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Hunter99
27.12.2014, 12:46
Hallo,

hoffe Ihr habt alle schöne Weihnachten verbracht und noch ein paar erholsame freie Tage. Dieses Jahr liegt es ja noch ganz gut.

So, nun zu meinem eigentlichen Anliegen. Ich benötige mal fachkundigen Rat.

Nehmen wir mal folgende Situation an:
Ein Ehepaar kauft ein Haus zusammen, Grundbucheintragung jeweils zur Hälfte. Güterstand ist Zugewinn, soweit das in diesem Fall überhaupt eine Rolle spielt. Beide Eheleute sind berufstätig, allerdings mit unterschiedliechem Einkommen und somit auch unterschiedlichen Steuersätzen.

Nun soll das Haus VOR der 10 Jahresfrist verkauft werden. Fakt ist, es fällt Spekulationssteuer an, da das Haus auch nicht selbst genutzt wurde. Zu versteuern wäre demnach der Gewinn, also grob gesagt, Verkaufspreis abzgl. Kaufpreis und Anschaffungskosten. Wir gehen mal von einer Hausnummer aus, sagen wir 40.000,- Euro Gewinn. Durch die Hälftige Grundbucheintragung steht demnach jedem 20.000,- Euro Gewinn zu.

NUN DIE FRAGE:
Wie wird das versteuert ? Da beide unterschiedliche Steuersätze haben wäre es für mich logisch, das jeder seinen Anteil mit seinem Steuersatz versteuert. Demnach müsste der Mehrverdiener ( mit höherem Steuersatz) mehr von seinem Anteil versteuern als der Wenigverdiener.

Ist das so richtig ?

Danke vorab.

AndreasL
27.12.2014, 13:06
Vermutlich dürfte die finale Veranlagung erst mit der Steuererklärung erfolgen bei gemeinsamer Veranlagung.

Hunter99
27.12.2014, 13:13
Andreas, ist keine gemeinsame Veranlagung !

Hatte ich wohl vergessen zu schreiben.

Masta_Ace
27.12.2014, 13:13
Es gibt keine unterschiedlichen steuersätze, nur unterschiedliche Lohnsteuerklassen. Bei sonstigen Einkünften, die hier wohl vorliegen, kommen keine Lohnsteuerklassen zum Tragen.

Die 40000 fließen in euer zve ein, das wird halbiert, Steuer drauf berechnet und die Steuer x2 gerechnet (splittingverfahren)

Wer dann letztendlich die Steuer ans Fa zahlt, tragt ihr in den Mantelbogen der Erklärung ein. Wir ihr untereinander dann verrechnet, is dem Finanzamt egal.

Masta_Ace
27.12.2014, 13:15
Edit: jetzt erst gelesen dass keine zusammenveranlagung. Dann obiges ignorieren. Dann vermutlich halbe halbe und entsprechend dem jeweiligen zve unterschiedliche steuerbelastungen

Hunter99
27.12.2014, 13:32
Wie es gibt keine unterschiedlichen steuersätze ??

Wenn zwei in der gleichen Lstklasse sind und einer ein Jahreseinkommen von 150.000 Euro hat und der andere von 30.000,- Euro so haben beide die gleichen Abzüge ?

Na das wäre mir aber ganz neu ?

markus247
27.12.2014, 14:05
Micha, du musst die beiden Antworten im Kontext lesen. Bei gemeinsamer Veranlagung gibt es keine verschiedenen Steuersätze.
Da ihr getrennt veranlagt, wird jeder mit dem persönlichen Steuersatz versteuert.

Ach ja: Die Wahl der Lohnsteuerklasse hat auf den Steuersatz keine Auswirkungen. Die Lohnsteuerklasse regelt nur die Vorversteuerung. Abgerechnet wird zum Schluß (wie immer im Leben) bei der Steuererklärung bzw. dem Steuerbescheid...

ein michael
27.12.2014, 14:12
Jeder 50 % des Gewinns in seiner persönlichen Steuererklärung angeben, und dieser Betrag fließt dann in das zve
eines jeden ein und auf das Gesamt zve wird der dann zu ermittelnde individuelle Steuersatz angewandt.
Im Ergebnis hat dann jeder - bezogen auf diesen Gewinn - eine unterschiedliche Steuerbelastung.

Hunter99
27.12.2014, 14:20
ja ich verstehe das schon aber hier gehts darum wenn nicht zusammen veranlagt wird !

Masta_Ace
27.12.2014, 14:57
Bei getrennter Veranlagung gibts unterschiedliche Sätze entsprechend eurem jeweiligen zve (siehe oben).

Bei zusammenveranlagung gibt's keine Unterschiede. (hier aber nicht anzuwenden)

Bei getrennter Veranlagung versteuert jeder 20000 mit individuellem Steuersatz.

DerFremde
27.12.2014, 15:25
Jeder bezahlt auf seinen Anteil 25% Abgeltungssteuer.

Warum sollten Spekulationsgewinne als Einkommen der Einkommensteuer unterlegen?

Smoke
27.12.2014, 15:57
Abgeltungssteuer :wall:

Wer keine Ahnung hat, sollte bei solchen Fragen einfach nicht antworten.

markus247
27.12.2014, 17:16
Mensch Fremder, da hast du tatsächlich eine sehr gute Chance verpasst, einfach mal nichts zu schreiben...

Onkel C
27.12.2014, 17:22
Don't feed the Troll

DerFremde
27.12.2014, 17:35
Hatte den Beitrag eigentlich gelôscht nachdem mir mein Fehler aufgefallen ist.

Warum soll eigentlich unbedingt getrennt veranlagt werden? Wurde das schon einmal durchgerechnet? Unser Einkommen ist ähnlich und die Steuerlast ist bei getrennter Veranlagung immer höher als bei Zusammenveranlagung!

Und Ihr solltet Eure Gewinnabrechnung noch einmal ûberprüfen. Kenne niemanden der mit Immobilien jemals Gewinn erwirtschaftet hat. Kaufnebenkosten, Zinsen, Vorfälligkeitsentschädigung, Fahrtkosten usw

Ich würde den Gewinn noch versuchensximal zu drücken!

Gruß

Smoke
27.12.2014, 17:50
Ich kenne eine Menge Leute, die mit Immobilien große Gewinne gemacht haben.
Auch ist die ZV nicht immer günstiger als die Einzelveranlagung. Aber das wird der beauftragte StB locker in ein paar Minuten geprüft haben.

Masta_Ace
27.12.2014, 18:44
Kenne niemanden der mit Immobilien jemals Gewinn erwirtschaftet hat.


Geil :D

Was du meinst ist VuV ;)

ein michael
27.12.2014, 19:09
und selbst bei VuV habe ich genug gesehen, die Gewinn (Überschüsse, wir sind ja im § 2 II Nr. 2 ;))erwirtschaften zT Ihren Lebensunterhalt damit verdienen.

Onkel C
27.12.2014, 19:11
Don't feed the Troll

Masta_Ace
27.12.2014, 19:47
(Überschüsse, wir sind ja im § 2 II Nr. 2 ;)

Whoa, das liest sich wie die Korrekturen der probeklausuren :D

ein michael
27.12.2014, 19:50
Und Klausuren zu korrigieren macht keinen Spaß, wirklich nicht...

Masta_Ace
27.12.2014, 20:09
Musst du korrigieren?

ein michael
27.12.2014, 20:59
Habe mal, ist aber vorbei

Agent0815
30.12.2014, 10:07
Es stellt sich hier die Frage nach der s.g. Grenzprogression. Das ist der Steuersatz, der auf zusätzliche Einkünfte anzuwenden ist. Hier konkret: Welcher Steuersatz fällt auf die 20.000 € an, wenn diese auf das "normale" zu versteuernde Einkommen "aufgesattelt" werden. Ab einem zvE von 52.882 € (Grundtabelle) wird jeder € mehr mit 42% (zzgl. SolZ und evtl. KiSt, was dann rd. 48% wären) belastet. Ab 250.731 € gibt´s dann nochmal 3%-Punkte drauf = s.g. Reichensteuer.
Aber selbst bei einem zvE von 30.000 € beträgt die Grenzprogression für die nächsten 20.000 € bereits 36%, also nur 6%-Punkte weniger als der Maximalsteuersatz. Den Grenzssteuersatz deshalb bitte nie mit dem Durchschnittssteuersatz verwechseln. Mann erkennt diesen Effekt meist in der Lohnabrechnung des Moants November, wenn das Weihnachtsgeld o.ä. ausgezahlt wird - davon sind dann oft (einschl. der Sozialversicherung) 50% weg.

Hunter99
30.12.2014, 15:42
Vielen Dank für die bisherigen Antworten

@Bernd

Verstehe. Soll heissen hat der Steuerpflichtige angenommen ein Jahresbrutto mit 20000 Euro so hat er vielleicht 15% Abzüge. Kommen nun im Jahr der Veräusserung der Immobilie 20.000 Gewinn dazu so hat er ein Gesamteinkommen von 40.000 Euro und damit einen Steuersatz von vielleicht 35%. Und mit diesen 35% muss dann das Gesamteinkommen von 40.000 Euro versteuert werden. Ist das so richtig ?

Schon irgendwie Sch.... Das ganze. Demnach wird ja nicht nur der Immobiliengewinn mit 35% versteuert sondern das eigentliche Einkommen von 20.000,- Euro auch nochmal, oder sehe ich da was falsch ?

lachender
30.12.2014, 17:46
Bernd hat es ja schon geschrieben, mann kann auch sagen,... mit zunehmenden zu versteuernden Einkommen steigt die durchschnittliche Steuerlast.

Das hilft ggf. http://www.einkommenssteuertabelle.de/#Einkommensteuer-Grundtabelle, tip doch einfach mal Deine Zahlen ein oder kauf Dir eine Steuer-Software.

Agent0815
30.12.2014, 18:05
Bei 20.000 Jahresbrutto landest Du etwa bei 17.000 zvE (wenn nix besonderes vorliegt). Macht eine Steuer (ohne SolZ und KiSt) von 1.853 €. Wenn hier nun 20.000 dazukommen liegt die Steuerlast bei 7.881 €. Bei 17.000 beträgt der Durchschnittssteuersatz also 10,9 %, bei 37.000 liegt er bei 21,3 %. Der Grenzssteuersatz für die 20.000 liegt bei 30,1 %.
Man könnte nun gestalten, um den kompletten Gewinn bei Deiner Frau anfallen zu lassen. Dies würde bedeuten, dass Sie dann die kompletten 40.000 versteuern darf. Die weitern 20.000 zusätzlich hätten dann eine Grenzprogression von 39,2 %. Wenn Du dich in der Maximalprogression bewegen würdest, wäre das eine Differenz von 2,8%-Punkten. Da rentiert Gestaltung ned wirklich. Trag´s wie ein Mann und zahle :bgdev: