TheLupus
03.07.2015, 09:35
Ich bin gerade dabei für unser Unternehmen (oder Betrieb wie man hier im Osten so schön sagt :D) die Auswirkungen des Mindestlohnes herauszuarbeiten.
Intern ist alles klar. Bei uns verdienen alle über dem Mindestlohn und die Zeiterfassung ist auch gewährleistet.
Extern eribt sich nach § 13 MiLoG i.V.m. § 14 AEntG die Herausforderung der Kettenhaftung für alle Auftraggeber (AG). Ein AG hat also die Pflicht, alle seine Auftragnehmer (AN) und auch deren Subunternehmer (SU) auf die Einhaltung der Bestimmungen des MiLoG zu prüfen. Dies gilt für Werk. und Dienstleistungen.
Tun wir dies nicht, und verstößt ein AN oder dessen SU gegen das MiLoG, drohen uns hohe Bußgelder und Klagen von den unterbezahlten MA des AN/SU, weil diese Anspruch auf Zahlung der Nettoentgeltdifferenz gegen den AG haben.
Das Ganze kann ich wahrscheinlich entschärfen, indem ich folgende Punkte beachte:
sorgfältige Auswahl des Vertragspartners
sorgfältige Prüfung von Angebotspreisen
Versand von Mindestlohnbescheinigungen
Verweigerung von Zahlungen, solange vereinbarte Nachweispflichten nicht erfüllt sind
schriftliche Vereinbarung einer angemessenen Vertragsstrafe
schriftliche Vereinbarung einer vorherigen Zustimmungsnotwendigkeit für Beauftragung weiterer Subunternehmen
schriftliche Vereinbarung zu diversen Verpflichtungen des Auftragnehmers sowie gleichzeitige Freistellung des Auftraggebers von der Haftung
Diese schriftliche Vereinbarung habe ich ausgearbeitet und werde sie den Lieferanten zukommen lassen.
... nur welchen alles? :grb:
Was ist der Unterschied zwischen Dienstleistung (DL) und Produkt (P)?
Ist die Büromiete (inkl. Hausmeister) eine DL?
Ist das Mieten von Rechenzentrumskapazität ein Produkt?
Ist Auto Leasing (inkl. Werkstattsorglospaket) eine DL?
Wen muss ich kontrollieren?
Nur Lieferanten, deren DL ich weiterverkaufe oder auch Lieferanten, deren DL ich nur für mich nutze (bspw. Büroreinigung)?
Intern ist alles klar. Bei uns verdienen alle über dem Mindestlohn und die Zeiterfassung ist auch gewährleistet.
Extern eribt sich nach § 13 MiLoG i.V.m. § 14 AEntG die Herausforderung der Kettenhaftung für alle Auftraggeber (AG). Ein AG hat also die Pflicht, alle seine Auftragnehmer (AN) und auch deren Subunternehmer (SU) auf die Einhaltung der Bestimmungen des MiLoG zu prüfen. Dies gilt für Werk. und Dienstleistungen.
Tun wir dies nicht, und verstößt ein AN oder dessen SU gegen das MiLoG, drohen uns hohe Bußgelder und Klagen von den unterbezahlten MA des AN/SU, weil diese Anspruch auf Zahlung der Nettoentgeltdifferenz gegen den AG haben.
Das Ganze kann ich wahrscheinlich entschärfen, indem ich folgende Punkte beachte:
sorgfältige Auswahl des Vertragspartners
sorgfältige Prüfung von Angebotspreisen
Versand von Mindestlohnbescheinigungen
Verweigerung von Zahlungen, solange vereinbarte Nachweispflichten nicht erfüllt sind
schriftliche Vereinbarung einer angemessenen Vertragsstrafe
schriftliche Vereinbarung einer vorherigen Zustimmungsnotwendigkeit für Beauftragung weiterer Subunternehmen
schriftliche Vereinbarung zu diversen Verpflichtungen des Auftragnehmers sowie gleichzeitige Freistellung des Auftraggebers von der Haftung
Diese schriftliche Vereinbarung habe ich ausgearbeitet und werde sie den Lieferanten zukommen lassen.
... nur welchen alles? :grb:
Was ist der Unterschied zwischen Dienstleistung (DL) und Produkt (P)?
Ist die Büromiete (inkl. Hausmeister) eine DL?
Ist das Mieten von Rechenzentrumskapazität ein Produkt?
Ist Auto Leasing (inkl. Werkstattsorglospaket) eine DL?
Wen muss ich kontrollieren?
Nur Lieferanten, deren DL ich weiterverkaufe oder auch Lieferanten, deren DL ich nur für mich nutze (bspw. Büroreinigung)?