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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Was passiert eigentlich mit wiederaufgefundenen Diebesgut...



AndreasL
20.08.2014, 18:36
... wenn sich kein Eigentümer findet?

Leider gibt es ja Einbrüche und ähnliches. Teilweise wird das geklaute Diebesgut wiedergefunden und es findet sich kein Eigentümer. Was passiert denn mit diesen Sachen nach einer gewissen Frist? Werden sie versteigert?

P.S. Wie ist die Vorgehensweise bei Fahrzeugen und dann wohl ohne Papiere?

ehemaliges mitglied
20.08.2014, 19:38
Schmuck etc. Wird versteigert.

AndreasL
20.08.2014, 20:07
Danke Tom. Lese mich gerade mühsam ein. Mir geht es insbesondere um so etwas: http://www.e110.de/index.cfm?event=page.detail&cid=194&fkcid=28&id=75313

Versuche gerade auch rauszubekommen, ob eine Zulassung möglich.

Pharmartin
20.08.2014, 21:02
Justiz-auktion.de
zoll-auktion.de

...da findet man ab und an auch ein paar Kronen.

Chefcook
20.08.2014, 21:42
Vom staatlichen Verkäufer solltest Du beim KFZ eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bekommen, mit der die Erstellung neuer Papiere und Zulassung möglich ist.

Ingo.L
20.08.2014, 21:43
Mit getürkten/veränderten FINs ?

AndreasL
20.08.2014, 22:02
Vom staatlichen Verkäufer solltest Du beim KFZ eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bekommen, mit der die Erstellung neuer Papiere und Zulassung möglich ist.

Deshalb meine Eingangsfrage: Verkauft er sie überhaupt?

Suerlänner
21.08.2014, 06:05
In der Regel schon, auch die Zulassung ist kein Problem, mit allen Unterlagen aus der Versteigerung kannst beim STVA neue Unterlagen beantragen und bekommst dann auch die Zulassung.

Bei Fahrzeugen bei denen die FIN verändert wurde (getürkt), erhalten bei Zulassung eine neue FIN zugeteilt die über TÜV/DEKRA ins Fahrzeug eingeschlagen wird.

Schöne Fahrzeuge drunter.

siebensieben
21.08.2014, 08:17
Andreas deckt sich gerade für die DOT neu ein. ;)

cardealer
21.08.2014, 09:18
In der Regel schon, auch die Zulassung ist kein Problem, mit allen Unterlagen aus der Versteigerung kannst beim STVA neue Unterlagen beantragen und bekommst dann auch die Zulassung.

Bei Fahrzeugen bei denen die FIN verändert wurde (getürkt), erhalten bei Zulassung eine neue FIN zugeteilt die über TÜV/DEKRA ins Fahrzeug eingeschlagen wird.

Schöne Fahrzeuge drunter.

Sehr interessant Danke fürs Erklären:gut::gut:

rainer07
21.08.2014, 13:01
Außerdem ist diese Versteigerung die einzige Art und Weise, rechtswirksam Eigentum an gestohlenen Sachen zu erwerben!

Beste Grüße

AndreasL
21.08.2014, 18:22
In Holland läuft es wohl leider anders: "Die Rechtslage in den Niederlanden gestaltet sich so, dass die Vernichtung der Fahrzeuge droht, sollten diese nicht zugeordnet / wiedererkannt werden."

Quelle: http://forum.mercedesclub.de/board4-cybercafé-benz/13229-zwei-gestohlene-fahrzeuge-konnten-noch-nicht-identifziert-werden/