Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Yacht-Master II - Hilfe! - Neue Uhr defekt?
eloysonic
14.02.2015, 21:54
Hallo an Alle,
vielleicht könnt ihr mir helfen.
Ich habe gestern eine nagelneue Yacht-Master II abgeholt und ich denke sie ist defekt. =( ;(:mimimi:
Wenn ich sie voll aufziehe, am Handgelenk trage und den Timer laufen lasse, läuft der Minutenzähler bis 0 und der Sekundenzeiger dann noch weiter, soweit ist alles normal.
Lasse ich sie so ein paar Stunden weiterlaufen, am Handgelenk wohlgemerkt, bleibt sie nach ca. 3 Stunden komplett stehen. Das kann nicht normal sein, oder?
Habt ihr eine Idee? Wer hat noch eine YM2 und kann das eventuell testen?
Vielen Dank für jeden Tip und jede Hilfe!
Wenn Du beim Konzi gekauft hast wird er Dir gerne helfen;)
franklin2511
14.02.2015, 22:00
Egal, sei ganz beruhigt. Das Problem wird sich klären lassen, so oder so!
Ui! Hast Du es nochmal ausprobiert? =(
Dann ab zu Deinem Konzessionär. Der wird sich drum kümmern.... :gut:
eloysonic
14.02.2015, 22:24
Ja leider Percy. X(X(X(
War kein offizieller Rolex Konzessionär, ein bekannter sogenannter "Grauhändler" von Chrono24.
Trotzdem interessiert es mich ob hier jemand der technisch versiert ist und eventuell die Uhr kennt eine Ahnung hat was das sein könnte?
Bildverarbeiter
14.02.2015, 23:51
Ich habe leider überhaupt keine Erfahrung mit der YMII, hoffe aber, dass dir schnell geholfen wird und Du Deine neue Uhr bald genießen kannst.
obiwankenobi
14.02.2015, 23:51
händler? = rechnung? = garantie / gewährleistung.
Wenn ich die Ba noch richtig im Kopf habe,ist der Timer für 10 Min + ein paar Sekunden ausgelegt.Sollte der Start verschoben werden wird er neu programmiert.Somit nicht für stundenlangen Dauerlauf gedacht,oder ?
Sage mal Fehlbedienung.
eloysonic
15.02.2015, 01:34
Im Prinzip ist es dafür nicht ausgelegt, das ist richtig. Aber in der Bedienungsanleitung steht, der Countdown Minutenzeiger stoppt bei 0, der Countdown Sekundenzeiger läuft weiter.
Das Werk ist doch ähnlich wie bei der Daytona und dort lassen viele doch auch den großen Zeiger als Sekundenzeiger mitlaufen.
Ist das bei der YM2 nicht möglich?
Genau deswegen frage ich die Experten von denen es hier doch einige gibt, bzw. die, die auch eine YM2 haben.
Der mitlaufende Countdown sollte die Gangreserve zwar etwas negativ beeinflussen, aber so? Das kann ich mir schwer vorstellen.
Wie lange läuft die Uhr denn ohne den Countdown? Einfach mal vollständig aufziehen, hinlegen, beobachten.
eloysonic
15.02.2015, 11:49
Übrigens nochmal danke an Euch für die aufmunternden Worte!
Natürlich bin ich frustriert, da ich mich sehr auf die Uhr gefreut habe und dann ist sie direkt defekt.
Percy die Uhr ist gestern sogar während ich sie am Handgelenk getragen habe, der Countdown gelaufen ist und noch bei 2 Minuten gestanden hat, stehen geblieben.
Jetzt teste ich was du geschrieben hast und lasse sie aufgezogen liegen.
Mal sehen wie der Händler morgen reagiert.
TheLupus
15.02.2015, 12:07
Hört sich fast an wie eine gebrochene Aufzugfeder.
Statt zu Händler würde ich die Uhr lieber zu Profi, also Konzessionär geben. Einige Händler kennen nämlich Uhrmacher, die meinen, das genau so gut zu können wie Rolex ...
eloysonic
15.02.2015, 12:22
Auch wenn ich die Uhr abgeholt habe ist in meinen Augen der Kauf im Internet erfolgt, somit besteht laut Fernabsatzvertrag 14 Tage Rückgaberecht. Das werde ich einfordern.
Ich habe kein gutes Gefühl eine neue Uhr direkt einsenden zu lassen. Ich bin empfindlich was Kratzer angeht. Wenn dann möchte ich sie schon selbst reinmachen.
Genau,nimm auch gleich einen Anwalt mit.
Auch wenn ich die Uhr abgeholt habe ist in meinen Augen der Kauf im Internet erfolgt, somit besteht laut Fernabsatzvertrag 14 Tage Rückgaberecht. Das werde ich einfordern.
Hm. Das, fürchte ich, sehen Deine Augen falsch. Wenn Du dem Verkäufer nicht "traust", gebe die Uhr selbst bei einem Konzessionär ab und lasse sie nach Köln schicken. Kratzer sollten da eher nicht zu befürchten sein.
Daher ja auch gleich einen Anwalt ...
Sehe da keinen Fernabsatzvertrag da persönlich abgeholt,Rückgaberecht ? was ist das ?
Wiederruf auch nicht da kein Fernabsatzvertrag.
Dann noch nicht mehr Original verpackte Ware sondern getragene und benutzte Ware
......
Garantiefall,mehr sehe ich nicht.
ehemaliges mitglied
15.02.2015, 18:19
LC100 ist einfach besser ...
Thomas Arte
15.02.2015, 18:31
Ja leider Percy. X(X(X(
War kein offizieller Rolex Konzessionär, ein bekannter sogenannter "Grauhändler" von Chrono24.
Trotzdem interessiert es mich ob hier jemand der technisch versiert ist und eventuell die Uhr kennt eine Ahnung hat was das sein könnte?
Dein Konzessionär vor Ort sollte dir aber auch bei "im Urlaub" oder sonstwo gekauften/geerbten usw. Uhren weiterhelfen können. Einfach mal morgen vorbeischauen, vielleicht kann das Problem direkt ganz unproblematisch behoben werden. Ansonsten Rolex Köln. Du hast doch bestimmt auch die Garantiekarte. Sollte alles glatt gehen. Viel Glück!
eloysonic
15.02.2015, 19:52
Daher ja auch gleich einen Anwalt ...
Sehe da keinen Fernabsatzvertrag da persönlich abgeholt,Rückgaberecht ? was ist das ?
Wiederruf auch nicht da kein Fernabsatzvertrag.
Dann noch nicht mehr Original verpackte Ware sondern getragene und benutzte Ware
......
Garantiefall,mehr sehe ich nicht.
Der Vertrag wurde unterschrieben und via Email versandt, bei Nichabnahme wird sogar Schadensersatz gefordert.
Lediglich die Bezahlung erfolgte bei Abholung. IMHO sehr wohl ein Fernabsatzvertag.
Getragen auf der Autofahrt nach Hause, dann schon den defekt bemerkt.
Das ist kein Fernabsatzvertrag.
Wenn der Vertrag via Mail im Vorfeld abgeschlossen wurde, müsste § 312b BGB sehr wohl greifen. Alternativ kann man die Sachmängelhaftung beim Verkäufer einfordern oder die Garantieleistung bei Rolex.
eloysonic
15.02.2015, 20:07
Wenn der Vertrag via Mail im Vorfeld abgeschlossen wurde, müsste § 312b BGB sehr wohl greifen. Alternativ kann man die Sachmängelhaftung beim Verkäufer einfordern oder die Garantieleistung bei Rolex.
So sehe ich das auch.
Beide anwesend,Ware gegen Geld,weit von dem gedachten entfernt.
Aber egal,Keule ist eh schon ausgepackt .....
eloysonic
15.02.2015, 20:17
So wie ich es gelesen habe sieht die Sache anders aus.
Erst mal werde ich morgen freundlich nachfragen. Einen so gravierenden Mangel hätte der Händler eigentlich bemerken müssen.
Hmmmm. Wie denn? Soll er die Uhr stundenlang auf Funktion prüfen? Ich denke, das ist ein wenig viel verlangt.
Aber nochmal: das ist alles ärgerlich, aber kein Beinbruch. Du hast Garantie. Alles wird gut. :gut:
Wie zuvor auch geschrieben,Garantiefall.Ab zum Konzi in deiner Nähe und Phobie vergessen.
Ach ja,Lügen von wegen im Urlaub gekauft,sich erklären etc. muss man auch nicht.
Wo ist denn die Uhr übergeben worden? Im Laden des Händlers oder irgendwo an der Autobahn?
eloysonic
15.02.2015, 20:50
Im Laden des Händlers.
LC100 ist einfach besser ...
erzähl mal warum?
Hmm, ist für mich ein Fernabsatzvertrag.
Edit: Ich gehe davon aus, dass Du die Uhr behalten willst. Ich würde zum nächstgelegenen Wempe gehen, möge sich jemand darum kümmern, der sich auskennt :dr:
eloysonic
15.02.2015, 21:38
Hmm, ist für mich ein Fernabsatzvertrag.
Edit: Ich gehe davon aus, dass Du die Uhr behalten willst. Ich würde zum nächstgelegenen Wempe gehen, möge sich jemand darum kümmern, der sich auskennt :dr:
Ich habe kein gutes Gefühl die Uhr reparieren zu lassen, würde sie lieber zurückgeben.
Ist es wenn es doch soweit kommen soll nicht besser die Uhr nach Köln zu Rolex zu senden?
Rolex Köln ist natürlich die höchste Instanz, was Rolex in Deutschland angeht. Es ist aber nicht so, dass bei den Rolex-Konzessionären nur Uhrmacherpraktikanten säßen. Ich habe mit den Uhrmachern bei Lorenz und bei Wempe in Berlin nur beste Erfahrungen gemacht.
Bei Neuuhren wird aber auch Wempe meist sagen, dass sie die Uhr zu Rolex Deutschland nach Köln schicken.
eloysonic
15.02.2015, 21:52
Mal sehen was der Händler morgen sagt.
Hmm, ist für mich ein Fernabsatzvertrag.
Edit: Ich gehe davon aus, dass Du die Uhr behalten willst. Ich würde zum nächstgelegenen Wempe gehen, möge sich jemand darum kümmern, der sich auskennt :dr:
Meine volle Zustimmung hierzu ...
... und möge künftig nur noch der Rechtsmeinungen kundtun, der sich damit wirklich auskennt. Oder die Meinung wenigstens als Meinung kennzeichnen und nicht als Tatsache darstellen.
eloysonic
16.02.2015, 22:50
Ich habe mit dem Händler telefoniert, er möchte die Uhr im Haus reparieren oder ich soll sie bei Rolex reparieren lassen. Darauf erwiderte ich das ich keine reparierte Uhr möchte und habe dann erst auf den Fernabsatzvertrag hingewiesen. Er hat es nicht verneint, gesagt es wäre unfair und ich müsste das dann schriftlich einreichen und die Geschäftsführung entscheidet über den weiteren Vorgang. Ich sagte, ich überlege mir alles nochmal. Das habe ich mittlerweile getan. Ich habe die Uhr defekt bekommen und absolut kein gutes Gefühl dass sie komplett bei Rolex zerlegt wird. Also werde ich mein Recht wohl einfordern, sollte es zu keiner gütlichen Regelung kommen. Hätte der Händler die Uhr aufgezogen und mit Timer laufen lassen wäre der defekt aufgefallen. Ich teste Ware bevor ich sie dem Kunden übergebe und bei so einem hochpreisigen Artikel erwarte ich dass der Händler darauf achtet.
Na denn,alle anderen hier würden den Händler der vorher Uhren anpackt,auspackt,laufen lässt,ausgiebig testet .... meiden wie die Pest.
Sollte er auch noch die Frechheit besitzen und andere Interessenten die Uhr anfassen lassen,kommt er auch die schwarze Liste.
Viel Erfolg bei deinem "Recht einfordern".
Ach ja,Rolex kann reparieren,sogar perfekt.Die machen schon länger in Uhren und nicht erst seit gestern.
eloysonic
16.02.2015, 23:26
Was heißt auspacken und ausgiebig testen. Natürlich Folien drauflassen, einmal aufziehen, wenn Chrono vorhanden laufen lassen. Wie soll er sonst wissen das er nicht eine defekt Uhr weiterverkauft und das Problem dann auf den Kunden abwälzt? Und natürlich auch nicht jeden Kunden die Uhr anfassen lassen. Selbst der Uhrmacher bei Wenpe hat gesagt auch er wollte nicht direkt eine neue Uhr zu Rolex senden wenn es seine wäre.
Lieber eloysonic,
Du hast Rechte, die Dir der Gesetzgeber zugesteht. Wie man das findet, soll hier nicht Thema sein: das ist kein Politik-, sondern ein Uhrenforum. Dir steht es frei, Deine Rechte geltend zu machen, und wenn Dir das BGB diese Rechte zugesteht, musst Du kein schlechtes Gewissen haben, diese Rechte wahrzunehmen.
Auf dass Du künftig eine Uhr findest, mit der Du glücklich wirst :dr:
Und bei den von Dir erläuterten Ansprüchen vielleicht doch über einen Kauf, direkt beim offiziellen Konzessionär nachdenken.
Wobei, auch der wird die Uhren nicht auf diese Art überprüfen.
eloysonic
17.02.2015, 00:26
Percy darüber denke ich auch nach, ich habe sonst beim offiziellen Konzessionär gekauft, das war mein erster "Grauhändler-Kauf". Wenn ich die Sicherheit habe dass alles 100 % ok ist bin ich auch bereit etwas mehr zu bezahlen. Beim "Grauhändler" weiß man nie genau welche Wege die Uhr schon zurückgelegt hat, von Händler zu Händler.
Meine ich wirklich ernst. Beim Konzi hast Du einen direkten Ansprechpartner. Ich denke, das wird Dir ein gutes Gefühl geben. :gut:
Nur, auch dort kann es sein, dass eine Uhr mit einem Defekt ausgeliefert wird. Da steckt auch der Konzi nicht drin. Sowas kann passieren, wenn auch sehr selten.
Kabelkasper
17.02.2015, 09:21
Wenn die Uhr von Rolex oder einem zugelassenen Konzi repariert wird, ist das doch kein Nachteil.
Würde mich nicht stören. Lieber jetzt als in drei/ vier Jahren.
hab Spaß an der Uhr und lass sie reparieren :)
crazy_joeblunt
17.02.2015, 09:54
Spannend dürfte es werden in wie weit der "Graue" die Uhr tatsächlich zurück nimmt und nicht behauptet die Uhr habe tadellos funktioniert.
Da soll dann der eine dem anderen erstmal das Gegenteil beweisen.
Lieber TS, ich habe selber mal eine GMT Mater neu (nicht vom Konzi) bekommen und habe bemerkt das die Datumsscheibe um Mitternacht hängt.
Ab zu Wempe nach FFM (die zu Rolex nach Köln geschickt), vier Wochen gewartet, meine Uhr zurück im Neuzustand mit enstprechenden Schreiben dazu und fertig.
Hat meine Freude über die Uhr nicht getrübt, ok, ich musste 4 Wochen mit so ner ollen alten Rolex rumlaufen, schande, das wars dann aber schon.......
Edit: Und immer schön dran denken, DEINE jetzige kam auch mal vom Konzi und der hat sie auch nicht überprüft;)
eloysonic
17.02.2015, 10:08
Vielleicht hat er sie aber doch überprüft, den Fehler bemerkt und sie daher günstig weiterverkauft.
Wie gesagt, selbst der Uhrmacher bei Wempe hat gesagt, er wollte seine neu gekaufte Uhr nicht direkt zu Rolex nach Köln einsenden. In meinen Augen ist das sehr wohl ein Nachteil. Seit Juni 2014 haben sich die Gesetze bezüglich Fernabsatzverträgen zugunsten des Verbrauchers geändert.
Vielleicht hat er sie aber doch überprüft, den Fehler bemerkt und sie daher günstig weiterverkauft.
Was hätte er davon haben sollen? :ka:
eloysonic
17.02.2015, 10:20
Z.B. das Problem abwälzen, er muss sie nicht zu Rolex senden sondern bekommt direkt Geld. Aber das sind Mutmaßungen die nichts bringen.
Wie gesagt, selbst der Uhrmacher bei Wempe hat gesagt, er wollte seine neu gekaufte Uhr nicht direkt zu Rolex nach Köln einsenden. In meinen Augen ist das sehr wohl ein Nachteil. Seit Juni 2014 haben sich die Gesetze bezüglich Fernabsatzverträgen zugunsten des Verbrauchers geändert.
Dann gib sie halt zurück :ka: Dann müssen wir auch nicht mehr darüber spekulieren, was kaputt ist und wer die Uhr wo hinschicken könnte.
berlinberlin
17.02.2015, 10:24
Hey du hast internationale Rolexgarantie,es ist egal ab du beim Grauen gekauft hast.....geh zur nächsten Rolexbotique (nicht Wempe) mit der Garantiekarte ! die helfen dir 100%ig ;)
eloysonic
17.02.2015, 13:48
Das weiß ich natürlich dass ich diese Garanite habe. Aber wie gesagt, ich erware einen einwandfreien Artikel und die Uhr war offensichtlich schon defekt bevor sie in meinen Besitz übergegangen ist. Mich persönlich stört es die Uhr zu Rolex senden zu lassen. Also werde ich sie zurückgeben und lieber ein paar Euro mehr für eine einwandfreie Uhr ausgeben.
Was für Mutmaßungen und Anforderungen ....
Viel Erfolg bei deiner weiteren Vorgehensweise,egal welcher.
Keiner,aber wirklich keiner weiss was mit der Uhr ist und es wird auf Teufel komm raus die Keule vom Ts geschwungen.:gut:
Viel Spass schon heute beim nächsten Kauf :D
...ich habe seinerzeit eine Panerai beim Konzi gekauft, nach einer Woche stand sie und ließ sich nicht mehr dazu bewegen ihre Arbeit zu tun. Was hat der Konzi gemacht? Genau, nach München eingeschickt. Das war eine 359 mit Manufaktur-Kaliber.
Meine DD II in PL, gekauft bei einem Grauen, hatte jetzt auch Probleme...die ist noch in der Garantiezeit (läuft jetzt im Februar aus) und befindet sich derzeit in Köln. Reparaturdauer ca. 10 Werktage.
Beim Konzi kannst Du auch Pech haben (bei R** ist vor meinen Augen ein ganzes Arsenal auf den Boden geknallt), die neue Uhr funktioniert warum auch immer nicht und wird eingeschickt! Bevor ich mich schwarz ärgern würde und dadurch unnütz Zeit vergeht, wäre das Teil schon auf dem Weg nach Köln.
Ich bin auch ein echter Pingel was meine Uhren angeht, ich hätte keine bedenken die Uhr zu Rolex schicken zu lassen. Die bekommst Du garantiert perfekt zurück. Ist allerdings ärgerlich die ganze Sache.
berlinberlin
17.02.2015, 15:40
Das weiß ich natürlich dass ich diese Garanite habe. Aber wie gesagt, ich erware einen einwandfreien Artikel und die Uhr war offensichtlich schon defekt bevor sie in meinen Besitz übergegangen ist. Mich persönlich stört es die Uhr zu Rolex senden zu lassen. Also werde ich sie zurückgeben und lieber ein paar Euro mehr für eine einwandfreie Uhr ausgeben.
Ich hatte mal eine Patek nagelneu von Wempe.....war von Anfang an der Wurm drin....hätte sie vor Wut am liebsten gegen die Wand geschmissen.Hab sie dann umgetauscht und irgendeine Rolex fürs Geld genommen.....ist aber 14 Jahre her :bgdev:
Was für Mutmaßungen und Anforderungen ....
Viel Erfolg bei deiner weiteren Vorgehensweise,egal welcher.
Keiner,aber wirklich keiner weiss was mit der Uhr ist und es wird auf Teufel komm raus die Keule vom Ts geschwungen.:gut:
Viel Spass schon heute beim nächsten Kauf :D
Juristisch gänzlich inkompetente und falsche Beiträge sind natürlich viel besser :gut:
uhrenfan_rolex
17.02.2015, 16:40
Kinder, Kinder...was für ein Thread schon wieder hier!
Ich würde die Uhr persönlich auch zu Rolex nach Köln, über einen Konzessionär, schicken lassen oder für kleines Geld (25 EUR glaube ich) von Rolex bei mir zu Hause abholen lassen.
Man kann nun wirklich davon ausgehen, dass die Kölner Jungs beste Arbeit verrichten und man der Uhr nicht ansehen wird, dass etwas daran gemacht wurde.
Wenn der TS die Uhr aber lieber an den Händler zurückzugeben versucht, dann wünsche ich viel Erfolg bei seiner Entscheidung bzw. der diesbezüglichen Abwicklung!
Auf jeden Fall, egal wie es ausgeht, bin ich gespannt auf das Ende, von welchem uns der TS hoffentlich unterrichten wird.
Ein Kauf einer Uhr ist immer, auch bei vorsichtigstem Konzessionär (und die soll es ja tatsächlich geben), ein Risiko. Man kann die Uhr als Kunde eben nur im Laden ausprobieren und laienhaft testen. Für alle weiteren Probleme ist die Garantie da bzw. die Gewährleistung (nicht verwechseln :op:).
Soweit mir bekannt darf der Konzessionär während der Garantiezeit die Uhr auch einregulieren, also das Gehäuse insoweit öffnen. Dies wird aber, soweit mir gesagt wurde, anhand der Seriennummer nach Köln gemeldet, damit dort quasi registriert ist, dass die Uhr einmal geöffnet war. Da lass ich mich aber auch gerne berichtigen ;)
Alle weiteren Arbeiten an der Uhr werden, während Garantie, stets nach Köln geschickt. Das ist für den Konzessionär im Zweifel auch billiger (Versandkosten) als den "teuren" Stundenlohn des Uhrmachers dafür gegenzurechnen...und am Ende ggf. ein fehlendes Teil (mit entsprechender Wartezeit für den Kunden) nachzuordern. In Köln haben sie alles vor Ort und man hat die Gewähr, dass die Techniker sich dort jeden Tag mit Garantiefällen befassen.
Ein bißchen Vertrauen gehört eben auch dazu...und die Zufriedenheit des Kunden steht meiner Erfahrung nach bei Rolex Deutschland stets an erster Stelle!
Was für Mutmaßungen und Anforderungen ....
Viel Erfolg bei deiner weiteren Vorgehensweise,egal welcher.
Keiner,aber wirklich keiner weiss was mit der Uhr ist und es wird auf Teufel komm raus die Keule vom Ts geschwungen.:gut:
Viel Spass schon heute beim nächsten Kauf :D
Wo wird denn hier die Keule geschwungen? Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, warum Du die Vorgehensweise des Käufers hier permanent in Frage stellst. Er hat, rein rechtlich gesehen, offensichtlich drei Wege, um mit dem Thema umzugehen: Rücktritt vom Fernabsatzvertrag, Einfordern der Sachmängelhaftung beim Verkäufer und Inanspruchnahme der Rolex Garantie. Wenn ihm der Rücktritt vom Vertrag am liebsten ist, dann kann er das doch machen bzw. versuchen.
Abgesehen davon, dass der "Graue" damit etwas Arbeit hat, kann ich da nichts negatives dran erkennen. Im Gegenteil, ich finde es eigentlich irgendwie fair, wenn jemand der beim "Grauen" kauft, und Probleme mit der Ware hat, auch dort reklamiert und nicht zum Konzi rennt, der keinen Cent an ihm verdient hat.
TheLupus
17.02.2015, 16:51
Auch wenn ich die Uhr abgeholt habe ist in meinen Augen der Kauf im Internet erfolgt, somit besteht laut Fernabsatzvertrag 14 Tage Rückgaberecht. Das werde ich einfordern.
Ich habe kein gutes Gefühl eine neue Uhr direkt einsenden zu lassen. Ich bin empfindlich was Kratzer angeht. Wenn dann möchte ich sie schon selbst reinmachen.
Hm. Das, fürchte ich, sehen Deine Augen falsch. Wenn Du dem Verkäufer nicht "traust", gebe die Uhr selbst bei einem Konzessionär ab und lasse sie nach Köln schicken. Kratzer sollten da eher nicht zu befürchten sein.
Daher ja auch gleich einen Anwalt ...
Sehe da keinen Fernabsatzvertrag da persönlich abgeholt,Rückgaberecht ? was ist das ?
Wiederruf auch nicht da kein Fernabsatzvertrag.
Dann noch nicht mehr Original verpackte Ware sondern getragene und benutzte Ware
......
Garantiefall,mehr sehe ich nicht.
Der Vertrag wurde unterschrieben und via Email versandt, bei Nichabnahme wird sogar Schadensersatz gefordert.
Lediglich die Bezahlung erfolgte bei Abholung. IMHO sehr wohl ein Fernabsatzvertag.
Getragen auf der Autofahrt nach Hause, dann schon den defekt bemerkt.
Das ist kein Fernabsatzvertrag.
vs.
Wenn der Vertrag via Mail im Vorfeld abgeschlossen wurde, müsste § 312b BGB sehr wohl greifen. Alternativ kann man die Sachmängelhaftung beim Verkäufer einfordern oder die Garantieleistung bei Rolex.
Wo ist denn die Uhr übergeben worden? Im Laden des Händlers oder irgendwo an der Autobahn?
Im Laden des Händlers.
Hmm, ist für mich ein Fernabsatzvertrag.
Edit: Ich gehe davon aus, dass Du die Uhr behalten willst. Ich würde zum nächstgelegenen Wempe gehen, möge sich jemand darum kümmern, der sich auskennt :dr:
Würde das also bedeuten: Wenn ich bei einem Händler via Mail kaufe "kaufe ich für xxx €" und wir eine persönliche Übergabe vereinbaren, die Bestimmungen für den Fernabsatzvertrag gelten?
Ja Robert. Entscheidend ist das Causalgeschäft, nicht die Übergabe (= dingliches / Erfüllungsgeschäft).
TheLupus
17.02.2015, 16:56
Danke. Das war mir so nicht bewusst. :gut:
Gerne.
Ich finde es ohnehin immer wieder schade und unpassend, dass zu juristischen Fragen ohne das nötige Wissen Stellung bezogen wird.
Das Ganze aber mit beachtlicher Vehemenz, die den Eindruck sicheren Wissens vermittelt.
Denn pflücke das jetzt mal ganz auseinander.
Uhr wurde entklebt und getragen,Funktionen getestet,alles mögliche probiert ... Die Uhr ist somit nicht mehr neu und unbenutzt.
Der Käufer besteht auf sein Recht,Ok wenn dem so ist weil Fernabsatzgesetz greift....
Der VK hat in diesen Fall keine ? Bekommt eine Uhr zurück die er nur noch
als gebraucht verkaufen kann weil der K sie benutzt hat.
Was ist mit 2x Nachbesserung ?
Was wenn die Uhr durch Fehlbedienung Schaden genommen hat ?
K ist hat sein Geld und ist weg.VK bleibt schlimmstenfalls auf dem Schaden sitzen !?
Kann das sein ?
vs.
Würde das also bedeuten: Wenn ich bei einem Händler via Mail kaufe "kaufe ich für xxx €" und wir eine persönliche Übergabe vereinbaren, die Bestimmungen für den Fernabsatzvertrag gelten?
Ja Robert. Entscheidend ist das Causalgeschäft, nicht die Übergabe (= dingliches / Erfüllungsgeschäft).
kontaktaufnahme per email, kaufzusage per email, abholen und bezahlen der ware im geschäft des verkäufers und es trifft trotzdem ein fernabsatz ein?
wer hat denn diese schwa chsinnsregelung erfunden? :motz:
Thomas Arte
17.02.2015, 17:22
Hey,
Denn pflücke das jetzt mal ganz auseinander.
Uhr wurde entklebt und getragen,Funktionen getestet,alles mögliche probiert ... Die Uhr ist somit nicht mehr neu und unbenutzt.
Der Käufer besteht auf sein Recht,Ok wenn dem so ist weil Fernabsatzgesetz greift....
Der VK hat in diesen Fall keine ? Bekommt eine Uhr zurück die er nur noch
als gebraucht verkaufen kann weil der K sie benutzt hat.
Was ist mit 2x Nachbesserung ?
Was wenn die Uhr durch Fehlbedienung Schaden genommen hat ?
K ist hat sein Geld und ist weg.VK bleibt schlimmstenfalls auf dem Schaden sitzen !?
Kann das sein ?
Hmm, soweit ich weiß, greift das mit der Nachbesserung nicht, wenn man ein Fernabsatzgeschäft fristgerecht widerruft. Aber er müsste dann entsprechend die Differenz zwischen Jetzt-Wert und Wert beim Kauf bezahlen, glaube ich. Weil die Ware nun nicht mehr so verkauft werden kann wie vorher.
Jep,K soll wohl Schadensersatzpflichtig sein.
Aber warten wir ab was Smoke sagt.
Alles rechtlich hier zu erläutern dauert zu lang und es ist auch der falsche Ort.
Daher kurz und oberflächlich:
Der VK muss in einem solchen Fall keinen Schaden haben, u.a. weil Nutzungen o.Ä. vom K zu ersetzen wären.
Das Recht zur Nachbesserung seitens des VK ist schon deshalb fraglich, weil der K grundsätzlich zwischen Neulieferung und Nachbesserung wählen kann.
Fehlbedienung müsste festgestellt/bewiesen werden, wobei die Beweislast hier beim VK läge, da hier nach vorläufiger Einschätzung die Vermutung des §476 BGB greift.
Ein konkretes juristisches Ergebnis wird man aber hier, mit den vorliegendes Infos, nicht finden.
Udo, versteh mich bitte nicht falsch. Ich selbst (obwohl, oder gerade weil selbst RA) würde in einem solchen Fall wie hier nicht die "Rechtskeule" schwingen, sondern die Uhr einfach in Köln reparieren lassen. Insoweit bin ich bei Dir.
Nichts für ungut :dr:
kontaktaufnahme per email, kaufzusage per email, abholen und bezahlen der ware im geschäft des verkäufers und es trifft trotzdem ein fernabsatz ein?
wer hat denn diese schwa chsinnsregelung erfunden? :motz:
Denn wäre ja zB auch ein Anruf im örtlichen xyz Geschäft "Haste das ? Ja.Ok,hol ich gleich ab." ein Fernabsatz .... Oder ?
Alles rechtlich hier zu erläutern dauert zu lang und es ist auch der falsche Ort.
Daher kurz und oberflächlich:
Der VK muss in einem solchen Fall keinen Schaden haben, u.a. weil Nutzungen o.Ä. vom K zu ersetzen wären.
Das Recht zur Nachbesserung seitens des VK ist schon deshalb fraglich, weil der K grundsätzlich zwischen Neulieferung und Nachbesserung wählen kann.
Fehlbedienung müsste festgestellt/bewiesen werden, wobei die Beweislast hier beim VK läge, da hier nach vorläufiger Einschätzung die Vermutung des §476 BGB greift.
Ein konkretes juristisches Ergebnis wird man aber hier, mit den vorliegendes Infos, nicht finden.
Udo, versteh mich bitte nicht falsch. Ich selbst (obwohl, oder gerade weil selbst RA) würde in einem solchen Fall wie hier nicht die "Rechtskeule" schwingen, sondern die Uhr einfach in Köln reparieren lassen. Insoweit bin ich bei Dir.
Nichts für ungut :dr:
Müssen bei der Wahl Nb oder Nl nicht auch Verhältnismässikeit und Kosten für den VK berücksichtigt werden ?
Der Vk also bei zu hohen Kosten die Nl auch ablehnen kann ?
Hach...meine nächste Yacht sollte ich unbedingt online bestellen:D
Thomas Arte
17.02.2015, 17:42
Hey,
Denn wäre ja zB auch ein Anruf im örtlichen xyz Geschäft "Haste das ? Ja.Ok,hol ich gleich ab." ein Fernabsatz .... Oder ?
Telefonisch geschlossene Verträge sind auch Fernabsatz, ja (typisches Beispiel: telefonisch geschlossene Mobilfunkverträge).
Aber ob so ein Anruf wie in deinem Beispiel schon einen Kaufvertrag darstellt? Im Geschäft bekommst du sicherlich eine Rechnung/Kassenbon und das Telefongespräch darfst du nicht einfach so ohne Zustimmung des Gesprächspartners aufzeichnen. Wenn es hart auf hart kommt, kannst du den Kaufvertrag per Telefon sicher nicht nachweisen.
Müssen bei der Wahl Nb oder Nl nicht auch Verhältnismässikeit und Kosten für den VK berücksichtigt werden ?
Der Vk also bei zu hohen Kosten die Nl auch ablehnen kann ?
Ja - NL kann abgelehnt werden, je nach Verhältnismäßigkeit der Kosten.
Nicht jeder Anruf ist schon ein Vertrag. Die Abgrenzung kann schwierig sein.
Juristerei kann überhaupt im Einzelfall recht kompliziert und auch madig sein ;-)
Deshalb habe ich privat noch nicht einen einzigen Rechtsstreit geführt, und im Rahmen meiner Hobbys möchte ich es schon gar nicht. Bisher konnte ich mich immer anders einigen; zur beiderseitigen Zufriedenheit. Das würde ich auch dem TS empfehlen.
Der Ärger könnte die Freude an der Uhr durchaus trüben und das ist es nicht Wert.
Uhr nach Köln - perfekt zurück und sogar mit neuer Gewährleistung ;-)
Im Rahmen meiner Hobbys
Ja Robert. Entscheidend ist das Causalgeschäft, nicht die Übergabe (= dingliches / Erfüllungsgeschäft).
Wieder was gelernt....
eloysonic
17.02.2015, 18:35
Ich schwinge keine juristische Keule, habe mich lediglich informiert und ein Kumpel von mir der Anwalt ist, hat meine Vermutung bestätigt, dass es sich um einen Fernabsatzvertrag handelt. Es ist kein böses Wort zwischen dem Verkäufer und mir gefallen. Der Verkäufer hat die Folien entfernt, da sie an Endkunden die Uhren nur unfoliert abgeben. Ich persönlich hätte die Folien noch nicht enfernt, bei meiner Submariner habe ich sie erst nach einer Woche entfernt. Sie hat nicht mal einen Mikrokratzer. Ich habe absichtlich den Verkäufer nicht erwähnt und auch kein böses Wort über ihn geschrieben. Ich berichte natürlich wenn alles reibungslos rückabgewickelt ist.
...
Uhr nach Köln - perfekt zurück und sogar mit neuer Gewährleistung ;-)
Gewährleistung? Ich dachte die wurde bei der Schuldrechtsreform 1997 durch die Sachmängelhaftung ersetzt, bei der wiederum der Verkäufer gegenüber dem Käufer haftet. Rolex wird ja durch den Service nicht zu Verkäufer und eine verpflichtende Haftung würde sich auf die ausgeführten Arbeiten beschränken, oder?
Die Inanspruchnahme der Sachmängelhaftung kann für den Käufer auch interessant sein, auch wenn der VK aus Kostengründen lieber nachbessert. Hier kann der Käufer nämlich eine angemessene Frist setzen, nach deren Verstreichen eine Wandlung in greifbare Nähre rückt. Bei den langen Servicezeiten der Hersteller kann es also sein, dass man sich schneller eine neue Uhr kaufen kann, als die alte Uhr repariert ist. Es kann nämlich ganz schön nerven, wenn man, z.B. weil Ersatzteile nicht vorhanden sind, ewig auf seine Uhr warten muss.
ehemaliges mitglied
17.02.2015, 20:19
Oh mein Gott... Schick die Zwiebel ein zum Reparieren oder geb sie zurück und gut is!
Was ein Thread.
Das ist schon ziemlich ärgerlich. Vielleicht bin ich ja zu vorsichtig, aber solche Geschichten bestätigen mich darin meine Kronen ausschließlich beim Konzi zu kaufen.
TMG Master
17.02.2015, 20:40
4 Seiten ohne Bild der Uhr und dieses juristische Geplänkel. Wenn was nicht geht zurück in den Laden und ordentlich auf den Tisch geschlagen. Geld zurück und gut is. Oder die Uhr vernünftig erklären lassen
eloysonic
17.02.2015, 21:08
Genau das mache ich ja, Geld zurück geben lassen. Was bringt ein Foto? Die Uhr ist äußerlich ok, funktioniert aber nicht und ist längst wieder eingepackt.
TMG Master
17.02.2015, 21:36
Um was für eine Ausführung von den 4 handelt es sich denn überhaupt.
eloysonic
17.02.2015, 21:40
116680 Stahl mit blauer Lünette, die "Sparversion" ;-) Aber mir gefällt sie am Besten. Ausser vielleicht noch die Weißgold, aber die passt nicht ins Budget.
Würde das also bedeuten: Wenn ich bei einem Händler via Mail kaufe "kaufe ich für xxx €" und wir eine persönliche Übergabe vereinbaren, die Bestimmungen für den Fernabsatzvertrag gelten?
Ja Robert. Entscheidend ist das Causalgeschäft, nicht die Übergabe (= dingliches / Erfüllungsgeschäft).
Danke. Das war mir so nicht bewusst. :gut:
Mir auch nicht. Und allein dafür schon war der Thread gut. :gut:
Gewährleistung? Ich dachte die wurde bei der Schuldrechtsreform 1997 durch die Sachmängelhaftung ersetzt, bei der wiederum der Verkäufer gegenüber dem Käufer haftet. Rolex wird ja durch den Service nicht zu Verkäufer und eine verpflichtende Haftung würde sich auf die ausgeführten Arbeiten beschränken, oder?
Die Inanspruchnahme der Sachmängelhaftung kann für den Käufer auch interessant sein, auch wenn der VK aus Kostengründen lieber nachbessert. Hier kann der Käufer nämlich eine angemessene Frist setzen, nach deren Verstreichen eine Wandlung in greifbare Nähre rückt. Bei den langen Servicezeiten der Hersteller kann es also sein, dass man sich schneller eine neue Uhr kaufen kann, als die alte Uhr repariert ist. Es kann nämlich ganz schön nerven, wenn man, z.B. weil Ersatzteile nicht vorhanden sind, ewig auf seine Uhr warten muss.
Die Mängelrechte sind ja Gewährleistungsrechte.
Und mit einer Nacherfüllung beginnen sie neu (zeitlich), aber nur hinsichtlich der nachgebesserten Teile.
Mein letzter Satz oben stimmt daher nicht ganz, bzw. ist recht recht verkürzt.
Händler nehmen ja oft die Nacherfüllung nicht selbst vor, sondern der Zulieferer oder Hersteller. So auch bei Uhren, z.B. wenn ein Konzessionär eine Uhr im Nachbersserungsfall nach Köln schickt. Vielleicht gibt es zwischen Rolex und den Konzis auch Verträge, die dazu Regelungen enthalten. Ich weiß es nicht.
Man müsste viele Details kennen, um letztlich eine halbwegs klare Auskunft zu geben. Zudem können recht kleine Unterschiede das Ergebnis komplett verändern.
Wie gesagt, wäre mir ein Fall wie hier passiert, hätte ich die Uhr im Rahmen der bestehenden Garantie zu Rolex nach Köln geschickt.
Scheint mir irgendwie der leichteste Weg.
Jetzt mal ganz ernsthaft:
ist ja nett und schön, dass hier alle mit Ihrem juristischen Halbwissen oder auch Vollwissen (ich habe in vorliegendem Fall
eher nur ersteres) auftrumpfen, aber die eigentliche Frage war doch: ist die Uhr defekt oder nicht.
Wenn defekt: einfach zurück oder zum nächsten Konzi zur Reparatur
Wenn nicht: alles super und über die Krone freuen
eloysonic
17.02.2015, 23:39
Mein Entschluss steht fest, dass ich dass nicht möchte und was ist verwerflich daran sein nach dem Gesetz zustehendes Recht zu fordern? Und dies ohne Drohungen, sondern nach Möglichkeit auf gütlichem Wege.
eloysonic
17.02.2015, 23:41
Die Uhr ist definitiv defekt und war es schon als ich sie erhalten habe.
Wenn ich alles was Jürgen geschrieben hat richtig verstanden habe hast du nicht 100%ig dieses von dir geforderte Recht.
Der VK darf nachbessern,darf von dir Schadensersatz fordern ....
Nicht umsonst hat er als Anwalt mehrmals geschrieben er würde in diesem Fall die Uhr zu Rolex schicken ....
Viel Erfolg.
So was würde letztlich ein Gericht nur im äußersten Fall richtig durchentscheiden.
Im Zweifel bräuchte es für irgendwas (sei es die Höhe des Ersatzes für irgendwas, oder über Feststellung von Bedienungsfehlern oder sonst was) ein Sachverständigengutachten und schon sind meist die Risiken so hoch, dass man sich vergleicht.
Dieses Ergenis kann man leichter haben.
Dem TS viel Erfolg.
eloysonic
18.02.2015, 00:08
Der Käufer ist vom Gesetzgeber besser geschützt, seit Juni 2014 hat sich das sehr zugunsten des Kunden geändert. Nachbessern hat nichts mit Fernabsatzvertrag zu tun. Mit einer Schadensersatzforderung wird er keinen Erfolg haben. Ich bin durch meinen Kumpel, der wie gesagt Anwalt ist, bestens informiert. Die Uhr bleibt stehen sobald die Timer Funktion läuft. Durch einmaliges aufziehen und laufen lassen hätte der Verkäufer das sehr einfach feststellen können. Diese einfache Funktionsprüfung erwarte ich. Laut Aussage des Händlers werden wir uns gütlich einigen.
Hattest Du die Uhr eigentlich "entklebt"?
Nein, er hat sie entklebt erhalten.
eloysonic
18.02.2015, 00:21
Nein, das habe ich nicht! Das hat der Händler gemacht bevor er sie mir ausgehändigt hat, da sie an Endkunden die Uhren nur unverklebt aushändigen. Ansonsten wäre sie jetzt noch verklebt.
Thomas Arte
18.02.2015, 00:21
Hey,
Ich schwinge keine juristische Keule, habe mich lediglich informiert und ein Kumpel von mir der Anwalt ist, hat meine Vermutung bestätigt, dass es sich um einen Fernabsatzvertrag handelt. Es ist kein böses Wort zwischen dem Verkäufer und mir gefallen. Der Verkäufer hat die Folien entfernt, da sie an Endkunden die Uhren nur unfoliert abgeben. Ich persönlich hätte die Folien noch nicht enfernt, bei meiner Submariner habe ich sie erst nach einer Woche entfernt. Sie hat nicht mal einen Mikrokratzer. Ich habe absichtlich den Verkäufer nicht erwähnt und auch kein böses Wort über ihn geschrieben. Ich berichte natürlich wenn alles reibungslos rückabgewickelt ist.
Servicezitat für Percy. :dr:
Wenn ich alles was Jürgen geschrieben hat richtig verstanden habe hast du nicht 100%ig dieses von dir geforderte Recht.
Der VK darf nachbessern,darf von dir Schadensersatz fordern ....
Nicht umsonst hat er als Anwalt mehrmals geschrieben er würde in diesem Fall die Uhr zu Rolex schicken ....
Viel Erfolg.
Udo, Du wirfst hier wieder alles durcheinander.
Der TS will sein Widerrufsrecht ausüben. Dazu muss die Uhr nicht mangelhaft sein, und der Verkäufer hat kein Nachbesserungsrecht.
Wenn die Uhr aber deswegen, weil der TS sie zu Hause ausprobiert oder probegetragen hat, schlechter wäre, müsste der TS diese Differenz erstatten. Die Uhr hat er aber entklebt gekauft, deswegen gibt es keinen Wertverlust durch Entkleben.
Danke. :dr:
Irgendwie hat der Thread was von Groundhog Day. Da geht sowas schonmal unter.... ;)
uhrenfan_rolex
18.02.2015, 08:14
Mir auch nicht. Und allein dafür schon war der Thread gut. :gut:
Dito :gut:
eloysonic
25.02.2015, 21:23
Für die, die es interessiert: Ich habe mich heute mit dem Händler gütlich geeinigt, er hat die Uhr zurückgenommen und den Kaufpreis ertstattet. Auch wenn es nach deutschem Gesetz mein absolutes Recht ist, bedanke ich mich trotzdem für die einwandfreie und professionelle Rückabwicklung.
Rolli128
25.02.2015, 21:37
Glückwunsch
Und viel Erfolg bei der Such nach einer neuen.
eloysonic
25.02.2015, 22:10
Schon gekauft.... :]
Na dann endlich mal Bilder zeigen, oder? Das wäre super !
Thomas Arte
25.02.2015, 23:49
Hey,
Erst ausgiebig testen und dann Bilder zeigen, wenn er sicher ist, dass er sie dieses Mal auch behalten möchte/alles okay ist. Dann sparen wir uns einen 2. Akt dieser Diskussion.
Bildverarbeiter
26.02.2015, 07:40
Hey,
Erst ausgiebig testen und dann Bilder zeigen, wenn er sicher ist, dass er sie dieses Mal auch behalten möchte/alles okay ist. Dann sparen wir uns einen 2. Akt dieser Diskussion.
:flop:
Hey,
Erst ausgiebig testen und dann Bilder zeigen, wenn er sicher ist, dass er sie dieses Mal auch behalten möchte/alles okay ist. Dann sparen wir uns einen 2. Akt dieser Diskussion.
Hey,
kannst dich ja bei einer eventuellen 2. Diskussion ausklinken.
Hey :dr:
uhrenfan_rolex
26.02.2015, 09:20
:flop:
Hey,
kannst dich ja bei einer eventuellen 2. Diskussion ausklinken.
Hey :dr:
Von mir gibts einen :gut: zu diesen Statements.
Ich für meinen Teil freue mich über jede Diskussion...muss aber nicht jeden Faden mitlesen, wenn er mir bspw. in eine für mich nicht angenehme Richtung tendiert...insbesondere freue ich mich über jedes Foto hier...
Von Diskussionen und Fotos lebt ja schließlich dieses Forum! :op:
In dem Sinne einen schönen Tag allen! :)
TheLupus
26.02.2015, 11:42
Hey,
Erst ausgiebig testen und dann Bilder zeigen, wenn er sicher ist, dass er sie dieses Mal auch behalten möchte/alles okay ist. Dann sparen wir uns einen 2. Akt dieser Diskussion.
Also ich habe hier was zum Thema Fernabsatzvertrag gelernt.
Danke an den TS für den Thread. :gut:
Also ich habe hier was zum Thema Fernabsatzvertrag gelernt.
Danke an den TS für den Thread. :gut:
Von mir auch. Ich hätte vorher Stein und Bein geschworen, dass es anders ist... :gut:
Bluedial
26.02.2015, 12:49
:flop:
:gut:
:flop::flop:
Bluedial
26.02.2015, 12:50
Von mir gibts einen :gut: zu diesen Statements.
Ich für meinen Teil freue mich über jede Diskussion...muss aber nicht jeden Faden mitlesen, wenn er mir bspw. in eine für mich nicht angenehme Richtung tendiert...insbesondere freue ich mich über jedes Foto hier...
Von Diskussionen und Fotos lebt ja schließlich dieses Forum! :op:
In dem Sinne einen schönen Tag allen! :)
:gut::top::winkewinke:
eloysonic
26.02.2015, 12:59
79500
So viel testen muss ich nicht, ich erwarte lediglich dass die Uhr neu ist wenn ich sie als neu kaufe und dass sie nicht stehenbleibt, das ist ja wohl nicht zu viel verlangt! Und jetzt bin ich glücklich!
Mit mehr als diesem einen iPhone Foto kann ich Moment nicht dienen. Habe kein Geld mehr für eine anständige Kamera. :]
franklin2511
26.02.2015, 13:03
Tolle Uhr! Viel Freude damit!
Bluedial
26.02.2015, 13:25
Sehr schön:gut:
Viel Freude:winkewinke:
79500
So viel testen muss ich nicht, ich erwarte lediglich dass die Uhr neu ist wenn ich sie als neu kaufe und dass sie nicht stehenbleibt, das ist ja wohl nicht zu viel verlangt! Und jetzt bin ich glücklich!
Mit mehr als diesem einen iPhone Foto kann ich Moment nicht dienen. Habe kein Geld mehr für eine anständige Kamera. :]
Erstmal viel Freude mit der tollen Krone. Ist meine absolute Traumuhr, aber bis ich sie hier vorstellen kann, werden noch einige Jahre ins Land ziehenX(
Hast Du jetzt eigentlich einmal mit der Neuen das Gleiche "veranstaltet", wie mit der defekten YMII ? Falls ich hier im Thread nichts überlesen habe, hat sich anscheinend kein Member zu Wort gemeldet, der ebenfalls diese Uhr besitzt.
uhrenfan_rolex
26.02.2015, 13:47
Herzlichen Glückwunsch! :gut:
Bildverarbeiter
26.02.2015, 14:25
Man, ist das ein Trumm! Glückwunsch und viel Spaß mit dem Prachtexemplar.
TheLupus
26.02.2015, 14:43
Glückwunsch! :dr:
Ende gut, alles gut:gut:
Da klebt aber noch Tesa drauf:op:
eloysonic
26.02.2015, 15:00
Ja, ich habe das Gleiche gemacht, also die Chronographenfunktion nach Ablauf der 10 Minuten weiterlaufen lassen. Der Sekundenzeiger läuft dann immer weiter, so wie es sein muss.
Bei der anderen Uhr war so einiges im Argen, die Krone war beim Aufzug zu schwergängig, der Minutenzeiger hat sich beim Stellen leicht nachbewegt. Mittlerweile weiss ich dass das nicht normal ist. Ich hatte bei Wempe & Co in den letzten beiden Wochen so einige Yacht-Master II in der Hand, auch die Bicolor Version.
Ich weiss die Uhr ist Geschmacksache, aber es ist meine absolute Traumuhr, auch von den Funktionen, die ich zur Kurzzeitmessung nutze. Die Technik dieser Komplikation, auch Flyback fasziniert mich einfach. Nichts gegen die Deepsea, aber ich finde bei der Yacht-Master II bekommt man mehr Uhr und Funktionen für's Geld als bei jeder anderen Rolex.
Ich glaube ich habe mich das letzte Mal so über etwas materielles gefreut als ich ein Kind war. :jump:
Hier noch ein Foto:
79506
eloysonic
26.02.2015, 15:04
Ende gut, alles gut:gut:
Da klebt aber noch Tesa drauf:op:
Die restlichen Aufkleber kommen morgen runter nachdem das Armband richtig eingestellt ist.
Schöner Brocken Glückwunsch letztendich !
Glückwunsch :dr:
Und die Uhrzeit ablesen kannst Du bei dem Ding auch noch :gut:
eloysonic
26.02.2015, 16:13
Ja, weil sie nicht stehen bleibt. :)
Aber nicht so gut wie z.B. bei einer Submariner.
Ich glaube ich habe mich das letzte Mal so über etwas materielles gefreut als ich ein Kind war. :jump:
Hier noch ein Foto:
79506
Freut mich ehrlich für Dich, denn ganz genau SO muss es sein. Mir ging und geht es mit meiner EXII auch so. Pass aber auf, wenn Du irgendwann die Uhr anschaust und leicht verliebt über die Lünette streichelst, bist Du ein hoffnungsloser Fall....und hier im Forum gold-richtig :D
eloysonic
28.02.2015, 11:35
Die Lünette streichele ich noch nicht. Aber ich kann die Finger nicht von den Drücker lassen. :)
TheLupus
28.02.2015, 12:54
Wird Zeit, dass die Daytona auch solche Drücker bekommt. :)
eloysonic
28.02.2015, 18:20
Ja Robert, das sehe ich genauso. Und ein Stahlmodell mit Keramiklünette. Aber ich denke für diese beiden Wünsche streichen noch ein paar Jahre ins Land.
Die Lünette streichele ich noch nicht. Aber ich kann die Finger nicht von den Drücker lassen. :)
:D
Die Lünette streichele ich noch nicht. Aber ich kann die Finger nicht von den Drücker lassen. :)
Aber nicht übertreiben, sonst sagt die Frau eines Tages noch: "Die Uhr, oder ich!" :D
Ja Robert, das sehe ich genauso. Und ein Stahlmodell mit Keramiklünette. Aber ich denke für diese beiden Wünsche streichen noch ein paar Jahre ins Land.
Dann aber bitte auch mit einer Datumsanzeige...
eloysonic
01.03.2015, 23:25
Aber nicht übertreiben, sonst sagt die Frau eines Tages noch: "Die Uhr, oder ich!" :D
Dann muss sie gehen - also nicht die Uhr. :D
Ich glaube ich bin krank, freue mich immer noch unverändert wie ein kleines Kind. :)
79849
Dann muss sie gehen - also nicht die Uhr. :D
Ich hab`s schon befürchtet, aber sie ist halt treu und wertbeständig :bgdev:
Ich glaube ich bin krank, freue mich immer noch unverändert wie ein kleines Kind. :)
Der Fall ist klar: Du hast den Rolesor-Virus! Trotzdem keine Panik, ist wie mit Lippen-Herpes: Nicht wirklich schlimm, aber Du wirst ihn nie wieder los. Im Übrigen auch ein großer Unterschied im Vergleich zur Frau :supercool:
eloysonic
02.03.2015, 09:25
:gut::gut::gut: @ Andree
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