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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage a. d. Rechtsexperten : Bin ich als Käufer f.d. Verlust e. Paketes zuständig ?



ehemaliges mitglied
23.05.2015, 09:10
Hallo. Folgendes : Ich kaufte über Kleinanzeigen eine gebrauchte Lampe , per ÜW bezahlt und der Verkäufer versendet mit DHL ( Postpaket 6.99 - versichert für 500 Euro ) . Nun ist dieses vom Verkäufer versendete Paket wohl verschwunden / nicht bei mir angekommen ... DHL Nachforschungsauftrag läuft schon wochenlang ... nix zu finden ! Der Verkäufer / Versender verweigert die Retourzahlung meiner Überweisung ! Der Nachforschungsauftrag von DHL dauert ja an und kann noch wochen-monatelang dauern ; befürchte ich . Nun soll ich der " Doofe " sein - der Verkäufer / Versender schreibt mir : Als privater Verkäufer sei er weder zu einer Rückzahlung / Ersatzlieferung verpflichtet und ich als Käufer trage grundsätzlich das Risiko des Verlusts auf dem Transportweg ( Paragrap 447 Abs.1 BGB ). Ist Das so ???? ....und vielen Dank für sinnvolle Hilfe / Beantwortung . LG Bernie

TheLupus
23.05.2015, 09:19
Bei Kauf von privat erfolgt der Gefahrübergang bei Übergabe an den Transporteur.
Ist jetzt also jetzt dein Bier.

le0p0ld
23.05.2015, 09:28
Robert hat die Situation rechtlich korrekt geschildert. Wenn Du von einem Unternehmer und nicht von privat gekauft hast, könnte etwas anderes gelten, siehe § 474 IV BGB.

TheLupus
23.05.2015, 09:29
Hat aber von privat gekauft.

Rolifan
23.05.2015, 09:47
In der Tat ist er nicht verpflichtet, irgendetwas zu ersetzen oder nachzuliefern. Allerdings hast du gegen den Verkäufer einen Anspruch auf Abtretung eines eventuellen Anspruchs gegen die Transportperson, also DHL. Sollte es damit ein Verschulden von DHL sein, greift deren Haftung.

Viel Erfolg ��

heradot
23.05.2015, 09:53
Manuel hat es rochtig beschrieben. Das komplizierte ist, dass den Anspruch ggü. DHL immer der Versender hat; der Geschädigte ist aber der Empfänger. Lass Dir die Ansprüche schriftlich abtreten incl. des Einlieferungsbeleg; der als "Versicherungsschein" gilt. Bei Privatverkauf ist er nicht verpflichtet, Dir irgendetwas zu ersetzten sofern er die Einlieferung gem. vereinbarter Versandlösung nachweisen kann.

Viele Grüße, Marco

jigga2k1
23.05.2015, 10:13
Wenn das Paket verloren geht und ein Nachvorschungsauftrag läuft bzw lief, bekommt der Verkäufer das Geld von Dhl erstattet.Ein normales Paket ist bis zu 500 Euro versichert.Du hast ein ANRECHT bis zu 500 Euro von Dhl.Das kann aber einige Wochen dauern.Wann wurde der Nachvorschungsauftrag gestellt ???
Wäre ja noch schöner,500 Euro von deiner ÜW und dann noch 500 Euro von Dhl :(

TheLupus
23.05.2015, 10:17
Man kann den Nachforschungsauftrag entweder als Empfänger oder als Versender stellen.
Danach fragt DHL immer zuerst. Habe ich (als Empfänger) auch schon durch. Hat 3 Monate gedauert, bis ich mein Geld hatte. =(

jigga2k1
23.05.2015, 10:32
Man kann den Nachforschungsauftrag entweder als Empfänger oder als Versender stellen.
Danach fragt DHL immer zuerst. Habe ich (als Empfänger) auch schon durch. Hat 3 Monate gedauert, bis ich mein Geld hatte. =(

Dafür brauchst du aber als Empfänger den Einlieferungsschein.Ohne den gibt es auch kein Geld.....

ehemaliges mitglied
23.05.2015, 10:38
Ok - DANKE Freunde:gut: ! Dann ist Es ja so , das ich rechtlich der " Benachteiligte "=(8o bin .... Gut zu wissen und nochmals Danke ( erspart mir dann jetzt nen unnötigen Anwaltstermin ) . Man(n) lernt nie aus - trotzdem Nice WE - LG Bernie =)

TheLupus
23.05.2015, 11:00
Dafür brauchst du aber als Empfänger den Einlieferungsschein.Ohne den gibt es auch kein Geld.....

Den wollte keiner sehen.
Lief alles online über das Portal.

ManInTheMirror
23.05.2015, 12:49
Eine Reklamation bei DHL ist mühsälig. Selbst als Geschäftkunde eiert man da ewig rum bis irgendwann mal etwas passiert.

Viel Erfolg!

löwenzahn
23.05.2015, 15:41
Rechtslage eindeutig.

DHL, oder deren Versicherung zahlt nach Monaten, wenn das Paket nicht mehr zu finden ist. Aber sie zahlen. So meine Erfahrung. Immer wieder Nachhaken bei DHL erscheint mir wichtig.

LG

Michael

NicoH
23.05.2015, 15:54
Man bekommt dabei natürlich nicht pauschal € 500,-, sondern des Wert dessen, was verloren gegangen ist. Wenn die Ware denn versichert ist (bei DHL gibt es ja allerhand Ausschlüsse).

TheLupus
23.05.2015, 16:21
Bis 500 € gibt es eigentlich nicht so viele Ausschlüsse. Bis zu dieser Summe ist sogar Bargeld versichert.

NicoH
23.05.2015, 16:48
Ah, ist eine Lampe hier, hatte ich übersehen.

Donluigi
24.05.2015, 08:30
Ich finde, dass DHL recht zügig und problemlos erstattet. Wer mal seinem Geld hinterherlaufen will, möge mal beim DPD einen Verlust geltend machen :gut:

AndreasS
24.05.2015, 08:55
Das finde ich auch. Mit DHL hatte ich bisher noch nie Probleme , wenn sowas passierte.

JoergROLEX
28.05.2015, 10:43
Ich finde, dass DHL recht zügig und problemlos erstattet. Wer mal seinem Geld hinterherlaufen will, möge mal beim DPD einen Verlust geltend machen :gut:

...oder bei GLS... da gibts nur Briefe in den noch nicht einmal die Fall bezogenen Felder ausfüllt sind...

Viele Grüße
Robert

RAG
28.05.2015, 10:54
bei GLS finde ich geht es sehr zügig mit der Erstattung. Bisher max. 4 Wochen.

Rolexplo
28.05.2015, 12:30
Hatte auch keine Probleme mit DHL.
Ich, privater Verkäufer, war so kulant und erstattete den kaufpreis zurück. Stellte dann einen Nachforschungsantrag. Einlieferungsbeleg und Rechnung bzw. ebay Aktion sendete Ich mit. ( Beweis für tatsächlichen geforderten Betrag ).
Und nein es ist nicht mühselig, man braucht nur Geduld.
Als privater Verkäufer bin ich zwar nicht in der Pflicht, aber es ist einfacher bei DHL einen Anspruch zu stellen als für den Käufer. Warum? keine Ahnung.
DHL erstattete mir den gesamten Kaufpreis.