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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kosten einer Fernwärmeheizungsanlage



watch-watcher
22.04.2015, 19:16
Eine Frage an die Fachleute unter Euch, die auf folgendes basiert:

Seit 20 Jahren wohnen wir in einem Reihenhaus, das 1981 gebaut wurde. Wohnfläche ca. 160 qm.
Das Haus wird mit einer Fernwärmeheizung beheizt, die jetzt erneuert werden soll.

Die letzten 20 Jahre hatten wir eine Art Flatrate, bei der der Verbrauch eigentlich keine Rolle spielte.
Das die Heizungsanlage nicht mehr dem aktuellen Standard entspricht, war und ist uns klar.

Der Energieversorger hat jetzt diese Flatrate gekündigt und wird wieder nach tatsächlichem Verbrauch abrechnen.

Auf Grund der veralteten Heizungsanlage rät man uns zu einem Einbau einer neuen Anlage und man will uns mit ca. 8600 € an diesen Kosten beteiligen, wobei die Anlage dann im Eigentum des Versorgers verbleibt. Für Wartungs- und Instandhaltung ist der Energieversorger verantwortlich.

Ist das ein faires Angebot und was kostet eine solche Anlage eigentlich (ungefähr) komplett.

Wäre die Anschaffung einer „eigenen“ Anlage überhaupt sinnvoll?

Vielen Dank für Euer Feedback.

hugo
22.04.2015, 19:29
So und vor allem pauschal nicht zu beantworten.
Was bezeichnest du als Heizungsanlage.
Wie bereitet ihr Warmwasser zu .....
Normale Übergabestationen für EFH kosten so um die 4K,zzgl. Einbau,Warmwasserbereitung ....
Daher halte ich 8,6K und noch nicht einmal euer Eigentum für recht hoch bepreist.
Aber wie schon geschrieben,so ist das nicht zu beantworten.Eure Verträge spielen da auch eine Rolle ....

AndreasL
22.04.2015, 19:30
Würde auch mal den Betreiber fragen. Welche Kosten kommen nach der Kündigung der Flatrate auf Euch zu? Und welche Kosten bei der neuen Anlage?

WolfgangS
23.04.2015, 07:28
Hatte mal ein ähnliches Angebot für ein Mehrfamilienhaus vom Energieversorger, allerdings für eine Gasheizung, das war mit Anzahlung, einer Art Jahresmiete und einem langjährigen Vertrag ohne Preisgarantie, ich hab das dann mal gegengerechnet mit selbstfinanzierter Heizung, Unterhaltskosten und freier Gasanbieterwahl, ich kam auf ca. 30% Ersparnis auf die Lebensdauer der Heizung von 20 Jahren gerechnet. Das MFH wurde überwiegend von den Eigentümern selbst bewohnt, somit war auch die Umlagemöglichkeit dieser Jahresmiete der Anlage auf die Nebenkosten kein Vorteil.
Du solltest das genau nachrechnen, die Frage ist so von außen nicht so einfach zu beantworten.

watch-watcher
23.04.2015, 09:53
Danke Jungs, ich melde mich später mit Fotos der jetzigen Anlage und Angaben, nach denen Ihr gefragt habt.

Bis dann.

watch-watcher
23.04.2015, 11:03
So jetzt einmal Fotos der jetzigen Anlage (34 Jahre alt). Ausgetauscht wurden lediglich, vor ca. 20 Jahre, der Warmwasserkessel und vor ca. 3 Jahre die Umwälzpumpen.


Sorry, aber ich bekomme die Fotos nicht gedreht.:wall:


http://abload.de/img/img_52180eubf.jpg


http://abload.de/img/img_52173ju4s.jpg


An der Heizungsanlage brauchen weder Leitungen noch Heizkörper erneuert werden, sondern lediglich die Anlage „nach Fernwärmeeintritt ins Haus“.

Die neue Anlage wir dann für die Heizung und für den Heißwassergebrauch für eine WE benötigt.

Der jetzigen, tatsächliche Wärmeverbrauch ist /war nicht zu ermitteln, da nach Vereinbarung der Flatrate die Zähler ausgebaut wurden.

Basiert hat diese Flatrate aber auf einen „festgelegten Wärmeverbrauch“ von 1.840 kWh/Monat.

Es ist ein Mittelreihenhaus bei dem ein Teil der alten Fenster im letzten Jahr gegen neue Fenster mit 3-fach-Verglasung bereits ausgetauscht wurde. Der restliche Austausch ist für dieses Jahr vorgesehen.


Es ist natürlich auch so, dass wenn wir einer Teilkostenübernahme für die Anlage zustimmen, wie hoch auch immer, der Versorger der Eigentümer der Anlage ist und ich somit wahrscheinlich keine Möglichkeit habe, wenn das Fernwärmenetzt einmal dem freien Markt unterliegen sollte, einen preisgünstigeren Anbieter zu wählen.

Ob ein Benutzungszwang für die Fernwärme vorliegt, kann ich nicht sagen, aber wahrscheinlich nicht aber eine Umrüstung auf Gas, Erdgas oder andere Energiequellen kommt nicht infrage.

Eine kleine PV-Anlage mit 3,6 kWp ist auch vorhanden.

kompasskalle
23.04.2015, 12:04
So wie ich das verstanden habe, gibt's kein Zwang für eine neue Anlage. Oder? Es fällt zunächst nur die Faltrate weg. Soll der Versorger seine Zähler installieren und nach Verbrauch abrechnen. Dann würde man sehen, ob das nicht sogar günstiger ist. Derweil vergeht Zeit und man kann sich am Markt mal schlau machen, was eine solche Anlage für Heizung und Warmwasser für die entsprechende Wohnfläche in der Anschaffung und in der Wartung / Instandhaltung kostet.

M.E. kann auch der Verbrauch während der Flatrate genau festgestellt werden, anhand des Brennstoffverbrauchs. Das sollte der Versorger offenlegen.

Wem gehört die jetzige Anlage? Welchen Vorteil bietet der Versorger bei einer Beteiligung an der neuen Investition? Niedrigere Heizkosten? Auf welcher Basis? Für wie lange? Einfach 9k vom Kunden abgreifen ohne Gegenleistung wäre schon dreist. Die Investitionskalkulation sollte man sich genau anschauen.

watch-watcher
23.04.2015, 12:29
Da hast Du recht, denn ein Zwang zur Umrüstung besteht im Moment nicht, nur eine Empfehlung (siehe auch unten.)


Augenblicklich bezahlen wir 5,664 ct/kWh für den festgelegten Wärmeverbrauch = 124,02 € und für die bereitgestellte Wärmeleistung 44,88 €

Total also 168,91 € für die gewesene Flatrate, die aber jetzt auf tats. Verbrauch umgestellt wird.

Das ist auch der Grund, warum zu einer Modernisierung der Anlage geraten wird, da wir mit erheblich höheren Kosten rechnen müßten, wenn die Altanlage weiter betrieben würde!!

In neuer Tarif nach Messung ist noch nicht vereinbart worden, ich gehen aber davon aus, das der o. g. zum Zuge kommt.

Andere Energiequellen kommen nicht infrage. Platzgründe, fehlender Schornstein etc.

Unruhstifter
23.04.2015, 13:23
Ich würde auch erst einmal nichts machen und den tatsächlichen Verbrauch nach Flatrate abwarten. Kalkulatorisch lag die Flatrate ja bei rund 22.000 kWh/Jahr.

Bei dem Baujahr und der Größe des Hauses sollte der Wert passen, ggf. liegt er sogar darunter.

Was kann die neue Anlage besser? Wahrscheinlich hat die eine Regelung, aber ob die sich über Einsparungen amortisiert?

Vom Versorger würde ich mich nicht abhängig machen wollen, daher wenn eigene Anlage, wobei ich nicht beurteilen kann, was eine Fernwärmeanlage kostet.

Ggf. mal einen Sachverständigen/Heizungsbauer anfragen, was der meint.

kompasskalle
23.04.2015, 19:20
Fall 1:
Wenn das Ganze so verhandelbar ist, würde ich mal ermitteln, ob eine neue Anlage auch das Eigentum der Abnehmer / Verbraucher sein darf. Wenn ja, würde ich einen unabhängigen Energieberater bestellen und ein wirtschaftlich tragfähiges Konzept erarbeiten lassen. Vielleicht könnte in Sachen Isolation auch noch etwas verbessert werden. Innerhalb von 15 bis 20 Jahren sollte sich eine neue Anlage / Investition dann amortisieren. Dafür würde ich mir eine Firma suchen, die dieses Konzept umsetzen kann.

Fall 2:
Muss die neue Anlage aber im Eigentum des Versorgers verbleiben, dann kann der sie doch auf eigene Rechnung hinstellen und seine Kosten auf die Heizkosten umlegen. Warum sollte der Abnehmer / Verbraucher sich beteiligen?

Dabei würde ich als Verbraucher folgenden Vergleich kalkulieren:

Wie hoch wären die Heizkosten pro Monat

- mit alter Anlage ohne Flatrate,
- mit neuer Anlage mit Selbstbeteiligung i.H.v. 9k und
- mit neuer Anlage ohne Selbstbeteiligung gerechnet?

fiumagyar
23.04.2015, 20:00
Also wir haben beim Neubau ca 7 K bezahlt, inkl 30 Jahre Wartung und Service.

Der Service ist hier wirklich sehr gut, inkl. Einstellung der Anlage bei Urlaub und so.