Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Help! Kfz-Kredit - Rückforderung der Bearbeitungsgebühr - gibts´was Neues?
Street Bob
27.11.2014, 15:07
In den Jahren 2011 und 2011 hatten diverse OLG die Kreditbearbeitungsgebühren für unzulässig erklärt,
da diese keine Leistungen für den Kunden darstellen, sondern hier eigene Interessen der Banken verfolgt werden. Seitdem werden diese Gebühren nicht mehr erhoben.
Im letzten Jahr habe ich dann (erfolglos) bei zwei Banken einbehaltene Gebühren nebst 4 Punkten Zinsen fristgerecht zurück gefordert. Natürlich wurden beide Forderungen seitens der Banken zurückgewiesen.
Es stand wohl zwischenzeitlich eine höchstgerichtliche Entscheidung darüber aus, deren Ausgang ich nicht kenne. Nun sind mir die Bankbescheide anläßlich eines Steuerberatungstermins wieder in die Finger gefallen, und deshalb frage ich nach Erfahrungen und bitte um Rat:
Wer hatte Erfolg? Soll ich es, vielleicht per Fachanwalt (?) erneut versuchen? Es geht jeweils nur um einige hundert Euro, aber bevor ich sie den Kreditbanken schenke, werfe ich sie lieber in den Schluchsee :wall:
Danke im Voraus!
pasta_hansel
27.11.2014, 15:32
War bei uns ähnlich... In 2012 drei Kreditinstitute angeschrieben und jeweils eine Absage erhalten.
Nach dem BGH Urteil noch einmal alle Drei Banken angeschrieben und Rückforderung der Bearbeitungsgebühr angemahnt.
Ergebnis: 2 der 3 Banken haben eine Zahlungsverpflichtung mitgeteilt, eine Bank - angeblich die mit Zufriedenheitsgarantie - hat sich nach zweimaligem Anschreiben gar nicht gemeldet! Ein Anruf ergab, dass angeblich ausgerechnet die Säcke mit den Rückforderungen verschollen gegangen sind... Grins...
Also beide Schreiben nochmal per Email hinterher mit erneuter Frist bis 05.12.. Wenn keine Reaktion, dann hier Anwalt!
Vordruck haben wir genutzt von der Verbraucherzentrale NRW, die wir entsprechend angepasst haben...
Street Bob
27.11.2014, 15:59
wow :gut:
shocktrooper
27.11.2014, 16:05
Hier
http://www.berlin.de/special/finanzen-und-recht/konto-und-banken/3665273-2625156-kreditgebuehren-so-bekommen-bankkunden-i.html
sollte alles Wesentliche drinstehen.
Street Bob
27.11.2014, 16:45
Klasse, danke!
Die Sache nimmt Gestalt an....
Ich werde nachberichten!
JoeBlack1822
27.11.2014, 17:03
Vielleicht findest Du hier noch einige Antworten:
http://www.n-tv.de/ratgeber/Was-tun-wenn-die-Bank-nicht-zahlt-article14026021.html
Ja, auch hier zahlen die Banken leider nicht mehr freiwillig. Es gibt Ausflüchte und die Behauptung, dass es ja in dem Fall, den der BGH entschieden hat, um etwas anderes ging.
Hart bleiben, ggfs Anwalt fragen und sich auf eine Klage einstellen.
Bei millionen Kreditnehmern geht es aber für die Banken um zu viel, als das sie auf erstes Anfordern zahlen würden.
Street Bob
27.11.2014, 23:49
Danke Nico, zur Not lass ich mir wirklich anwaltlich helfen. Break even reicht mir. Ich habe in meinem Leben schon so viel verschenkt ....
Navigator1337
28.11.2014, 00:02
Hab das 2x eingereicht 2x zurück bekommen :top:
Obwohl einer der Kredite aus 2005 war. Geht ja 10 Jahre zurück.
Diskusionfrei
Street Bob
28.11.2014, 00:05
Da fällt mir ein: damals habe ich noch die Road King für sechs Monate vorfinanziert, bis die beiden Ducs weg waren. Aus Euren Links entnehme ich, dass auch die Gebühren vor 2010 noch nachzufordern sind bis 2014 :gut:
Nochmal vier Blatt, wenn allles gut läuft!
Danke Ihr Lieben!
harleygraf
28.11.2014, 06:44
Also meine Frau hatte in 10 von 10 Fällen Erfolg und die Freunde haben ihr Geld zurück.Meistens reicht es schon, wenn ein anwaltliches Schreiben der Bank signalisiert, dass da ernsthafte Bestrebungen im Gange sind.
Einzig die Skoda-Bank erwies sich als "schwierig"...:D
Street Bob
29.11.2014, 15:11
Klasse - drei Briefe sind raus!
Danke Euch herzlich :dr:
Prima! Bitte beachte, dass Ende 2014 die Verjährung drohen könnte. Das heißt: wenn die Bank jetzt nicht reagiert oder nur antwortet "Danke für Ihr Schreiben, das hier eingegangen ist. Wir haben derzeit viel zu tun und melden uns wieder bei Ihnen", dann könnte das nach Silvester verjährt sein.
Die Verjährung kannst Du nur aufhalten, wenn Du dann einen Mahnbescheid (oder eine Klage) beantragst oder - einfacher - Dich an den Ombudsmann für Banken wendest. Das Verfahren beim Ombudsmann hat mehrere Vorteile: es ist für die Bank bindend, nicht aber für den Kunden, d.h. wenn die in Deinem Sinne entscheiden, ist die Bank daran gebunden, aber wenn sie gegen Dich entscheiden, bist Du nicht daran gebunden und kannst immer noch klagen. Außerdem ist die Verjährung angehalten, wenn Du Dich an den Ombudsmann wendest. Und vor allem: das Verfahren kostet nichts.
Bitte denk Mitte Dezember daran, noch irgendetwas zu unternehmen, wenn die Verjährung droht.
Street Bob
29.11.2014, 18:33
So wird es gemacht!!! :gut:
Powered by vBulletin® Version 4.2.5 Copyright ©2024 Adduco Digital e.K. und vBulletin Solutions, Inc. Alle Rechte vorbehalten.