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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Privatkunden wirksam vom E-Commerce ausschließen



TheLupus
18.09.2014, 09:09
Wie kann man Privatkunden wirksam ausschließen, wenn man über ein Plattform ausschließlich B to B handeln möchte?

Ist ein Häkchen bei der Registrierung und bei jedem Kauf vor dem Satz
"Ich nadel als Unternehmer" ausreichend?

Gibt es weitere zumutbare Maßnahmen (unzumutbar wäre von 100.000 Käufern den eingescannten Gewerbeschein und die Handelsregistereintragung manuell zu prüfen)?

watch-watcher
18.09.2014, 09:25
Hallo Robert,

was nutzt Dir ein Gewerbeschein, den jeder für ein paar Euro bei seiner Stadtverwaltung erhalten kann?

Wirksam kannst Du das nur verhindern, in dem Du die Mindestbestellmenge in einer solchen Höhe festlegst, die wirklich nur für Händler von Interesse sind, aber selbst "wirkliche" Händler wollen sich ja heute keine "großen" Mengen mehr ans Lager legen.

TheLupus
18.09.2014, 09:31
Das mit der Mindestbestellmenge klappt nicht, weil es um 400.000 mittelständige Unternehmer in Deustchland geht.

Matti
18.09.2014, 09:33
Umsatzsteuer-ID als Pflichtfeld?

580
18.09.2014, 09:37
+1

580
18.09.2014, 09:38
Wie kann man Privatkunden wirksam ausschließen, wenn man über ein Plattform ausschließlich B to B handeln möchte?

Ist ein Häkchen bei der Registrierung und bei jedem Kauf vor dem Satz
"Ich nadel als Unternehmer" ausreichend?

Gibt es weitere zumutbare Maßnahmen (unzumutbar wäre von 100.000 Käufern den eingescannten Gewerbeschein und die Handelsregistereintragung manuell zu prüfen)?

Robert: bitte definiere "nadeln".:D

TheLupus
18.09.2014, 10:20
Robert: bitte definiere "nadeln".:D

Hihi.
Sollte handeln heißen.

Eine USt. ID wäre klasse. Kann automatisch abgefragt werden.
Hat aber leider nicht jeder.

GPX8888
18.09.2014, 10:23
Wenn es nur darum geht, das Fernabsatzgesetz auszuhebeln, dann würde ich den Hinweis auf die Startseite setzen, dass ausschließlich Gewerbetreibende bestellen dürfen und bei Bestellung einen Haken setzen lassen, mit dem bestätigt wird, dass der Besteller Gewerbetreibender ist. UST-ID geht auch, aber die hat auch nicht jeder immer zur Hand. Muss man halt auch abwägen, welche Produkte man anbietet und welche Hürden ein potentieller Besteller nehmen muss. Wenn es zu kompliziert wird und man die Artikel auch bei alternativen Anbietern bekommt, ist der Interessent unter Umständen auch schnell wieder weg.

Donluigi
18.09.2014, 11:03
Hihi.
Sollte handeln heißen.

Eine USt. ID wäre klasse. Kann automatisch abgefragt werden.
Hat aber leider nicht jeder.

Aber doch quasi fast jeder Gewerbetreibende, oder?

TheLupus
18.09.2014, 11:04
Die kleinen Händler sehr oft nicht. :(

Aber anscheinend die einzige Möglichkeit.

580
18.09.2014, 11:06
Robert, ab 150,-€ Rechnungsbetrag muß doch die Steuernummer und/oder die UID angegeben werden.

TheLupus
18.09.2014, 11:07
Es ist keine Pflicht, eine USt-ID zu besitzen. Die ist nur bei innergemeinschaftlichen Lieferungen verbindlich.
Die Steuernummer lässt sich nicht automatisch auf ihre Gültigkeit prüfen.

NicoH
18.09.2014, 11:10
Für Unternehmer ist es nicht einmal Pflicht, überhaupt Umsatzsteuer zu vereinnahmen - zumindest nicht für Kleinunternehmer.

TheLupus
18.09.2014, 11:14
Und das kommt auch noch dazu. :(

Donluigi
18.09.2014, 11:15
Ja, aber wer will schon mit Kleinunternehmern Geschäfte machen?

TheLupus
18.09.2014, 11:17
o.k. die könnte man beiseite lassen.

dafredy
18.09.2014, 11:35
....andere schreiben es einfach auf die Homepage:

http://www.packpack.de/

https://www.korsukewitz.de/

Reicht das nicht?

(und schreiben es auch in die AGBs)

ToppitsToo
18.09.2014, 11:39
Alle Preise netto und ein Hinweis auf der Startseite, in den AGB und auf der letzten Seite des Bestellvorgangs sollte reichen. Wenn dann unbedingt ein Privatkunde bei Dir kaufen will hat er halt Pech gehabt. AGB würde ich nur für Geschäftskunden machen. Kein Widerrufsrecht, Gefahrenübergang und Gewährleistung für Privatkunden. Es gibt ein höchstrichterliches Urteil nach dem Motto: "Wer sich als Firma ausgibt, muss sich auch als Firma behandeln lassen." Deswegen habe ich vor 3 Jahren einen Prozess gewonnen.

TheLupus
18.09.2014, 11:51
Hier gibt es ein paar Urteile (http://www.it-recht-kanzlei.de/b2b-verkauf-gewerbetreibende-zul%C3%A4ssige-einschr%C3%A4nkung-voraussetzungen.html#abschnitt_19).
Das Thema ist nicht ganz einfach.

DS-XELOR
18.09.2014, 15:08
Neben den obligatorischen Hinweisen "Verkauf nur an Gewerbetreibende" auf jeder Seite, würde ich beim Bestellvorgang die Rechtsform des Unternehmens abfragen.

Dabei würde ich für Neukunden auch die Option "Privatkunde" zur Auswahl stellen.
Wird diese gewählt, wird der Bestellvorgang automatisch mit entsprechendem Hinweis abgebrochen. Damit wäre imho den notwendigen Informationspflichten und Beschränkungen für Gewerbetreibende genüge getan.

TheLupus
18.09.2014, 15:13
Besten DANK schon einmal für die Tipps! :gut:

580
18.09.2014, 15:52
Robert, ich hab's!!

jeder Besteller muß Dir ein Foto seiner Rolex mailen. Somit steht fest, daß er ein Gewerbe betreibt:bgdev::dr::supercool:

TheLupus
18.09.2014, 16:01
:D

Aber eigentlich wollte ich ja von der manuellen Prüfung weg. :)

Der Hans
18.09.2014, 17:47
Umsatz-Steuer-ID ist untauglich für diese Zwecke, denn sie hat nichts mit kleinen Händlern zu tun.

Auf diese Weise würdest Du Dich auf Kunden begrenzen, die innerhalb der EU Geschäfte machen und die Händler, die ausschließlich in Deutschland Geschäfte machen, ausklammern...und das müssen keine kleinen sein.

RainbowCologne
19.09.2014, 14:09
UST Id kann aber jeder beantragen und sollte meineserachtens auch jeder haben der Rechnungen schreibt, unabhängig davon ob er innergemeinschaftliche Geschäftspartner hat oder nicht.
Du bist verpflichtet auf deinen Rg entweder Steuernummer oder Ident Nr anzugeben.
Und jeder der schonmal beim Finanzamt angerufen hat, hat sicherlich erfahren wie auskunftsfreudig die Mitarbeiter sind, sobald du die Steuernummer weisst.

Von daher empfiehlt es sich meineserachtens nicht diese auf den Rg anzugeben.
Ich denke das auch die meisten kleineren Firmen eine haben, auch wenn sie sie nicht für den innergemeinschaftlichen Erwerb von Waren benötigen.

Die Abfrage der ID ist in meinen Augen die einzige sichere und unkomplizierte Möglichkeit Privatleute auszuschliessen.
Zumal man die Richtigkeit der ID auch problemlos online kontrollieren kann.