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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kartrellrecht im Zusammenhang Uhrenhersteller und Händler (Konzessionäre)



ehemaliges mitglied
17.06.2015, 16:01
Hallo zusammen,

habe gerade meine alljährige Kartellrechtsschulung als Teilnehmer abgeschlossen. Im Vertrieb überaus wichtig.

Klar, eine unverbindliche Preisempfehlung ist erlaubt. Erlaubt ist auch, dass ein Hersteller für sein Produkt auch einen max. Höchstpreis gegenüber dem Händler definieren kann.

Folgende Aktionen (zwischen Hersteller und Händler) sind aber laut Kartellrecht nicht zu lässig:

- Festlegung von Mindestpreisen
- Absprache von prozentuellen oder absoluten Preiserhöhungen
- Absprache von Gewinnspannen
- Absprache von Höchstgrenzen für Rabatte
- Zurückhaltung von Lieferungen, wenn ein Kunde (damit ist der Händler gemeint) unter den empfohlenen Preisen verkauft

In diesem Zusammenhang frage ich mich, ob die Uhrenhersteller und die Konzessionäre mit ihrer „Preispolitik“ immer 100%ig auf der rechtssicheren Seite stehen. Einige Uhrenhersteller geben hier ja schon sehr viel als Vorgabe vor. Oder sehe ich das falsch?

Spannendes Thema, oder nicht?
@Mods: Falls das Thema zu heikel ist, bitte ich höflich um Entschuldigung und einfach löschen.

J.S.
17.06.2015, 17:12
Ich würde sagen, 100% auf rechtssicherer Seite sind die Hersteller damit nicht, wenn das so ausdrücklich festgelegt würde. Allerdings handelt man bei Vertriebsentscheidung eben oftmals nicht 100% rechtssicher. Verpflichtende Preisvorgaben sind dabei relativ unproblematisch als vertikale Preisbindungen kartellrechtswidrig. ABER der Graubereich wird relativ breit sein: Unverbindliche Preisempfehlungen sind zulässig und die Konstis werden auch ein gewisses Eigeninteresse haben, diese einzuhalten und Graumarktpreise im Rahmen zu halten. Der graue Bereich wird an der Stelle immer dunkler, an der die Hersteller Konzessionen entziehen, wenn die "unverbindliche" Preisempfehlung unterwandert wird. Inwieweit das aber - verdeckt oder offen - gemacht wird, entzieht sich absolut meiner Kenntnis.

J.S.
18.06.2015, 15:20
Zu vertikalen Preisabsprachen heute in den Nachrichten:

http://www.manager-magazin.de/unternehmen/handel/kartellamt-verhaengt-bussgelder-gegen-metro-aldi-und-andere-a-1039466.html