich bin kein Steuerberater also berate ich niemanden beim Steuersparen" mit meinem gefährlichen Halbwissen;)
und jetzt setzte ich mich wieder auf meine Hand:bgdev:
Es ist zu einem starken Aufprall gekommen. Ich glaube selbst mit 30kmh kann ein Aufprall große Schäden verursachen..
Ich glaube nicht, dass man eine überhöhte Geschwindigkeit einfach so beweisen kann
Wehe jedoch, wenn Du einen Unfallsachverständigen bei seiner Ehre packst. Der wird das schon ziemlich genau rekonstruieren können, wenn ein Interesse besteht. Das gilt auch für die Geschwindigkeit.
Ich halte es für generell gut das hier so im Forum nachzufragen. Man kann nie mit weniger Erkenntnissen als vorher dastehen, wie auch immer die Umstände nun waren. Keiner von uns war ja live dabei.
ehemaliges mitglied
21.08.2014, 19:35
und was ist mit §229StGB? Fahrlässige Körperverletzung...
Der 229 StGB ist dem Fremden bislang noch fremd..... So weit hat er in seinem Palandt noch nicht geblättert. Ich erspar mir zu dem Käse von ihm jeden weiteren Kommentar. :bgdev:
Den Palandt, auch die Bibel des Strafrechts genannt, kennt er bestimmt in und auswendig :D
DerFremde
21.08.2014, 23:05
Das ist dem Fremden nicht fremd!
In dem Anhörungsbogen wird immer der Tatvorwurf genannt, in einem Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall die vorsätzliche Körperverletzung und eben nicht nur Körperverletzung wie vom Threaderstellee genannt.
Wahrscheinlich ist die "überhöhte Geschwindigkeit" in Wirklichkeit auch nur eine "nicht angepasste Geschwindigkeit"
Wow, ich wusste nicht, dass jetzt schon die Polizei die Strafanträge selbst stellt. Man lernt hier nie aus. Top Service. :D
ehemaliges mitglied
22.08.2014, 08:50
:D
Street Bob
22.08.2014, 09:48
Kurz ein paar Gedanken:
- die Polizei stellt keine Strafanträge, es sei denn, sie selbst ist geschädigt
- Fahrer und Halter sind für den ordnungsgemäßen Zustand ihres Fahrzeuges verantwortlich
- Die fahrlässige Körperverletzung ist ein Antragsdelikt, heißt: wird grundsätzlich auf Strafantrag des/der Geschädigten oder gesetzlichen Vertreters verfolgt
- der Fahrer steht zweifelsohne im Verdacht, die Verletzung (fahrlässig) verursacht zu haben
- damit ist gegen ihn ob des Strafverfolgungszwanges der Polizei ein Strafverfahren zwingend vorgeschrieben
- bei Verkehrsunfällen mit Personenschäden wird von seiten der StA grundsätzlich öffentliches Interesse angenommen, so dass es zur weiteren Verfolgung der Tat keines Antrages der Geschädigten bedarf
- heißt: selbst auf ausdrücklichen Verzicht der Geschädigten kann weiter verfolgt werden
- die Staatsanwaltschaft entscheidet über Anklage, Strafbefehl oder Einstellung des Verfahrens
- in vielen Fällen stellt die StA ein, wenn z.B. durch Zahlung einer Geldbuße das Interesse der Öffentlichkeit an einer weiteren Verfolgung beseitigt ist
- Ob ein technischer Mangel, unangepasste Geschwindigkeit oder beides ursächlich für den Unfall war, wird im weiteren Verfahren festzustellen sein. Dazu hat der Beschuldigte ein Recht auf Anhörung und kann weitere Beweiserhebungen beantragen. Kann er das??
Meine Erfahrung:
EIN ANWALT IN EIGENER SACHE HAT IMMER EINEN IDIOTEN ZUM MANDANTEN !!! :op:
Wer glaubt, es handele sich hier um eine Lappalie, möge sich einmal das neue Punktesystem in Flensburg anschauen. Bei Verkehrsstraftaten rappelt es richtig, und auch Fahrerlaubnismaßnahmen sind bei fahrlässiger KV möglich.
Akteneinsicht ist ebenfalls nur durch einen Anwalt möglich. Entscheiden möge das jeder für sich.
Würde ich mich der Strafverfolgung ausgesetzt sehen, wäre der erste Weg der zum Anwalt.
Oder aber, man ist schnell in den Punkterängen ganz vorn! :gut:
RAMichel
22.08.2014, 14:32
Street Bob hat recht. Insbesondere der Punkt wegen der nicht angepassten Geschwindigkeit dürfte im neuen FER sehr unangenehm sein, weil das Konto halt viel schneller voll wird. Im übrigen würde ich in der Sache nichts ohne Anwalt und Akteneinsicht machen, insbesondere keine selbst formulierten Unschuldsschreiben an Polizei und Ordnungswidrigkeitenbehörde senden. Das kommt einem Schuss ins Knie gleich.
Ohne rechtliche Wertung, nur das vermeintlich unstreitige aus dem OP zusammengestrichen:
Ein Freund eines bekannten hatte einen Autounfall innerorts.
Nach Aussagen von Zeugen ist der Wagen in einer bisschen beschädigten Straße in einer Kurve ins schleudern gekommen.
Der betroffene Fahrer hat gesagt, dass sein Auto einen kleinen Hüpfer gemacht hat und plötzlich ausgebrochen ist und er hat es nicht mehr geschafft den Wagen unter kontrolle zu bekommen.
Er selber weiß nicht ob ein technisches Problem bei dem Wagen vor lag, da er den Wagen neulich vom Privat gekauft hat.
Seine Beifahrerin hat durch einen Aufprall leichte Prellungen abbekommen und wurde sicherheitshalber in ein Krankenhaus gebracht.
ein paar Tage später hat der Fahrer einen Brief von der Polizei erhalten.
Vorwurf!
"ÜBERHÖHTER GESCHWINDIGKEIT" und "KÖRPERVERLETZUNG"
Der Wagen wurde auf wunsch des Fahrers von der Polizei sichergestellt.
Wieso wird ihn überhöhte Geschwindigkeit vor geworfen ?
-Für den Fahrer neues/noch nicht vertrautes Fahrzeug mit unklarem Wartungszustand,
-schlechte Straßenverhältnisse,
-wird so heftig aus der Kurve getragen, dass Beifahrer Verletzungen erleidet.
Entweder ist das Diff im Scheitelpunkt explodiert, oder da stimmte was mit Fahrweise/Speed/Fahrvermögen so gar nicht.
watch-ethem
22.08.2014, 17:13
Ohne rechtliche Wertung, nur das vermeintlich unstreitige aus dem OP zusammengestrichen:
-Für den Fahrer neues/noch nicht vertrautes Fahrzeug mit unklarem Wartungszustand,
-schlechte Straßenverhältnisse,
-wird so heftig aus der Kurve getragen, dass Beifahrer Verletzungen erleidet.
Entweder ist das Diff im Scheitelpunkt explodiert, oder da stimmte was mit Fahrweise/Speed/Fahrvermögen so gar nicht.
Um euch mal auf dem Laufenden zu halten. Es wurde ein Rechtsanwalt eingeschaltet.
Bin selber mal die Strecke letztens gefahren, da ich in der nähe war.
Genau an der Kurve waren mehrere wellen ein paar Straßenschäden und ein großer Gullideckel.
Der Fahrer meinte, dass er so stark damit beschäftigt war den Wagen zu stabilisieren, dass er garnicht wusste ob er mit dem Fuß auf dem Gaspedal hängen geblieben ist oder auf der Bremse. Vielleicht hat er dadurch noch einen größeren Aufprall verursacht. Auf jedenfall geht es der Beifahrerin gut sie hat nur leichte Prellungen durch den Gurt erhalten.
Nayah jetzt wird erstmal abgewartet :)
RAMichel
22.08.2014, 18:13
Die Fahrkünste des Bekanntenfreundes erscheinen mir suboptimal, um nicht zu sagen, er ist überfordert. Neben dem Aufkeimen der der subjektiven Einsicht, dass er einen Fehler gemacht hat, sollte er möglicherweise ein Fahrsicherheitstraining besuchen.
Street Bob
23.08.2014, 02:00
+1
Oder mit anderen Worten: man kann auch mit einem Reibekuchen Wind machen;)
Schön, dass es der Dame wieder gut geht! :gut:
watch-ethem
23.08.2014, 10:44
Einen Fahrsicherheitstraining sollte glaube ich jeder mal besuchen! Ich fühle mich natürlich sehr sicher am Lenkrad.. aber in extrem Situationen glaube ich nicht, dass ich alles richtig machen würde...
Es gibt auch Menschen die beim Parken einiges ziemlich Falsch machen.
https://www.youtube.com/watch?v=Z7FqHJh6Ty4
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