PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fragen zum Mindestlohn



TheLupus
03.07.2015, 09:35
Ich bin gerade dabei für unser Unternehmen (oder Betrieb wie man hier im Osten so schön sagt :D) die Auswirkungen des Mindestlohnes herauszuarbeiten.
Intern ist alles klar. Bei uns verdienen alle über dem Mindestlohn und die Zeiterfassung ist auch gewährleistet.

Extern eribt sich nach § 13 MiLoG i.V.m. § 14 AEntG die Herausforderung der Kettenhaftung für alle Auftraggeber (AG). Ein AG hat also die Pflicht, alle seine Auftragnehmer (AN) und auch deren Subunternehmer (SU) auf die Einhaltung der Bestimmungen des MiLoG zu prüfen. Dies gilt für Werk. und Dienstleistungen.

Tun wir dies nicht, und verstößt ein AN oder dessen SU gegen das MiLoG, drohen uns hohe Bußgelder und Klagen von den unterbezahlten MA des AN/SU, weil diese Anspruch auf Zahlung der Nettoentgeltdifferenz gegen den AG haben.


Das Ganze kann ich wahrscheinlich entschärfen, indem ich folgende Punkte beachte:


sorgfältige Auswahl des Vertragspartners
sorgfältige Prüfung von Angebotspreisen
Versand von Mindestlohnbescheinigungen
Verweigerung von Zahlungen, solange vereinbarte Nachweispflichten nicht erfüllt sind
schriftliche Vereinbarung einer angemessenen Vertragsstrafe
schriftliche Vereinbarung einer vorherigen Zustimmungsnotwendigkeit für Beauftragung weiterer Subunternehmen
schriftliche Vereinbarung zu diversen Verpflichtungen des Auftragnehmers sowie gleichzeitige Freistellung des Auftraggebers von der Haftung



Diese schriftliche Vereinbarung habe ich ausgearbeitet und werde sie den Lieferanten zukommen lassen.
... nur welchen alles? :grb:


Was ist der Unterschied zwischen Dienstleistung (DL) und Produkt (P)?
Ist die Büromiete (inkl. Hausmeister) eine DL?
Ist das Mieten von Rechenzentrumskapazität ein Produkt?
Ist Auto Leasing (inkl. Werkstattsorglospaket) eine DL?

Wen muss ich kontrollieren?
Nur Lieferanten, deren DL ich weiterverkaufe oder auch Lieferanten, deren DL ich nur für mich nutze (bspw. Büroreinigung)?

TMG
03.07.2015, 09:55
Die Einhaltung von Sozialstandards regelt man im besten mit der Zusatzvereinbarung des Lieferanten, das fällt bei uns auch in mein Gebiet (was eigentlich nicht?).

Aus verständlichen Gründen fällt das den Dienstleistern schwer, da diese sich oft auch wieder Unternehmern bedienen.
Noch schwieriger wird es, wenn Dein Lieferant Vorlieferanten ausserhalb Deutschlands hat.

Hässliches Thema. Aber wie wir das für Autos und Mieten regeln, kann ich nicht sagen.

TheLupus
06.07.2015, 11:37
Noch jemand eine Idee? :)

TheLupus
06.07.2015, 11:38
Die Einhaltung von Sozialstandards regelt man im besten mit der Zusatzvereinbarung des Lieferanten, das fällt bei uns auch in mein Gebiet (was eigentlich nicht?).
...

Schon mal mit einem Hotel die Sozialstandards festegelegt?
Fällt theoretisch auch unter die Prüfpflicht.

DieterD
06.07.2015, 11:51
Sorry für die Kritik, aber ich denke das Thema ist zu umfangreich, um an dieser Stelle hinreichend erörtert werden zu können. Die Problematik ist bei einem Anwalt bestimmt besser aufgehoben. Nix für Ungut, Robert ;)

Cosmic
06.07.2015, 11:55
Auch aus meiner Sicht ist das ein Fall für den Hausjuristen - falls Ihr so jemanden habt, Robert. Bei uns wurde das als Dienstleistung seitens der Rechtsabteilung für die Vergabestelle erbracht. Vom Nicht-Juristen ist das sonst kaum fehlerfrei machbar.

TheLupus
06.07.2015, 11:58
Sorry für die Kritik, aber ich denke das Thema ist zu umfangreich, um an dieser Stelle hinreichend erörtert werden zu können. Die Problematik ist bei einem Anwalt bestimmt besser aufgehoben. Nix für Ungut, Robert ;)


Könnte ja sein, dass hier schon jemand damit zu kämpfen hatte.
Meine beiden Fragen sind ja eher generell au dasThema und nicht auf einen speziellen Fall abzielend.