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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mal wieder Ebay: Probleme mit Verkäufer



P_Wayne
01.06.2015, 14:54
Hallo Zusammen,

habe gestern eine Uhr ersteigert für -wie ich finde- verhältnismäßig kleines Geld. Verkäufer aus der Schweiz, da ich auch in der Schweiz wohne habe ich Versand nach CH angegeben. In meinem Account steht dass ich aus D komme, das hat scheinbar beim Verkäufer für Verwirrung gesorgt. Er war von Anfang an extrem unfreundlich und diskutiert nun die ganze Zeit rum und hängt sich daran auf.

Nach ein paar Mal hin und her hat er nun angefordert den Deal zu canceln. Habe Ihm heute Morgen das Geld überwiesen, er will jetzt Rückabwickeln und dazu meine Kontodaten. Das sehe ich aber nicht ein und habe abgelehnt.

Insgesamt bin ich nicht sicher, ob das bestehen auf Erfüllung eine kluge Entscheidung ist, oder ob eine Rüvkabwivklung doch mehr Sinn macht. Könnte mir vorstellen, dass die Uhr nicht in einem Stück bei mir ankommt o.ä. Was meint Ihr. Gab es bei dem ein oder anderen ähnliche Erfahrungen?

TheLupus
01.06.2015, 14:57
Lieber Rückabwickeln, wenn der VK das schon freiwillig anbietet.
Ist den Stress nicht wert.

mactuch
01.06.2015, 15:08
Wenn Du in der Schweiz wohnst, der Vk ebenfalls, wenn die Uhr passt, die Beschreibung eindeutig ist und der Preis eher gut ist, warum solltest Du dann nicht auf Erfüllung bestehen? Für eine leicht klärbare Verwirrung des VK wegen Deines Wohnortes und der Abweichung dazu in Deinem Account gäbe es aus meiner Sicht keinen Grund, den Verkauf zu annullieren. Er hat geschrieben, er versendet nur innerhalb der Schweiz, Du wohnst in der Schweiz, als ist das Problem? Zumal er ja kein Risiko trägt, denn er bekommt von Dir ja einfach das Geld überwiesen, da kann man nicht viel falsch machen. Es sei denn der Preis war so weit unter Marktwert, dass er nun keinen Bock mehr hat und es wird nach Vorwänden gesucht, die Uhr zu behalten.

Wenn er das um jeden Preis will, kann das bedeuten, dass die ganze Aktion in einen unverhältnismäßig großen Aufwand, Generve und Geschisse ausartet. Da musst Du dann für Dich entscheiden, ob es die Ersparnis beim Kauf rechtfertigt, mit solchem Mist kostbare Lebenszeit zu vergeuden statt einfach weiter zu suchen. Recht haben und Recht bekommen sind schließlich noch immer zwei Paar Schuhe...

eos
01.06.2015, 15:09
Genau. Wenn was komisch riecht, lieber einen Schritt zurück treten.

karlhesselbach
01.06.2015, 15:17
Sag Ihm das E-bay bei einer Rückabwicklung seit neuestem die Verkaufsgebühr nicht mehr gutschreibt. Irgendeinen Grund hat man dafür vor kurzem erfunden.
Das Gebührenmodell ist ja schon immer undurchsichtig und versteckt gewesen, aber das was seit ein paar Monaten getrieben wird ist irre :rofl:

P_Wayne
01.06.2015, 15:21
Matthias, ich tippe darauf, dass es sich über den Preis ärgert. Die "Probleme" die da von der Gegenseite genannt werden sind keine. Er hat die Kohle heute Morgen überwiesen bekommen und eine Gültige Lieferadresse. Trotzdem gibt er alles dass rückabgewickelt wird.

Habe wegen Überweisung natürlich keinen Käuferschutz. Warte jetzt mal die Reaktion ab (habe geschrieben dass ich die Ubr will) und überlege dann ob ich das Angebot annehme, die Kohle zurück überwiesen zu bekommen.

oberstklink
01.06.2015, 15:58
Sag Ihm das E-bay bei einer Rückabwicklung seit neuestem die Verkaufsgebühr nicht mehr gutschreibt. Irgendeinen Grund hat man dafür vor kurzem erfunden.
Das Gebührenmodell ist ja schon immer undurchsichtig und versteckt gewesen, aber das was seit ein paar Monaten getrieben wird ist irre :rofl:
Bist Du sicher? Das steht ja noch nicht mal in deren Hilfe:
Wir haben Folgendes gefunden für „gebühren kauf rückgängig”

Unter bestimmten Umständen haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Gutschrift von Gebühren.

Gutschrift der Verkaufsprovision

Die Verkaufsprovision wird unabhängig davon fällig, ob Sie die Transaktion mit dem Käufer abgeschlossen haben. Es gibt jedoch Fälle, in denen Sie möglicherweise Anspruch auf eine Gutschrift der Verkaufsprovision haben:

Sie haben einen Artikel verkauft, der Käufer hat aber nicht gezahlt
Sie möchten den Artikel nicht mehr verkaufen

So beantragen Sie eine Gutschrift der Verkaufsprovision:

Öffnen Sie unter „Probleme klären“ einen Fall.
Nachdem der Fall geschlossen wurde, wird die Verkaufsprovision innerhalb von 10 Tagen auf Ihrem Konto gutgeschrieben.

Gutschrift über die Angebotsgebühr

Die für Angebote anfallende Angebotsgebühr ist normalerweise nicht erstattungsfähig. Ob Sie dennoch Anspruch auf eine Rückerstattung haben, können Sie unter Voraussetzungen für die Gutschrift der Angebotsgebühr nachlesen.

Wenn Ihr Angebot beendet wurde, ohne dass es einen Käufer oder Höchstbietenden gab, oder ohne dass der Artikel bezahlt wurde, können Sie Ihren Artikel wiedereinstellen. In diesem Fall wird Ihnen zwar erneut eine Angebotsgebühr berechnet, bei einem erfolgreichen Verkauf innerhalb des Wiedereinstellungszeitraums wird diese Angebotsgebühr jedoch Ihrem Konto wieder gutgeschrieben. (Die Gutschrift gilt nur für die Angebotsgebühr. Gebühren für Zusatzoptionen werden nicht gutgeschrieben.)

Nixus77
01.06.2015, 16:01
Was er ihm erzählt muss ja nicht unbedingt stimmen;)
Es soll ihn ja nur daran hindern den Kauf rückabzuwickeln.

Donluigi
01.06.2015, 20:42
Er ist aus der Schweiz, Du bist aus der Schweiz, die Schweiz ist klein. Wenn Du die Uhr willst und der Preis gut war, würd ich mich für ne halbe Stunde ins Auto setzen und das Ding holen.

903Klassik
01.06.2015, 20:53
Er ist aus der Schweiz, Du bist aus der Schweiz, die Schweiz ist klein. Wenn Du die Uhr willst und der Preis gut war, würd ich mich für ne halbe Stunde ins Auto setzen und das Ding holen.

So ist es.

Ombel
01.06.2015, 20:54
Nerven sparen und Kohle zurück holen, nach nem neuen Angebot Ausschau halten.

Ombel
01.06.2015, 20:56
Bin zwar nicht aus der Schweiz, aber bei mir holt sich keiner ne Uhr ab, wenn ich es nicht möchte...

ehemaliges mitglied
01.06.2015, 21:03
Bin zwar nicht aus der Schweiz, aber bei mir holt sich keiner ne Uhr ab, wenn ich es nicht möchte...

:grb:

:weg:

BTT: Würde wohl auch - mit ner Faust in der Tasche - mich an eins meiner Prinzipien halten:
"Vermeide Ärger."

P_Wayne
01.06.2015, 21:07
Persönliche Übergabe war meine bevorzugte Variante. Wurde vom Verkäufer aufgrund schlechter Erfahrungen abgelehnt, woraufhin ich dann überwiesen habe.

Finde es schade, dass man bei unzufriedenem Ausgang einer Auktion so ein Theater macht und versucht die Gegenseite vom Rücktritt zu überzeugen

P_Wayne
01.06.2015, 21:09
Jetzt habe ich angeblich auch noch zu wenig überwiesen, was sich nach mehrmaligem Überprüfen nicht bestätigen lässt. Nun werde ich ignoriert

Ombel
01.06.2015, 21:10
@ Dr. h.c. Albern
Mein Posting bezog sich darauf...


Er ist aus der Schweiz, Du bist aus der Schweiz, die Schweiz ist klein. Wenn Du die Uhr willst und der Preis gut war, würd ich mich für ne halbe Stunde ins Auto setzen und das Ding holen.

ehemaliges mitglied
01.06.2015, 21:14
Jetzt habe ich angeblich auch noch zu wenig überwiesen, was sich nach mehrmaligem Überprüfen nicht bestätigen lässt. Nun werde ich ignoriert

Droh ihm mit ner Anzeige wegen Betruges. Das wirkt auch bei Schweizern.

P_Wayne
01.06.2015, 21:19
Ich denke das einzig sinnvolle ist, rückabzuwickeln und zu hoffen die Kohle kommt zurück. Wenn ich drauf bestehe und ggf mit rechtlichen Schritten drohe rechne ich fest damit, dass die Uhr bei mir "mein auf dem Postweg erlittenen Schaden" bei mir ankommt. Dann kann ich mich damit rumschlagen...

Ombel
01.06.2015, 21:25
@Pascal
Wie schon geschrieben...Nerven sparen und Kohle zurück holen, und nach nem neuen Angebot Ausschau halten.

P_Wayne
01.06.2015, 21:37
@Oli: ich bin nicht nur Prinzipienreiter, sondern in der Sache auch im Recht. Werde morgen mit meinem Anwalt telefonieren, unverhältnismäßiger Aufriss hin oder her. Sollte die Uhr nicht wie beschrieben bei mir landen, schauen wir mal was der Jurist dazu sagt. Habe meinen Teil des Kaufvertrages erfüllt

903Klassik
01.06.2015, 21:46
Jetzt habe ich angeblich auch noch zu wenig überwiesen, was sich nach mehrmaligem Überprüfen nicht bestätigen lässt. Nun werde ich ignoriert

Kann durchaus stimmen, die Überweisung kostet Gebühren wenn Du aus D in die Schweiz überweist.

Oder hast Du von der Schweiz aus in Franken gezahlt?

Ombel
01.06.2015, 22:08
@Pascal
Ich wünsche dir Viel Glück!
Hoffe das, kein "Transportschaden" bei dir eintrifft!
(Über was für eine Uhr, reden wir hier überhaupt?)

P_Wayne
01.06.2015, 22:09
Habe von der Schweiz innerhalb überwiesen. Betrag in Euro angegeben (da dieser in der Auktion in €ausgewiesen war). Da dürften weder gebühren noch eine Differenz iHv 15 Franken (das wird von der Gegenseite behauptet) angefallen sein.

Und selbst wenn da ein Fehler unterlaufen wäre, könnte man dies normal mitteilen und die Differenz wäre sofort überwiesen worden

P_Wayne
01.06.2015, 22:10
Über eine Universal Geneve Uni Compax

TMG Master
01.06.2015, 22:25
Inkasso Verein beauftragen. Ich hole dir dein Geld schon zurück. ;-))) sag einfach bescheid bei Problemen.

mask
01.06.2015, 22:38
Er ist aus der Schweiz, Du bist aus der Schweiz, die Schweiz ist klein. Wenn Du die Uhr willst und der Preis gut war, würd ich mich für ne halbe Stunde ins Auto setzen und das Ding holen.

Genauso und nicht anders. Was ist daran so schwer ? Hinfahren Uhr abholen oder - wenn etwas mit dem Wecker nicht stimmen sollte (wonach es schon ein bisschen riecht) - das Geld wieder mitnehmen. Punkt.

Ombel
01.06.2015, 22:44
Freunde, ihr habt schon noch mitbekommen, das der VK die Uhr nicht heraus rücken möchte?

P_Wayne
02.06.2015, 08:27
@Dirk: Vielleicht einfach mal den Thread ordentlich lesen

P_Wayne
02.06.2015, 20:44
Was kosten denn deine Dienste :D

homer38
03.06.2015, 02:02
Genauso und nicht anders. Was ist daran so schwer ? Hinfahren Uhr abholen oder - wenn etwas mit dem Wecker nicht stimmen sollte (wonach es schon ein bisschen riecht) - das Geld wieder mitnehmen. Punkt.

So oft man den Spruch von Donluigi auch zitiert, er wird dadurch nicht richtiger. In der "kleinen Schweiz" gibts Entfernungen, für die man mit Glück sechs Stunden einfach im Auto sitzt (ohne Glück länger). Man weiß ja nicht, um welche Orte es sich im konkreten Fall handelt, aber auch für 2 Stunden Fahrtzeit fährt man nicht einfach los, auf die Gefahr hin, dann nicht reingelassen oder gar angepöbelt zu werden.

In der Regel hilft ein kurzer Brief vom Rechtsanwalt schnell, um solchen Handelspartnern klar zu machen, dass man es ernst meint.