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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zu Unrecht GEMA abkassiert...



harleygraf
22.06.2015, 10:37
Mal ein aktuelles Urteil, dass mir meine Frau gerade geschickt hat.
Betrifft Praxisinhaber oder andere Freiberufler und Selbstständige, die
für Hintergrundmusik in ihren Räumlichkeiten regelmäßig an die GEMA abdrücken.
Ich zahle seit 2001 immer pünktlich und gewissenhaft...8o

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundesgerichtshof-Radiomusik-in-Zahnarztpraxis-nicht-GEMA-pflichtig-2718019.html

TheLupus
22.06.2015, 10:39
Kann man jetzt "nur" kündigen oder auch gezahlte Beiträge zurück verlangen?

harleygraf
22.06.2015, 10:44
Das prüfen wir gerade,Robert.
Zum Teil ja ohnehin in der Verjährung....

TheLupus
22.06.2015, 10:48
Danke. Habe ich direkt meinem Zahnarzt geschickt.
Gilt dieses Urteil dann generell für alle Wartezimmer oder nur für Zahnärzte?

harleygraf
22.06.2015, 10:56
Muss ich nochmal fragen.
Zumindest für Wartezimmer sollte es unabhängig vom Beruf wohl gelten....

Le Chiffre
22.06.2015, 11:12
Danke für die Info!

Falls du bezüglich der bereits gezahlten Beträge (Rückforderung) mehr weisst wäre es nett, wenn du es hier ebenfalls posten könntest.

[Dents]Milchschnitte
22.06.2015, 11:17
Mmmh, keinen Plan ob ich überhaupt was zahle im Moment, :kriese::grb::weg: muss ich prüfen......

Danke für den Link! :gut:

Smoke
22.06.2015, 11:20
Rückforderung geht, zumindest bis zu den verjährten Zeiträumen.

harleygraf
22.06.2015, 11:28
Danke für die Info!

Falls du bezüglich der bereits gezahlten Beträge (Rückforderung) mehr weisst wäre es nett, wenn du es hier ebenfalls posten könntest.

Mach ich sehr gern.:dr:
So sicher wie Jürgen ist sich meine Frau da nicht...

biffbiffsen
22.06.2015, 11:42
Was unterscheidet denn ein Wartezimmer von meinem Ladengeschäft?

Ich versteh die Begründung wirklich nicht.

biffbiffsen
22.06.2015, 11:43
Was unterscheidet denn ein Wartezimmer von meinem Ladengeschäft?

Ich versteh die Begründung wirklich nicht.

thegood
22.06.2015, 11:59
Bis jetzt wurde nur der Kurztext des Urteils veröffentlicht.


Dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 15. März 2012 ist zu entnehmen, dass eine öffentliche Wiedergabe im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft**** und Art. 8 Abs. 2 Satz 1 der Richtlinie 2006/115/EG zum Vermietrecht und Verleihrecht sowie zu bestimmten dem Urheberrecht verwandten Schutzrechten im Bereich des geistigen Eigentums***** jedenfalls voraussetzt, dass die Wiedergabe gegenüber einer unbestimmten Zahl potentieller Adressaten und recht vielen Personen erfolgt. Der Gerichtshof der Europäischen Union hat mit diesem Urteil ferner entschieden, dass diese Voraussetzungen im Allgemeinen nicht erfüllt sind, wenn ein Zahnarzt in seiner Praxis für seine Patienten Hörfunksendungen als Hintergrundmusik wiedergibt.

Der Bundesgerichtshof ist an die Auslegung des Unionsrechts durch den Gerichtshof der Europäischen Union gebunden und hat die entsprechenden Bestimmungen des nationalen Rechts richtlinienkonform auszulegen.

Jetzt stellt sich natürlich die Frage, inwieweit das Öffentlichkeitsmerkmal eines Reisebüros mit dem einer Zahnarztpraxis vergleichbar ist.

Es wird darauf hinauslaufen, dass in Arztpraxen im Gegensatz zu Reisebüros Termine vereinbart werden, wodurch die Wiedergabe der Musik auf die Praxiskunden beschränkt ist und damit nicht gegenüber einer unbestimmten Zahl potentieller Adressaten erfolgt.

steboe
22.06.2015, 12:07
Firmen und Verbände mit 4 Buchstaben erwecken bei mir stets einen zweifelhaften Eindruck...FIFA, Gema...

TheLupus
22.06.2015, 12:17
ADAC :D

Smoke
22.06.2015, 12:21
Mach ich sehr gern.:dr:
So sicher wie Jürgen ist sich meine Frau da nicht...
Ich hatte Ähnliches mal mit zu Unrecht bezahlten GEZ Gebühren. Nach Klageeinreichung wurde zurückbezahlt.
Aber klar, zu 100% weiß man es erst, wenn man es bis zum Ende probiert hat.

Le Chiffre
22.06.2015, 12:38
Mach ich sehr gern.:dr:


:gut: Danke!

Treo
22.06.2015, 12:54
Ich hatte Ähnliches mal mit zu Unrecht bezahlten GEZ Gebühren. Nach Klageeinreichung wurde zurückbezahlt.
Aber klar, zu 100% weiß man es erst, wenn man es bis zum Ende probiert hat.

mit denen habe ich auch gerade spaß,
zahle seit fünf Jahren viel zu viel. Auf meine Schreiben reagiert der Verein gar nicht. Werde da wohl auch nur mit einem Anwalt weiterkommen :-(

edelweiss
22.06.2015, 13:25
GEMA zahle ich nicht aber leider GEZ und mein Eindruck ist das dort auch zu Unrecht abkassiert wird.

Bin leider auf dem Gebiet nicht so bewandert, um "Besucher" so entspannt wieder nach Hause zu schicken. Möglicherweise haben wir hier den einen oder anderen Juristen, der sich dazu mal äußern könnte?


https://www.youtube.com/watch?v=zuBNBQGaPt4

uhrenfan_rolex
22.06.2015, 13:46
Ehrlich gesagt: ich würde im Wartezimmer weder Musik, Radio noch TV laufen lassen. Lesen bildet und reicht m.E. aus...führt zwar nicht weiter hier, wäre aber mein Ansatz...

harleygraf
22.06.2015, 13:51
Ach, wir mögen schon ein wenig Musik.
Und unsere Patienten auch.
Das Eine (Lesen) muss das Andere ja auch nicht zwangsläufig ausschließen...;)

Donluigi
22.06.2015, 14:01
Firmen und Verbände mit 4 Buchstaben erwecken bei mir stets einen zweifelhaften Eindruck...FIFA, Gema...

Rado, Fiat

Donluigi
22.06.2015, 14:01
Firmen und Verbände mit 4 Buchstaben erwecken bei mir stets einen zweifelhaften Eindruck...FIFA, Gema...

Rado, Fiat

atolc
22.06.2015, 18:03
Vielen Dank!

Wenn ihr was schriftlich aufsetzt um die Rückforderung auszulösen, kann ich mich dann ankuscheln und den Text bekommen?

Gebe dann gerne ein Bier, wahlweise ein Weinchen aus, wen ihr mal in Berlin seid!

harleygraf
23.06.2015, 11:42
So jetzt erstmal gekündigt. Und zunächst ohne anwaltliche Forderung um Rückzahlung "gebeten"....:D
Glaub zwar nicht dran, aber erstmal antesten...

"Vor dem Hintergrund der o.g. Entscheidung des Bundesgerichtshofes bestand daher keine Rechtspflicht zur Zahlung der Gebühren an Sie. Dies wurde stets anders dargestellt, so dass nun die Anspruchsgrundlage rückwirkend entfallen ist und ich habe Sie zur Rückzahlung der für die letzten zehn Jahre gezahlten Beiträge bis zum 03.07.2015 auf das Konto … aufzufordern. Sollte dies nicht erfolgen, sehe ich mich gehalten hierzu anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. "

atolc
23.06.2015, 11:44
Danke Stefan

harleygraf
23.06.2015, 11:50
Danke Stefan

Sehr gern, Stefan!:dr:

sunseeker49
23.06.2015, 13:20
Kann hier nur empfehlen über den Einsatz von GEMA freier Musik nachzudenken, dies gilt auch für die Warteschleifenmusik in der Telefonanlage.

harleygraf
23.06.2015, 13:40
Kann hier nur empfehlen über den Einsatz von GEMA freier Musik nachzudenken, dies gilt auch für die Warteschleifenmusik in der Telefonanlage.

Hm.Warum jetzt?

sunseeker49
23.06.2015, 13:53
Ich meinte nur für die Zukunft oder in anderen Bereichen, um das Thema GEMA generell zu vermeiden z.B. auch für die Problematik Warteschleifenmusik. Wobei Ihr da ja jetzt nach dem Urteil wohl keine Probleme mehr haben werdet.

Le Chiffre
17.07.2015, 10:50
So jetzt erstmal gekündigt. Und zunächst ohne anwaltliche Forderung um Rückzahlung "gebeten"....:D
Glaub zwar nicht dran, aber erstmal antesten...

"Vor dem Hintergrund der o.g. Entscheidung des Bundesgerichtshofes bestand daher keine Rechtspflicht zur Zahlung der Gebühren an Sie. Dies wurde stets anders dargestellt, so dass nun die Anspruchsgrundlage rückwirkend entfallen ist und ich habe Sie zur Rückzahlung der für die letzten zehn Jahre gezahlten Beiträge bis zum 03.07.2015 auf das Konto … aufzufordern. Sollte dies nicht erfolgen, sehe ich mich gehalten hierzu anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. "

Hallo Stefan,

hast du bzgl. deinem Schreiben bereits eine Antwort bekommen?

Gruß und Danke