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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Infoscore - Inkasso



kabe
27.02.2015, 09:58
Habe über die Suche nichts gefunden obwohl ich meine mal etwas gelesen zu haben. Daher nochmal eine Frage zum Verhalten gegenüber Infoscore.

Rechnung und Mahnung sind untergegangen (meine Frau hat sie mir angeblich hingelegt :ka: ). Nach dem Schreiben habe ich die Hauptforderung (ca. 65 €) an den Lieferanten überwiesen. Jetzt will Infoscore noch ca. 70€ an Gebühren und Zinsen.
Muß ich das in voller Höhe zahlen oder auf die Kosten der normalen Rechtsanwaltsgebühr kürzen oder nichts tun?

Ich habe natürlich keine Lust die Infoscore-Gebühren plus Anwaltsgebühren darauf bezahlen zu müssen, empfinde die Inkassogebühren als unverhältnismäßig hoch. Im WWW finde ich viele Quellen, doch gibt es hier ja ein paar kompetente Ratgeber (gerne auch per PN).

Makis_Cold
27.02.2015, 10:43
Einfach den Gläubiger informieren dass du das Geld überwiesen hast.
Du kannst dir eine Ausrede einfallen lassen weshalb der Brief dich nie erreicht hat (ausser Land, Nachbar hat deine Post entsorgt usw.)... normalerweise ist der Gläubiger froh wenn das Geld da ist und zieht den Auftrag an das Inkasso zurück.

Mir ist mal ähnliches passiert... allerdings bin ich umgezogen und meine Adresse beim Lieferanten war nicht die aktuelle. Ich hab das so lösen können und hab nie wieder etwas von denen gehört.

hallolo
27.02.2015, 19:16
Hallo,

interessiert mich auch, habe hier dasselbe Problem, im online shop bei xxx nicht bezahlt, vergessen und erst mit dem Schreiben dieser Firma infoscore aufgewacht. Schnell bei xxx die Rechnung beglichen, infoscore geschrieben und bewiesen, daß die eigentliche Hauptforderung beglichen ist, sowie 1,xx € an infoscore für die Zinsen und das bisher angefallene Porto überwiesen.

in diesem Stil Einspruch erhoben, per Einschreiben und Fax (insgesamt 3x glaube ich auf div. Mahnungen):

Sehr geehrte Damen und Herren,

ihre offene Forderung bezüglich der Inkassokosten weise ich erneut und vollumfänglich zurück.
Die Hauptforderung von xxx€ wurde bereits beglichen und an die xxx überwiesen. Die bis dato angefallenen Verzugszinsen sowie Ihre Portokosten habe ich ebenfalls bereits auf Ihr angegebenes Konto ohne weitere Anerkennung einer Rechtspflicht überwiesen. Daher lehne ich auch weitere Kosten vollumfänglich ab.

Bitte beachten Sie meinen wiederholten Hinweis:
Ich untersage ihnen die Speicherung sowie Weitergabe meiner Daten nach dem BDSG und mache sie darauf aufmerksam, dass ich im Falle eines Verstoßes, rechtliche Schritte und Schadensersatzforderungen in die Wege leiten werde. Ebenso untersage ich Ihnen weitere Maßnahmen wie Androhung von Schufa-Einträgen oder Mahnbescheide.

Weiterhin untersage ich Ihnen ausdrücklich die Kontaktaufnahme per Telefon.


Mit freundlichen Grüßen,


Heute kam die letzte "Drohung", daß dies nun an einen Anwalt ginge, wenn ich nicht innerhalb einer Frist von 2 Wochen bezahle, der -angebliche- Anspruch beträgt fast 50% der eigentlichen, bereits beglichenen, Hauptforderung, trotzdem ein Betrag kleiner 100€.

Hat infoscore hier eine chance auf Durchsetzung der "Forderungen"?

Freue mich ebenfalls über eine Rückmeldung … und sorry, daß ich mich hier dranhänge

Edmundo
27.02.2015, 20:20
Irgendwie sehe ich das so:

Fehler gemacht, blöd gelaufen. Kann passieren, aber man muss auch die Gegenseite verstehen, die ja dem Geld hinterher läuft und das mehrfach, bevor sie das ganze abgibt.

Jetzt hast Du 70 Euro zu zahlen, schreibst 3 mal Briefe per Einschrieben mit Rückschein, was schon einen Teil der Summe die Du zu zahlen hättest, auffrist. Die Zeit die Du das ganze machst musst Du auch noch rechnen und den Ärger, den man hat, weil man halt nicht weiss was passiert.

Also vielleicht kann man 20 Euro sparen, aber die Lebenszeit ist unter dem Strich mehr wert und verbockt hat man es ja auch selber.

hallolo
27.02.2015, 21:51
Genau das ist eben nicht passiert Elmar. Es gab keine Mahnläufe von Seiten des onlineshops. Monatelang Ruhe und dann direkt die Inkasso Keule mit dickem Aufschlag. Und üblich ist ein Säumniszuschlag von vielleicht 10€, die Summe, die da im Raum steht ist … nee, meine Meinung dazu spare ich mir öffentlich zu machen.

Um zum Thema zurückzukommen: Ist dieser Zuschlag tatsächlich einklagbar?

yeti
28.02.2015, 07:46
Zu dem Thema, hier meine Story (http://www.r-l-x.de/forum/showthread.php/134817-Schwarzfahren-mit-der-S-Bahn-Berlin-und-Inkassoschreiben?highlight=schwarzfahren).

Ok, ist ein etwas anderer Sachverhalt, aber im Grunde die gleiche Masche. Ohne Mahnung sofort Inkasso und die Gebühren dafür in keinem Verhältnis zum Streitwert. Endabrechnung bei mir: Die Inkassogebühren nicht gezahlt. Hie und da ein Brief vom Inkassounternehmen, dann Anwaltsschreiben, irgendwann mal Post (Anhörung zur Sache) von einem Amtsgericht aus Berlin, dann nochmal eins, zwei Briefe vom Anwalt und jetzt seit 3 oder 4 Monaten nichts mehr gehört.
Allein die Tatsache, dass nach dem Anhörungsbogen vom Amtsgericht aus dieser Richtung nichts mehr kam sondern die Anwaltsschiene wieder gefahren wurde, lässt vermuten, dass der Klageweg für die andere Seite wohl nicht immer erfolgreich ist. Das sind aber nur meine laienhaften Schlussfolgerungen.

paddy
28.02.2015, 08:26
Michael, ich glaube Elmar hat mit den 70€ nicht dich, sondern den TS gemeint.

Das klingt hier auch weniger nach Inkasso-Masche ohne vorangegangene Mahnung, sondern eher so, als läge der Fehler beim Zahlungspflichtigen. Und der hat halt jetzt keine Lust die diversen Gebühren zu bezahlen:


... Rechnung und Mahnung sind untergegangen (meine Frau hat sie mir angeblich hingelegt :ka: ).
....
Ich habe natürlich keine Lust die Infoscore-Gebühren plus Anwaltsgebühren darauf bezahlen zu müssen, ....

kabe
28.02.2015, 10:15
Michael, ich glaube Elmar hat mit den 70€ nicht dich, sondern den TS gemeint.

Das klingt hier auch weniger nach Inkasso-Masche ohne vorangegangene Mahnung, sondern eher so, als läge der Fehler beim Zahlungspflichtigen. Und der hat halt jetzt keine Lust die diversen Gebühren zu bezahlen:
Das ist richtig, € 11,70 für Schriftverkehr kann ich noch nachvollziehen, doch € 58,50 Gebühren (1,3-facher Satz) finde ich zu hoch, da die Spanne zwischen 0,3-1,3fach liegen kann.
Zudem sollte es einem größeren Onlinehändler möglich sein, das Inkasso über einen RA mit dessen Gebührenstruktur zu erledigen.

paddy
28.02.2015, 11:22
Na irgendwer musste deinen Zahlungsverzug ja bearbeiten. Und du willst jetzt mit denen um den Wert einer halben Tankfüllung diskutieren, weil der Satz im Rahmen von 0,3 bis 1,3 bei 1,3 lag?

Ich frage mich eher, wieviel kostbare Lebenszeit regelmäßig bei dem Versuch die Konsequenzen eigener Fehler abzumildern verballert wird, anstatt dafür gerade zu stehen.

hallolo
28.02.2015, 11:37
Paddy, wir haben ja verstanden. ;) Kann leider nicht genug Latein um Mea Culpa ins Plural zu übersetzen ...

Aber die Frage der Rechtmäßigkeit ist noch nicht beantwortet.

ibi
28.02.2015, 11:54
79661

hallolo
28.02.2015, 12:39
:D

Morgan911
28.02.2015, 20:17
Zu dem Thema, hier meine Story (http://www.r-l-x.de/forum/showthread.php/134817-Schwarzfahren-mit-der-S-Bahn-Berlin-und-Inkassoschreiben?highlight=schwarzfahren).

Ok, ist ein etwas anderer Sachverhalt, aber im Grunde die gleiche Masche. Ohne Mahnung sofort Inkasso und die Gebühren dafür in keinem Verhältnis zum Streitwert. Endabrechnung bei mir: Die Inkassogebühren nicht gezahlt. Hie und da ein Brief vom Inkassounternehmen, dann Anwaltsschreiben, irgendwann mal Post (Anhörung zur Sache) von einem Amtsgericht aus Berlin, dann nochmal eins, zwei Briefe vom Anwalt und jetzt seit 3 oder 4 Monaten nichts mehr gehört.
Allein die Tatsache, dass nach dem Anhörungsbogen vom Amtsgericht aus dieser Richtung nichts mehr kam sondern die Anwaltsschiene wieder gefahren wurde, lässt vermuten, dass der Klageweg für die andere Seite wohl nicht immer erfolgreich ist. Das sind aber nur meine laienhaften Schlussfolgerungen.

Dann wirst du bald was von Gericht hören. Oder denkst du die haben dich vergessen:rofl:

yeti
01.03.2015, 10:21
Naja, der Widerspruch gegen den Mahnbescheid erfolgte 07/2014, da liegen jetzt schon 7 Monate dazwischen. :ka:

markus247
01.03.2015, 10:30
Diethelm, vom Sachverhalt passt es nicht ganz.

Entweder hast du einen Mahnbescheid bekommen und dagegen Widerspruch eingelegt. Wenn der Antragsteller nicht beantragt hat, dass es dann automatisch an das streitige Gericht geht, muss die Gegenseite tatsächlich noch mal aktiv werden. Es fehlt dann der Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens vor dem Amtsgericht.

Oder du hast nach dem Mahnbescheid noch eine Verfügung vom Streitgericht bekommen. Dann war der Antrag durch die Antragstellerseite dem Gericht gegenüber begründet worden. Dann solltest du erwidert haben, ansonsten gibt es ein so genanntes Versäumnisurteil. Wenn du dagegen nicht intervenierst, existiert ein Vollstreckungstitel, mit dem der Gerichtsvollzieher auf den Weg geschickt werden kann. Und das machen die Inkassodienstleister auch meist.

Ich würde mich der Sache an deiner Stelle noch mal annehmen. Ein gesperrtes Konto ist in vielen Fällen misslich, insbesondere bei Geschäftskunden.

yeti
01.03.2015, 10:59
Diethelm, vom Sachverhalt passt es nicht ganz.

Entweder hast du einen Mahnbescheid bekommen und dagegen Widerspruch eingelegt. Wenn der Antragsteller nicht beantragt hat, dass es dann automatisch an das streitige Gericht geht, muss die Gegenseite tatsächlich noch mal aktiv werden. Es fehlt dann der Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens vor dem Amtsgericht.

So ist das bei mir gelaufen. Soweit ich weiß, wird die Sache vom Gericht nach 6 Monaten dann abgelegt, wenn der Antragsteller nicht aktiv wird. Was aber nicht bedeuten muss, dass die Angelegenheit für immer beendet ist.

markus247
01.03.2015, 11:36
Ah, dann haben wir die Sache ja jetzt rund ;)

Die Akte wird dann tatsächlich nach 6 Monaten weggelegt. Ab diesem Moment läuft auch die Verjährung zu deinen Gunsten weiter.
Auf Antrag wird das Verfahren aber wieder aktiviert.

skask
01.03.2015, 12:07
Noch ein bisschen zittern ;)

NicoH
01.03.2015, 23:11
Ich darf aus meiner bescheidenen beruflichen Erfahrung berichten, dass infoscore in etwa 60 Mahnverfahren, die ich gesehen habe, vielleicht vier- oder fünfmal einen Mahnbescheid beantragt hat und nach Widerspruch gegen den Mahnbescheid nicht ein einziges Mal das richtige Gerichtsverfahren eingegangen ist.

hallolo
01.03.2015, 23:27
ah, ok, Danke Nico. Einen Mahnbescheid beantragt dann der angekündigte Rechtsanwalt aus meiner aktuell vorliegenden "Letzte Inkassomahnung", richtig?

Wie erbringe ich denn den Nachweis des bisherigen Einspruchs auf die ersten beiden Inkassomahnungen? Bisher habe ich nur Faxe geschickt und einmal per Einschreiben.

NicoH
01.03.2015, 23:55
Hmm, ich will hier nicht zu deutlich werden, aber ich könnte mir vorstellen, dass es bei manchen Inkassoinstituten vorkommen könnte, dass die eingehende Post gar nicht wirklich gelesen wird. Die könnten dann einfach eine letzte Mahnung nach der anderen schreiben und darauf hoffen, dass der Adressat die Nerven verliert und irgendwann zahlt.