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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Schäden an Badewanne in Neubau



habepe
25.11.2014, 16:57
In meiner vermieteten ETW platzt an der Badewanne an mehreren Stellen die Beschichtung ab.
Fertigstellung der Wohnung 7.2013. Der Mieter erklärt glaubhaft, dass ihm nichts darauf- oder dagegen gefallen ist ( Was absolut nachvollziehbar ist, warum sollte er so etwas verschweigen, er hat ja eine Haftpflichtversicherung ).
Ich habe das dem Bauträger gemeldet, dieser hat mich wiederum an den Installateur verwiesen.
Der Installateur (gaanz grosser Könner:flop:) erklärte, da bei der Wohnungsabnahme kein Mangel beanstandet wurde, wäre er nicht in der Haftung und überhaupt: jetzt nach 15 Monaten mit sowas zu kommen.....bla,bla.

Meine Frage ist: Wer ist hier mein Ansprechpartner, also gegen wen richte ich meinen Anspruch? Ich denke, der Bauträger, schließlich habe ich von dem gekauft.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?

mba1973
25.11.2014, 17:07
Hallo Bernd,

ist es eine "Marken-Badewanne"?

Thema Produkt-Haftung, ich würde parallel freundlich versuchen, direkt beim Hersteller der Wanne deine Ansprüche durchzusetzen. Hat bei mir bei einer Duschabtrennung super funktioniert, mein Sanitär-Installations-Betrieb hat seinerzeit auch nur auf Durchzug geschaltet. Musste beim Hersteller nur Installations-Rechnung und Fotos einreichen. Ersatz kam umgehend und komplett unbürokratisch.

Gruß
Dirk

PS: Ich habe damals auch versucht, dem Installateur zu erklären, daß ich ihn ja gar nicht beschuldige, er aber für mich der Ansprechpartner sei, um das mangelhafte Produkt beim Hersteller zu reklamieren und ersetzen.

NicoH
25.11.2014, 17:17
Dein Ansprechpartner ist Dein Vertragspartner. Der wird Dir auch helfen wollen, denn er kann den Schaden weiterreichen, entweder an seinen Großhändler oder an den Hersteller.

habepe
25.11.2014, 19:33
Nico, mein Vertragspartner hat mich ja schon verwiesen. Der Installateur behauptet der Großhändler weist jegliche Haftung von sich; also indirekt wird der Mieter beschuldigt.

Dirk, die Idee, sich direkt an den Hersteller zu wenden, finde ich gut; aber ich habe die Wanne nicht (direkt) gekauft.

weyli
25.11.2014, 19:46
Kunstoffwanne oder Email ?

Vielleicht ist es ein Produktionsfehler der erst später zum Vorschein kam. Kommt schon mal vor.

Am besten mit Hersteller oder Großhändler in Verbindung setzen.

Haftpflicht wird nicht Bezahlen da gemietet wie Eigenschaden gewertet wird.

bigsmall
25.11.2014, 20:06
Dieses "Verweisen" war vielleicht nicht gemeint. Dein Vertragspartner könnte sich an seine Lieferanten oder Subunternehmer wenden, was aber eher nicht Dein Job ist?

Micha77
25.11.2014, 20:27
Dein Ansprechpartner ist Dein Vertragspartner. Der wird Dir auch helfen wollen, denn er kann den Schaden weiterreichen, entweder an seinen Großhändler oder an den Hersteller.

Nur so kann es sinnvoll gehen. Da würde ich weiter an dem Bauträger dranbleiben. Es ist ja ermutigend, dass es den Bauträger nach 15 Monaten noch gibt. :bgdev:

hadi
25.11.2014, 20:29
Wenn weder Bauträger, Installateur noch Großhändler/Importeur bereit sind, deren Haftpflichtversicherung einzuschalten, wirst du nicht drum rum kommen, selbst ein Gutachten erstellen zu lassen (erst mal auf deine Kosten), um festzustellen, was die Ursache ist.

Sollte das Ergebnis aussagen, dass Bauträger/Produkthaftung greift, kannst du Ersatz fordern und wirst ihn wohl auch bekommen (incl. deiner Auslagen).

Ansonsten wird es beim Mieter selbst hängen bleiben.

habepe
26.11.2014, 10:35
Vielen Dank für Eure Hilfe. :gut:

Ich werde jetzt noch einmal den Bauträger anschreiben und ihn auffordern die Wanne auszutauschen. Halte Euch auf dem laufenden.

WUM
26.11.2014, 10:41
...ich hab auch so eine Geschichte laufen....viel Erfolg ;)


Gruss



Wum

promnight
26.11.2014, 11:06
Dein Vertragspartner könnte sich an seine Lieferanten oder Subunternehmer wenden, was aber eher nicht Dein Job ist?

Ausrufezeichen.

Der Vertragspartner (entweder Bauträger oder Installateur) hat eine gesetzliche Gewährleistung zu garantieren. ER hat sich ggf. an seine Subunternehmer, Liefereanten, etc. zu wenden.

Die Abnahme entbindet ihn nicht von der Gewährleistung. Durch die Abnahme kehrt sich nur die Beweislast um. (Bis zur Abnahme muss ER beweisen, dass alle i.O. ist).

Die versuchen immer erst abzuwimmeln. In 90% der Fälle kommen sie damit durch.

Wie ich es gemacht habe:
-den Vertragspartner auffordern den Mangel zu beseitigen (schriftlich Fristsetzung)
-falls nichts passiert, Nachfrist setzen, mit Androhung der Selbstvornahme
- Falls wieder nichts passiert, Beweissicherungsgutachten, Fremdgewerk beauftragen, die Kosten beim Vertragspartner geltend machen.

Einen Anwalt zu konsultieren schadet in der Regel nicht.

Son Goku
27.11.2014, 22:15
Ausrufezeichen.

Der Vertragspartner (entweder Bauträger oder Installateur) hat eine gesetzliche Gewährleistung zu garantieren. ER hat sich ggf. an seine Subunternehmer, Liefereanten, etc. zu wenden.

Die Abnahme entbindet ihn nicht von der Gewährleistung. Durch die Abnahme kehrt sich nur die Beweislast um. (Bis zur Abnahme muss ER beweisen, dass alle i.O. ist).

Die versuchen immer erst abzuwimmeln. In 90% der Fälle kommen sie damit durch.

Wie ich es gemacht habe:
-den Vertragspartner auffordern den Mangel zu beseitigen (schriftlich Fristsetzung)
-falls nichts passiert, Nachfrist setzen, mit Androhung der Selbstvornahme
- Falls wieder nichts passiert, Beweissicherungsgutachten, Fremdgewerk beauftragen, die Kosten beim Vertragspartner geltend machen.

Einen Anwalt zu konsultieren schadet in der Regel nicht.


Nur so geht's.:op:
Deiner Vertragspartner hat auf solche Bauleistungen eine Gewährleistungspflicht von 4 Jahren nach VOB, wenn vertraglich vereinbart, ansonsten 5 Jahre nach BGB.
Das unverschämte Gequatsche des Installateurs kannst Du getrost ignorieren. Mit dem hast Du eh kein Vertragsverhältnis, ist also egal, ob er Dir wohlgesonnen ist oder nicht
Es hilft meist, wenn die erste Mängelrüge nicht aus Deiner eigenen Feder sondern aus der eines SV oder gar direkt vom Fachanwalt kommt.

DerFremde
28.11.2014, 11:33
Das ganze Theater wäre mir zu albern wegen 500€ für ne neue Badewanne!

Lebensqualität ist unbezahlbar. Mir so ein Ärger anzutun? Dann eher für die Zukunft wissen mit wen man in Zukunft noch Folgegeschäfte abschließt oder eben nicht!

Wie schon geschrieben wird meist eh deutlich schneller und unbürokratischer vom Hersteller direkt geholfen.

Gruß

habepe
28.11.2014, 11:42
Das ganze Theater wäre mir zu albern wegen 500€ für ne neue Badewanne!

Lebensqualität ist unbezahlbar. Mir so ein Ärger anzutun? Dann eher für die Zukunft wissen mit wen man in Zukunft noch Folgegeschäfte abschließt oder eben nicht!

Wie schon geschrieben wird meist eh deutlich schneller und unbürokratischer vom Hersteller direkt geholfen.

Gruß

So ein Blödsinn!
Es geht nicht um 500€; es geht darum, dass hier offensichtlich gepfuscht wurde.
Und nebenbei erwähnt, handelt es sich nicht um sozialen Wohnungsbau; die Bude war richtig teuer.:op:

DerFremde
28.11.2014, 11:54
Wieso gepfuscht, ich sehe hier einen Materialmangel!

Und nur weil Du viel Geld für eine Wohnung bezahlt hast, muss die Badewanne nicht viel Geld gekostet haben!

Welche Wanne ist es den?

Gruß

Son Goku
28.11.2014, 12:34
Wieso gepfuscht, ich sehe hier einen Materialmangel!

Und nur weil Du viel Geld für eine Wohnung bezahlt hast, muss die Badewanne nicht viel Geld gekostet haben!

Welche Wanne ist es den?





Gruß


Ob Materialmangel oder unsachmäßiger Einbau kann doch so garnicht geklärt werden!
Mit einem fest installierten Bauteil kannst Du nicht verfahren wie mit Deinem neuen Fernseher oder Smartphone. Der Hersteller hat Dir gegenüber erstmal überhaupt keine Verpflichtung. Du wirst immer den Weg zu Deinem Vertragspartner gehen müssen. Kein Badewannenhersteller der Welt wird Dir aus Kulanz die Wanne austauschen mit allen einhergehenden Konsequenzen (Rückbau, Staubschutz, Fliesenarbeiten, Versiegelung, GEWÄHRLEISTUNG!!!).

Spätestens mit dem Einbau wird aus dem Konsumerprodukt "Badewanne" ein Teil einer Handwerksleistung und damit muss mann eben anders verfahren. Für Deine Lebenqualität ist der Weg zum Hersteller jedenfalls nicht vorteilhaft.

habepe
28.11.2014, 12:39
Fremder, inzwischen hat sich herausgestellt, dass die abgeplatzten Stellen schon einmal "behandelt" wurden. ( Hatte ich allerdings noch nicht erwähnt ).
Deshalb schrieb ich gepfuscht.

DerFremde
28.11.2014, 12:47
Natürlich wird der Hersteller nicht die Kosten für Ein- und Ausbau übernehmen. Wie ich dem Ausgangsposting aber entnehme, war der Erstinstallateur eh nicht der beste, so daß er bei mir eh nicht noch ein zweites mal Hand anlegen würde!

Ich könnte Euch Geschichten über Handwerker und Gewährleistungen, Bauträgerverantwortung usw usw usw erzählen.

Aber wie gesagt. Ich habe meine Schlüsse für die Zukunft gezogen!

Gruß

Son Goku
28.11.2014, 18:59
Ich könnte Euch Geschichten über Handwerker und Gewährleistungen, Bauträgerverantwortung usw usw usw erzählen.

Gruß

Ich produziere solche Geschichten täglich:D

Rollit
29.11.2014, 08:40
Ich könnte Euch Geschichten über Handwerker und Gewährleistungen, Bauträgerverantwortung usw usw usw erzählen

Gruß

Nur ist es mitlerweile so, dass sich Handwerker und Bauherren nicht mehr viel nehmen.

Rechtlich gesehen ist die Sache klar...kostet aber Nerven.
Gewährleistungsmängelrüge an den GU, danach Gutachten zur Beweissicherung, danach Ersatzvergabe und danach den Salat einklagen. Hat der Richter einen guten Tag bekommst du die Kohle zurück. Will er in die Mittagspause wird er einen Vergleich vorschlagen. Vor Gericht und auf hoher See....