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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Uhr vorzeigen bei Einreise in die Schweiz?!



Swan
18.11.2014, 10:20
Hi,

folgendes Beispiel:

Ein in der Schweiz lebender Deutscher hat eine Rolex für 10K in Deutschland erstanden.

Jetzt nimmt er die Kaufpapiere und den MWST Rückerstattungsformular zum Abstempeln mit.

Die Uhr hat er aber nicht dabei, da Sie noch in Deutschland als Übergang zur sicheren Verwahrung im Tresor liegt bis er das nächste mal kommt (warum auch immer)!

Am Zoll legt er alles vor zum Abstempeln....

Gibt es Erfahrungswerte ob die Uhr vorgezeigt werden muss???

Grüße

Swan

steboe
18.11.2014, 10:30
Imho muss die Uhr zwingend vorgelegt werden.

rainer07
18.11.2014, 10:35
Die Steuererstattung erfolgt wegen der Ausfuhr der Uhr. Das würde ich als Zöllner sehen wollen.

Beste Grüße

Hannes
18.11.2014, 10:36
Hatte gerade den gleichen Fall mit Shanghai in der
Bekanntschaft und da musste die Uhr vorgelegt werden.

PCS
18.11.2014, 10:52
Man führt ja die Uhr aus und nicht deren Papiere....

Swan
18.11.2014, 11:09
Und die wissen dann auch ob es das richtige Modell ist.....

Könnte ja sein dass man eine GMT am Arm hat, aber auf der Rechnung steht ne andere Ref/Modell...

NicoH
18.11.2014, 11:11
Und warum sollte dort ein anderes Modell stehen?

Soeckefeld
18.11.2014, 11:11
sei sicher, der Zoll recherchiert das ruckzuck

hugo
18.11.2014, 11:21
Hätte doch was,ohne Ware sich die MwSt erstatten lassen,dann die Papiere wieder exportieren um das Paket wieder komplett zu haben ..... :bgdev:
Verstehe manchmal die Hintergründe solcher Fragen nicht,allein sichere Verwahrung im Tresor in Deutschland ?? ....

Zollpapiere und Ware müssen überein stimmen und vorliegen,werden genau geprüft,ohne wenn und aber und irgendwelchen fiktiven Konstruktionen.

DS-XELOR
18.11.2014, 11:44
Der deutsche Zoll schreibt hierzu:


Wie funktioniert der steuerfreie Einkauf in der Praxis ?

Auch bei Inanspruchnahme der Steuerbefreiung bezahlen Sie vorerst den vollen Kaufpreis einschließlich der Umsatzsteuer. Der Verkäufer erstattet Ihnen die Umsatzsteuer zurück, sobald ihm ein Nachweis vorliegt, dass die Ware ordnungsgemäß ausgeführt wurde.

Als Ausfuhrnachweis dient das Formular Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke bei Ausfuhren im nicht kommerziellen Reiseverkehr (§ 6 Abs. 3a UStG).
Wenn Sie beabsichtigen, in Deutschland steuerfrei einzukaufen, sollten Sie das Formular am besten ausdrucken und mitnehmen. Nicht jedes Geschäft hat ihn vorrätig.

In Teil A des Formulars macht der Verkäufer Angaben zum Kaufgeschäft. In Teil B des Nachweises bestätigt die Ausgangszollstelle an der Außengrenze der Europäischen Union (einschließlich Abflughäfen und Seehäfen) die Ausfuhr der Ware. Dies setzt aber voraus, dass die auszuführenden Gegenstände an der Ausgangszollstelle vorgeführt werden.

Hinweis: Wenn sich die gekauften Waren in Ihrem bereits aufgegebenen Großgepäck befinden, ist es nicht mehr möglich die Ware vorzuführen.

Im Flugreiseverkehr sind Gegenstände im Großreisegepäck vor Abgabe beim Check-In-Schalter des ersten Abflughafens von der Zollstelle bestätigen zu lassen. Die Ausfuhr von Gegenständen im Handgepäck wird dagegen beim letzten Abflughafen der EU zollamtlich bestätigt.


Quelle: Zoll online

PCS
18.11.2014, 11:47
Und die wissen dann auch ob es das richtige Modell ist.....

Könnte ja sein dass man eine GMT am Arm hat, aber auf der Rechnung steht ne andere Ref/Modell...


Die checken ja auch die Seriennummer. :ka:

NicoH
18.11.2014, 11:49
Das ist ja blöd :ka:

steboe
18.11.2014, 12:05
Ich finds gut;)

chinaschmidt
18.11.2014, 12:50
Bei mir wollen sie den Kram IMMER sehen, Seriennumern hat bisher nie interessiert...

steboe
18.11.2014, 13:00
Bei seriösen und Kunden wo die Sache schlüssig ist gehts recht unkompliziert...

rainer07
18.11.2014, 13:09
@hugo:++1, wie immer.

rolimai
18.11.2014, 20:23
Ich finds gut;)

+1

Iskandria
18.11.2014, 20:48
Das kann es dir genau sagen. Die Uhr muss auf verlangen vorgezeigt werden! Ansosnten kein Stempel.
Die MWST gibt es nur zurück wenn die Uhr oder andere Waren in den Export gehen und zwar nachweisslich.

löwenzahn
19.11.2014, 08:28
Die Uhr muß auf Verlangen vorgezeigt werden. Das ist bekannt. Bei einer Privatperson, die der Zöllner nicht kennt aus vorangegangenen Transaktionen, denke ich, wird der die Uhr sehen wollen. Vom persönlichen Auftreten und der Tagesform des Zöllners hängt ab, wie genau er Seriennummer, etc. prüft.

Doof ist der Zoll nicht und im Zweifelsfall hast Du einen RLX Member vor Dir und wenn Du ihm irgendeine Uhr zwigst, die nicht mit den Papieren übereinstimmt.....

LG

Michael

Paulchen Panter
19.11.2014, 13:15
Hallo zusammen,

hier einmal meine Erfahrung beim Ausführen von Waren aus Deutschland in die Schweiz.
Egal ob am Flughafen oder beim kleinen Grenzverkehr, die Quittung (zumindest die Rechnungsadresse (bei Bedarf hierzu gerne mehr....)) muss nicht europäisch sein, und die Person darf auch keinen Wohnsitz mehr in der EU haben. Der Zoll vergleicht die Ausweispapiere mit der Quittung. Führerscheine gelten genauso wenig wie Passkopien. Der schweizer Ausländerausweiss ist aber anerkannt. Nun geht man zum Zoll und lässt sich die Quittung " abstempeln" (oder formell ausgedrückt die Ausfuhr bestätigen).
Dabei ist die Ware auf Verlangen vorzulegen! Hierbei habe ich schon die schönsten Diskussionen mit den Uniformierten gehabt: Kleidung z.B. muss noch die Etiketten haben, Fahradteile waren nicht ausfuhrfähig, und Waren im Handgepäck wurden auch nicht "abgestempelt. Begründung hier: Lassen sie sich das bei der Einfuhr in die Schweiz abstempeln...Teilweise musste ich alles rauskramen, teilweise wurde es einfach alles blind abgestempelt.
Die abgestempelte Quittung bekommt dann der Händler zurück und kann uns die MwSt. erstatten. Hierbei ist zu sagen, dass dies eine Serviceleistung des Händlers ist, und keine Anspruch darauf besteht!!!

Mal angenommen wir haben nun die auszuführende Ware vorgezeit und den Stempel vom Zoll bekommen. Was genau passiert wenn die Ware auf dem Weg vom "Zollabstempeln" zum Kofferaufgeben unterwegs "verloren geht, oder zufällig wieder im heimischen Tresor verschwindet kann ich nicht sagen, aber legal dürfte das nicht sein.
Weiter ist es jedem selbst überlassen, ob er bei der Einreise in das Zielland diese Ware beim Zoll anmeldet oder schmuggelt. Hier spiele ich weder Richter nach Ankläger.

Das ganze funktioniert übrigens bei jeder EU Aussengrenze, und ein Stempel vom Flughafen in Amsterdam ist genauso viel Wert wie einer von Hamburg oder Athen. Mir ist nur aufgefallen, das z.B. die französischen Zollkollegen bei einer deutschsprachigen Rechnung die Nase rümpfen den Stempel drauf knallen und keine Lust haben auf englisch zu kommunizieren....

Swan
19.11.2014, 14:24
ok...die sache ist doch klar!

die uhr dabei, die rechnung etc auch. dann wird erst abgestempelt.

kann es sein dass die uhr dann in der schweiz nochmal verzollt werden muss?

Swan
19.11.2014, 14:27
Das kann es dir genau sagen. Die Uhr muss auf verlangen vorgezeigt werden! Ansosnten kein Stempel.
Die MWST gibt es nur zurück wenn die Uhr oder andere Waren in den Export gehen und zwar nachweisslich.

was meinst du mit nachweislich in den export. wenn ein in der schweiz lebender deutscher mit der uhr wieder in die "wohnheimat" schweiz reist, diese auch vorzeigen kann, dann ist die uhr doch exportiert? heisst er kann bei dem nächsten besuch des konzi sich dort gegen vorlage des formulars (vorausgesetzt mit diesem abgeklärt) die mwst ausbezahlen lassen!

bengoshi76
19.11.2014, 14:49
ok...die sache ist doch klar!

die uhr dabei, die rechnung etc auch. dann wird erst abgestempelt.

kann es sein dass die uhr dann in der schweiz nochmal verzollt werden muss?

Ja - klar. Schweizer Zollgebühren und Mehrwertsteuer. Und du kannst dir sicher sein, dass die Kollegen vom Deutschen Zollamt ihren Kollegen ennet der Grenze eine Meldung machen, dass Du soeben eine Uhr für 10k abstempeln liesst. Aus meiner Tätigkeit als RA kann ich eine illustrative Geschichte von einem in Paris erstandenden Collier im Wert von 75k EUR erzählen: Die Klientin liess es zwecks Rückforderung der F-MWSt beim F-Zollamt abstempeln. Die Frage der CH-Zöllner, ob sie etwas zu verzollen habe, verneinte sie. Keine 10 Tage später flatterte ihr eine Vorladung der zuständigen Zollkreisdirektion ins Haus. Die Angelegenheit wurde im Endeffekt teuter als Zollgebühren und MWSt.

Beste Grüsse
M

NicoH
19.11.2014, 14:55
kann es sein dass die uhr dann in der schweiz nochmal verzollt werden muss?

Logisch, die Ware wird doch nicht einfach steuerfrei.

Paulchen Panter
19.11.2014, 15:18
Nachweislich in den Export hat bei mir am Flughafen immer bedeutet:
Boardkarte, Ware im Gepäck das aufgegeben wird, Quittung usw.

Das der deutsche Zoll den schweizer Kollegen Meldung macht, kann ich mir ehrlich gesagt auch nicht vorstellen. Dies geistert aber hartnäckig durch die Gegend.
Bei mir hat sich der europäische Zoll noch nie meinen Namen notiert, meine Flugnummer aufgeschrieben, die Kaufquittung kopiert oder sonst etwas!
Hier kann sich jeder selbst sein Urteil bilden: Der Zoll stempelt pro Tag Quittungen zu tausenden ab! Von Amerikanern, Russen, Asiaten usw. Glaubt Ihr wirklich das hier jedesmal weltweit die entsprechenden Kollegen informiert werden? Und was wenn ich von Frankfurt über Zürich in die USA fliege? Dann verlasse ich in ZRH den Zollbereich garnicht.... Weiter warum sollten sich die Deutschen Kollegen die Arbeit und die Kosten machen die russischen, schweizer oder chinesischen zu informieren????
Was hat der deutsche Zoll davon?
Und dann das Argument mit dem Finanzamt: wann wird das über den Export informiert? Genau dann wenn der Händler die Quittung zurück hat und beim seine Buchhaltung erledigt hat. Und hier liegen Monate hinter dem eigentlichen " Export" und auch täglich tausende Quittungen vor.

Natürlich muss jede die Ware bei der Einführ anmelden, und korrekt versteuern. Alles andere kann Konsequenzen haben.

Gruss
Paul

Pelle
19.11.2014, 15:32
Das der deutsche Zoll den schweizer Kollegen Meldung macht, kann ich mir ehrlich gesagt auch nicht vorstellen. Dies geistert aber hartnäckig durch die Gegend.


Habe ich schon persönlich mitbekommen, wie der Kollege aus Österreich seinen Schweizer Kollegen angerufen hat.

Suerlänner
19.11.2014, 16:27
Der Tod und die Steuer......

Schon andere Leute wollten clever sein. Die Frage bleibt, warum hat der in der CH lebende Deutsche die Uhr nicht in der CH erworben? So unterschiedlich sind die Preise ja nicht.

Paulchen Panter
19.11.2014, 16:43
Das warum nicht EU-Bürger in Deutschland kaufen ist ganz einfach zu beantworten: Geiz ist Geil...
Eine Uhr mit 10k Listenpreis, wirst Du für hypotetische 8,5k bekommen, dann kommt noch die MwSt. runter und schon bist Du bei ca. 7,15k €.
Hier muss jeder selber wissen, was mit sich verantworten kann.
Der eine kauft beim örtlichen Konzi, der andere beim Grauen, der dritte irgendwo im Inet, der vierte bei ebay, der fünfte in den USA wenn der Wechselkurs günstig steht und und und.
Jeder muss wissen was er selbst verantworten kann, und muss letzlich mit seinem Gewissen einschlafen.
Und es muss auch jeder die Konsequenzen tragen, wenn er beim nicht verzollen erwischt wird...

NicoH
19.11.2014, 18:43
Vielen Dank für Eure Beiträge! Ich denke, swan weiß jetzt, wie er sich verhalten soll.