mba1973
28.11.2014, 21:20
Vielleicht kann mir jemand eine Antwort auf die folgende Frage geben:
Ich, Versicherungsvertreter, habe viel für/mit einem Insolvenzverwalter gearbeitet. Wenn es wirtschaftlich nicht sinnvoll war, Rückstände für Versicherungen aus der Masse zu bezahlen, hat der Verwalter mich beauftragt (sofern der Betrieb in der Insolvenz weitergeführt wurde) neue Versicherungen abzuschliessen. Diese wurden dann von ihm als Insolvenzverwalter auch unterschrieben und er wurde Versicherungsnehmer für die betroffene Firma (z.B. Insolvenzverwalter Herr XY, Insolvenzverwaltung Firma ABC, Strasse, Ort)
Soweit nicht ungewöhnlich und auch konform mit dem Insolvenzrecht, er kann in laufende Verträge eintreten, muss dies aber nicht...
Jetzt ist aber die Insolvenz beendet (erfolgreich), sprich die Firma (Einzelunternehmen) arbeitet seit dem 1.9. wieder voll eigenverantwortlich, der Insolvenzverwalter hat seine Tätigkeit beendet und dies auch der Versicherung mitgeteilt. Der Inhaber der Firma möchte den Versicherungsvertrag (Betriebshaftpflicht) nicht weiterführen, sondern sich mit dem Tag des Insolvenz-Endes selber eine Versicherung suchen, sprich einen neuen Vertrag abschliessen.
Der Abteilungsleiter unserer Firmenkundenabteilung verweigert dies und vertritt die Meinung, es handele sich weder um ein Wagnis-Entfall für den Insolvenzverwalter, noch um einen Inhaberwechsel, welches ein Sonderkündigungsrecht für den neuen Inhaber nach sich ziehen würde. Der Insolvenzverwalter habe während seiner Tätigkeit alle Verträge stellvertretend für den Inhaber der Firma geschlossen, also keine ausserordentliche Kündigung oder Vertragsaufhebung.
Ich sehe das anders und möchte (auch wenn die meisten jetzt evtl. etwas anderes erwarten) dem Inhaber die Möglichkeit einräumen die Versicherung seiner Wahl zu suchen. Ordentliche Kündigung wäre zeitnah nicht möglich.
Weiss jemand ob Verträge ( betrifft ja nicht unbedingt nur Versicherungsverträge) die ein Insolvenzverwalter während seiner Zeit und Tätigkeit in dieser Funktion geschlossen hat, tatsächlich ohne wenn und aber von der Firma, also dem neuen ( und alten) Eigentümer nach Ende der Firmen-Insolvenz übernommen und weitergeführt werden MÜSSEN? Im VVG ist dieser Fall leider gar nicht geregelt.
Hilfreich wären z.B. entsprechende Paragraphen, in denen sowas klar geregelt ist (wie z.B. die Rechte des Insolvenzverwalter zu Beginn seiner Tätigkeit im Bezug auf Verträge ja auch klaren Regelungen unterliegen).
Vielen Dank im Voraus
Gruss
Dirk
Ich, Versicherungsvertreter, habe viel für/mit einem Insolvenzverwalter gearbeitet. Wenn es wirtschaftlich nicht sinnvoll war, Rückstände für Versicherungen aus der Masse zu bezahlen, hat der Verwalter mich beauftragt (sofern der Betrieb in der Insolvenz weitergeführt wurde) neue Versicherungen abzuschliessen. Diese wurden dann von ihm als Insolvenzverwalter auch unterschrieben und er wurde Versicherungsnehmer für die betroffene Firma (z.B. Insolvenzverwalter Herr XY, Insolvenzverwaltung Firma ABC, Strasse, Ort)
Soweit nicht ungewöhnlich und auch konform mit dem Insolvenzrecht, er kann in laufende Verträge eintreten, muss dies aber nicht...
Jetzt ist aber die Insolvenz beendet (erfolgreich), sprich die Firma (Einzelunternehmen) arbeitet seit dem 1.9. wieder voll eigenverantwortlich, der Insolvenzverwalter hat seine Tätigkeit beendet und dies auch der Versicherung mitgeteilt. Der Inhaber der Firma möchte den Versicherungsvertrag (Betriebshaftpflicht) nicht weiterführen, sondern sich mit dem Tag des Insolvenz-Endes selber eine Versicherung suchen, sprich einen neuen Vertrag abschliessen.
Der Abteilungsleiter unserer Firmenkundenabteilung verweigert dies und vertritt die Meinung, es handele sich weder um ein Wagnis-Entfall für den Insolvenzverwalter, noch um einen Inhaberwechsel, welches ein Sonderkündigungsrecht für den neuen Inhaber nach sich ziehen würde. Der Insolvenzverwalter habe während seiner Tätigkeit alle Verträge stellvertretend für den Inhaber der Firma geschlossen, also keine ausserordentliche Kündigung oder Vertragsaufhebung.
Ich sehe das anders und möchte (auch wenn die meisten jetzt evtl. etwas anderes erwarten) dem Inhaber die Möglichkeit einräumen die Versicherung seiner Wahl zu suchen. Ordentliche Kündigung wäre zeitnah nicht möglich.
Weiss jemand ob Verträge ( betrifft ja nicht unbedingt nur Versicherungsverträge) die ein Insolvenzverwalter während seiner Zeit und Tätigkeit in dieser Funktion geschlossen hat, tatsächlich ohne wenn und aber von der Firma, also dem neuen ( und alten) Eigentümer nach Ende der Firmen-Insolvenz übernommen und weitergeführt werden MÜSSEN? Im VVG ist dieser Fall leider gar nicht geregelt.
Hilfreich wären z.B. entsprechende Paragraphen, in denen sowas klar geregelt ist (wie z.B. die Rechte des Insolvenzverwalter zu Beginn seiner Tätigkeit im Bezug auf Verträge ja auch klaren Regelungen unterliegen).
Vielen Dank im Voraus
Gruss
Dirk