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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wohin mit dem Bargeld-Tilgen trotz Vorfälligkeit? Finanzexperten und -erfahrene vor!!



Street Bob
31.03.2015, 12:37
Dear experts,

gern möchte ich Eure Meinung zu folgendem Thema kennen lernen:

FAKTUM:
Eine nach Vermietung künftig selbst bewohnte Immobilie ist noch mit einer Summe von etwa 150k belastet. Die Vorfälligkeitsentschädigung wird mit 17k berechnet, Zinssumme bis zum Finanzierungsablauf in acht Jahren beträgt 28k.

FIKTION:
Freie Bargeldmittel zur sofortigen Ablösung sind vorhanden und werden anderswo nicht benötigt.
Eine Summe zum Anlegen verbleibt auch danach.

FRAGE:
Erscheint es dem Fachmann unter vorgenannter Annahme sinnvoll abzulösen?

Sehr gespannt erwarte ich Eure Einschätzung und danke schon jetzt!

Schmackofatz
31.03.2015, 12:45
Hi Bob,

bezahlen und Schuß mit Tilgung, Zinsen etc., sofern nichts Anderes geplant ist.

Geld bekommst Du momentan ohnehin nicht vernünftig angelegt und da Eigennutzung vorliegt kannst Du die Zinsen nicht absetzen.

Bin allerdings kein Fachmann, scheint mir aber so am vernünftigsten.

Insoman
31.03.2015, 13:08
Hast Du ein Sondertilgungsrecht im Kreditvertrag? Z.B. 5% Jahr?

Dann würde ich auch nur diese tilgen und den Rest soweit behalten bis der Vertrag 10 Jahre alt ist und dann kündigen.

Ggf. Enthält der Vertrag aber auch eine unwirksame Widerrufsbelehrung und Du kannst Widerrufen und ohne dieVorfälligkeitsentschädigung tilgen, dann wäre dies der Weg der Wahl.

John Wayne
31.03.2015, 13:19
Ich kenne deinen Schuldzins nicht. Letztlich musst du Dir überlegen, zu wie viel % du dein Geld vor Steuern anlegen musst, um den Kreditzins zu verdienen. Dann schaust du mit welcher Anlageklasse(n) du arbeiten müsstest, um die Rendite zu erzielen und ob du das Risiko tragen möchtest.

mactuch
31.03.2015, 13:28
Eine selbstgenutzte Immobilie bedeutet bei der Finanzierung immer ein Abwägen von Ratio und dem Bauchgefühl. Rein vom Bauchgefühl her kann es sich einfach nur gut "anfühlen", wenn die eigene Hütte komplett bezahlt ist - völlig egal, ob das aus kaufmännischer Sicht die cleverste Idee ist oder nicht.

Sollte dieses Bauchgefühl bei Dir nicht so ausgeprägt sein, als dass es jeden anderweitig sinnvollen, kaufmännisch orientierten Gedanken im Keim erstickt, dann macht tilgen keinen Sinn. Mit 150k lässt sich in der von Dir angegebenen Restlaufzeit von 8 Jahren wesentlich mehr Zuwachs erwirtschaften, als Du mit 28k an Zinsen in dieser Zeit aufwenden müsstest. Planbar und verlässlich. In dieser Zeit sollte es grundsätzlich möglich sein, dafür zu sorgen, dass Du am Ende Dein Haus vollständig tilgen kannst und trotzdem noch auf annähernd dasselbe pralle Sparbuch blicken kannst wie heute.

Das Thema der ungültigen Widerrufsbelehrungen gilt für Darlehensverträge ab 2002 bis 2010 (i.d.R.), das mit den möglichen Sonderzahlungen als Vertragsbestandteil wirst Du bereits gecheckt haben, wäre ansonsten vielleicht ein "Mittelweg", Sonderkündigungsrecht nach 10 Jahren - wie oben bereits erwähnt - wäre ggf. auch im Auge zu behalten.

mba1973
31.03.2015, 13:49
Kann man die 17k € Vorfälligkeitsentschädigung eigentlich voll als Ausgabe (wie Zinsen und Gebühren) bei Vermietung und Verpachtung geltend machen? Dann würde ich den Kredit, mit Zahlung der VF, noch vor der Selbstnutzung zurückzahlen...dann bekämst Du indirekt noch einen Teil davon über die Steuer zurück.

Gruss
Dirk

Smoke
31.03.2015, 14:20
Kann man die 17k € Vorfälligkeitsentschädigung eigentlich voll als Ausgabe (wie Zinsen und Gebühren) bei Vermietung und Verpachtung geltend machen?
Ja, kann man.

Die Vorfälligkeitsentschädigung würde ich aber prüfen (lassen).
Hatte ich unlängst hier: Entschädigung rund 14 k, geprüft und neu berechnet 8 k

Kann sich also lohnen.

Street Bob
31.03.2015, 14:46
Sehr interessant, besten Dank an alle.

Die Berechnung war zum 31.12.2014 erfolgt, ein Teil des Baren wird ohnehin erst zum 31.5.2015 frei.
Wie gesagt, es war bis zum 28.02.2015 vermietet. Keine Ahnung, wie ich nun diese Ausgabe, da ich nun selbst einziehe, noch geltend machen kann.
Das wird die Frage an den Steuerberater sein.

Smoke
31.03.2015, 15:27
Oh stimmt. Sorry Bob, ich hab ungenau gelesen.
Wenn Du jetzt privat nutzt, ist die steuerliche Behandlung anders und vermutlich nichts, oder nur anteilig in Ansatz zu bringen.

Geraldpeter
31.03.2015, 15:43
Die Bank nimmt die vorzeitige Rückzahlung an?

Vanessa
31.03.2015, 15:53
Die Frage muß sein: Kannst Du mit den 150K in 8 Jahren mehr als 11K netto Gewinn generieren? (Differenz zwischen VFE und Zinsen) Wenn nein, und der Bauch das will (eigengenutzte Immobilie ist reiner Konsum): Zurückzahlen.

Wenn ja: Einreden, daß die Kohle ja da ist, um die Schulden plattzumachen und mit den 150K wirtschaften.

Beachten: 10 Jahresfrist bei den Krediten (Kündigung möglich)
Ggfs unwirksame Widerrufsbelehrung beim Kredit
VFE auf jeden Fall nochmals neu berechnen lassen
Sondertilgungsrechte

The Banker
31.03.2015, 15:59
Bei Eigennutzung würde ich die VFE akzeptieren und die Darlehen platt machen. Sichere Geldanlagen mit adäquater Rendite wird es auf Sicht kaum geben. Abgesehen davon ist ein freies Grundbuch ein gutes Gefühl;)...

Relax1
31.03.2015, 16:11
Widerrufsklausel korrekt? Bei Verträgen zwischen ca. 2002 und 2009 gab es oft Widerufsklauseln, die der heutigen Rechtsprechung nicht entsprechen.

Wir konnten daher zwei Darlehen ohne Vorfälligkeit plattmachen:-)

Der Nico hier aus dem Forum hat uns sehr geholfen!

Street Bob
31.03.2015, 16:53
Ich werde mir die Vorfälligkeit zum 1.7. noch einmal ausrechnen und dann deren Details vom Profi anschauen lassen. Eigentlich sollten diese bei jeder Bank gleich berechnet werden. "Überschlägig" nützt mir das jetzt nix. Denkbar wäre vielleicht für mich, die beiden aus Bank- und KfW-Kredit bestehenden Bestandteile der Finanzierung anzuschauen und vielleicht schon mal einen der beiden abzulösen, was die monatlichen Kosten senken und mir noch etwas mehr Spielraum eröffnen würde.

Anfrage an die Bank ist raus ....

sausapia
31.03.2015, 18:16
Hi Michael,

ich bin Ex-Banker und Betriebswirt. Trotzdem habe ich getilgt, weil eine abbezahlte Hütte einfach emotional klasse ist. Hinsichtlich der Vorfälligkeitsentschädigung empfehle ich Dir eine Berechnungsprüfung von der Verbraucherzentrale in Bremen, die sich darauf spezialisiert haben. Die sind pfiffiger als hier bei uns und es kostet etwa 60,- Euro.

paddy
31.03.2015, 18:30
Die Bank nimmt die vorzeitige Rückzahlung an?
Das wäre auch meine Frage. Vor allem bei einem laufenden Darlehen, das vermutlich noch zu wesentlich höheren Zinsen als den aktuellen festgeschrieben ist überrascht es mich, dass die Bank das ohne anstehenden Verkauf freigibt.

Street Bob
31.03.2015, 18:32
Das mit der abbezahlten Hütte kann tatsächlich was, das ist mir nicht fremd ;)
Na ja, das tut die Bank schon, lässt es sich aber halt fürstlich bezahlen.
So habe ich mit Verkauf gewinkt, dann müssen sie halt ... ;)

Meine Frau und ich haben einige wenige weitere Objekte, in nächster Zeit kommen womöglich noch neue Anteile hinzu.
Wenn hier "ich" steht, meine ich natürlich Gabi und mich! So dick wollen wir dann doch nicht auftragen :dr:

Die ganze Vermietung bin ich gründlich satt. Wer weiß, wie es gesundheitlich weitergeht. Ich habe mein Leben lang gebrasselt.
Habe sogar kurz darüber nachgedacht, mich hier "Brasseljaner" zu nennen :D:D Für meine Frau gilt das auch (=gender mainstreaming:D )

"I need every second
of the rest of my life
for me´n´my wife!"

Rollit
31.03.2015, 19:51
Die gleiche Frage hatte ich vor 2 Monaten auch. Ablösung hat Geld gekostet. Gefühl danach: Unbezahlbar!
Seither geht der eingesparte Betrag auf mein Konto und von da aus direkt zum Konsti...Na ja...vielleicht.;)

Coney
31.03.2015, 19:58
Den KfW-Teil kannst du doch wahrscheinlich eh ohne Vorfälligkeitsentschädigung tilgen, oder?
Ansonsten schließe ich mich der "Lass noch mal nachrechnen"-Fraktion an und würde anschließend tilgen - dabei bleibt auf jeden Fall mehr übrig, als du zur Zeit von der Bank bekommst.

NOmBre
31.03.2015, 21:00
Wohnung abbezahlen. Würde ich auch so tun... Momentan kannst nix besseres mit dem Geld anfangen.

Ansonsten hätte ich hier auch noch einen Betrag offen, falls du noch soviel übrig hast :bgdev:

Insoman
31.03.2015, 21:10
Den KfW-Teil kannst du doch wahrscheinlich eh ohne Vorfälligkeitsentschädigung tilgen, oder?
Ansonsten schließe ich mich der "Lass noch mal nachrechnen"-Fraktion an und würde anschließend tilgen - dabei bleibt auf jeden Fall mehr übrig, als du zur Zeit von der Bank bekommst.



Gerade das KfW Darlehen ist eigentlich das hüpfende Komma bei dieser Frage. Die KfW bzw. die auszahlende Bank lässt sich eine vorzeitige Rückzahlung fürstlich entlohnen

Geraldpeter
31.03.2015, 21:20
Dazu müsste man erst wissen, um welches KfW Programm es sich handelt.

Son Goku
31.03.2015, 21:38
Den KfW-Teil kannst du doch wahrscheinlich eh ohne Vorfälligkeitsentschädigung tilgen, oder?
Ansonsten schließe ich mich der "Lass noch mal nachrechnen"-Fraktion an und würde anschließend tilgen - dabei bleibt auf jeden Fall mehr übrig, als du zur Zeit von der Bank bekommst.

Bei unserem KfW-Darlehen geht's. ST immer auf den vollen 500er gerundet:gut:

Son Goku
31.03.2015, 21:40
Dazu müsste man erst wissen, um welches KfW Programm es sich handelt.

Stimmt. Ich hatte jetzt 151 oder 152 gemutmaßt.

Street Bob
31.03.2015, 23:30
Kein Thema Dominik! *aufdickehosemach

Real: BIST DU IRRE????:D