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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage zu Erbrecht



triamarc49
25.12.2014, 15:37
eine Frage an die Erb-RECHT-ler hier im Haus.

ich hoffe, es ist nicht zu umfangreich;)

Fakten:

Eheschließung Frau u. Herr Weller 1963 (Frau Weller bringt Ihren Sohn Andreas Maier mit in die Ehe, bleibt Stiefsohn)

1963 wird der Sohn Xavier Weller geboren (Eltern: Fr. u. H. Weller)

Ehe=Zugewinngemeinschaft

im Laufe der Jahre werden Häuser (privat!) gebaut u. wieder verkauft

1980 wird ein Ehevertrag geschlossen, Zugewinngemeinschaft - Anfangsvermögen Mutter Null Vater 50.000 -Berliner Testament

wird Erblasser H. Weller wird Xavier Weller zum Nacherben u. Mutter zur befreiten Vorerbin

wird Erblasser Fr. Weller sind Andreas Maier u. Xavier Weller die Nacherben zu gleichen Teilen

seit 1987 besteht ein 2-stöckiges Haus (Wert ca. 650.000) 6,5 a im Grundbuch steht nur Vater Weller drin

2010 wird der 1. Stock verkauft-alle Schulden getilgt (Rest: untere Wohnung mit Einliegerwohnung und Garten)

2011 Übertragungsvertrag als ehebdingte Zuwendung

Fr. Weller 1/3
H. Weller 2/3 -Geld wird verteilt

2013 verstirbt H. Weller - Frau Weller wird zur befreiten Vorerbin ( Xavier Weller zum Nacherben)

Dez 2014 verstirbt Frau Weller (es bestehen 3 Konten auf Frau Weller, im hohen 4-stelligen Bereich Konto H. Weller gibt es nicht

-Erbschein besteht schon Fr. Weller 50/50 mit Ihren Söhnen, Rest an Nacherbe Xavier Weller
(Hausverteilung)

15.12.14 Erbengemeinschaft Andreas Maier u. Xavier Weller

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meine Fragen:

es gibt eine 30 jährige Verjährung bei Nacherberegelung! hier wohl eher nicht?

dann gibt es ja eine gesetzliche Erbfolge: Ehefrau bekommt beim Tod des Ehemannes 1/4 und als Zugewinn nochmal 1/4 - oder ist hier das Testament dominant?

zum Nachlass: im Erbschein steht Zum Nachlass der Mutter gehört die Miteigentumshälfte an der Eigentumswohnung mit Doppelgarage (Grundbuch..Blatt....12..)

was mich jetzt hier verwirrt ist der Ausdruck HÄLFTE?

Frau Weller sprach auch immer von einer Hälfte

zu allerletzt: seit dem Tod des Vaters bestand erhöhter Pflegebedarf der Mutter

Andreas Maier übernahm dies zu 100%
2013 4 Tage pro Woche 2014 6-7 Tage pro Woche da Pflegestufe 1-erhöht bestand (Andreas Maier als fam. Pfleger eingetragen) die 305.- Euro vom Staat ging aufs Konto der Mutter

finanz. Ausgleich hat keiner stattgefunden!

lese in diesem Fall von einem Rechtsanspruch von 20.000 Euro-für den Betreuer (Andreas)

ich hoffe, es ist für die Experten nicht zu umfangreich

Manni (Andreas Maier)

Geraldpeter
25.12.2014, 16:00
Was erwartest Du jetzt8o

Ab zum FACHanwalt und lass Dir gleich einen etwas längeren Termin geben.

Bez. Empfehlungen wird Dir aber sicherlich geholfen:gut:

G.

markus247
25.12.2014, 16:25
Hallo Manni, das ist schon arg komplex, so dass ein kurzes Statement wohl kaum möglich und keinesfalls ausreichend ist. Zumal du wohl einige Begrifflichkeiten nicht ganz korrekt übernommen hast. Dazu kommt noch das Wechselspiel zwischen Familien- und Erbrecht. Du bist da schon am Hochreck, zumal noch Ansprüche aus 2057a BGB (Pflege) dazu kommen.

Gerald hat schon Recht. Da muss ein Fachmann ran und der muss zunächst mal die Übergabe- und Ehe- bzw. Erbverträge sichten. Ich bin FA für Familien- und auch für Erbrecht. Wo sitzt du denn örtlich?

Offen gestanden ist mir Banause nicht bekannt, wo die Kulturhauptstadt der Republik liegt. Zumal sich das wohl eine Örtchen auf die Fahnen schreiben werden...

triamarc49
25.12.2014, 16:27
man nennt es Stuttgart

Manni

markus247
25.12.2014, 16:34
Da habt ihr richtig gute Erbrechtler sitzen.

Wenn du keinen an der Hand hast, lass es mich wissen. Ich schaue dann mal, wen ich empfehlen kann.

Aber Kulturhauptstadt...:ka:

triamarc49
25.12.2014, 16:38
psssst...das war kurz nach der Wahl...(die Grü.....;))

ich kenne keinen...

Manni