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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rücktritt von Ticketbörse möglich?



kurvenfeger
24.12.2014, 21:51
Werte Gemeinde!

Zunächst nochmal ein frohes Fest!
Meine Holde wollte mir eine Freude machen und hat mir am 12.12. Tickets über eine Ticketbörse (Viagogo) für ein Konzert in Frankreich reserviert.
Nun habe ich gesehen, dass es noch ganz regulär Karten zu 1/3 des Preises gibt :mimimi:

Angeblich gibt es kein Rücktrittsrecht, da nur Börse. Hat das wirklich rechtlich Bestand? Nix zu machen? Geld abschreiben und die Alte schelten?

babablau
24.12.2014, 22:40
Hi Can,

ging mir mal genauso - bei Ticketkäufen gibt es kein Rücktrittsrecht, musste ich damals auch schmerzhaft lernen.
Freu dich trotzdem über die Karten, allemal besser als Krawatten und Socken :D

Ingo.L
24.12.2014, 22:42
Einem geschenkten Gaul schaut man nicht ins Maul. Schreibs ab, bedank dich artig für das Geschenk und geniesse das Konzert

kurvenfeger
24.12.2014, 22:46
So ein Mist! :motz:

Naja, dann sei es so. Aber der Laden ist ja mal der letzte... Ach lassen wir's.

Dann freu ich mich jetzt artig. :jump:

Edit: verstehe das Geschäftsmodell trotzdem nicht. Die Buchen sofort die Kohle ab, das eigentliche Geschäft mit einem Anbieter kommt aber erst später zu Stande... :grb:

obiwankenobi
25.12.2014, 00:12
naja, vorbestellung oder abendkasse. ist so.

Janufer
25.12.2014, 00:37
Tja, hinfahren Spass haben und unter Lehrgeld verbuchen.

Grüsse Jan

Clapton
25.12.2014, 00:39
...und kein Ton zu deiner Frau :op:

kurvenfeger
25.12.2014, 07:36
Alles klar, danke Euch. Hätte ja sein können...

MacLeon
25.12.2014, 08:14
Die einhellige Meinung scheint richtig zu sein. Ein Konzert ist eine zeitlich gebundene Dienstleistung und damit nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB vom Widerrufsrecht ausgenommen. Abschreiben und genießen.