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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gebührenerhebung Entwässerungsanlage!



rudi
12.12.2014, 19:41
Hallo, vielleicht kann mir jemand helfen, ich habe im August 2011 ein schlüsselfertiges Haus gekauft, inkl. ausgebautem Dachgeschoß.
Heute bekam ich ein Schreiben:
Erhebung bez. eines nachträglichen Dachgeschoßausbaus
Hausaussenfläche ist Geschoßfläche d.h. 11x5m 55 m² x 11,27 Euro.

Eigentlich geht das ja den Bauträger an, da Erschließungskosten inkl. waren, und ich nicht im nachhinein ausgebaut habe.

Kennt sich jemand aus??

Danke

rudi
14.12.2014, 12:25
Hab mal geantwortet:

das Bauvorhaben xxxxxxx. wurde im Dezember 2009 fertiggestellt.
Wir haben das Haus xxxxxxxx am 11.08.2011 inkl. Dachgeschoßausbau als Neubau (Erstbezug) inkl. aller Erschließungs- und Herstellungskosten vom Bauträger “xxxxxxxxxxxxxxx” gekauft.
Die Beitragsnacherhebung betrifft in diesem Falle den Bauträger.

paddy
14.12.2014, 12:47
Kommt drauf an, wie das im Kaufvertrag vereinbart wurde ist. Mal kurz ohne Gewähr:

Wenn die Formulierung so oder so ähnlich lautet hast du gute Karten: "Die gesamte Erschließung des Vertragsbesitzes gemäß BauGB und Kommunalabgabengesetz mit Straßenausbau, Entwässerung sowie Anbindung an die öffentliche Wasserversorgung ... blablabla .... ist endabgerechnet und bezahlt."

ich meine aber, dass du trotzdem Ansprechpartner für die Gemeinde bist und dir die Kohle vom Bauträger zurückholen musst.


Erschliessungskosten werden allerdings oft erst nach Monaten oder auch Jahren abgerechnet. Wenn der Kaufvertrag nur das Datum des Übergangs von Besitz, Nutzen und Lasten regelt, dann sieht es vereinfacht gesagt eher so aus: Kosten die vor diesem Termin anfallen > Verkäufer, nach diesem Termin > Käufer.

rudi
14.12.2014, 18:11
Kommt drauf an, wie das im Kaufvertrag vereinbart wurde ist. Mal kurz ohne Gewähr:

Wenn die Formulierung so oder so ähnlich lautet hast du gute Karten: "Die gesamte Erschließung des Vertragsbesitzes gemäß BauGB und Kommunalabgabengesetz mit Straßenausbau, Entwässerung sowie Anbindung an die öffentliche Wasserversorgung ... blablabla .... ist endabgerechnet und bezahlt."

ich meine aber, dass du trotzdem Ansprechpartner für die Gemeinde bist und dir die Kohle vom Bauträger zurückholen musst.


Erschliessungskosten werden allerdings oft erst nach Monaten oder auch Jahren abgerechnet. Wenn der Kaufvertrag nur das Datum des Übergangs von Besitz, Nutzen und Lasten regelt, dann sieht es vereinfacht gesagt eher so aus: Kosten die vor diesem Termin anfallen > Verkäufer, nach diesem Termin > Käufer.

Danke Paddy:top: