triamarc49
25.12.2014, 15:37
eine Frage an die Erb-RECHT-ler hier im Haus.
ich hoffe, es ist nicht zu umfangreich;)
Fakten:
Eheschließung Frau u. Herr Weller 1963 (Frau Weller bringt Ihren Sohn Andreas Maier mit in die Ehe, bleibt Stiefsohn)
1963 wird der Sohn Xavier Weller geboren (Eltern: Fr. u. H. Weller)
Ehe=Zugewinngemeinschaft
im Laufe der Jahre werden Häuser (privat!) gebaut u. wieder verkauft
1980 wird ein Ehevertrag geschlossen, Zugewinngemeinschaft - Anfangsvermögen Mutter Null Vater 50.000 -Berliner Testament
wird Erblasser H. Weller wird Xavier Weller zum Nacherben u. Mutter zur befreiten Vorerbin
wird Erblasser Fr. Weller sind Andreas Maier u. Xavier Weller die Nacherben zu gleichen Teilen
seit 1987 besteht ein 2-stöckiges Haus (Wert ca. 650.000) 6,5 a im Grundbuch steht nur Vater Weller drin
2010 wird der 1. Stock verkauft-alle Schulden getilgt (Rest: untere Wohnung mit Einliegerwohnung und Garten)
2011 Übertragungsvertrag als ehebdingte Zuwendung
Fr. Weller 1/3
H. Weller 2/3 -Geld wird verteilt
2013 verstirbt H. Weller - Frau Weller wird zur befreiten Vorerbin ( Xavier Weller zum Nacherben)
Dez 2014 verstirbt Frau Weller (es bestehen 3 Konten auf Frau Weller, im hohen 4-stelligen Bereich Konto H. Weller gibt es nicht
-Erbschein besteht schon Fr. Weller 50/50 mit Ihren Söhnen, Rest an Nacherbe Xavier Weller
(Hausverteilung)
15.12.14 Erbengemeinschaft Andreas Maier u. Xavier Weller
------------------------------------------------------------------------------------------------------------
meine Fragen:
es gibt eine 30 jährige Verjährung bei Nacherberegelung! hier wohl eher nicht?
dann gibt es ja eine gesetzliche Erbfolge: Ehefrau bekommt beim Tod des Ehemannes 1/4 und als Zugewinn nochmal 1/4 - oder ist hier das Testament dominant?
zum Nachlass: im Erbschein steht Zum Nachlass der Mutter gehört die Miteigentumshälfte an der Eigentumswohnung mit Doppelgarage (Grundbuch..Blatt....12..)
was mich jetzt hier verwirrt ist der Ausdruck HÄLFTE?
Frau Weller sprach auch immer von einer Hälfte
zu allerletzt: seit dem Tod des Vaters bestand erhöhter Pflegebedarf der Mutter
Andreas Maier übernahm dies zu 100%
2013 4 Tage pro Woche 2014 6-7 Tage pro Woche da Pflegestufe 1-erhöht bestand (Andreas Maier als fam. Pfleger eingetragen) die 305.- Euro vom Staat ging aufs Konto der Mutter
finanz. Ausgleich hat keiner stattgefunden!
lese in diesem Fall von einem Rechtsanspruch von 20.000 Euro-für den Betreuer (Andreas)
ich hoffe, es ist für die Experten nicht zu umfangreich
Manni (Andreas Maier)
ich hoffe, es ist nicht zu umfangreich;)
Fakten:
Eheschließung Frau u. Herr Weller 1963 (Frau Weller bringt Ihren Sohn Andreas Maier mit in die Ehe, bleibt Stiefsohn)
1963 wird der Sohn Xavier Weller geboren (Eltern: Fr. u. H. Weller)
Ehe=Zugewinngemeinschaft
im Laufe der Jahre werden Häuser (privat!) gebaut u. wieder verkauft
1980 wird ein Ehevertrag geschlossen, Zugewinngemeinschaft - Anfangsvermögen Mutter Null Vater 50.000 -Berliner Testament
wird Erblasser H. Weller wird Xavier Weller zum Nacherben u. Mutter zur befreiten Vorerbin
wird Erblasser Fr. Weller sind Andreas Maier u. Xavier Weller die Nacherben zu gleichen Teilen
seit 1987 besteht ein 2-stöckiges Haus (Wert ca. 650.000) 6,5 a im Grundbuch steht nur Vater Weller drin
2010 wird der 1. Stock verkauft-alle Schulden getilgt (Rest: untere Wohnung mit Einliegerwohnung und Garten)
2011 Übertragungsvertrag als ehebdingte Zuwendung
Fr. Weller 1/3
H. Weller 2/3 -Geld wird verteilt
2013 verstirbt H. Weller - Frau Weller wird zur befreiten Vorerbin ( Xavier Weller zum Nacherben)
Dez 2014 verstirbt Frau Weller (es bestehen 3 Konten auf Frau Weller, im hohen 4-stelligen Bereich Konto H. Weller gibt es nicht
-Erbschein besteht schon Fr. Weller 50/50 mit Ihren Söhnen, Rest an Nacherbe Xavier Weller
(Hausverteilung)
15.12.14 Erbengemeinschaft Andreas Maier u. Xavier Weller
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meine Fragen:
es gibt eine 30 jährige Verjährung bei Nacherberegelung! hier wohl eher nicht?
dann gibt es ja eine gesetzliche Erbfolge: Ehefrau bekommt beim Tod des Ehemannes 1/4 und als Zugewinn nochmal 1/4 - oder ist hier das Testament dominant?
zum Nachlass: im Erbschein steht Zum Nachlass der Mutter gehört die Miteigentumshälfte an der Eigentumswohnung mit Doppelgarage (Grundbuch..Blatt....12..)
was mich jetzt hier verwirrt ist der Ausdruck HÄLFTE?
Frau Weller sprach auch immer von einer Hälfte
zu allerletzt: seit dem Tod des Vaters bestand erhöhter Pflegebedarf der Mutter
Andreas Maier übernahm dies zu 100%
2013 4 Tage pro Woche 2014 6-7 Tage pro Woche da Pflegestufe 1-erhöht bestand (Andreas Maier als fam. Pfleger eingetragen) die 305.- Euro vom Staat ging aufs Konto der Mutter
finanz. Ausgleich hat keiner stattgefunden!
lese in diesem Fall von einem Rechtsanspruch von 20.000 Euro-für den Betreuer (Andreas)
ich hoffe, es ist für die Experten nicht zu umfangreich
Manni (Andreas Maier)