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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Versicherungsfrage Wasserschaden Haftpflicht Hausrat ?



1500
27.03.2015, 10:59
Hi,

in unserer vermieteten Hochhauswohnung kam Wasser von der Wohnung oben drüber. Es lief auch etwas an der Wand herunter und beschädigte den Badezimmer-Spiegelschrank (Eigentum des Mieters).

Der beleuchtete Spiegelschrank über dem Waschbecken ist an der Wand aufgehängt oder verschraubt (?) und die eingebaute Beleuchtung fest angeschlossen.

Die Hausverwaltung sagt nun: das muss die Hausrat des Mieters zahlen, nicht die Wasserschaden-Versicherung des Hauses.

Der Mieter fragt sich, ob ein an der Wand montierter Schrank denn noch Hausrat ist, zumal halbwegs "fest" montiert.

Streit gibt es keinen darüber, aber es wäre schön, den versicherungsrechtlichen Hintergrund zu verstehen.

Viele Grüsse, schönen Dank,

Bernd

habepe
27.03.2015, 11:34
Ganz klar Hausratversicherung.

Achso, Erklärung: Schrank ist nicht fest mit dem Gebäude verbunden. Falls der Mieter keine Hausratversicherung hat - Pech gehabt.

NOmBre
27.03.2015, 11:36
Die Wohnung drüber hat also das Eigentum der Wohnung drunter beschädigt? Wäre für mich Haftpflichtversicherung des Verursachers!

Hausrat nur bei Eigenverschulden oder Sturm.

habepe
27.03.2015, 11:37
Hausrat nur bei Eigenverschulden oder Sturm.

Quatsch.

franzfranz
27.03.2015, 12:20
Ganz klar Hausratversicherung.

Achso, Erklärung: Schrank ist nicht fest mit dem Gebäude verbunden. Falls der Mieter keine Hausratversicherung hat - Pech gehabt.

wieso denn nicht die Haftplicht des Verursachers?

Cosmic
27.03.2015, 12:25
Die Haftpflicht deckt nur den Zeitwert, die Hausrat - die sich das Geld u.U. vom Verursacher bzw. dessen Haftpflicht zurückholt - den Neu/Anschaffungswert. Wobei ich anders als Bernd schon der Meinung bin, dass - bei fehlender eigener Hausratversicherung - die Haftpflicht des Verursachers auch direkt in Anspruch genommen werden kann.

Ansonsten bin ich bei Bernd. Schrank bleibt immer Schrank.

Son Goku
27.03.2015, 12:30
+1

habepe
27.03.2015, 12:34
Haftpflicht setzt ein Verschulden voraus!
Also theoretisch kann es schon ein Haftpflichtschaden sein, wenn das Wasser zum Beispiel Putzwasser war ( umgefallener Eimer ) oder eine Leitung angebohrt wurde.
Aber wenn es sich um "bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser" handelt, nur die Hausratversicherung. Die würde auch bei der angebohrten Leitung erstmal zahlen (Neuwert) und dann beim Schadenverursacher Regreß nehmen.

PS: Dirk, Haftpflichtversicherung zahlt immer nur den Zeitwert!

Cosmic
27.03.2015, 12:41
Haftpflicht setzt ein Verschulden voraus!
Also theoretisch kann es schon ein Haftpflichtschaden sein, wenn das Wasser zum Beispiel Putzwasser war ( umgefallener Eimer ) oder eine Leitung angebohrt wurde.
Aber wenn es sich um "bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser" handelt, nur die Hausratversicherung. Die würde auch bei der angebohrten Leitung erstmal zahlen (Neuwert) und dann beim Schadenverursacher Regreß nehmen.

PS: Dirk, Haftpflichtversicherung zahlt immer nur den Zeitwert!

Absolute Zustimmung, Bernd. Und Haftplicht = Zeitwert schrieb ich ja bereits im 1. Satz. :dr:

NOmBre
27.03.2015, 12:48
Gut, die Darstellung im ersten Post "Wasser lief herunter" wurde noch nicht genau definiert.

Ich hatte auch schon mal den Fall, da wurde dies durch die Haftpflicht abgedeckt. Aber jeder Fall ist etwas anders.

1500
27.03.2015, 13:37
Erstmal danke für die ganzen Erklärungen!

Die Ursache konnte nicht genau geklärt werden.

Vor einem halben Jahr gab es schon einmal einen Wasserschaden durch ein falsch montiertes Duschsyphon. Das wurde inzwischen fachmännisch montiert.

Für den neuen Schaden gibt es keine Erklärung. Die Wohnung oben drüber ist auch vermietet, womöglich hatten die Kinder einen Planschabend, aber die Handwerker konnten nichts feststellen.

Zum Glück war der Schaden an meiner Wohnung (Putz an der Decke) noch nicht behoben. So kann jetzt alles in einem Aufwasch geschehen.

Ich hoffe nur, das war das letzte Mal.

Viele Grüsse,

Bernd

Duc Loan
27.03.2015, 14:06
Genauso isses.
Hatte den identischen Fall in 2014 als mir die Soße von obendrüber in die Küche gelaufen ist. Küchenzeile, Schränke und alles andere (egal ob geschraubt, gedübelt oder lose herumstehend) Fall für die Hausrat, nix Gebäudeversicherung.


Ganz klar Hausratversicherung.

Achso, Erklärung: Schrank ist nicht fest mit dem Gebäude verbunden. Falls der Mieter keine Hausratversicherung hat - Pech gehabt.

GPX8888
27.03.2015, 15:20
Habe aktuell einen etwas anderen Fall, aber daran sieht man, dass das nicht einfach in schwarz oder weiß aufzuteilen ist.
Bei mir gab es im Fallrohr eine Engstelle, dadurch hat es dann das Abwasser der Geschirrspülmaschine durch das Waschbecken zurückgedrückt. Küche muss ausgebaut werden, Parkett raus, Trocknungsmaschinen aufstellen und dann Küche wieder einbauen. Zuständig ist in diesem Fall die Gebäudeversicherung für alle Arbeiten und Kosten exklusiv der Sockelleisten, die werden von der Hausrat übernommen. Warum die Gebäudeversicherung? Weil die Ursache eine Engstelle im Fallrohr war und daher die Gebäudeversicherung aufkommen muss.
Es ist also durchaus so, dass die Ursache nicht unerheblich dafür ist, welche Versicherung für den Schaden aufkommen muss. Also einfach die Versicherung anrufen, denen die Situation erklären und dann weißt Du auch, wer und welche Art von Versicherung für Deinen Schaden aufkommt. :gut:

habepe
27.03.2015, 21:30
Natürlich muss es sich um eine versicherte Ursache (Gefahr) handeln, aber im zweiten Schritt geht es darum, ob die beschädigte Sache Hausrat oder Gebäudebestandteil ist. Also wenn im Fall von Michael ( GPX8888 ) die Küchenteile beschädigt worden wären = Hausrat ( Ausnahme: Einbauküche wurde ausdrücklich in der Gebäudevers. mitversichert, was man aber nur als Eigentümer, nicht aber als Mieter, machen kann ). Sollte der Ausbau der Küche nur dazu gedient haben um das beschädigte Parkett zu reparieren, wird das von der Gebäudevers. getragen.

Die Sockelleisten sind garantiert nicht über die Hausratvers. abgerechnet worden.

GPX8888
27.03.2015, 22:25
Ist tatsächlich so, dass die Sockelleisten getrennt über die Hausrat abgerechnet werden. Boden und Nebenarbeiten übernimmt die Gebäudeversicherung. Blöd und umständlich, ist aber leider so. :ka:

Street Bob
27.03.2015, 22:40
Haftpflicht setzt ein Verschulden voraus!
Also theoretisch kann es schon ein Haftpflichtschaden sein, wenn das Wasser zum Beispiel Putzwasser war ( umgefallener Eimer ) oder eine Leitung angebohrt wurde.
Aber wenn es sich um "bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser" handelt, nur die Hausratversicherung. Die würde auch bei der angebohrten Leitung erstmal zahlen (Neuwert) und dann beim Schadenverursacher Regreß nehmen.

PS: Dirk, Haftpflichtversicherung zahlt immer nur den Zeitwert!

Verschulden halte ich in dem Zusammenhang für irrig, eher Verursachen. Verschulden setzt für mich schuldhaftes Verhalten voraus.

habepe
27.03.2015, 23:43
Ersatzpflicht in der Haftpflichtversicherung immer bei Verschulden, nicht zwangsläufig bei Verursachen, könnte ja auch höhere Gewalt oder unvermeidbares Ereignis gewesen sein.

Street Bob
28.03.2015, 00:40
Echt? Ich hatte da zum Beispiel die Zustandshaftung im Blick. Vielleicht habe ich mich da aber auch ins Strafrecht verrannt.