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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage zu Datenspeicherung



Edmundo
03.03.2015, 20:02
Heute folgender Vorfall:

Ich parke morgens im Bauhaus, kaufe da ein und besorge da sogar mein Frühstück. Fahre am späten mittag nochmals ins Bauhaus-Parkhaus, um da einzukaufen und parke auf dem selben Parkplatz zufällig. Das ist natürlich ein Unding, das gebe ich zu. Zweimal an einem Tag da einzukaufen, das geht natürlich nicht. :op:

Habe dann ein nettes Schreiben an der Scheibe, dass ich ein furchtbar böser Dauerparker bin und dass man meinen Wagen abschleppt, wenn man mich wieder in dem Bauhaus-Parkhaus antrifft (wörtlich, also auch wenn ich da zum Einkaufen da parke :grb:). Und jetzt kommt es: Man hätte meine Daten gespeichert. 8o

Zum einen ist das voll balla, da ich da in dem Bauhaus langjähriger Kunde bin und da schon mehrere tausend Euro gelassen habe. Zum anderen stellt sich mir die Frage, ob die diese Daten überhaupt speichern dürfen? Von der Antwort hier würde ich meine Antwort im Bauhaus abhängig machen. Ganz ehrlich, wenn die mein Geld nicht mehr wollen. :ka:

Also wie ist das? Ist das so einfach erlaubt, darüber Statistik zu führen wo ich parke? Oder kann ich das Löschen verlangen?

Cosmic
03.03.2015, 20:10
Hmmm, also ich wäre reingegangen und hätte das direkt geklärt. An Daten werden die Dein Kennzeichen und vielleicht noch Automarke/-modell/-farbe gespeichert haben. Mehr haben sie ja nicht. Das wäre mir persönlich jetzt relativ Dachlatte...

Insoman
03.03.2015, 20:16
Ich hätte den Ladenleiter antanzen lassen um ihm meine Meinung über dieses Verhalten kund zu tun, wenn er sich sperrig gezeigt hätte, hätte ich die Einkäufe postwendend umgetauscht

tobstar
03.03.2015, 20:16
Ich würde mir einfach keine Gedanken machen und den Laden wechseln. Aktive Kundenabwehr gehört bestraft, aber nicht mit eigener Lebenszeit bezahlt.

Denke nicht dass die irgendwas speichern.

paddy
03.03.2015, 20:17
Ich hätte den Ladenleiter antanzen lassen um ihm meine Meinung über dieses Verhalten kund zu tun, wenn er sich sperrig gezeigt hätte, hätte ich die Einkäufe postwendend umgetauscht
Hätte ich auch gemacht. Wenn ich Langeweile hätte. ;)


... Das wäre mir persönlich jetzt relativ Dachlatte...
+1

Vanessa
03.03.2015, 20:18
ISt der Parkplatz kostenlos?

Edmundo
03.03.2015, 20:23
Hmmm, also ich wäre reingegangen und hätte das direkt geklärt.


Ich hätte den Ladenleiter antanzen lassen um ihm meine Meinung über dieses Verhalten kund zu tun, wenn er sich sperrig gezeigt hätte, hätte ich die Einkäufe postwendend umgetauscht
Ging leider nicht, war eh zu spät dran und musste los. Sonst wäre das meine Option gewesen.


Hätte ich auch gemacht. Wenn ich Langeweile hätte. ;)
Die hätte ich heute auch gerne gehabt :(


ISt der Parkplatz kostenlos?
Ja.

Ingo.L
03.03.2015, 20:42
Parkplätze und Garagen sind ja mittlerweie teuer. Bestimmt sind wieder einige Blitzbirnen auf die Idee gekommen ihre Autos in dem kostenlosen Parkhaus zu bunkern. Hatten wir hier auch schon mal, da haben mehrere Fahrgemeinschaften den Supermarktparkplatz benutzt, um ihre Autos dort abzustellen. Da muss der Betreiber dann halt reagieren.

Wenn du das nächste mal dein Frühstück holst, sprech mal kurz mit dem Marktleiter oder ruf ihn mal an. Ich bin sicher, dass er dir sehr freundlich entgegenkommt.

MacLeon
03.03.2015, 21:15
Zum Datenspeichern: Die Daten sind ja erst mal nicht personenbezogen. Und wie sollst Du als armer Laden, der kostenlose Parkplätze für seine Kunden bereithält, denn sonst nachweisen, dass ein widerlicher Dauerparker (also, nicht Du persönlich) gegen die Hausordnung verstößt? Demnach sollte das, nur von der Beweislast gesehen, das Speichern der Daten begünstigen. Vielleicht steht es sogar in der Hausordnung.

Zum Thema: ich verstehe das Bauhaus im Grunde und sehe das als dummen Zufall an. Du bist Opfer eines Prozesses, der diese Ausnahmesituation nicht vorsieht. Wenn es Dich immer noch ärgert: Hast Du Alternativen? Ja: geh da hin. Nein: klär es beim nächsten Mal.

newharry
03.03.2015, 21:24
Gibt's eine Videoüberwachung, auf der man etwaig sieht, dass Du zwei Mal reingefahren bist?

kAot
03.03.2015, 21:35
geh mit deinen beiden Rechnungen zum Geschäftsführer und schildere ihm deinen Unmut und die Erwägung in Zukunft nur noch Mitbewerbern zu kaufen.
Vielleicht gibt's einen Gutschein, o. ä. als Entschuldigung/Wiedergutmachung und Kundenrückgewinnungsmaßnahme...

wenn nicht, kauf halt woanders ein oder weiterhin dort...

MfG

PureWhiteDesign
03.03.2015, 22:01
So hätte ich es auch gemacht.

paddy
03.03.2015, 22:27
...
wenn nicht, kauf halt woanders ein oder weiterhin dort...
Das nenne ich jetzt mal ne echte Option. :gut: ;)

Cosmic
03.03.2015, 22:27
:rofl:

Street Bob
03.03.2015, 22:57
Ich hätte den Ladenleiter antanzen lassen .....

Und wenn er dann angetanzt wäre, hätte ich dort nicht mehr eingekauft. Wenn da schon der Ladenleiter sich antanzen lässt ......

kAot
04.03.2015, 09:07
Das nenne ich jetzt mal ne echte Option. :gut: ;)

naja, mehr als woanders einkaufen, wird man nicht machen können und wenn man dafür zu bequem ist, weil der Laden vlt. günstig liegt, dann kauft man halt weiterhin dort...

mehr sollte der Satz nicht aussagen...

PureWhiteDesign
04.03.2015, 09:14
Ja eben, was soll man auch sonst machen?
Ist ja bei Uhren das Gleiche: Soll ich die Uhr kaufen oder nicht?
Antwort: Kauf sie oder lass es :D

dafredy
04.03.2015, 09:35
...also, ich vermute Bauhaus Landsberger Straße, zentrale Lage, drumrum nicht viel Parkraum, daher haben die wohl Probleme mit Dauerparkern wie jeder andere Supermarkt in ähnlicher Lage. Ich schätze mal, dass die 2x am Tag den Azubi 1. Lehrjahr rumschicken, der dann Kennzeichen notiert und die irgendwie abgleicht. Nachdem die Chance, dass du in absehbarer Zeit wieder zweimal hintereinander den gleichen Parkplatz innerhalb eine Öffnungszeit einnehmen wirst doch überschaubar ist würde ich mich des Lebens freuen, das Ereignis vergessen und nicht weiter darüber nachdenken. Wenn das nicht klappt, gibt's den "Was mich heute geärgert hat..." Thread.

DieterD
04.03.2015, 09:38
Kam denn der "Hinweis" direkt vom Bauhaus, oder war es einer der üblichen, handschriftlichen Mitteilungen eines Rentners, der nebenberuflich den Blockwart macht?

Im ersten Fall: Filialleiter zur Rede stellen. Im Zweiten: Vorfall einprägen, damit man später nicht selbst zu den Blockwarten gehört!

Vanessa
04.03.2015, 10:00
Ihr redet hier immer über "antanzen lassen" oder "zur Rede stellen" - das sieht so aus, als habe man (Elmar) ein Recht darauf...ich vermute, daß mit dem Befahren des Parkhauses und dem Benutzen des kostenlosen Parkplatzes eine gewisse Hausordnung einhergeht, die durch die Benutzung anerkannt wird. ICH würde daher die obigen Formulierungen fallen lassen und durch "Das Gespräch suchen" und "Unstimmigkeiten beilegen" ersetzen und entsprechend handeln. DAS kann man auch, ohne daß einem ein Zacken aus der Krone bricht....

mws
04.03.2015, 10:01
...also, ich vermute Bauhaus Landsberger Straße, zentrale Lage, drumrum nicht viel Parkraum, daher haben die wohl Probleme mit Dauerparkern wie jeder andere Supermarkt in ähnlicher Lage. Ich schätze mal, dass die 2x am Tag den Azubi 1. Lehrjahr rumschicken, der dann Kennzeichen notiert und die irgendwie abgleicht. Nachdem die Chance, dass du in absehbarer Zeit wieder zweimal hintereinander den gleichen Parkplatz innerhalb eine Öffnungszeit einnehmen wirst doch überschaubar ist würde ich mich des Lebens freuen, das Ereignis vergessen und nicht weiter darüber nachdenken. Wenn das nicht klappt, gibt's den "Was mich heute geärgert hat..." Thread.

das kann man so stehenlassen :gut:

Ingo.L
04.03.2015, 10:03
... den Ladenleiter antanzen lassen .....


...... Filialleiter zur Rede stellen.......


Auspeitschen, teeren und federn, auf die Streckbank, an den Pranger stellen oder Waterboarding wären auch noch Optionen :flauschi:

dafredy
04.03.2015, 10:44
...ich kenne den ehemaligen Filialleiter da flüchtig. Wenn ich ihn wieder sehe, werde ich ihn mal ordentlich anmeckern. Oder es gibt glei a Watschn, mia san ja in Bayern und er is eh a Schwob und... Ach lass ma des ;)

DieterD
04.03.2015, 11:23
@Michi: The bavarian way of "Das Gespräch suchen":rofl:

Rolexplo
04.03.2015, 11:53
...ich kenne den ehemaligen Filialleiter da flüchtig. Wenn ich ihn wieder sehe, werde ich ihn mal ordentlich anmeckern. Oder es gibt glei a Watschn, mia san ja in Bayern und er is eh a Schwob und... Ach lass ma des ;)

:ka:

Vanessa
04.03.2015, 12:00
@Michi: The bavarian way of "Das Gespräch suchen":rofl:

Na, des läuft als small talk unter Bekannten... :D oder als korrekter Umgang mit allen, die nicht die Gnade der südlichen Geburt haben- allerdings müßte dann auch Elmar a Watschn kriegen... :grb:

Edmundo
04.03.2015, 12:17
Kam denn der "Hinweis" direkt vom Bauhaus, oder war es einer der üblichen, handschriftlichen Mitteilungen eines Rentners, der nebenberuflich den Blockwart macht?
Ne, "offizieller" Zettel. Dabei lagen auf der Rückbank noch mehrere Einkaufstüten von denen. :motz:

Ich schick denen mal den zettel und die Rechnungen von gestern und vom ganzen letzten Jahr. Da haben wir einen fast 4-stelligen Betrag da gelassen. Und dann bin ich mal gespannt was da kommt. Damit hätte ich meine Gebühr auch dicke bezahlt für 2015 als Dauerparker.

Aber egal, so langsam legt sich der Ärger wieder ;)

paddy
04.03.2015, 12:26
Mensch Elmar, da hat ein Mitarbeiter von denen verpennt, dass dein Auto eben zwischenzeitlich weg war. Das klingt jetzt nicht nach böser Absicht. Wäre das nicht passiert, hättest du sicher auch keinen Zettel am Auto gehabt.

Lass dir in der Zeit die dafür draufgeht lieber ein oder zwei Espressi raus. ;)

Edmundo
04.03.2015, 12:34
Lass dir in der Zeit die dafür draufgeht lieber ein oder zwei Espressi raus. ;)
:dr: Gebongt!

ehemaliges mitglied
04.03.2015, 13:38
Ist den Stress nicht wert und IMHO ist ein "fast 4-stelliger Betrag" nicht unbedingt geeignet, Eindruck zu machen :supercool:

MacLeon
04.03.2015, 21:05
Ich würde ehrlich gesagt mit denen reden, wenn Du weiterhin dort einkaufen willst. Wenn Du als Dauerparker registriert bist und gehst das nächste Mal einkaufen, stehst Du sonst womöglich vor einem leeren Parkplatz.

Ingo.L
04.03.2015, 22:21
Jepp, abschleppen aus dem Parkhaus stell ich mir lustig vor. Da wird der Abschlepper bestimmt Purzelbäume vor Freude machen.
Und die Konzernleistung freut sich auch, da erstmal der Baumarkt die Kosten vorlegen muss und dann versuchen kann sich das Geld zurück zu holen. Und doof auch, wenn der Kunde dann belegen kann, das er wirklich nur kurzzeitig einkaufen war. :D

Früher gabs mal ne Sendung, die Älteren werden sich erinnern "Das königlich bayrische Amtsgericht" . Die könnte man mit solchen Stunts wieder aufleben lassen.

Insoman
05.03.2015, 06:17
Das mit dem Abschleppen auf Supermarktparkplätzen ist nicht selten, auf die leichte Schulter sollte man das nicht nehmen. Auch wenn Ingo das jetzt total abwegig findet.

Der Wagen wird versetzt und wohin wird nur verraten, wenn der Deliquent auch zahlt.

Daher sollte man schon mal mit der Marktleitung reden.

MacLeon
05.03.2015, 08:29
Der Wagen wird versetzt und wohin wird nur verraten, wenn der Deliquent auch zahlt.

Es würde mich sehr interessieren, wie das juristisch aussieht.

Ingo.L
05.03.2015, 10:27
Parkplätze und Parkhäuser machen schon einen gewaltigen Unterschied, wenn man da mit dem Abschleppwagen was erreichen will ;)

Und das Lösegeldgeschäftsmodell läuft auch nicht mehr so einfach, wie zu der Zeit als sich ein cleveres Kerlchen das Ganze ausgedacht hat.

https://www.test.de/Abschleppen-Streit-ums-Auto-Loesegeld-geht-weiter-4323216-0/

Insoman
05.03.2015, 10:53
Nunja, dem Grunde nach hat der BGH aber dem Grundstücksbesitzer Recht gegeben. - er darf den Störer abschleppen lassen ! gestritten wurde sich immer im Hinblick auf die Höhe

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rspr4022.php

Und für Parkhäuser und Tiefgaragen haben die Abschleppunternehmer was kompaktes im Petto - wenn ein SUV ins Parkhaus kommt, dann passen die auch mit dem entsprechenden Fahrzeug rein

MacLeon
05.03.2015, 11:55
Das ja. Aber der Abschleppunternehmer hat einen Anspruch gegen den Auftraggeber, nicht gegen den Abgeschleppten. Ist ja keine Ordnungsmaßnahme, oder? Insoweit, wenn mir das passieren würde und der Abschleppunternehmer würde mich nicht an mein Auto lassen, wäre mein erster Impuls, ihn sofort wegen Diebstahl und räuberischer Erpressung anzuzeigen.

ehemaliges mitglied
05.03.2015, 13:56
Also die Sorgen wie ihr möchte ich haben, so viel Zeit wie schon für den Faden hier draufgegangen sein muss... Da hätte ich ne ausgiebige Fahrradtour gemacht und meinen (evtl. auch unberechtigten) Ärger beim Strampeln rausgelassen.

Fast 4 stelliger Betrag? *hust*.... Klar, man wird dich als geschätzten Kunden der 75% Umsatzregel betrachten. Überwachungskamerabilder beantragen? Filialleiter "antanzen lassen"? Das wird mir alles ein wenig zu deutsch grad, sorry... Wegen so einem Schwachsinn (nochmal sorry) so einen Aufriss zu machen, naja.

Geh mit dem Zettel zur Information oder wo auch immer in dem Laden eine Verwaltungskraft sitzt, halt den Zettel hin, bitte freundlich um Löschung deiner Daten und erkläre in normalem Ton den Sachverhalt. Dauert 5 Minuten und wahrscheinlich bekommst sogar noch nen Kaffee aufs Haus, wenn die merken, dass du anscheinend öfters dort bist.

Wo ist das Problem? Ansonsten wurde soweit alles gesagt.

PS: Es ist wirklich erstaunlich, wie viele Menschen Freundlichkeit nur als Alternativposition in der Klärung eines Sachverhaltes ansehen. Irgendwer hat hier glaube ich den Status "kindness is a superpower" - wie recht hat er.