Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kleiner rechtlicher Leitfaden zu Postings im Forum
Hallo zusammen,
da es immer wieder Fragen dazu gibt, was wie in Foren gepostet werden kann, verlinke ich hier für Euch einen hilfreichen Artikel von Spiegel Online, der die wichtigsten Punkte zusammenfasst:
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/re-publica-juristische-tipps-zum-posten-im-netz-a-1032134.html
Oh, das ist gut geschrieben und sehr verständlich. Danke Marcus :dr:
FlorianBegins
06.05.2015, 09:14
Vielen Dank für diesen nützlichen Link !
backröding
06.05.2015, 11:13
Vielen Dank für den Link..:gut:
TheLupus
06.05.2015, 12:14
Danke!
Uii. Der Europäische Gerichtshof hat einen Webseitenbetreiber verurteilt, auf dessen Seite Beleidigungen erfolgt sind:
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/gerichtshof-urteilt-zu-beleidigungen-in-nutzerforen-a-1039058.html
Ich bin *sehr* gespannt, wie die Gerichte in Deutschland dies künftig anwenden.
promnight
16.06.2015, 17:18
Uii. Der Europäische Gerichtshof hat einen Webseitenbetreiber verurteilt, auf dessen Seite Beleidigungen erfolgt sind
Genial! Sollte mich jetzt einer auf der Straße beleidigen, verklage ich einfach die Kommune!
TheLupus
16.06.2015, 17:21
Na toll.
Das Prinzip Störerhaftung ist in meinen Augen sowieso die letzte *********.
Zumal es ja auch im Artikel steht, dass es keinerlei Definition für "angemessen" gibt.
Wohin soll das führen?
Ich beleidige mich selber via Fake Account und verklage ein Forum. :wall:
Ich beleidige mich selber via Fake Account und verklage ein Forum. :wall:
Genau das dachte ich mir auch. Grandioses Geschäftsmodell.....
promnight
16.06.2015, 17:30
Höchstrichterlich am Leben vorbei geurteilt...
InselThom
16.06.2015, 17:33
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/gerichtshof-urteilt-zu-beleidigungen-in-nutzerforen-a-1039058.html
Sodann... muss ja erst mal umgesetzt werden.
Die Richter liegen zwar ab und an daneben, aber bevor ich den Sachverhalt nicht hinreichend genau kenne, ziehe ich keine derartigen Schlüsse. Zudem sind auch manchmal die Gesetze schuld, an die Richter sich halten müssen. Ob sie selbst das Ergebnis gerecht finden oder nicht.
Na toll.
Das Prinzip Störerhaftung ist in meinen Augen sowieso die letzte *********.
Zumal es ja auch im Artikel steht, dass es keinerlei Definition für "angemessen" gibt.
Wohin soll das führen?
Ich beleidige mich selber via Fake Account und verklage ein Forum. :wall:
...dann geht auch das Booklet:D
TheLupus
16.06.2015, 18:26
:bgdev:
ludicree
16.06.2015, 18:36
Na toll.
Das Prinzip Störerhaftung ist in meinen Augen sowieso die letzte *********.
Zumal es ja auch im Artikel steht, dass es keinerlei Definition für "angemessen" gibt.
Die Störerhaftung ist eigentlich viel zu lasch. Korrekt erdacht, in der Praxis entziehen sich jedoch viele Betreiber den Pflichten. Z.B. alle amerikanischen Großkonzerne wie Facebook & Co. sind vollkommen rechtsbefreit. Die Polizei kann da nur bitten und betteln.
Wohin soll das führen?
Ich beleidige mich selber via Fake Account und verklage ein Forum. :wall:
Das hat damit nichts zu tun. Haftung und Schadenersatz kommen erst in Frage, wenn das Thema Störerhaftung erledigt ist. Sprich Betreiber kommt seinen Pflichten nicht nach.
Die Haftung obwohl nachgekommen wurde, wie dort gesehen, ist natürlich Kokolores.
Die Haftung obwohl nachgekommen wurde, wie dort gesehen, ist natürlich Kokolores.
Genau darum geht's jetzt ja da. Aber mal schauen, was da wirklich entschieden wurde und warum.
Genau das dachte ich mir auch. Grandioses Geschäftsmodell.....
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Wird schon seine Richtigkeit haben....
Leider hat der Spiegel mMn den Kontext dieses Urteils nicht gerecht aufbereitet respektive wiedergegeben.
Man möge bitte hier auch eine alternative Berichtserstattung z.B. heise (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Gerichtshof-Verlagsportal-fuer-Nutzer-Beleidigungen-verantwortlich-2706760.html) lesen.
Ausgangslage war ja auch, dass der Forenbetreiber eben nicht zügig die den Rechtsstreit zugrundeliegenden Posts ("Hetze und direkte Drohungen gegen die körperliche Unversehrtheit von Personen") gelöscht hat - obwohl er (sogar automatische) Möglichkeiten dazu hatte. Diese Kommentare standen etwa 6 Wochen im Netz (was der Spiegelartikel leider unter den Tisch fallen lässt) und hätten - gerade auch von einem kommerziellen Forenbetreiber - früher gelöscht werden können/müssen.
Von daher sollte es für dieses Forum keine Probleme geben, da hier zeitnah immer kräftig "durchgewischt" wird... :dr:
Ich bin *sehr* gespannt, wie die Gerichte in Deutschland dies künftig anwenden.
Vermutlich genauso wie vorher... :gut:
Größere Auswirkungen auf die Rechtslage in Deutschland dürfte die Entscheidung ohnehin nicht haben, da es hierzulande bereits eine ähnliche Rechtsprechung gibt. Danach ist ein Forenbetreiber grundsätzlich verpflichtet, rechtswidrige Beiträge nach einem entsprechenden Hinweis zu löschen. In Ausnahmefällen erhöhen sich jedoch die Pflichten zur Aufsicht über ein Forum. Dies gilt etwa dann, wenn auf Basis eines Beitrags mit einem umstrittenen Thema mit besonders heftigen Reaktionen der Leser in den Kommentaren zu rechnen ist.
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