Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : PayPal - Frage
ehemaliges mitglied
26.01.2015, 07:21
Ich habe keine Erfahrung mit PayPal und frage deshalb hier mal nach.
Ich will meine Kamera verkaufen und jetzt hat sich einer gemeldet, der sagt, ich solle ihm die Kamera schicken und er ueberweist den Betrag auf mein PayPal-Konto.
Was mich stutzig macht ist, dass er sogar mehr bezahlen will, als ich fuer die Kamera aufrufe.
Was, wenn er die Kamera erhaelt und sagt, sie sei beschaedigt ? Kann er dann die Auszahlung von PayPal an mich blocken ?
Ich habe jetzt erstmal geantwortet, dass ich das Teil nur cash und gegen persoenliche Uebergabe verkaufe.
Danke fuer Eure Antworten.
Gruss, Juergen
Verkaufst du die Kamera ueber ebay? Da koennte das sog. Kaeuferschutzprogramm greifen und im Fall der Faelle koennte das Geld wieder weg sein. Plus es kommen da auch noch Gebuehren seitens Paypal auf dich zu.
Wuerde falls moeglich auf Ueberweisung oder bar bei Uebergabe plaedieren.... buy the buyer :op:
Was mich stutzig macht ist, dass er sogar mehr bezahlen will, als ich fuer die Kamera aufrufe.
Spätestens das, wäre für mich ein KO-Kriterium.
harleygraf
26.01.2015, 07:55
Spätestens das, wäre für mich ein KO-Kriterium.
Yep. Für mich auch.
Als Käufer bist Du bei PAYPAL auf der sicheren Seite, als Verkäufer hast bei unredlichen Kunden echt ein Problem.
AndreasS
26.01.2015, 08:16
So ist es. Ich würde das lieber sein lassen.
Nie PP als privater VK,nie !
Nichts geht damit einfacher und schneller als Ware weg,Geld wird gar nicht erst gezahlt ....
Für K ok,aber für VK die denkbar schlechteste Methode eine Zahlung zu empfangen.
ÜW und sonst nichts.
Es sei denn du kennst den K und hast daher Vertrauen ...
Man könnte vermuten, dass er mehr bezahlen will, weil ja noch jemand die Paypal Gebühren übernehmen muss ... aber ich würde dankend ablehnen.
ehemaliges Mitglied
26.01.2015, 09:00
Nie PP als privater VK,nie !
Nichts geht damit einfacher und schneller als Ware weg,Geld wird gar nicht erst gezahlt ....
Für K ok,aber für VK die denkbar schlechteste Methode eine Zahlung zu empfangen.
ÜW und sonst nichts.
Es sei denn du kennst den K und hast daher Vertrauen ...
Dickes +1.
Auf keinen Fall den Deal machen.
Goldene Regel: Paypal immer nur als Käufer nutzen.
Ausnahme Du kennst den Verkäufer, aber dann macht PayPal meist auch gar keinen Sinn mehr (wegen Gebühren allein).
also, prinzipiell bin ich bei euch, dass Paypal als Käufer bevorzugt genutzt werden kann/sollte und als Verkäufer eher gemieden werden sollte...
und ich hab auch erst seit ca. 2 Monaten einen Paypalaccount...
aber ich hab auch schon eine (da nur ein Verkauf bisher) positive Erfahrung gemacht: ich habe privat über ebay-Kleinanzeigen einen Satz gebrauchte Fußmatten verkauft und der Käufer hat angeboten per Paypal zu zahlen. Dies wollte ich aus oben genannten gründen auch erst ablehnen, aber habe mir dann gesagt bei den 10EUR für die Fußmatten gehe ich das Risiko einfach mal ein. Der Käufer hat auch von sich aus 1EUR mehr bezahlt (um die Paypalgebühren zu decken wie ich auf Nachfrage erfahren habe) und alles war im nachinein OK.
Aber bei größeren Beträgen (so ab ca. 20 bis 50 EUR) würde ich auch auf Überweisung setzen und mich nicht unnötig dem Risiko aussetzen, dass plötzlich etwas nicht i. O. gewesen sinn soll und der Käuferschutz genutzt wird.
just my 2 cents
MfG
ehemaliges mitglied
26.01.2015, 09:39
OK - Danke. Ich habe ja ins Verkausangebot geschrieben, nur bar und pers. Uebergabe.
Da war doch was... =(
http://www.watchlist-internet.at/kleinanzeigen-betrug/wie-verkaeuferinnen-zu-betrugsopfern-werden/
Die Situation wäre deiner ja recht ähnlich...
Was bei Paypal auch noch wichtig ist: Ziffer 14.3 der AGB. "Es gilt das Recht von England und von Wales". Als mir der deutsche Richter in meinem Paypal-Fall mal vorgerechnet hat, was so ein Rechtsgutachten kostet, hab ich dann doch lieber dem Vergleich zugestimmt. Egal was PP macht, du bist immer der Ar.ch. Egal was die vorher alles falsch gemacht haben, das "Recht von England und von Wales" ist gegen dich.
PP ist rechtsfreier Raum. Da wird Geld umgebucht, rückerstattet oder gesperrt ohne das Du Dich wehren kannst. Biete PP max. bei Kleinbeträgen an und transferiere vor Versand auf Dein Girokonto. Im Falle eines Falles bucht PP dann dein PP-Konto ins Minus; ob Du das dann ausgleichst kannst Du selbst entscheiden. Ich habs einmal ausgesessen: Drohungen über Inkasso, usw. Irgendwann kapitulieren die dann. Gleich einen kompletten Bogen um den Verein machen erspart auf jeden Fall Ärger.
Viele Grüße, Marco
Uhren-Fan
26.01.2015, 17:44
Also ich nutze seit Jahren ohne irgendwelche Probleme PP. Als Käufer und Verkäufer. Ganz ohne Risiko funktioniert das Leben halt nicht. Allerdings würde ich auch Bedenken haben, wenn der Käufer selbst einen höheren Preis anbietet und das Geld selbst auf dein PP-Konto überweisen will. Das ist unüblich. Normalerweise wird er, z. B. bei ebay, von denen ja auf PP weitergeleitet.
Wenn ich als Verkäufer auftrete, gehe ich immer vor Versand direkt über PP auf meine Kontoseite und überprüfe den Eingang des Geldes. Irgendwelche Nachrichten von PP über meine E-Mail-Adr. reichen mir nicht.
Im Falle eines Falles bucht PP dann dein PP-Konto ins Minus; ob Du das dann ausgleichst kannst Du selbst entscheiden. Ich habs einmal ausgesessen: Drohungen über Inkasso, usw. Irgendwann kapitulieren die dann.
Bei mir leider nicht. Ging aber auch um knapp 4000,-. KSP-Anwälte?
Puh, weiss ich leider nicht mehr; könnte aber sein. Bei mir waren es 700,-€. Angeblich war das Paket nicht angekommen und der Käufer hat sein Geld zurückgefordert. Nachforschungsantrag ergab aber korrekte Auslieferung mit Unterschrift des Originalempfängers. Er wollte mich halt einfach über den Leisten ziehen und PP ihn dabei unterstützen. Hätte es auf ein Verfahren ankommen lassen; dazu ist es wie beschrieben aber nie gekommen. Seitdem per PP nur noch Kleinstbeträge die auch mal an einem Abend in der Kneipe verliere ;)
Viele Grüße, Marco
PS: Wundert mich übrigens, dass das bei Dir daneben ging. PP Forderungen verlaufen sich zu gefühlt 99,99%; Gerichtsverfahren/-urteile gibt es doch kaum.
Mein Paket war unterwegs verschwunden. Versand nachgewiesen, PP hat trotzdem dem Käufer das Geld erstattet und von mir zurückverlangt. Problem war, dass PP einen Versandnachweis von DHL akzeptiert. Dieser hat 6 Felder, die britische Adresse aber 7. Handschriftlich ergänzt und fotografiert. Auf der ausgedruckten Versandbestätigung von DHL sind aber nur die 6 Felder drauf. Argumentation von PP, Adresse nicht korrekt. Foto wird nicht akzeptiert.
KSP Anwälte hat das durchgezogen, Erfolgsaussichten fraglich wegen Recht von England und von Wales. Kosten wegen Rechtsgutachten höher als Streitwert, hab ich Vergleich akzeptiert.
Laut AGB darf PP alles, wehren zwecklos. haste Glück gehabt.
Wehren ist nie zwecklos; ist schon allein fürs Ego absolute Pflicht ;)
Viele Grüße, Marco
Einen Tausender hats gebracht. Streitwert 4500, Vergleich + Anwalt + Gericht 3500. Immerhin.
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